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Arnold, J.; Hühne, B.: Für eine bessere Streitkultur und mehr Toleranz : InetBib feiert das Zehnjährige / Spannende Vorträge und Diskussionen in Bonn (2005)
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(Über-)Leben in der Informationsgesellschaft : Zwischen Informationsüberfluss und Wissensarmut. Festschrift für Prof. Dr. Gernot Wersig zum 60. Geburtstag (2003)
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- Content
- Enthält die Beiträge: RAUCH, W.: Neue Informations-Horizonte? VÖLZ, H.: Gedanken zut Verdaulichkeit von Informationen; RATZEK, W.: Suum cuique - Jedem das Seine! Oder: Was wollen wir wissen; VOWE, G.: Das Internet als elektronische Agora? Zum politischen Potential internetbasierter Kommunikation; GRUDOWSKI, S.: Ideen zur Förderung der Fachinformations-Institutionen durch Fachinformationspolitik: Hyperinformationszentren und Informationswissenschaft; ZIMMERMANN, H.H.: Zur Gestaltung eines Internet-Portals als offenes Autor-zentriertes Kommunikationssystem; HENNINGS, R.-D.: Machine Learning, Data Mining and Knowledge Discovery: Von der Generierung zur Entdeckung von Wissen
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Meifert, J.; Weiffen, F.: ¬Die neue Sachlichkeit im Netz : Nach der Euphorie wird das Internet von vielen als eher funktionales Medium genutzt (2005)
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- Content
- "Wenn ein Firmenname zum Verb mutiert, dann muss etwas passiert sein. "Googeln" ist so ein Wort. Der Duden führt esin den neuen Ausgaben, und in den USA ist es mal als "nützlichstes Wort des Jahres" prämiert worden Die Suchmaschine Google ist für Millionen eins Art virtuelles Eingangstor im Datenfluss geworden. Das sagt viel über die Attraktivität des Internets, aber noch mehr über den mehr und mehr sachlichen Umgang damit. Rund 47 Prozent aller Haushalte verfügen hier zu Lande über einen Internet-Anschluss. Damit liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld - nicht so modern wie die Niederländer (66 Prozent), aber den Spaniern (30 Prozent) weit voraus. Bei den Jüngeren ist das Medium längst Alltag, während vielen Senloren die ersten Schritte immer noch schwer fallen (siehe Graphiken). Auf 14,5 Milliarden Euro Umsatz wird der Handel im vermutlich in diesem Jahr steigen Der Einkauf im digitalen Warenhaus ist wie ein Fahrkartenkauf bei der Bahn oder das Erstellen einer Überweisung für viele selbstverständlich geworden 35 Milionen Kunden nehmen finanzielle Transaktionen bei' der Bank online'vor. Nur noch jeder fünfte ist allein auf die Filialstellen angewiesen. 2,5 Prozent des gesamten Umsatzes im Einzelhandel werden inzwischen im Internet getätigt. Fast jedes achte Unternehmen handelt auch online. "Viele gerade aus dem mittelständischen Bereich haben sich den Gegebenheiten des Marktes angepasst", sagt Olaf Roik vom Händlerverband HDE. Sie seien zu "Multichannel-Anbietern" geworden - wohl die sinnvollste Strategie, um gegen "günstiger.de" und Co. zu bestehen.
Wie bei der Preis- und Produkt-Recherche, dem Hauptbetätigungsfeld im Netz, haben Forscher eine "neue Sachlichkeit" ausgemacht. Nachdem die erste Phase der Euphorie von einer Ernüchterung (aufgrund pädophiler und gewalttätiger Inhalte) abgelöst worden ist, bestimmt die Funktion den Mausklick. Der souveräne Leser gibt sich so viel Online-Stunden wie nötig und weiß die Muße einer Buchlektüre zu schätzen. Zeugnis dessen ist etwa, dass die Seminararbeit "Habermas' Theorie des kommunikativen Handelns", (Uni Osnabrück) für 12,90 Euro bei "Hausarbeiten.de" herunterzuladen ist. Oder die wundersame Entstehungsgeschichte der Enzyklopädie Wikipedia. Rund 2000 Autoren verbessern diese Schatzkammer des Wissens gemeinsarn mit unzähliqen aktiven Nutzern, die Inhalte eingeben oder verändern können. Eine Idee so groß wie das Netz: Das Wissen der Menschheit, so die Idee der amerikanischen Macher, soll möglichst breit Eingang finden. Die Behörden drängen ebenfalls ins Netz, wenn auch in Deutschland etwas langsamer: 66 Prozent aller öffentlicher Dienstleister sind im Web präsent. Europaweit gesehen ist das mäßig, die Schweden kommen auf 89 Prozent. Bemerkenswert auch, dass die Rationalität auf Bereiche übergegriffen hat, in denen sie eigentlich nichts zu suchen hat; der Partnersuche etwa. Ein Balzzentrum enormer Ausmaße hat sich längst etabliert. Und wenn irgendwo "django" (28/sportlich/reise gern) sucht, wird in der unendlichen Datei des Netzes ja wohl eine "Calla" (25/attraktiv/mag gemütliche Abende zu Hause) zu finden sein. "Liebe.de" oder "Friendscout24.de" haben Tausende aktiver Mitglieder registriert. Jugendliche nutzen vor allem Chats, um die eigene Wertigkeit zu prüfen. "Bin ich so interessant; dass ich die Mail-Adresse bekomme?" hat Psychologin Claudia Orthmann die Leitfrage genannt. Im Mittelpunkt stehe der Flirt und das Austesten von Grenzen. Dass dies alles im virtuellen Raum geschehe, senke die Hemmschwelle, sagt Orthmann. Emotionen müssten in Symbolen, wie ;-) untergebracht werden. Am besten sei, am Ende des Chats eine Telefonnummer zu bekommen. Dann ist die Brücke zum realen Raum gebaut."
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Wanckel, E.: Persönlichkeitsschutz in der Informationsgesellschaft : Zugleich ein Beitrag zum Entwicklungsstand des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (1998)
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- Abstract
- Digitale Medien gefährden die Selbstbestimmung des Menschen sowohl unter datenschutz- als auch unter äußerungsrechtlichen Gesichtspunkten. Die Arbeit beschäftigt sich mit den Gewährleistungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art.2 Abs.1 i.V.m. Art.1 Abs.1 GG) unter den Bedingungen der Informationsgesellschaft. Hierbei werden die Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts anhand der Rechtssprechung zu Fallgruppen zusammengefaßt und den neuen Gefährdungspotentialen gegenübergestellt. Die anschließende Erörterung des gegenwärtigen Rechtsrahmens schließt die neuen Multimedia-Gesetze (MDStV und TDG) mit ein. Am Ende der Untersuchung stehen Thesen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts in der multimedialen Welt. Ein Entscheidungsregister erhöht den praktischen Nutzwert der Arbeit
-
"Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" unterzeichnet (2003)
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- Abstract
- Gemeinsam mit den Repräsentanten der großen deutschen und internationalen Wissenschaftsorganisationen hat Prof. Peter Gruss, der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, am Mittwoch, den 22. Oktober, die "Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" (Berlin Declaration an Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities) unterzeichnet. Vorausgegangen war eine dreitägige Konferenz im Berlin-Dahlemer Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft. Dabei diskutierten international führende Experten über neue Zugangsmöglichkeiten zu wissenschaftlichem Wissen und kulturellem Erbe durch das Internet.
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Lischka, K.: Verlorene Seiten : Das amerikanische Urheberrecht bremst kritische Netzangebote - Beispiel Google (2002)
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- Content
- "Dass eine Kirche mit Hilfe des Urheberrechts die Verbreitung ihrer Lehren verhindert, ist ungewöhnlich. Aber es ist ja auch umstritten, ob die "Church of Scientology" sich zu Recht als solche bezeichnet - oder nicht doch ein "weltweit tätiger Wirtschaftskonzern" ist, wovon beispielsweise das Bayerische Innenministerium überzeugt ist. Solchen Kritikern liefert Scientology jetzt neue Argumente: Die Organisation hat Links zu der Seite xenu.net des norwegischen Scientology-Gegners Andreas Heldal-Lund aus der Suchmaschine Google entfernen lassen - ganz legal, und doch ohne die Entscheidung eines Gerichts. Am B. März forderte die Anwaltskanzlei Moxon & Kobrin aus Los Angeles per Mail die US-Niederlassung von Google auf, 126 Internetseiten aus dem Suchindex zu entfernen. Ein Anhang zählte die einzelnen Seiten und die dort verwendeten, urheberrechtlich geschützten Inhalte auf, Dazu gehören 26 Fotos aus Scientology-Magazinen, viel wichtiger aber sind die 85 aufgeführten Texte. Andreas Heldal-Lund zitiert auf seiner Seite beispielsweise aus angeblich internen Scientology-Dokumenten, die eine "dead agenting" genannte Technik beschreiben, die Kritiker gezielt diskreditieren soll. Die E-Mail an Google bestreitet den Wahrheitsgehalt von Heldal-Lunds Ausführungen nicht. Stattdessen verweisen die Anwälte darauf, dass ihre Klienten - das "Religious Technology Center" und "Bridge Publications" - das Urheberrecht an den Unterlagen besitzen und einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hätten. Auch würden 54 eingetragene Warenzeichen Scientologys - dazu gehören Begriffe wie Scientology, Dianetics und Hubbard - ohne Genehmigung verwendet. Der Suchdienst Google reagierte am 20. März. In einer E-Mail erfuhr Heldal-Lund, dass alle in der Nachricht der Kanzlei angegebenen Seiten aus dem Suchindex entfernt wurden. Mit anderen Worten: Wer am 20. März bei einer der größten und renommiertesten Suchmaschinen nach kritischen Informationen zu Scientology recherchierte, erfuhr nichts von einem der umfangreichsten Angebote. Heldal-Lund machte den Vorgang am 21. März in einem Internet-Diskussionsforum öffentlich. Ein Proteststurm brach los. Vermutlich nach der Kritik entschloss sich Google, zumindest die wichtigste der betroffenen Seiten, www.xenu.net, wieder in den Index aufzunehmen. Andere Seiten "mit detaillierten Informationen bleiben ausgeschlossen. So zeigt sich, wie schwierig es ist, zu unterscheiden zwischen legitimer Verfolgung von Urheberrechtsverstößen und mit Hilfe des Urheberrechts angestrebter Zensur. Heldal-Lund gibt selbst zu, urheberrechtlich geschütztes Material 'zu verwenden. Allerdings sieht er sich im Recht, weil seiner Meinung nach "Scientology mit Hilfe: des Urheberrechts Informationen über die Lehren des Gründers vor der Öffentlichkeit zurückhält". Die Rechtmäßigkeit der Argumentation ist nie vor Gericht überprüft worden. Ein Gericht war überhaupt nicht nötig, um die Seiten aus dem Suchindex von Google zu entfernen. Der Grund dafür: Ein ServiceProvider wie Google haftet laut dem US amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht für Inhalte, die er ohne sein Wissen zur Verfügung stellt. Wenn aber jemand einen Provider darauf hinweist, dass er geschützte Inhalte verfügbar macht, steht das Unternehmen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder sperrt es die Inhalte. Dann kann es nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Gericht später eine Urheberrechtsverletzung feststellt. Oder der Anbieter wartet ab, bis der Rechte-Inhaber gegen jemanden wie Heldal-Lund vorgeht. Stellt dann jedoch das Gericht eine Verletzung des Urheberrechts fest, ist auch der Service-Provider haftbar, da er zuvor schon um eine Entfernung der problematischen Inhalte ersucht wurde. Das deutsche Informations- und Kommunikationsdienstegesetz sieht ebenso wie die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft ein ähnliches "notice and take down"-Verfahren vor. Die Entscheidung liegt letztlich beim Service-Provider. Es hat sich bereits in anderen Fällen gezeigt, dass die lieber kritische Inhalte sperren als etwaige Haftungs-Risiken einzugehen.
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Wiethoff, T.: Web Anno Tobak : Ärgerlich: Viele Webseiten enthalten veraltete und damit irreführende Informationen (2004)
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- Content
- "Wir haben die Informationen am 16. Januar ins Netz gestellt", sagt eine Sprecherin der Berliner Behörde. Generelle Aussagen über die Reaktionsgeschwindigkeit der Website ließen sich nicht machen. Ohnehin enthebt sich das Ministerium in einem Rechtshinweis jeglicher Haftung für überholte oder fehlerhafte Angaben. Dort heißt es: "Die sich auf diesen Internet-Seiten befindlichen Informationen sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der sich auf dieser Homepage befindlichen Informationen, insbesondere der bereitgestellten Rechtsvorschriften." Selbst wenn solche Hinweise, so genannte Disclaimer, fehlen, hätten Verbraucher wenig Aussicht auf Schadenersatz bei veralteten Informationen, sagt Rechtsanwalt Daniel Raimer von der auf Internetrecht spezialisierten Kanzlei Strömer in Düsseldorf. Das gelte jedenfalls, wenn den Verantwortlichen keine grobe Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten nachgewiesen werden kann. "Informationen im Internet dienen als zusätzlicher Service und haben informellen Charakter. Ausschlaggebend ist, was in den amtlichen Gesetzblättern steht." Geradezu lebensgefährlich können veraltete Informationen aber sein, wenn sie die Gesundheit betreffen. So gibt es eine medizinische Studie aus dem Jahr 2002, wonach der Einsatz von Hormonpräparaten bei Frauen in den Wechseljahren mehr Schaden stiftet als Nutzen bringt. So soll sich etwa das Brustkrebsrisiko deutlich erhöhen. Das Zentrum für Public Health an der Universität Bremen wollte Ende vergangenen Jahres wissen, wie sich diese neuen Erkenntnisse auf den Websites gynäkologischer Praxen widerspiegeln. Alarmierendes Ergebnis: so gut wie gar nicht. Obwohl die meisten der 97 erfassten Seiten sogar aus dem Jahr 2003 stammten, erwähnten nur 24 die Weg weisende Studie. Nur vier Praxen nahmen deren Ergebnisse ernst und betonten, dass eine Hormontherapie sorg- - fältig abgewogen werden müsse. Untersucht wurde auch, ob die Anbieter die im Teledienstegesetz (TDG) verlangten Pflichtangaben machen. So müssen medizinische Dienste etwa ihre zuständige Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung anführen: Trotz möglicher, Geldbußen in Höhe von 50 000 Euro kamen weniger als die Hälfte diesen Pflichten nach. Ein Aktualisierungsdatum fand sich gar nur auf jeder vierten Seite. Dieses ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, findet sich aber in den Kriterien der Health an Net Foundation, die sich für die Qualität medizinischer Informationen im Internet einsetzt. Das Internet hat viele Wege verkürzt und zu einer neuen Verbrauchermündigkeit geführt. Wer sich aber blind auf das neue Medium verlässt, kann manchmal ganz schön alt aussehen."
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Schodder, W.; Nake, F.: ¬Die »zufällige Mitrealität« des Computers : Interview mit Frieder Nake (2005)
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- Abstract
- In der Welt des Frieder Nake brauchen wir keine Kunst - und Netzkunst schon gar nicht. Denn die ist in den Augen des Computerkünstlers nur für Leute gemacht, die zu viel Zeit haben. Dass er trotzdem kein Kulturpessimist ist, zeigt sein gedanklicher Streifzug durch die rasante Geschichte der digitalen Ästhetik. Frieder Nake ist Professor für Grafische Datenverarbeitung und interaktive Systeme an der Universität Bremen. 1965 hatte er seine erste Ausstellung mit computergenerierten Arbeiten. Fünf Jahre später nahm er an der 35. Biennale in Venedig teil.
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Poster, M.: Elektronische Identitäten und Demokratie (1997)
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- Abstract
- Ich möchte mit dieser Arbeit zur Erweiterung des kritischen Verständnisses neuer Kommunikationssysteme beitragen. Dabei setze ich voraus, daß man zur Untersuchung dieser Systeme zugleich ergründen sollte, welcher Identitätstypus von ihnen begünstigt wird. Nach meiner Ansicht besteht Kultur unter anderem in dem Sprachverhalten, aus dem sich Identitäten bilden. Denn das, was einen Amerikaner zum Amerikaner macht, einen Studenten zum Studenten oder eine Frau zur Frau, ist ein Gefüge sprachlicher Außerungen und Situationen, bei denen einem Menschen bestimmte Eigenschaften zugeordnet werden - meist hinter seinem Rücken, oder zumindest ohne daß er sich dieser Zuordnungen direkt gewahr würde. Wenn sich solche diskursiven Praktiken jedoch verändern, dürfen wir annehmen, daß sich mit ihnen auch der Charakter von Identitäten verändern wird.
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Pleitgen, F.: Qualitative Messlatte bei den elektronischen Medien bleiben : WDR-Intendant Fritz Pleitgen: Warum Online-Angebote die dritte Säule des öffentlich-rechtlichen Runbdfunks werden müssen (2000)
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- Abstract
- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten setzen auf Multimedia. Neben Radio und Fernsehen sollen künftig Online-Angebote ihre dritte Säule sein. Die BBC setzt auch hier Maßstäbe: Ihr Internet-Angebot ist nicht nur umfassend, sondern - den Maßstäben des Senders entsprechend - anspruchsvoll und zuverlässig. Kein Wunder, dass es zu den meistgenutzten Angeboten Europas gehört. Auch der künftige Präsident der EBU, des Zusammenschlusses der öffentlich-rechtlichen Sender Europas, plädiert für ein starkes Engagement in der digitalen Welt. In Deutschland will der WDR in die Offensive gehen. Fritz Pleitgen, Intendant der größten Rundfunkanstalt im ARD-Verbund, begründete am 28.6. in einer Rede vor dem Rundfunkrat des Kölner Senders, warum der WDR seinen Internet-Auftritt ausbauen muss. Wir dokumentieren die Rede leicht gekürzt
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Huvila, I.: Mining qualitative data on human information behaviour from the Web (2010)
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- Source
- Information und Wissen: global, sozial und frei? Proceedings des 12. Internationalen Symposiums für Informationswissenschaft (ISI 2011) ; Hildesheim, 9. - 11. März 2011. Hrsg.: J. Griesbaum, T. Mandl u. C. Womser-Hacker
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EBSCO - Brockhaus : struktureller Wandel vom Bildungs- und Wissensanbieter (2017)
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- Abstract
- Die Brockhaus Enzyklopädie wurde in den EBSCO Discovery Service integriert. Die Brockhaus Enzyklopädie als allgemeinbildendes Nachschlagewerk bietet den perfekten Startpunkt für jede Recherche. 1805 von Friedrich Arnold in Amsterdam gegründet, war Brockhaus über zwei Jahrhunderte hinweg der führende Herausgeber gedruckter Nachschlagewerke im deutschsprachigen Raum. 2002 startete Brockhaus seine erste digitale Enzyklopädier. 2008 wurde das Unternehmen an die Bertelsmann Gruppe verkauft, 2015 von der schwedischen NE Nationalencyklopedin AB übernommen. Dieses Unternehmen versorgt drei von vier schwedischen Schulen mit digitalen Diensten. Unter der Firmierung Brockhaus / NE GmbH wandelt sich das Unternehmen mit Nachschlagewerken und E-Learning-Angeboten vom Wissens- zum Bildungsanbieter.
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Unzicker, A.: Wikipedia auf dem Weg zum Orwellschen Wahrheitsministerium : über den Niedergang der Online-Enzyklopädie (2018)
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- Abstract
- Mit Wikipedia schien ein Traum wahr geworden zu sein - das Wissen der Menschheit, zusammengetragen in einem Gemeinschaftsprojekt, kostenlos, für alle verfügbar und frei von Kommerz, im wahrsten Sinne des Wortes die beste Seite des Internet. Obwohl nur ein Prozent der Weltbevölkerung betreffend, ist die deutsche Wikipedia dabei die zweitgrößte Abteilung - auch das schien eine besondere Erfolgsgeschichte. Und tatsächlich ist die Enzyklopädie nach wie vor unschlagbar bei Dingen wie Beethovens Geburtsdatum oder der Anzahl der Jupitermonde. Nähert man sich aber der Gegenwart in irgendeinem Artikel mit politisch-gesellschaftlichem Bezug, kommt man ins Staunen.
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Taglinger, H.: ¬Die Sache mit den Daten (2018)
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- Abstract
- Apple bietet auf Antrag den Download der eigenen Daten an. Was man bekommt? Daten Oha, ich kann meine Daten anfordern. Bei Apple. Anfordern, das klingt gut, mache ich, dachte ich mir. Also ging ich vor eineinhalb Wochen auf diese Seite und forderte meine Daten an. Seit die DSVGO in den heimischen Landen wütet und Unternehmen überall nervös versuchen zu zeigen, dass sie sich wirklich, aber WIRKLICH an die Vorschriften halten, kann man neben gefühlten drei Milliarden an Emails samt Bestätigungslink eben auch die ganz Großen wie Apple in seiner Inbox finden. Besonders transparent will man sein.
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Lietz, C.: Social-Credit-Scoring : die Informationswissenschaft in der Verantwortung (2018)
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- Abstract
- Von den Informationswissenschaften, aber auch von der allgemeinen Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet entwickelt sich zurzeit in China eine neue Art von Bewertungssystem. Social-Credit-Scoring dürfte in Deutschland nur Wenigen ein Begriff sein. Und auch in der Fachliteratur ist hierzu kaum Material zu finden. Einzig diverse internationale Online-Journals, Web-Blogs, wenige TV-Beiträge und die Fachkonferenz re:publica beschäftigen sich intensiver damit, weshalb der Begriff gelegentlich beiläufig in öffentlichen Diskursen fällt. Für die Informationswissenschaften ist dieses Thema hoch relevant. Befasst man sich eingehender damit, so stellt sich einem als Information Professional die Frage, weshalb die Fachgemeinschaft ein Thema mit solch schwerwiegenden Folgen für die Gesellschaft weitestgehend unbeachtet lässt.
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Klimpel, A.: Abzocker im Netz ignorieren : Geschäft mit Abmahnungen (2002)
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- Content
- "Seit dem Start des neuen Teledienstegesetzes (TDG) zu Jahresbeginn stehen Handwerker mit Internetseite ebenso im Visier der Abzocker wie Familien, auf deren Homepage neben Kinderfotos ein kleiner Werbebutton prangt. Ursprünglich sollte das Instrument der Abmahnung aufwendige Klagen auf Unterlassung vermeiden helfen: Bei unlauterem Wettbewerb eines Konkurrenten kann dieser abgemahnt werden. Sieht der Mitbewerber sein Unrecht ein, zahlt er eine Gebühr an den Abmahner und verpflichtet sich, im Falle eines erneuten Verstoßes eine Strafe zu zahlen. "Im Prinzip eine gute Idee, nur sind einige Leute schnell auf die Idee gekommen, dass man damit Geld verdienen kann", sagt Rudolf Koch, Bundesrechtsreferent beim Verband Deutscher Makler für Grundbesitz (VDM). In einem Fall habe ein Anwalt mehr als 4300 Abmahnungen an einem Tag abgeschickt. Ein Friseur, der in seinem Webimpressum nicht die zuständige Standesvertretung angibt, verstößt ebenso gegen das TDG wie ein Altenheim, das ein Newsletterabonnement gegen Angabe des Namens anbietet. Dem TDG nach ist das ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen - und damit abmahnungsfähig. "98 Prozent derjenigen, die vom Gesetz betroffen sind, haben noch nie was davon gehört", schätzt der Juraprofessor Heinrich Wilms von der Universität Konstanz. Auch Hobbykicker und Kegelbrüder bleiben von den modernen Mahngebührjägern nicht verschont: Nur die wenigsten Freizeitsportler wissen, dass such sie ein Impressum auf die Website stellen müssen, wenn sie als eingetragener Verein online gehen. Ausgenommen von der Anbieterkennzeichnung sind nur rein private Webseiten - wobei es such hier Ausnahmen gibt: "Beispielsweise dann, wenn die Seite über einen Billiganbieter betrieben wird und dieser Werbebanner auf die Seite setzt", erklärt Koch. "Massenabmahnungen hat es früher schon gegeben, aber jetzt bekommen diese Leute Verstöße von einer Suchmaschine auf Knopfdruck ins Haus geliefert", klagt Koch. "Die Idee hinter dem Gesetz ist gut, die Umsetzung aber ist blödsinnig" Zu viele Angaben würden den Homepagebetreibern abverlangt, zudem sei der Kreis vom Gesetz Betroffener zu weit gefasst, kritisiert der Rechtsexperte und Sprecher der Initiative Abmahnungswelle.de. "Grausig nennt auch Wilms das Gesetz, das teils "abwegig viele Details" verlange. Nicht selten macht das Beispiel der Abzocker Schule: "Ein Unternehmen aus Hannover hat Betriebe derselben Branche wegen Impressumfehlern abgemahnt und je 75 Eure Gebühr verlangt - unter anderem von einer Münchner Firma. Die hat, jetzt eine eigene Karriere als Abmahner begonnen", berichtet Koch. Kleinen Unternehmen sei zu empfehlen, auf Abmahnungen von Mitbewerbern wegen Fehlern im Impressum gar nicht zu reagieren, sondern die-meist ausbleibende- Klage abzuwarten, sagt Juraprofessor Wilms. Bei Abmahnung durch einen Verband sollte ein Anwalt aufgesucht werden."
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Franken, G.: USA zu mächtig? : Kritiker fordern, dass die Netzorganisation ICANN in andere Hände gelegt wird (2004)
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- Content
- "Im 38. Stockwerk des UN-Hauptquartiers werden normalerweise nur Staats- und Regierungschefs oder mächtige Konzernherren empfangen. Als jüngst dort der Präsident einer.kalifornischen Non-Profit Organisation mit dem sperrigen Namen "Internet Corporation for Assigned Names and Numbers" (www.icann.org) von UN-Generalsekretär Kofi Annan begrüßt wurde" signalisierte dies eine wachsende Beachtung für die Institution zur Verwaltung der Internet Adressen. Die ICANN betreut das "Domain Name System", das Ordnungssystem für Internet-Adressen. Aufgrund der Anfänge des Internet als Projekt der US-Streitkräfte untersteht die ICANN bis heute der Aufsicht der USA und ist dem Wirtschaftsministerium rechenschaftspflichtig. Diese Abhängigkeit stößt zunehmend auf Kritik. Nachdem der Sondergipfel der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft im Dezember vergangenen Jahres keine Einigung über die künftige Verwaltung der Internet-Adressen gefunden hat" soll eine UN-Arbeitsgruppe dem Generalsekretär bis zum nächsten Jahr einen Bericht mit Empfehlungen vorlegen.: Bei einer Anhörung vertraten jetzt rund 200 Fachleute - Diplomaten" Manager von Computerfirmen und engagierte Vertreter der unabhängigen Internet-Szene - ihre Standpunkte. "Die ICANN muss internationaler und transparenter werden"" forderte der stellvertretende Vorsitzende der UN-Arbeitsgruppe über Informations- und Kommunikationstechnologien" Talal Abu Ghazaleh. UN könnten Web beaufsichtigen Eine gute Plattform dafür wären die Vereinten Nationen" findet der sudanesische Computerwissenschaftler Isseldin Mohamed Osman. Die Unternehmen sind skeptisch, ob die UN diese Rolle spielen könnten. Sie räumen aber ein, dass irgendeine Art von internationaler Körperschaft nützlich wäre, um übergreifende Fragen wie Sicherheit, Sprachen oder die InternetReichweite in Entwicklungsländern zu koordinieren. Für internationalen Streit sorgt auch immer wieder die Verwaltung der Länder-Domains: Im Jahr 2000 führte die ICANN die Endung .ps für palästinensische Web-Sites ein" während die Bildung eines eigenen Staates noch lange nicht sicher ist. Während der Taliban-Herrschaft in Afghanistan übertrug die ICANN die Verwaltung der Adressen mit der Endung .af an Exilafghanen; erst im März 2003 wurde die neue afghanische Regierung dafür zuständig. "Wir haben eine kalifornische Institution" die dem Wirtschaftsministerium untersteht und die Entscheidung trifft, was ein Land ist, kritisierte der ehemalige ICANN-Direktor Karl Auerbach."
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Hutzler, E.; Scheuplein, M.: Elektronische Zeitschriftenbibliothek : Neue Dienste im Rahmen von vascoda (2004)
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- Abstract
- Die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) ist Partner von vascoda, einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Kooperationsprojekt zum Aufbau eines interdisziplinären Internetportals für wissenschaftliche Information in Deutschland. An diesem Gemeinschaftsunternehmen sind über 40 wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationseinrichtungen beteiligt. Das gemeinsame Portal vascoda (www.vascoda.de) bietet einen zentralen Zugang zu den verschiedenen Diensten der Partner. Zu nennen sind hier etwa die Informationsdienste bzw. Fachportale der Virtuellen Fachbibliotheken oder der Informationsverbünde. Als ein im akademischen Bereich fest etabliertes Nutzungs- und Zugangssystem für elektronische Zeitschriften, das derzeit in 283 Bibliotheken bzw. Forschungseinrichtungen eingesetzt wird, erfüllt die EZB in vascoda zentrale Querschnittsaufgaben. Sie ist sowohl in das gemeinsame Portal als auch in einzelne Fachportale eingebunden. Eine besondere Rolle kommt ihr beim Nachweis lokaler Nutzungslizenzen als auch bei der Verknüpfung von der Recherche mit dem Zugriff auf den elektronischen Volltext zu.
Verlinkung von vascoda über die EM auf den Zeitschriftenvolltext Seit April 2004 bietet die EZB in vascoda mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einen neuen Service an. Auf der Basis der OpenURL-Technologie führt die EZB Benutzer von vascoda von einem Rechercheergebnis gezielt zu Volltexten in elektronischen Zeitschriften. Dazu werden dem Benutzer in vascoda nach einer Recherche in der Trefferliste Links zur Elektronischen Zeitschriftenbibliothek angeboten. Ein solcher Link erscheint jedoch nur, wenn es sich bei dem Suchergebnis um einen Nachweis für einen Artikel handelt, der in einer in der EZB nachgewiesenen Zeitschrift enthalten ist. Betätigt der Benutzer einen EZB-Link, gelangt er auf eine eigens für diese Verlinkung gestaltete Seite der EZB. Dort erhält der Nutzer die Information, ob er den in vascoda recherchierten Aufsatz im Volltext nutzen kann. Dabei werden auch die lokal von den EZB-Anwendereinrichtungen erworbenen Lizenzen berücksichtigt. Die EZB gibt nämlich Auskunft, ob der Aufsatz im Volltext kostenfrei zugänglich ist oder durch eine von einer EZB-Anwenderbibliothek bereit gestellten Lizenz genutzt werden kann. Schließlich führt die EZB den Nutzer weiter zum elektronischen Volltext bei dem Anbieter, bei dem Nutzungsrechte vor Ort bestehen. Um dem Nutzer den Zugang zum Volltext zu erleichtern, bietet die EZB in möglichst vielen Fällen einen direkten Link zum gesuchten Aufsatz an. Wo eine Artikelverlinkung nicht möglich ist, verweist die EZB auf die nächsthöhere Ebene, also zum Inhaltsverzeichnis des Heftes, zur Jahrgangsübersicht oder zur Zeitschriftenhomepage. In diesen Fällen erhält der Nutzer spezifische Hinweise, wie er den Volltext abrufen kann. Konkret heißt dies, dass ein Benutzer aus einer akademischen Einrichtung, die an der EZB beteiligt ist, nach einer Recherche in vascoda durch einen Link zur EZB möglichst direkt auf den lizenzierten Aufsatz geleitet wird. Sobald er den EZB-Link betätigt, erhält er die für ihn relevanten Zugangsinformationen zur Zeitschrift und wird auf möglichst kurzem Weg zum Volltext geführt. Im Idealfall kann er direkt auf den lizenzierten Aufsatz zugreifen, wie folgende Grafik veranschaulicht.
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Kaminsky, P.: Vom armen Studenten zum "Million-Boy" : Mit winzigen Web-Werbeflächen macht Brite (21) das große Geld (2005)
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- Content
- "Das Internet hat einige Glückspilze rasant reich gemacht, vielen aber herbe Verluste gebracht: Der britische Studienanfänger Alex Tew (21) steht mit einer cleveren Geschäftsidee derzeit auf der Gewinnerseite. Er startete Ende August eine Internetseite mit dem verführerischen Namen "Million Dollar Homepage". Sein Ziel: ohne Aufwand schnell Geld zu verdienen. Dafür verkauft Tew winzig kleine Web-Werbeflächen. Keine aufregende Sache, mag man denken. Falsch. Die britische "Times" prüfte im Oktober die Kontendes "Million-Boy" ("Millionen-Junge"): 200.000 Euro waren eingegangen. Und die Seite boomt. "Ich war schon immer ein Mensch mit 1000 Ideen", erzählt der unauffällige 21-Jährige. Im Sommer hatten ihn Finanzsorgen geplagt. Sein Wirtschaftsstudium an der Universität Nottingham sollte allein im ersten Jahr 10.000 Euro für Unterkunft und Gebühren kosten. Der Ausblick, einen Schuldenberg anzuhäufen, sei "fürchterlich" gewesen. Also bot Tew eine Million Bildpunkte = Pixel genannt - auf seiner Web-Seite für je einen US-Dollar zum Kauf an. Werbekunden können dort ein Mini-Symbol platzieren. Kleinste Einheit ist ein Pixelquadrat aus 10 mal 10 Punkten für 100 Dollar - sonst ließe sich nichts erkennen. Der Clou: Beim Anklicken des Logos kommt der Nutzer direkt auf die Homepage des Kunden. Rund, sechs Wochen nach dem Start sieht die Seite des Briten aus wie ein wirres Sammelsurium: Online-Casinos, