-
Himmelsbach, G.: Suchmaschinen : Rechtliche Grauzone (2002)
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- Abstract
- Viele Internet-Nutzer übersehen, Dass Suchmaschinen häufig kein objektives Ranking und damit keine objektiven Informationen anbieten. Die Betreiber meinen, dass sie rechtlich unangreifbar sind. PC Professionell klärt über die aktuelle Rechtslage beim Suchen im Web auf
- Content
- "Sucht ein Surfer unter den Stichworten "Computerzubehör Hannover" in Suchmaschinen nach Treffern, bietet sich alles andere als ein einheitliches Bild: Die verschiedenen Suchmaschinen wie Fireball, Google und andere bieten völlig unterschiedliche Rankings. Ein Grund sind sicher die unterschiedlichen Ranking-Methoden. Eigenartig wird es allerdings dann, wenn die Top-Platzierung ein Angebot belegt, das eigentlich relativ unbedeutend ist. Erscheint etwa bei der Eingabe der Suchbegriffe "Computerzubehör Hannover" ein Computer-Versand, der keine Filialgeschäfte unterhält - auch nicht in Hannover - liegt die Vermutung nahe: Beim Ranking wurde vom Anbieter getrickst. Zunehmend gehen auchmaschinen-Anbieter dazu über, ihren für den Nutzer kostenlosen Service durch Werbung zu finanzieren. Das ist durchaus legitim. Alles andere als legitim ist es jedoch, den Nutzer nicht darüber zu informieren, dass sich das auf Platz eins gelandete Unternehmen in die Liste eingekauft hat - und nicht deshalb den ersten Platz belegt, weil es der Anfrage des Nutzers am ehesten entspricht. Der Verkauf von Ranking-Plätzen ist nichts anderes als Werbung. Und Werbung muss - das ergibt sich aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) - als solche kenntlich gemacht werden. Betreiber von Suchmaschinen, die Ranking-Plätze verkaufen, verzichten durchweg auf einen entsprechenden Hinweis. Dieser müsste so deutlich angebracht sein, dass er für jeden Nutzer erkennbar ist. Ein versteckter Zusatz - beispielsweise nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen - reicht hierfür nicht aus. Entweder müsste der Listenplatz Nummer 1 ausdrücklich mit dem Wort "Werbung" überschrieben werden. Oder Platz eins wird optisch hervorgehoben und vor das Suchergebnis gesetzt. Ergibt sich aus der optischen Gestaltung zweifelsfrei, dass der Platz erkauft ist, kann der Hinweis "Werbung" entfallen. Versteckte Werbung ist jedoch nicht das einzige Suchmaschinen-Ärgernis. Das ewige Gedächtnis von Suchmaschinen ist ein weiteres Problem. Für den Nutzer ist es zwar hilfreich, über Suchmaschinen bereits aus dem Netz entfernte Inhalte ausfindig zu machen. So bietet etwa Google (www.google.de) eine Archivfunktion an. Wer bereits gelöschte Inhalte sucht, wird häufig noch "Im Archiv" fündig. So sind aber auch längst veraltete oder sonst im Internet nicht mehr gewünschte Informationen nach wie vor abrufbar. Der Archiv-Service ist deshalb rechtlich keineswegs unproblematisch: Die im Archiv des Suchmaschinenbetreibers gelagerten In formationen sind auf einem Server der Suchmaschine abgespeichert. Auf der UrsprungsWebsite befinden sich die Informationen nicht mehr. Der Suchmaschinen-Anbieter verschafft damit nicht nur einen Zugang zu fremden Informationen. Er wird auch als Host-Provider tätig, indem er DrittInformationen auf eigenen Servern abspeichert. Das ist zum Beispiel dann problematisch, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt - längere Texte, Fotoaufnahmen oder Karikaturen. Selbst wenn das Material urheberrechtlich nicht geschützt ist, kann die dauerhafte Archivierung eine Rechtsverletzung des Website-Betreibers darstellen.
