Search (1873 results, page 37 of 94)

  • × year_i:[2010 TO 2020}
  1. Hermsdorf, D.: Info-Überfluss, Hyper-Konkurrenz, Entortung, digitale Verlustmodelle (2017) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 4575) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=4575,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 4575, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=4575)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Die Gefahr ist seit Jahren erkannt, aber keineswegs gebannt: Internet-Folgen treffen Öffentlichkeit und Arbeitswelt bis ins Mark. Wer darf bei diesem Artikel gähnen? - Nicht einmal der Gemüsehändler, dem künftig Lieferdienste das Wasser abgraben. Nicht der Gitarren-Lehrer, der plötzlich weltweite Konkurrenz erhält. Und erst recht nicht der zu diesem Thema schon häufiger besprochene Journalist, dessen Angebote mit tausendfacher Gratis-Ware im Netz konkurrieren. Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung sind Prinzipien, mit denen verantwortliche Politiker im Lebensalter 40+ weder in ihrem Studium noch einem früheren Berufsleben, so vorhanden, eigene Erfahrungen machten. Vorab dazu dies Wesentliche: Nicht alle absehbaren Entwicklungen sind apokalyptisch. Bei allen Armuts- und Gewaltproblemen im Rest der Welt blinken sie für die Industrienationen geradezu verheißungsvoll, was die Reduktion von körperlicher Belastung und Zeitaufwand der Werktätigen betrifft. Für eine wünschenswerte Realisierung des "Arbeitens 4.0" (so der Titel eines Weißbuchs vom Arbeitsministerium) sind jedoch weitere Paradigmenwechsel in Miteinander und Administration dringend erforderlich, wie gleich zu zeigen.
  2. Mainzer, K.; Pöppel, E.; Ritter, H.: Was hat uns die Zukunft gebracht? : eine Diskussion. Die Fragen stellten Dieter Beste und Marion Kälke (2017) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 103) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=103,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 103, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=103)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Im Jahr 1997 besiegte der Schachcomputer Deep Blue den Weltmeister Garri Kasparow. Über die Bedeutung dieser Großtat der künstlichen Intelligenz diskutierten damals drei Experten in "Spektrum der Wissenschaft" (Heft 10/1997). Heute, fast genau 20 Jahre später, fielen mit Go und Poker zwei weitere Bastionen menschlicher Überlegenheit im Spiel. Und erneut bitten wir Klaus Mainzer, Ernst Pöppel und Helge Ritter um ihre Einschätzung. Auf dem 3. Zukunftskongress "Technik zum Menschen bringen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) diskutieren die drei Wissenschaftler über Durchbrüche, die keiner auf dem Plan hatte, mangelnden Erkenntnisfortschritt und ob der digitale Neandertaler überhaupt noch eine Zukunft hat.
  3. Strube, S.: Eine Woche billige Klickarbeit machte mich zum digitalen Lumpenproletarier (2014) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 164) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=164,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 164, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=164)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Meine Karriere als Crowdworker hat mir einen maximalen Stundenlohn von vier Euro und einen dystopischen Einblick in die digitale Arbeiterschaft von morgen eingebracht. Digitalisierung und Hyperkapitalismus globalisieren nicht nur unseren Freundeskreis, sondern bescheren uns auch neuartige Formen der Lohnarbeit. In den letzten Jahren entwickelte sich im Netz ein unterbezahltes Klickproletariat, in dem sich der Arbeiter selbstverantwortlich gegen eine große unbekannte Konkurrenz von Mikro-Jobbern abschuftet. November 2005: Amazon stellt eine neue Website ins Netz. Sie heißt Mechanical Turk und soll ein ganz bestimmtes Problem lösen: Seit Kurzem verkauft der Onlinebuchhändler nämlich auch CDs. Da Amazon 2005 schon ein Gigant im Onlinehandel ist, geht es dabei nicht nur um ein paar CDs, sondern um Hunderttausende-und diese Angebote müssen ganz schnell ihren Weg auf die Webseite finden. Die Herausforderung dabei: Jemand muss überprüfen, ob die Cover jugendfrei sind, ob alle Liedtitel richtig angezeigt werden, ob die Sänger- und Komponistennamen stimmen.
    Source
    https://motherboard.vice.com/de/article/aekpag/Billige-Clickarbeit-und-das-digitale-Lumpenproletariat-919
  4. Lauber-Reymann, M.: Informationsressourcen : ein Handbuch für Bibliothekare und Informationsspezialisten (2010) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 266) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=266,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 266, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=266)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Dieser Band bietet Informationsspezialisten eine aktuelle Einführung in den Umgang mit Informationsressourcen. Neben den theoretischen Grundlagen werden ca.400 allgemeine und fachspezifische Informationsressourcen ausgewählt und deren Inhalte, Funktionen und Bedeutung beschrieben. Damit wird ein Grundwissen zu Informationsressourcen vermittelt, das direkt in der Praxis einsetzbar ist. Einzige Einführung dieser Art im deutschsprachigen Raum. Klassische Werke zur Einführung in die Bibliografie sind nicht mehr aktuell. Neuer Schwerpunkt auf der Auswahl und Wertung der Relevanz der Informationsmittel
    Series
    Bibliotheks- und Informationspraxis ; 42
  5. Lewandowski, D.: Suchmaschinen verstehen (2018) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 293) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=293,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 293, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=293)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Suchmaschinen sind heute die wichtigsten Werkzeuge, um an Informationen zu gelangen. Wir verwenden Suchmaschinen täglich, meist ohne weiter darüber nachzudenken. Doch wie funktionieren diese Suchwerkzeuge eigentlich genau? Das Buch betrachtet Suchmaschinen aus vier Perspektiven: Technik, Nutzung, Recherche und gesellschaftliche Bedeutung. Es bietet eine klar strukturierte und verständliche Einführung in die Thematik. Zahlreiche Abbildungen erlauben eine schnelle Erfassung des Stoffs. Neben einer ausführlichen Darstellung der in den bekannten Suchmaschinen verwendeten Rankingverfahren wird auch ausführlich auf das Nutzerverhalten eingegangen, das wiederum die Ergebnisdarstellung prägt. Dazu kommen grundlegende Betrachtungen des Suchmaschinenmarktes, der Bedeutung der Suchmaschinenoptimierung und der Rolle der Suchmaschinen als technische Informationsvermittler. Das Buch richtet sich an alle, die mit Suchmaschinen zu tun haben und ein umfassendes Verständnis dieser Suchwerkzeuge erlangen wollen, u.a. Suchmaschinenoptimierer, Entwickler, Informationswissenschaftler, Bibliothekare, Rechercheure in Wissenschaft und Praxis sowie Online-Marketing-Verantwortliche. Für die zweite Auflage wurde der Text vollständig überarbeitet. Neben einem neuen Kapitel zur Suchmaschinenwerbung wurden zahlreiche Abschnitte zu neu aufgekommenen Themen hinzugefügt. Alle Statistiken und Quellen wurden auf den neuesten Stand gebracht.
  6. Hiemenz, B.M.; Kuberek, M.: Leitlinie? Grundsätze? Policy? Richtlinie? : Forschungsdaten-Policies an deutschen Universitäten (2018) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 346) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=346,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 346, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=346)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Die Anzahl der Forschungsdaten-Policies an deutschen Universitäten ist seit 2014 deutlich gestiegen und die Kurve geht kontinuierlich nach oben. Eine Besonderheit der deutschen Policies ist auf den ersten Blick ersichtlich: Es gibt keine einheitliche Bezeichnung - verwendet werden "Leitlinie", "Grundsätze", "Policy", "Richtlinie". Auch zeigen die Policies deutliche Unterschiede auf, was Umfang und Inhalte angeht. Um die Forschungsdaten-Policies an deutschen Universitäten weiter zu befördern, entwickelt die Technische Universität Berlin seit August 2017 im BMBF-Projekt "Modalitäten und Entwicklung institutioneller Forschungsdaten-Policies" entsprechende Handlungsanleitungen. Ziel der ersten Projektphase ist die Konzeptionierung und Erstellung eines "Baukastens" für institutionelle Forschungsdaten-Policies ("Policy-Kit"). Als methodischer Ansatz werden ForschungsdatenPolicies deutscher Hochschulen gesammelt und evaluiert und mit internationalen Empfehlungen zu Forschungsdaten-Policies abgeglichen. Die Ergebnisse werden in diesem Artikel vorgestellt.
  7. Perry, A.; Recker, J.: Sozialwissenschaftliche Forschungsdaten langfristig sichern und zugänglich machen : Herausforderungen und Lösungsansätze (2018) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 353) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=353,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 353, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=353)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sind gemäß der guten wissenschaftlichen Praxis dazu angehalten, den Forschungsprozess möglichst transparent zu halten, ihre Forschungsergebnisse reproduzierbar zu machen und im Sinne von "Open Science" erhobene Daten für die Nachnutzung zur Verfügung zu stellen. Dies ist allerdings mit einigen Hürden verbunden. So müssen nachnutzbare Daten so dokumentiert werden, dass sie für Dritte auffindbar und verständlich sind. Gleichzeitig müssen personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausreichend geschützt werden. Forschende sind hier auf Unterstützung angewiesen, um diesen Ansprüchen an die empirische Forschung gerecht zu werden. Dieser Artikel geht zunächst auf die Hürden bei der Bereitstellung von sozialwissenschaftlichen Forschungsdaten ein und stellt dann Dienstleistungen des GESIS Datenarchivs für Sozialwissenschaften vor, die Forschenden helfen, diese Hürden zu meistern.
  8. Koch, M.: Bewusstsein ohne Gehirn : kann man den Geist eines Menschen auf eine Maschine übertragen? (2018) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 436) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=436,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 436, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=436)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Die Frage, in welchem Verhältnis Leib und Seele beziehungsweise Materie und Geist zueinanderstehen, beschäftigt Wissenschaftler und Philosophen schon seit Langem. Eine viel zitierte Antwort gab Mitte des 19. Jahrhunderts der deutsch-schweizerische Naturforscher Carl Vogt. In seinen »Physiologischen Briefen« erklärte er, »dass all jene Fähigkeiten, die wir unter dem Namen Seelentätigkeiten begreifen, nur Funktionen der Gehirnsubstanz sind, oder, um mich einigermaßen grob auszudrücken, dass die Gedanken in demselben Verhältnis zu dem Gehirn stehen, wie die Galle zur Leber oder der Urin zu den Nieren«. Einer, der Vogt hier entschieden widersprach, war Wladimir I. Lenin. In seinem Buch »Materialismus und Empiriokritizismus« belegte er dessen Auffassung mit dem wenig schmeichelhaften Adjektiv »vulgärmaterialistisch«. Denn Empfindungen und davon abgeleitete Gedanken seien nicht materiell, sondern subjektive Abbilder der objektiven Welt, so Lenin. An einer Idee indes hielt er fest. Er beschrieb Geist und Bewusstsein als »höchste Produkte der in besonderer Weise organisierten Materie«, sprich des Gehirns.
  9. Reiser, W.: Two Riders were approaching : Der Anfang vom Ende der deutschen Medien (2018) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 446) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=446,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 446, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=446)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Es gehört zum Komplettversagen der Linken, dass sie sich die Sache mit der Lügenpresse von den Dumpfbacken der Pegida aus der Hand nehmen ließ. Seit dem experimentellen Kosovo-Fake haben sich "unsere" Medien von ihrer grundsätzlichen Funktion verabschiedet und sich schrittweise von ihrer Existenzberechtigung befreit. Wer die "Arbeit" der öffentlich-rechtlichen Sender und der "führenden" Tageszeitungen&Magazine über den Zeitraum 1990- 2018 verfolgen konnte oder musste und noch einen Funken historisches Bewusstsein in sich trägt, weiß . Menschen, die in diesem frühen September 2018 in meinem Schwabinger Kaffeehaus nach wenigen Minuten eines Leseversuchs ihre einst so geliebte SZ zu Seite legen, fragen mich immer wieder - da sie gehört haben, dass ich für eine sehr lange Zeit für viele nennenswerte Printorgane gearbeitet habe, was eigentlich aus uns Journalisten geworden ist, wann das "irgendwie" alles begann mit dem sittlichen Zerfall und ob sich die Branche irgendwann einmal wieder von dieser Implosion erholen wird und ob das eine Delle ist oder eine Art Grippe, wie Aids halt und man das wieder in den Griff bekommt.
  10. Rohner, M.: Betrachtung der Data Visualization Literacy in der angestrebten Schweizer Informationsgesellschaft (2018) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 585) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=585,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 585, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=585)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Datenvisualisierungen sind ein wichtiges Werkzeug, um Inhalte und Muster in Datensätzen zu erkennen und ermöglichen so auch Laien den Zugang zu der Information, die in Datensätzen steckt. Data Visualization Literacy ist die Kompetenz, Datenvisualisierungen zu lesen, zu verstehen, zu hinterfragen und herzustellen. Data Visulaization Literacy ist daher eine wichtige Kompetenz der Informationsgesellschaft. Im Auftrag des Bundesrates hat das Bundesamt für Kommunikation BAKOM die Strategie "Digitale Schweiz" entwickelt. Die Strategie zeigt auf, wie die fortschreitende Digitalisierung genutzt und die Schweiz zu einer Informationsgesellschaft entwickelt werden soll. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, inwiefern die Strategie "Digitale Schweiz" die Förderung von Data Visualization Literacy in der Bevölkerung unterstützt. Dazu werden die Kompetenzen der Data Visualization Literacy ermittelt, Kompetenzstellen innerhalb des Bildungssystems benannt und die Massnahmen der Strategie in Bezug auf Data Visualization Literacy überprüft.
    Imprint
    Chur : Hochschule für Technik und Wirtschaft / Arbeitsbereich Informationswissenschaft
  11. Daum, T.: ¬Die künstliche Intelligenz des Kapitals (2019) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 9) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=9,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 9, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=9)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Künstliche Intelligenz: eine Technologie, die von Tag zu Tag mehr in Massenprodukte einfließt und zum wichtigsten Markt im digitalen Kapitalismus wird. Doch was ist eigentlich Intelligenz, und ist das ein adäquater Begriff für Software, deren Reaktionen wir intuitiv für »intelligent« halten und damit grosses Vertrauen schenken? Wie »lernen« Algorithmen? Lassen sich ihre Schlussfolgerungen verstehen oder kontrollieren? Im politischen Kontext stellt sich die Frage, wem die Algorithmen und Daten, die Produktionsmittel der KI-Ökonomie, gehören, wer sie kontrolliert und wer die Verantwortung für ihre Entscheidungen trägt. Wenn Künstliche Intelligenz bei Kreditverträgen, Jobvergabe, der Höhe von Versicherungsbeiträgen und sogar bei der Rechtsprechung Einfluss nimmt, wenn Sprachassistenten unseren Alltag ständig begleiten, was bedeutet das für den Einzelnen? Wenn globale Unternehmen mit KI Geld verdienen, was bedeutet das für die Gesellschaft? Timo Daum liefert eine konzise linke Kritik mit politischen Perspektiven.
  12. Frank, S.; Frank, M.: Spannungsfeld zwischen Bibliotheks-/Informationswissenschaft und Bibliotheksinformatik : Teil 1 von: Bibliothekarische Studiengänge an der HTWK Leipzig: Veränderung und Kontinuität (2019) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 366) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=366,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 366, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=366)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Die bibliothekarische Ausbildung in Leipzig blickt auf eine über hundertjährige Geschichte zurück - ein Zeitraum, in dem Bibliotheken tiefgreifende Veränderungen erfahren haben. Der Übergang von der Thekenbücherei zur Freihandbibliothek beispielsweise erzwang Anpassungen in Organisation und Arbeitsabläufen, definierte das Verhältnis zwischen Bibliothek und Nutzer neu und wirkte sich letztlich auch auf die Bibliotheksbestände aus. Einschnitte dieser Art werden auch im Zusammenhang mit der Umbruchsituation diskutiert, in der wir uns derzeit befinden: der Digitalisierung. Ihre Auswirkungen sind noch nicht klar abzusehen, wodurch die bibliothekarische Hochschulbildung vor neue Herausforderungen gestellt wird.
    Content
    Fortsetzung als 'Inhaltserschließung, spartenübergreifendes Studium und integrierende Möglichkeiten von Informationssystemen' unter: https://www.password-online.de/?wysija-page=1&controller=email&action=view&email_id=774&wysijap=subscriptions&user_id=1045.
  13. Mengel, T.: Wie viel Terminologiearbeit steckt in der Übersetzung der Dewey-Dezimalklassifikation? (2019) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 603) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=603,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 603, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=603)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Bibliotheken weltweit setzen die Dewey-Dezimalklassifikation (DDC) als Aufstellungssystematik und/oder zur Katalogsuche ein. Es existieren Übersetzungen der DDC in über 30 Sprachen. Als ein umfassendes System zur Ordnung von Wissen bestehend aus numerischen Notationen und sprachlichen Klasseninhalten bietet die DDC dem Terminologen bzw. der Terminologin ein weites Arbeits- und Forschungsfeld. Aber wie spielen Terminologiearbeit und Übersetzung zusammen, wenn, wie in diesem Fall, die Terminologie selbst das Übersetzungsobjekt ist? Der Aufsatz kann nicht alle Themen erschöpfend behandeln, aber er präsentiert Merkmale der DDC erstmals aus der Perspektive der DDC-Übersetzungsarbeit, und er wirft die Frage auf, ob dem Aspekt der Terminologiearbeit in der DDC-Übersetzung bislang tatsächlich genügend Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
    Series
    Kommunikation und Medienmanagement - Springer eBooks. Computer Science and Engineering
  14. Weidenbach, V.: Weiß und gold oder blau und schwarz : welche Farbe hat das Kleid? (2015) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 663) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=663,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 663, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=663)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Content
    Ein Foto auf Tumblr von der Nutzerin "Swiked" löste die große Farbdebatte auf Twitter aus. Die Tumblr-Nutzerin "swiked" postete ein Foto ihres Kleides und fragte, welche Farben es habe, weil ihre Freunde sich nicht einigen konnten. Die einen sahen es als blaues Kleid mit schwarzer Spitze und die anderen als weißes Kleid mit goldener Spitze. Der Vorgang wird inzwischen international unter dem Aktenzeichen "#dressgate" geführt. Vgl. auch: https://en.wikipedia.org/wiki/The_dress. https://www.wired.com/2015/02/science-one-agrees-color-dress/. https://gwtoday.gwu.edu/buff-or-blue-gw-experts-weigh-dress-seen-%E2%80%98round-internet.
    Source
    https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/dressgate-im-februar-2015-weiss-und-gold-oder-blau-und-schwarz-welche-farbe-hat-das-kleid/11435330.html
  15. Loonus, Y.: Einsatzbereiche der KI und ihre Relevanz für Information Professionals (2017) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 668) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=668,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 668, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=668)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Es liegt in der Natur des Menschen, Erfahrungen und Ideen in Wort und Schrift mit anderen teilen zu wollen. So produzieren wir jeden Tag gigantische Mengen an Texten, die in digitaler Form geteilt und abgelegt werden. The Radicati Group schätzt, dass 2017 täglich 269 Milliarden E-Mails versendet und empfangen werden. Hinzu kommen größtenteils unstrukturierte Daten wie Soziale Medien, Presse, Websites und firmeninterne Systeme, beispielsweise in Form von CRM-Software oder PDF-Dokumenten. Der weltweite Bestand an unstrukturierten Daten wächst so rasant, dass es kaum möglich ist, seinen Umfang zu quantifizieren. Der Versuch, eine belastbare Zahl zu recherchieren, führt unweigerlich zu diversen Artikeln, die den Anteil unstrukturierter Texte am gesamten Datenbestand auf 80% schätzen. Auch wenn nicht mehr einwandfrei nachvollziehbar ist, woher diese Zahl stammt, kann bei kritischer Reflexion unseres Tagesablaufs kaum bezweifelt werden, dass diese Daten von großer wirtschaftlicher Relevanz sind.
  16. Suchenwirth, L.: Sacherschliessung in Zeiten von Corona : neue Herausforderungen und Chancen (2019) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 1485) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=1485,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 1485, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=1485)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Eine der wesentlichen Aufgaben als Fachreferent*in ist die inhaltliche Erschließung der neuerworbenen Literatur, sowie die Begutachtung und Auswahl der neu erschienenen Werke in den jeweiligen Fachgebieten hinsichtlich der Relevanz für die eigenen Sammlungen gemäß dem Sammlungsprofil der TU Wien Bibliothek. Im Zuge der Corona-Krise wurde die herkömmliche Arbeitsweise in der Sacherschließung beeinträchtigt, und es haben sich neue Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten ergeben. Neben der fehlenden Autopsie der Literatur leidet auch die Sichtung und Erwerbung neuer Literatur unter der physischen Abwesenheit vom Arbeitsplatz bzw. der entsprechenden technischen Infrastruktur. Auch der persönliche Austausch mit den Kolleg*innen wurde deutlich erschwert. Neben den Schwierigkeiten wurden aber auch die neuen Handlungsoptionen auf beruflicher und individueller Ebene positiv gesehen. In dem Artikel werden unsere individuellen Erfahrungen an der TU Wien Bibliothek sowie Ausblicke in die Zukunft wiedergegeben.
    Source
    Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare. 73(2020) H.3/4, S.496-503
  17. Brandom, R.B.: Begründen und Begreifen : eine Einführung in den Inferentialismus (2016) 0.01
    0.0105066495 = product of:
      0.042026598 = sum of:
        0.042026598 = weight(_text_:und in 1494) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026598 = score(doc=1494,freq=12.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.36014193 = fieldWeight in 1494, product of:
              3.4641016 = tf(freq=12.0), with freq of:
                12.0 = termFreq=12.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=1494)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Nach seinem bahnbrechenden Werk »Expressive Vernunft«, das Jürgen Habermas als »Meilenstein in der theoretischen Philosophie« bezeichnete, widmet sich Brandom in diesem Buch nun einem zentralen Thema seiner Philosophie, der Klärung des Gebrauchs und Gehalts von Begriffen. Zwei grundlegende Ideen sind dabei entscheidend: Über einen spezifischen begrifflichen Gehalt zu verfügen bedeutet für Brandom, eine bestimmte Rolle im Schlußfolgern zu spielen. Und: Die expressive Rolle des logischen Vokabulars liegt darin, die inferentiellen Beziehungen der Begriffe untereinander explizit zu machen. Ausgehend von diesen Thesen gelingt Brandom eine überraschende Klärung solch wichtiger philosophischer Probleme wie u.a. Normativität, die Intentionalität und Repräsentionalität des Denkens und Sprechens oder die Objektivität begrifflichen Gehalts. »Begründen und Begreifen« kann als Einführung in die Philosophie Brandoms gelesen werden.
  18. Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! (2010) 0.01
    0.010506649 = product of:
      0.042026594 = sum of:
        0.042026594 = weight(_text_:und in 1173) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026594 = score(doc=1173,freq=108.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.3601419 = fieldWeight in 1173, product of:
              10.392304 = tf(freq=108.0), with freq of:
                108.0 = termFreq=108.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.015625 = fieldNorm(doc=1173)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Muss das Strafrecht geändert werden, weil Hirnforscher die Möglichkeit von Freiheit, Schuld und Verantwortlichkeit bestreiten? Ein Plädoyer für reife Rationalität.
    Content
    "Die Strafrechtler haben die Sirenen der Neurowissenschaften nicht herbeigesehnt, die meisten von uns sind auch nicht süchtig nach ihren Liedern, aber ihr Gesang ist mittlerweile so angeschwollen, dass wir die Ohren vor ihm nicht mehr verschließen können. Inhaltlich, strategisch und rhetorisch erinnert mich der Gesang an die beiden Wellen, welche das Strafrecht und vor allem seine Wissenschaft in der noch sichtbaren Vergangenheit erreicht haben: die italienischen Menschenvermesser wie Lombroso und Ferri, die mit dem Selbstbewusstsein und der Durchschlagskraft der jungen exakten Naturwissenschaften dem Schuldstrafrecht ins Herz gezielt haben, als sie den "geborenen Verbrecher" ausmachten und vorführten, und Psychologen und Gesellschaftswissenschaftler wie Arno Plack, die auf der Woge der intellektuellen Institutionenkritik und Systemzertrümmerung der siebziger Jahre für die Abschaffung des Strafrechts plädiert, als Alternative freilich nichts Besseres zu bieten hatten als ein trostloses und unfreundlicheres Maßregelrecht.
    Der Pathologe findet die Seele nicht Es gibt eine Todsünde auf dem Gebiet der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie. Ich nenne sie Kategorienfehler und sehe, dass sie häufig von übermütigen Humanbiologen, nicht selten aber auch von verschreckten Strafrechtswissenschaftlern begangen wird. Humanbiologen begehen diese Sünde mittels der Überzeugung, ihre Ergebnisse widerlegten die Möglichkeit von Willensfreiheit und Verantwortlichkeit; Strafrechtswissenschaftler begehen diese Sünde mittels der Überzeugung, die Humanbiologen hätten recht und nun sei das Strafrecht umzustellen und das im Strafprozess notwendige Wissen neu zu vermessen. Während die Theologie ihren Kategorienfehler, sie könne die Entstehung der Erde erklären, in der westlichen Kultur bis auf einige kreationistische Überbleibsel längst gebüßt hat, goutieren nicht wenige unter uns noch die Sottise des Pathologen, er habe beim Aufschneiden der Leiche eine Seele nicht entdeckt - und folglich könne es sie nicht geben.
    Es gibt kein allgemeines Konzept von Freiheit Der Kategorienfehler in den Neurowissenschaften besteht in der Annahme, empirisch arbeitende Wissenschaften könnten wissenschaftlich darüber befinden, ob andere Wissenschaften ein Konzept von Freiheit entwickeln dürfen oder nicht, also: ob es Freiheit "gibt" oder nicht. Eine solche Annahme setzt eine Hegemonie unter Wissenschaften zwingend voraus, und diese Hegemonie gibt es nicht. Es gibt auch kein allgemeines Konzept von Freiheit, das über allen Wissenschaften schwebt, und es gibt schon gar keine Verfügungsmacht der empirischen Wissenschaften, gäbe es ein solches Konzept. Zur Struktur der Strafrechtswissenschaft gehört das fundamentale Konzept der Verantwortlichkeit, und dieses Konzept ist auch in unserer alltäglichen Verständigung tief begründet. Es ruht auf einem Pfeiler der europäischen Kultur, nämlich auf dem Grundsatz von Personalität und Menschenwürde, der nicht erst mit Artikel 1 Grundgesetz für uns bestimmend geworden ist, sondern für jedes Nachdenken über Mensch, Gesellschaft und Staat auf der Höhe der Zeit.
    Ohne das Prinzip der Zurechnung wäre unsere Welt gänzlich anders Der Grundsatz der Menschenwürde, manifestiert im Konzept der Person, durchzieht unsere gesamte Rechtsordnung wie ein roter Faden, vom Kindeswohl im Familienrecht bis zur Subjektstellung der an den rechtlichen Verfahren Beteiligten. Im materiellen Strafrecht wird er wirksam vor allem im Prinzip der Zurechnung; dieses Prinzip nimmt eine alltägliche Orientierung auf und bildet sie für die besondere Struktur des Strafrechts ab; ohne das Prinzip der Zurechnung wäre unsere Welt gänzlich anders - im Recht und im Alltag. Zu dieser Wirklichkeit haben die empirischen Wissenschaften vom Menschen keinen unmittelbaren und keinen vollständigen Zugang. Subjektive Zurechnung stiftet den Zusammenhang von Ereignis und Verantwortlichkeit des Menschen, der das Ereignis verursacht hat. Sie begründet Schuld. Sie setzt objektive Zurechenbarkeit voraus und treibt deren Fragestellung bis zum Konzept der Person voran. Subjektive Zurechnung erlaubt die rationale Unterscheidung und Bewertung von Graden des Dafür-Könnens, der inneren Beteiligung des Menschen an seiner Tat, von der Absicht bis zur unbewussten Fahrlässigkeit. Auch diese Unterscheidung gehört zur Kultur der Zurechnung und ist in unserem normativen Alltag tief verankert.
    Die Wahrnehmung zielt auf die Person Die Verletzung aus Unachtsamkeit ist für uns etwas ganz anderes als die Verletzung mit Bedacht - etwas anderes nicht objektiv, wohl aber subjektiv, personal. Diese Unterscheidung lässt sich überhaupt erst wahrnehmen, wenn die verantwortliche Person zum Arsenal der wissenschaftlichen Struktur gehört. Wer - aus welchen Gründen immer - bestreitet, dass Menschen verantwortlich sein können für das, was sie tun, entfernt einen Schlussstein nicht nur aus unserer Rechtsordnung, sondern aus unserer Welt. Er tastet die normative Grundlage unseres sozialen Umgangs an, die Anerkennung als Personen. Basis dieser Anerkennung ist die wechselseitige Erwartung, das menschliche Gegenüber begegne uns nicht als ein System aus Knochen, Muskeln und Nerven, sondern nehme uns ebenfalls als Person wahr und richte sich nach dieser Wahrnehmung. Ohne wechselseitigen Kredit können wir nicht miteinander leben Wir schreiben dem anderen, wenn nicht Gegenindikatoren sichtbar sind, die Verantwortlichkeit zu, die wir an uns selbst erfahren und die wir für uns in Anspruch nehmen - nicht weil das humanwissenschaftlich bestätigt oder widerlegt wäre, sondern weil wir ohne diesen wechselseitigen Kredit nicht miteinander leben könnten. Wir haben unsere Erfahrungen damit, welche und wie viel Verantwortlichkeit wir erwarten dürfen - von Kindern, Pubertierenden, Senilen, Betrunkenen, von Egoisten und Feiglingen, und wir sind dabei oft, schmerzlich und überraschend korrigiert worden. Das hat uns aber nicht davon überzeugt, dass unsere Welt von menschlichen Maschinen bevölkert sei. Dies alles tun wir nicht deshalb, weil wir die jüngste humanbiologische Widerlegung von Verantwortlichkeit noch nicht zur Kenntnis genommen oder nicht verstanden haben; ich rechne auch nicht damit, dass sich an der wechselseitigen Anerkennung von Personen und an der Zuschreibung von Verantwortlichkeit in unserem Alltag und im Rechtssystem Wesentliches ändern wird, wenn sich die humanbiologischen Erkenntnisse herumgesprochen haben sollten.
    Im Strafgesetzbuch spürt man nichts von der Freiheitsrhetorik Dies deshalb, weil Verantwortlichkeit und Zurechnung nicht auf humanbiologischen Erkenntnissen, sondern auf sozialen Gründen beruhen. Sie überleben nicht aus Unkenntnis und Unvernunft, sondern aus Einsicht und Erfahrung. Sie öffnen sich einer empirischen Betrachtungsweise nur insoweit, als diese Betrachtungsweise einen Blick für das Soziale und das Normative hat: als sie sehen kann, dass Menschen mittels wechselseitiger Zuschreibung von Verantwortlichkeit miteinander umgehen, und als sie verstehen kann, dass sie dafür ihre guten Gründe haben. Im Strafgesetzbuch spürt man nichts von der Freiheitsrhetorik, welche die deutsche Strafrechtswissenschaft und, ihr folgend, die Strafrechtspraxis an den Tag legen. Das Gesetz nämlich gibt sich ganz anders als feierlich; es ist vorsichtig und zurückhaltend formuliert, und es realisiert in dieser Zurückhaltung einen klugen Umgang mit dem Merkmal der Schuld im Strafrecht. Daran kann, so meine ich, auch der wissenschaftliche Diskurs lernen. Eine reife Form von Rationalität Für unseren Zusammenhang entscheidend ist, dass § 20 Strafgesetzbuch (StGB) - und, ihm sachlich folgend, § 21 StGB - keine positive Feststellung der Schuld eines Menschen in einem bestimmten Einzelfall verlangt und deshalb auch keine Feststellung von Freiheit und Anders-handeln-Können in einer bestimmten Situation. Er verlangt etwas anderes: die Abwesenheit von Störungen, welche die Schuldunfähigkeit begründen würden. Er ordnet kein positives, sondern ein doppelt negatives Verfahren an. Positive Feststellung von Freiheit und Schuld einerseits und doppelt negativer Ausschluss von Schuldausschlussgründen andererseits mögen in einem formallogischen System auf dasselbe hinauslaufen; für die richterliche Praxis realisieren sie einen fundamentalen Unterschied. Nach § 20 StGB ist der Richter nicht gezwungen, sich Fragen zu stellen, die er nicht beantworten kann, Wissen zu sammeln, das er nicht finden kann, und Beweise zu führen, die er nicht beherrscht. Sein Programm ist auf seine Erkenntnismöglichkeiten reduziert, es steht mit ihnen in Einklang. Das ist, so behaupte ich, eine reife Form von Rationalität: Ein solches Beweisverfahren verlangt Feststellungen nur insoweit, als sie mit den Möglichkeiten menschlicher Erkenntnis kategorial zusammenpassen."
    Footnote
    Vgl. die Erwiderungs- und Fortsetzungsbeiträge: Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4). [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23. Vgl.: http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E384DC40FFB99469F8C26751F979BFCBF~ATpl~Ecommon~Scontent~Afor~Eprint.html.
  19. Pauen, M.: ¬Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen : Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung? (2010) 0.01
    0.010506649 = product of:
      0.042026594 = sum of:
        0.042026594 = weight(_text_:und in 707) [ClassicSimilarity], result of:
          0.042026594 = score(doc=707,freq=108.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.3601419 = fieldWeight in 707, product of:
              10.392304 = tf(freq=108.0), with freq of:
                108.0 = termFreq=108.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.015625 = fieldNorm(doc=707)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Anschuldigungen sind eine unangenehme Sache, insbesondere dann, wenn es um schwerwiegende Verfehlungen geht. Es wäre sicher sehr schön, könnten wir auf Schuldvorwürfe ganz verzichten. Besondere Bedeutung haben derartige Überlegungen für das Strafrecht. Offenbar werden sie gestützt durch jüngere neurobiologische Untersuchungen, die zu zeigen scheinen, dass Straftäter sehr häufig in ihrer Urteils- und Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Wäre es unter diesen Voraussetzungen also nicht das Beste, das Schuldprinzip ganz aufzugeben? Die Vorteile scheinen bestechend: Wir könnten auf Strafen und Gefängnisse verzichten, dennoch würde die Gesellschaft besser als bislang vor Straftaten geschützt.
    Content
    "Hirnforschung liefert neue Erkenntnisse über Schuld und Unschuld Ich habe jedoch entschiedene Zweifel an derartigen Überlegungen. Wir müssen am Schuldprinzip festhalten, und zwar gerade dann, wenn wir die neueren wissenschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen wollen. Das Schuldprinzip dient nämlich nicht etwa dazu, möglichst viele Menschen ins Gefängnis zu bringen. Vielmehr liefert es Kriterien für die Unterscheidung zwischen Schuld und Unschuld. Solche Kriterien benötigen wir nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Alltag. Kleine Kinder z.B. machen wir im Allgemeinen nicht verantwortlich. Sie können die Konsequenzen ihres Handelns nicht absehen, und oft haben sie sich auch nicht unter Kontrolle. Ähnliches gilt für Erwachsene, deren Urteils- oder Entscheidungsvermögen z.B. aufgrund psychischer Erkrankungen beeinträchtigt ist. Es ist zu erwarten, dass wir aus der Hirnforschung noch einiges mehr über Einschränkungen unserer Schuldfähigkeiten erfahren werden. Und zu dieser Erwartung besteht in der Tat Anlass: So scheinen besonders schwere Straftaten häufig von Menschen begangen zu werden, die ihre Gewaltbereitschaft nur schlecht kontrollieren können und auch kaum aus negativen Erfahrungen lernen. In diesen Fällen stellt sich nicht nur die Frage, ob Strafe gerechtfertigt ist - unklar ist auch, ob sie etwas bewirken kann. Derartige Straftäter haben auch die höchsten Rückfallquoten. Zwar versagen bei ihnen auch die herkömmlichen Therapien, aber ein besseres Verständnis ihrer Krankheit könnte zu neuen Ansätzen führen. Doch selbst wenn die Hirnforschung uns alle relevanten Fakten liefern würde - wie sie zu bewerten sind, ob sie also die Schuldfähigkeit in Frage stellen oder nicht, stellt sich erst heraus, wenn wir Kriterien für die Unterscheidung zwischen Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit haben. Diese Kriterien aber liefert uns der Schuldbegriff. Es wäre überdies naiv anzunehmen, dass sämtliche Erkenntnisse der Hirnforschung das Schuldprinzip in Frage stellen. Das würde bedeuten, dass unser Gehirn unsere Fähigkeit, frei und verantwortlich zu entscheiden, grundsätzlich beeinträchtigen würde. Das ist aber offensichtlich falsch! Was soll denn die Grundlage für unsere Wünsche und Überzeugungen, unsere Kenntnis von Verboten und Geboten sein, wenn es nicht Prozesse im Gehirn sind? Wie sollten Entscheidungsprozesse realisiert sein - wenn nicht durch neuronale Aktivitäten? Wenn das aber so ist, dann scheint ein gesundes Gehirn uns überhaupt erst die Bedingungen für freie und verantwortliche Entscheidungen zu liefern. Und warum sollte dann ein Verständnis der zugrunde liegenden Mechanismen zu Zweifeln an unserer Freiheit und Verantwortlichkeit führen? Eine solche Beeinträchtigung wäre doch nur zu erwarten, wenn diese Mechanismen gestört sind! Und in der Tat: Die Neurobiologie kann uns einiges über solche Störungen verraten.
    Dies führt zu einer weiteren Überlegung. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hat kürzlich argumentiert, dass der heutige pragmatische Umgang bei der Anwendung des Schuldprinzips Zeichen einer "reifen Form von Rationalität" sei. Ein Richter muss also keine philosophischen Überlegungen über das Wesen der Willensfreiheit anstellen, vielmehr nennt das Strafrecht ihm ganz konkrete Kriterien für die Einschränkung bzw. den Ausschluss von Schuldfähigkeit. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann er davon ausgehen, dass der Angeklagte schuldfähig ist. In der Tat: Jeder, der ein Interesse hat, dass Strafprozesse schneller abgeschlossen werden, als die seit zweieinhalb Jahrtausenden andauernde Diskussion über Willensfreiheit und Verantwortung, wird Hassemer hier zustimmen. Es hätte herzlich wenig Sinn, wenn Richter philosophische Elaborate über die Willensfreiheit verfassen müssten, um zu begründen, warum Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden. Damit aber kann die Diskussion über das Schuldprinzip nicht erledigt sein. Wir sollten das Schuldprinzip nicht abschaffen, aber wir können es auch nicht einfach unangetastet lassen. Neben Richterinnen und Richtern, die das Recht anwenden, gibt es Rechtstheoretiker und Philosophinnen, die sich Gedanken über Grundlagen unseres Rechts und unserer Rechtspraxis machen. Und die sind aus den bereits genannten Gründen gut beraten, wenn sie sich um eine Weiterentwicklung des Schuldprinzips bemühen. Auch wenn man nicht glaubt, dass die Neurobiologie zu einer fundamentalen Revision unseres Strafrechts führt: Ignorieren kann man die Erkenntnisse der Hirnforschung sicherlich nicht. Und wenn man sie zur Kenntnis nimmt, muss man einfach eine klarere Vorstellung von Schuldfähigkeit und Verantwortung haben, als wir sie heute besitzen. Hier ist für die Strafrechtstheorie und die Rechtsphilosophie noch einiges zu tun. Doch gibt es hier nicht ein fundamentales theoretisches Problem? Schuldfähigkeit setzt nach einer weit verbreiteten Vorstellung voraus, dass man anders hätte handeln und die fraglichen Gesetze und Normen einhalten können. Wenn aber unsere Welt wirklich von deterministischen Naturgesetzen bestimmt wird, dann steht immer schon fest, was wir tun werden. Wer ein Gesetz gebrochen hat, hätte es also offenbar nicht einhalten können. Doch wie sollen wir jemanden für eine Gesetzesverletzung verantwortlich machen, wenn er das Gesetz mangels Alternativen gar nicht einhalten konnte?
    Ich glaube in der Tat, dass es ohne Alternativen keine Verantwortung gibt. Aber ich glaube auch, dass man in einer determinierten Welt sehr wohl anders handeln kann, als man es faktisch tut. Ob ich etwas tun kann oder nicht, hängt nämlich von äußeren Umständen und meinen Fähigkeiten ab. Geht es darum, ob ich etwas tun werde, dann kommt es auf meinen Willen und meine Entscheidungen an. Es ist daher durchaus möglich, dass z.B. ein Aktienexperte eine Verhaltensregel oder ein Gesetz, das er sehr wohl einhalten kann, nicht einhalten will, und dass dieser Wille sein Verhalten bestimmt. Es wäre absurd, würde der Aktienexperte behaupten, er sei unschuldig, weil sein Wille sein Verhalten festgelegt habe. Doch wenn das stimmt, dann kann man eben auch in einer determinierten Welt tun, was man nicht getan hat, vorausgesetzt, das eigene Handeln hängt von den eigenen Wünschen und Entscheidungen ab. Doch selbst wer all dies akzeptiert, kann sich fragen, warum man nicht einfach Verantwortlichkeit und Schuldfähigkeit generell bestreitet und Strafe durch Therapie ersetzt? Wir würden eine Menge Leid verhindern: Niemand müsste ins Gefängnis, und das Schlimmste, was im Falle von Fehlurteilen passieren könnte, wäre eine überflüssige Therapie. Es mag in der Tat sein, dass wir den Schuldbegriff in Zukunft enger fassen müssen. Personen, die wir heute noch als schuldig betrachten, müssten dann als unschuldig gelten - z.B. weil wir neue Erkenntnisse über die Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit gewonnen haben. Doch kann es sinnvoll sein, überhaupt niemanden als schuld- und verantwortungsfähig zu betrachten? Und: Wäre dies wirklich menschenfreundlich? Ein weiterer Grund, der dagegen spricht, ergibt sich aus den Konsequenzen. Wenn wir eine Person für verantwortlich und schuldfähig halten, bedeutet dies zunächst, dass wir ihr prinzipiell zutrauen, von ihrer Freiheit einen sinnvollen, eben verantwortlichen Gebrauch zu machen. Verantwortlichen und schuldfähigen Personen können wir daher Freiheitsspielräume zugestehen, die wir denjenigen entziehen, die nicht schuld- und verantwortungsfähig zu handeln vermögen. Das bedeutet nicht nur, dass wir den Handlungsspielraum einschränken, wenn wir glauben, dass jemand nicht schuld- und verantwortungsfähig ist, es bedeutet auch, dass wir solche Personen nicht in vollem Maße als freie und verantwortliche Individuen anerkennen.
    Forderung nach Aufgabe des Schuldprinzips widerspricht sich selbst Doch kann man wirklich wollen, dass wir diese Haltung allen Menschen gegenüber einnehmen? Und - selbst wenn man eine solche Einstellung für akzeptabel hält: Wem gegenüber sollten wir denn eigentlich darauf bestehen, dass niemand mehr bestraft, niemand mehr zur Rechenschaft gezogen werden und niemand mehr verantwortlich gemacht werden darf? Wenn niemand verantwortlich und schuldfähig ist, dann gilt dies auch für die möglichen Adressaten einer solchen Forderung. Jeder Richter, der dennoch einen Angeklagten bestraft, jeder Therapeut, der schlechte Arbeit macht, jeder Politiker, der die Forderung nach einer Reform des Strafrechts ignoriert, kann sich darauf berufen, dass auch er selbst weder verantwortlich noch schuldfähig ist. Mit anderen Worten: Die Forderung nach einer fundamentalen Reform von Schuldprinzip und Strafrecht muss eben die Vorstellung von Verantwortung und Schuldfähigkeit voraussetzen, die sie selbst bestreitet. Gibt man diese Vorstellung von Verantwortung wirklich auf, dann hat man eben auch niemanden mehr, der für die Reform des Strafrechts verantwortlich sein könnte. Will man umgekehrt jemanden verantwortlich machen, dann muss man an der Verantwortung festhalten und die Forderung aufgeben. Kurzum: Die Forderung nach einer Aufgabe des Schuldprinzips widerspricht sich selbst. Es führt daher kein Weg an einer Einigung auf möglichst genaue und plausible Maßstäbe für Schuld und Verantwortung vorbei. Das ist nicht einfach, und es ist sicher auch kein einmaliger Akt, vielmehr wird man diese Maßstäbe im Lichte neuer Erkenntnisse immer wieder zur Diskussion stellen müssen. Ein Verzicht auf Begriffe und Maßstäbe hilft dabei genauso wenig wie die Behauptung, Menschen seien nicht verantwortlich. Wenn wir zu gerechten Urteilen kommen wollen, helfen keine undifferenzierten Verallgemeinerungen, auch wenn sie auf den ersten Blick noch so menschenfreundlich daherkommen mögen."
    Footnote
    Bezugnahme auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Erwiderung auf: Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4) [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Fortsetzung: Bormann, F.-J.: Verantwortung und Verdrängung: Was ist Willensfreiheit (6): Die theologische Ethik versucht, menschliche Spielräume realistisch zu vermessen. In: Frankfurter Rundschau. Nr.176 vom 2.8.2010, S.20-21. Vgl. auch: Dahl, E., M. Pauen: Schuld und freier Wille. In: Spektrum der Wissenschaft. 2010, H.6, S.72-79. Vgl.: http://www.fr-online.de/kultur/das-schuldprinzip-antasten--ohne-es-abzuschaffen/-/1472786/4504248/-/index.html.
  20. Dzeyk, W.: Effektiv und nutzerfreundlich : Einsatz von semantischen Technologien und Usability-Methoden zur Verbesserung der medizinischen Literatursuche (2010) 0.01
    0.01031644 = product of:
      0.04126576 = sum of:
        0.04126576 = weight(_text_:und in 416) [ClassicSimilarity], result of:
          0.04126576 = score(doc=416,freq=34.0), product of:
            0.11669454 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0526149 = queryNorm
            0.35362202 = fieldWeight in 416, product of:
              5.8309517 = tf(freq=34.0), with freq of:
                34.0 = termFreq=34.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.02734375 = fieldNorm(doc=416)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    In der vorliegenden Arbeit werden die Ergebnisse des MorphoSaurus-Projekts der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) vorgestellt. Ziel des Forschungsprojekts war die substanzielle Verbesserung des Information-Retrievals der medizinischen Suchmaschine MEDPILOT mithilfe computerlinguistischer Ansätze sowie die Optimierung der Gebrauchstauglichkeit (Usability) der Suchmaschinenoberfläche. Das Projekt wurde in Kooperation mit der Averbis GmbH aus Freiburg im Zeitraum von Juni 2007 bis Dezember 2008 an der ZB MED in Köln durchgeführt. Ermöglicht wurde die Realisierung des Projekts durch eine Förderung des Paktes für Forschung und Innovation. Während Averbis die MorphoSaurus-Technologie zur Verarbeitung problematischer Sprachaspekte von Suchanfragen einbrachte und wesentliche Datenbanken der ZB MED in ein Testsystem mit moderner Suchmaschinentechnologie implementierte, evaluierte ein Team der ZB MED das Potenzial dieser Technologie. Neben einem Vergleich der Leistungsfähigkeit zwischen der bisherigen MEDPILOT-Suche und der neuen Sucharchitektur wurde ein Benchmarking mit konkurrierenden Suchmaschinen wie PubMed, Scirus, Google und Google Scholar sowie GoPubMed durchgeführt. Für die Evaluation wurden verschiedene Testkollektionen erstellt, deren Items bzw. Suchphrasen aus einer Inhaltsanalyse realer Suchanfragen des MEDPILOT-Systems gewonnen wurden. Eine Überprüfung der Relevanz der Treffer der Testsuchmaschine als wesentliches Kriterium für die Qualität der Suche zeigte folgendes Ergebnis: Durch die Anwendung der MorphoSaurus-Technologie ist eine im hohen Maße unabhängige Verarbeitung fremdsprachlicher medizinischer Inhalte möglich geworden. Darüber hinaus zeigt die neue Technik insbesondere dort ihre Stärken, wo es um die gleichwertige Verarbeitung von Laien- und Expertensprache, die Analyse von Komposita, Synonymen und grammatikalischen Varianten geht. Zudem sind Module zur Erkennung von Rechtschreibfehlern und zur Auflösung von Akronymen und medizinischen Abkürzungen implementiert worden, die eine weitere Leistungssteigerung des Systems versprechen. Ein Vergleich auf der Basis von MEDLINE-Daten zeigte: Den Suchmaschinen MED-PILOT, PubMed, GoPubMed und Scirus war die Averbis-Testsuchumgebung klar überlegen. Die Trefferrelevanz war größer, es wurden insgesamt mehr Treffer gefunden und die Anzahl der Null-Treffer-Meldungen war im Vergleich zu den anderen Suchmaschinen am geringsten.
    Bei einem Vergleich unter Berücksichtigung aller verfügbaren Quellen gelang es mithilfe der MorphoSaurus-Technik - bei wesentlich geringerem Datenbestand - ähnlich gute Resul-tate zu erzielen, wie mit den Suchmaschinen Google oder Google Scholar. Die Ergebnisse der Evaluation lassen den Schluss zu, dass durch den MorphoSaurus-Ansatz die Leistungsfähigkeit von Google oder Google Scholar im Bereich der medizinischen Literatursuche durch eine Erweiterung der vorhandenen Datenbasis sogar deutlich übertroffen werden kann. Zusätzlich zu den Retrieval-Tests wurde eine Usability-Untersuchung der Testsuchmaschine mit Probanden aus der Medizin durchgeführt. Die Testpersonen attestierten dem Such-interface eine hohe Gebrauchstauglichkeit und Nützlichkeit. Der szenariobasierte Usability-Test hat zudem gezeigt, dass die Testpersonen bzw. User die integrierten Unterstützungs-maßnahmen zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit während der Suche als sehr positiv und nützlich bewerten. In der Testsuchmaschine wurde diese Unterstützung z. B. durch das Aufklappen und Präsentieren von verwandten MeSH- und ICD-10-Begriffen realisiert. Die Einführung eines Schiebereglers zur effektiven Eingrenzung des Suchraums wurde ebenfalls überwiegend positiv bewertet. Zudem wurden nach Abschicken der Suchanfrage sogenannte Verwandte Suchbegriffe aus verschiedenen medizinischen Teilbereichen angezeigt. Diese Facetten-Funktion diente der Eingrenzung bzw. Verfeinerung der Suche und wurde von den Testpersonen mehrheitlich als ein sinnvolles Hilfsangebot bewertet. Insgesamt stellt das MorphoSaurus-Projekt - mit seinem spezifischen Ansatz - ein gelungenes Beispiel für die Innovationsfähigkeit von Bibliotheken im Bereich der öffentlichen Informationsversorgung dar. Durch die mögliche Anpassung der MorphoSaurus-Technologie mittels fachspezifischer Thesauri ist zudem eine hohe Anschlussfähigkeit für Suchmaschinen-projekte anderer Inhaltsdomänen gegeben.

Languages

  • d 1631
  • e 213
  • a 1
  • More… Less…

Types

  • a 1375
  • el 403
  • m 279
  • x 74
  • s 60
  • r 26
  • n 8
  • i 3
  • b 2
  • p 2
  • v 2
  • ms 1
  • More… Less…

Themes

Subjects

Classifications