Denn wer Inhalte aus dem Netz nimmt, gibt damit zu erkennen, dass er diese Inhalte eben nicht mehr über das Netz verbreitet haben möchte. Die Aufnahme von Inhalten auf die eigene Website bedeutet keinesfalls, dass diese Inhalte von jedem in andere Internet-Angebote integriert werden können. Die Archive von Suchmaschinen nutzen jedoch diese Informationen weiterhin, indem sie sie verfügbar halten. Es kann deshalb jeder, der bereits von ihm entfernte Inhalte in Suchmaschinen-Archiven entdeckt, diese Daten sperren lassen. Suchmaschinen ermöglichen nicht nur den Zugriff auf bereits gelöschte Inhalte. Aufgelistet werden auch Webseiten, die nach dem Willen der Betreiber gar nicht aufgelistet werden sollen. So sind zahlreiche Seiten von sicheren Servern, die mit SSL arbeiten, über Suchmaschinen verfügbar. Unproblematisch ist das, solange nur Seiten angezeigt werden, auf die jeder Nutzer auch ohne Eingabe eines Kennworts Zugriff hat. Sobald jedoch HTTPS-Seiten angezeigt werden, die nur über ein Kennwort erreichbar sind, schießen die Suchmaschinen über das Ziel, nur erlaubte Seiten anzuzeigen, weit hinaus. Die Suchmaschinen werden so zu einem Sicherheitsrisiko für die Betreiber von Sites. Sie bieten gerade Personen einen Zugriff auf die Seiten, vor denen diese geschützt werden sollen. Damit noch nicht genug: In die Datei robots.txt können die Internet-Programmierer diejenigen Inhalte aufnehmen, die nicht durch eine Suchmaschine gelistet werden sollen. Solche "Disallow-Sei-ten" werden trotzdem oft von Suchmaschinen aufgelistet. Es ist jedoch alleine die Entscheidung des Internet-Anbieters, ob seine Seite in einer bestimmten Suchmaschine gelistet wird. Es wünschen eben nicht alle Internet-Anbieter, dass auf ihre Seiten über Suchmaschinen-Treffer zugegriffen werden kann. Das müssen auch die Betreiber von Suchmaschinen respektieren. Jeder Betreiber einer Website entscheidet alleine, wem und über welche technischen Hilfsmittel er seine Inhalte anderen zugänglich machen möchte. Listet ein Suchmaschinen-Betreiber Seiten, die nicht gelistet werden sollen, muss er diese Seiten aus dem Ranking herausnehmen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine RoboterSuchmaschine handelt, die automatisch das Netz durchpflügt, oder die Suchergebnisse manuell von einer Redaktion zusammengestellt werden. In beiden Fällen hat es der Betreiber der Suchmaschine in der Hand, die Rechte der Website-Betreiber zu wahren: Auch bei einem Robot kann die Software so programmiert werden, dass bestimmte Inhalte nicht mehr angezeigt werden. Zu den Inhalten, die entfernt oder gesperrt werden müssen, gehören auch Daten, deren Verbreitung in das Persönlichkeitsrecht von Dritten eingreift. Suchmaschinen sind überhaupt ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko: Jeder Eintrag in ein Gästebuch, Beitrag in einem Forum, Anmerkung zu einer Website wird unerbittlich aufgelistet - und ermöglicht es in Sekunden, ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen.
Spannend ist auch die Frage, inwieweit die Betreiber von Suchmaschinen für die Inhalte haften, die sich hinter Links verbergen. Bis Ende vergangenen Jahres galt noch § 5 Teledienstegesetz (TDG), der eine abgestufte Haftung vorsah: Demnach waren Betreiber von Suchmaschinen für rechtswidrige Inhalte hinter den Links nur dann verantwortlich, wenn sie die Inhalte kannten und es ihnen möglich war, die Einträge zu entfernen. Im Dezember 2001 hat der Gesetzgeber die Haftungsregelungen im Teledienstegesetz geändert. Die E-CommerceRichtlinie hat zu einer Erweiterung der Regelungen beigetragen. Die Haftung von Teledienst-Anbietern ist nun in §§ 8 bis 11 TDG geregelt: Die Betreiber von Suchmaschinen dürften wohl unter § 9 TDG fallen. Demnach haften die Betreiber von Suchmaschinen grundsätzlich nicht, da sie lediglich fremde Informationen an den Nutzer über einen Link übermitteln. Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht. Das heißt jedoch nicht, dass jegliche Haftung ausgeschlossen ist: Denn § 8 Absatz 2 TDG besagt ausdrücklich: "Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 9 bis 11 unberührt."
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Thissen, F.: Screen-Design-Manual : Communicating Effectively Through Multimedia (2003)
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- Classification
- ST 253 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Web-Programmierwerkzeuge (A-Z)
- RVK
- ST 253 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Web-Programmierwerkzeuge (A-Z)
-
dpa; Weizenbaum, J.: "Internet ist ein Schrotthaufen" (2005)
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- Content
- "Das Internet ist nach Ansicht des bekannten US-Computerexperten und Philosophen Prof. Joseph Weizenbaum ein "Schrotthaufen" und verführt die Menschen zur Selbstüberschätzung. Weizenbaum, der in den 60er Jahren das Sprachanalyse-Programm "ELIZA" entwickelte, sprach im Rahmen einer Vortragsreihe im Computermuseum in Paderborn. "Das Ganze ist ein riesiger Misthaufen, der Perlen enthält. Aber um Perlen zu finden, muss man die richtigen Fragen stellen. Gerade das können die meisten Menschen nicht." Verlust von Kreativität Weizenbaum sagte weiter: "Wir haben die Illusion, dass wir in einer Informationsgesellschaft leben. Wir haben das Internet, wir haben die Suchmaschine Google, wir haben die Illusion, uns stehe das gesamte Wissen der Menschheit zur Verfügung." Kein Computer könne dem Menschen die eigentliche Information liefern. "Es ist die Arbeit der Interpretation im Kopf, die aus den Zeichen, die Computer anzeigen, eine Information macht." Der emeritierte Forscher des Massachusetts Institute of Technology kritisierte scharf das frühe Heranführen von Kindern an den Computer: "Computer für Kinder - das macht Apfelmus aus Gehirnen." Die Folge sei unter anderem, dass Studenten zum Teil bereits Programmen das Zusammenstellen der Hausarbeit überlasse. Menschen lernten in den Medien eine Hand voll Klischees, die auch in der Politik-Berichterstattung immer wieder auftauchten. Der Mangel an echter Aussage erkläre etwa den knappen Wahlausgang der USA, dessen 50:50-Proporz Ahnlichkeit mit Zufallsexperimenten habe."
-
Hirsch, H.: Datenbanken für professionelle Nutzer : ein Check der Preispolitik im sommer 2003 (2003)
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- Abstract
- Die Anbieter professioneller Wirtschaftsdaten sind in den vergangenen Jahren verstärkt dazu übergegangen, ihre Informationen online verfügbar zu machen. Das war bis Ende der 90er Jahre nicht selbstverständlich, da beispielsweise die "Hersteller" von Adress- sowie Firmeninformationen lange Zeit mit CD-ROMS (später dann DVDs) operierten. Einer der wesentlichen Verbesserungsvorschläge in der grundlegenden Untersuchung "Firmen-CDs in D-A-CH" von Hirsch & Gayer Consulting (HGC) aus dem Jahre 2000 zielte deshalb auch darauf ab, die Informationen online abrufbar zu stellen bei gleichzeitig möglichst variablem Pricing. Lauteten die Einwände der Branche zuerst, dass man im Internet nicht all die Funktionalitäten bieten könne, wie diese der Nutzer von den DVDs gewohnt sei, so hat in den vergangenen drei Jahren die Technik dieses Problem anscheinend meistern können; denn die Menüführung ist online mittlerweile häufig identisch mit dem altgewohnten Bedienkomfort. Natürlich kann es im Netz hin und wieder zu Verzögerungen kommen, je nachdem ob man nun via DSL oder "nur" ISDN online geht. Die Aussagekraft des Angebots im Internet hat heute zumeist denselben Level erreicht wie vormals auf den "Scheiben". Im folgenden Text steht die Preispolitik der einzelnen Anbieter im Vordergrund der Betrachtung (ausgehend von der Grundannahme, dass die zur Verfügung gestellte Qualität den Ansprüchen der jeweiligen Nutzergruppe genügt). Im Fokus der Analyse standen 33 Datenbanken. Diese wurden in drei Gruppen - in Abhängigkeit von der Höhe der Grundgebühr - unterschieden (siehe enthaltene Tabelle)
- Source
- Information - Wissenschaft und Praxis. 54(2003) H.8, S.481-482
-
Huysman, M.; De Wit, D.: Knowledge sharing in practice (2002)
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- BK
- 85.20 / Betriebliche Information und Kommunikation
- Classification
- 85.20 / Betriebliche Information und Kommunikation
-
Bosch-Sijtsema, P.: ¬The virtual organisation and knowledge development : a case of expectations (2004)
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- Source
- Wissensorganisation und Edutainment: Wissen im Spannungsfeld von Gesellschaft, Gestaltung und Industrie. Proceedings der 7. Tagung der Deutschen Sektion der Internationalen Gesellschaft für Wissensorganisation, Berlin, 21.-23.3.2001. Hrsg.: C. Lehner, H.P. Ohly u. G. Rahmstorf
-
Müller, H.: ¬Das »neue« Urheberrecht - eine unendliche Geschichte : Kommerzielle Interessen bedrohen die Informationsfreiheit (2005)
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- Abstract
- Für Bibliotheken stellt das Urheberrecht eines der zentralen, ihre tägliche Arbeit beherrschenden Rechtsgebiete dar, wenn nicht gar das wichtigste überhaupt. Das geltende Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1965 wurde im Vergleich zu manch anderen Gesetzen auffallend häufig geändert, besonders oft ab Mitte der Achtzigerjahre.' Zusätzlich haben die Gerichte das Urheberrecht durch grundlegende Urteile zu einzelnen Fragen immer wieder präzisiert. Aus Sicht des Bibliotheksjuristen verkörpert das Urheberrecht das in seiner Entwicklung dynamischste Rechtsgebiet. Infolge dieser vielfachen Änderungen kann man fast jedes Jahr von einem »neuen« Urheberrecht sprechen. Momentan bezieht sich die Bezeichnung auf die 2003 erfolgte Novellierung des Gesetzes. Doch im Jahre 2004 haben Verlage in einer breit angelegten Kampagne den Kopienversand der Bibliotheken zum Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren gemacht. Da sich die Kläger hauptsächlich auf das Urheberrecht berufen, kann man in Bezug auf diese Klagen auch von »neuerem« Urheberrecht sprechen. Damit aber nicht genug! Am 27. September 2004 hat das Bundesjustizministerium einen »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« veröffentlicht, der in der hier verwendeten Diktion sozusagen das »neueste« Urheberrecht enthält. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick und beschreiben in drei Teilen das »neue«, »neuere« und »neueste« Urheberrecht.
-
Eckert, K.: Thesaurus analysis and visualization in semantic search applications (2007)
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- Imprint
- Mannheim : Fakultät für Mathematik und Informatik
- Theme
- Konzeption und Anwendung des Prinzips Thesaurus
-
Neuer Alert-Dienst Derwent WPI First ViewSM zum Derwent World Patents Index® auf STN International freigeschaltet : Automatische Patentüberwachung per SDI möglich (2004)
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- Abstract
- Patente sind eine strategische Waffe im globalen Wettbewerb. Das Fachinformationszentrum (FIZ) Karlsruhe bietetjetzt einen neuen, hoch interessanten Patent-Informationsdienst an. Ende März hat es zur weltweit wichtigsten Patentdatenbank Derwent World Patents Index (DWPISM) den Alert-Dienst DWPI First ViewSM im wissenschaftlich-technischen Informationsnetz STN International freigeschaltet. DWPI First ViewSM erlaubt eine Vorschau auf Patentveröffentlichungen, die später, nach weiterer Bearbeitung, in den DWPI aufgenommen werden. Bei den Schutzrechtsschriften handelt es sich um ca. 12,9 Mio. offizielle Publikationen von 40 Patentbehörden der WeIt. Zur Markteinführung ist die Anschaltzeit im DWPI First ViewSM bis Ende April kostenlos. Mit dem neuen Patentbeobachtungsinstrument kann man die Patentaktivitäten auf den Weltmärkten schnell und bequem überwachen; auf Wunsch über sogenannte SDI-Profile sogar automatisch. So lassen sich frühzeitig Anmeldungen aufdecken, die für das eigene Unternehmen relevant sind. Der Produzent Thomson Derwent hat den DWPI First ViewSM als separate Datenbank entwickelt, um dem Nutzer den schnellstmöglichen Zugriff auf neu veröffentlichte Patente zu ermöglichen. Den Mehrwert der Mutterdatenbank DWPI erzeugt Derwent durch eine tiefgehende Neuerschließung und Bearbeitung der Patentdokumente. Dazu wird einige Zeit benötigt. Um diese Zeitbrücke zu überwinden, hat Thomson Derwent den neuen Alert-Dienst bereitgestellt.
-
dpa: Europeana hat Startschwierigkeiten : Europas Online-Bibliothek (2008)
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- Content
- "Brüssel. Die erste gemeinsame Online-Bibliothek der Europäischen Union ist nach nur wenigen Stunden wegen technischer Probleme wieder abgeschaltet worden. Ein unerwarteter Besucheransturm legte das Portal www.europeana.eu lahm, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Freitag in Brüssel. Die 20 Millionen Klicks pro Stunde habe die Seite nicht verkraftet. "Wir waren ausgerüstet für fünf Millionen Klicks", begründete der Sprecher die Panne. Spätestens bis Mitte Dezember soll die Seite wieder zur Verfügung stehen. Zuvor müsse zusätzliche Computerkapazität im Rechenzentrum der Universität Amsterdam angemietet werden. Bereits am Donnerstagmittag war die Zahl der Server von drei auf sechs verdoppelt worden, nachdem die Seite bereits in den ersten Stunden nach der Freischaltung vorübergehend zusammengebrochen war. "Die Kosten können noch aus dem Budget der Europeana abgedeckt werden", sagte der Sprecher. Europeana macht Dokumente, Bücher, Gemälde, Filme und Fotografien aus europäischen Sammlungen kostenlos im Internet zugänglich. Bisher sind dort knapp drei Millionen Objekte eingestellt, bis 2010 sollen es zehn Millionen sein. Mehr als 1000 Archive, Museen und Bibliotheken haben bereits digitalisiertes Material geliefert. Die Kommission stellt zwei Millionen Euro pro Jahr für den Unterhalt der Plattform bereit. Die Kosten für die Digitalisierung tragen die Mitgliedstaaten."
-
Raucci, R.: Mosaic for Windows : a hands-on configuration and set-up guide to popular Web browsers (1995)
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- Classification
- ST 281 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Einzelne Benutzerschnittstellen (alphabet.)
- RVK
- ST 281 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Einzelne Benutzerschnittstellen (alphabet.)
-
Rosenfeld, L.; Morville, P.: Information architecture for the World Wide Web : designing large-scale Web sites (2007)
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- Classification
- ST 252 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Web-Programmierung, allgemein
- RVK
- ST 252 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Web-Programmierung, allgemein
-
Survey of text mining : clustering, classification, and retrieval (2004)
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- Classification
- ST 270 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Datenbanken, Datenbanksysteme, Data base management, Informationssysteme
- RVK
- ST 270 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Datenbanken, Datenbanksysteme, Data base management, Informationssysteme
-
Floridi, L.: Philosophy and computing : an introduction (1999)
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- BK
- 08.03 / Grundlagen und Methoden der Philosophie
- Classification
- 08.03 / Grundlagen und Methoden der Philosophie
-
Willinsky, J.: ¬The access principle : the case for open access to research and scholarship (2006)
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- Classification
- AP 25280 Allgemeines / Medien- und Kommunikationswissenschaften, Kommunikationsdesign / Zeitungswissenschaft / Zeitschriftentypologie / Wissenschaftliche Zeitschriften
AK 39620 Allgemeines / Wissenschaftskunde und Wissenschaftsorganisation / Technik der wissenschaftlichen Arbeit / Editionstechnik
AN 96300 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Informationswissenschaft / Informationsvermittlung, Informationsplanung / Wissensverbreitung, Informationsfluß
AK 28400 Allgemeines / Wissenschaftskunde und Wissenschaftsorganisation / Wissenschaftspraxis / Informationen, Kontakte, Austausch, Technologietransfer
- RVK
- AP 25280 Allgemeines / Medien- und Kommunikationswissenschaften, Kommunikationsdesign / Zeitungswissenschaft / Zeitschriftentypologie / Wissenschaftliche Zeitschriften
AK 39620 Allgemeines / Wissenschaftskunde und Wissenschaftsorganisation / Technik der wissenschaftlichen Arbeit / Editionstechnik
AN 96300 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Informationswissenschaft / Informationsvermittlung, Informationsplanung / Wissensverbreitung, Informationsfluß
AK 28400 Allgemeines / Wissenschaftskunde und Wissenschaftsorganisation / Wissenschaftspraxis / Informationen, Kontakte, Austausch, Technologietransfer
-
Taylor, A.G.: ¬The organization of information (1999)
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- RSWK
- Information und Dokumentation / Einführung (BVB)
- Subject
- Information und Dokumentation / Einführung (BVB)
-
Satyapal, B.G.; Satyapal, N.S.: SATSAN AUTOMATRIX Version 1 : a computer programme for synthesis of Colon class number according to the postulational approach (2006)
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- Abstract
- Describes the features und capabilities of the software SATSAN AUTOMATRIX version 1 for semi-automatic synthesis of Colon Class number (CCN) for a given subject according to the Postulational Approach formulated by S.R. Ranganathan. The present Auto-Matrix version l gives the user more facilities to carry out facet analysis of a subject (simple, compound. or complex) preparatory to synthesizing the corresponding CCN. The software also enables searching for and using previously constructed class numbers automatically, maintenance and use of databases of CC Index, facet formulae and CC schedules for subjects going with different Basic Subjects. The paper begins with a brief account of the authors' consultations with und directions received from. Prof A. Neelameghan in the course of developing the software. Oracle 8 and VB6 have been used in writing the programmes. But for operating SATSAN it is not necessary for users to he proficient in VB6 and Oracle 8 languages. Any computer literate with the basic knowledge of Microsoft Word will he able to use this application software.
-
Hodgson, J.P.E.: Knowledge representation and language in AI (1991)
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- Classification
- ST 285 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Computer supported cooperative work (CSCW), Groupware
- RVK
- ST 285 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Computer supported cooperative work (CSCW), Groupware
-
Sokal, A.: Transgressing the boundaries : toward a transformative hermeneutics of quantum gravity (1996)
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- Content
- 1996 reichte der amerikanische Physiker Alan Sokal einen Aufsatz mit dem Titel Transgressing the Boundaries: Towards a Transformative Hermeneutics of Quantum Gravity (deutsch: Die Grenzen überschreiten: Auf dem Weg zu einer transformativen Hermeneutik der Quantengravitation) bei der amerikanischen, für ihre postmoderne Ausrichtung bekannten Zeitschrift für Cultural studies Social Text zur Veröffentlichung ein. Diese druckte ihn unbeanstandet mit anderen in einer Sondernummer ab. Kurz nach der Veröffentlichung bekannte Sokal in einer anderen Zeitschrift, Lingua Franca, dass es sich bei dem Aufsatz um eine Parodie handle. Er habe die zusammengesuchten Zitate verschiedener postmoderner Denker mit dem typischen Jargon dieser Denkrichtung zu einem Text montiert, dessen unsinniger Inhalt bei Beachtung wissenschaftlicher Standards, so der Vorwurf an die Herausgeber von Social Text, als solcher hätte erkannt werden müssen. Dieser Vorfall löste im akademischen Milieu und der Presse (der Fall kam immerhin bis auf die Titelseite der New York Times) eine öffentliche Diskussion aus, wie dieser Vorfall im Besonderen und die Seriosität der postmodernen Philosophie im Allgemeinen zu bewerten sei. Sokal und Vertreter des kritisierten Personenkreises führten die Diskussion in weiteren Zeitschriftenartikeln fort und verteidigten ihre Standpunkte. 1997 veröffentlichte Sokal zusammen mit seinem belgischen Kollegen Jean Bricmont dazu ein Buch mit dem Titel Impostures Intellectuelles (übersetzt: Intellektuelle Hochstapeleien, deutscher Titel: Eleganter Unsinn), in dem er seine Thesen erklärt und an Beispielen von Texten bedeutender postmoderner französischer Philosophen erläutert (namentlich Jean Baudrillard, Gilles Deleuze/Félix Guattari, Luce Irigaray, Julia Kristeva, Jacques Lacan, Bruno Latour und Paul Virilio und - obwohl kein Postmoderner, als historisches Beispiel - Henri Bergson). In diesem Buch gaben Sokal/Bricmont - neben der Verteidigung gegen den vermuteten Missbrauch der Wissenschaft - auch ein politisches Motiv für ihren Vorstoß an. Sie bekannten sich zur politischen Linken und vertraten die Meinung, dass die zunehmende Verbreitung der postmodernen Denkrichtung in der Linken deren Fähigkeit zu wirkungsvoller Gesellschaftskritik schwäche. (http://de.wikipedia.org/wiki/Sokal-Aff%C3%A4re)
-
dpa/fr: Google scannt nun Zeitungen : Schon Millionen Artikel im "Online-Archiv" (2008)
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- Content
- "Der immer noch als "Internet-Suchmaschine" firmierende Mega-Konzern Google legt nun auch seine Hände auf Zeitungen. Er will ein Online-Archiv für Zeitungen aus aller Welt aufbauen. Nutzer sollen Artikel durchsuchen und Seiten im Original-Layout samt Fotos und Anzeigen aufrufen können, erklärte die Firma am Montag bei der Technologie-Konferenz Techcrunch 50 in San Francisco. Man habe bereits Millionen von Artikeln eingescannt. Wie viele Zeitungen derzeit schon mitarbeiten, teilte Google nicht mit. Die Archivierung sei Teil der Strategie, "Offline-Inhalte in das Internet zu bringen", sagte Google-Vizepräsidentin Marissa Mayer. Man wolle Lesern "helfen", von der Lokalzeitung bis zum größten überregionalen Blatt "alle zu finden", hieß es im offiziellen Blog des Konzerns. Anders als bei der Digitalisierung von Büchern will man bei dem Zeitungsprojekt die Zustimmung der Verleger einholen. Die Kosten fürs Einscannen trägt Google, denn man spekuliert auf eine lukratives Geschäft durch die Anzeigen, die man neben den Suchergebnissen platzieren will. Die Verleger sollen einen - von Mayer aber nicht bezifferten - Anteil des Umsatzes erhalten. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) verweist darauf, dass die Verlage gefragt würden, ob sie der Google-Nutzung zustimmen. Für einige Blätter könne die Zusammenarbeit interessant sein - gleichwohl würden die Inhalte "aus der Hand gegeben", sagte eine BDZV-Sprecherin."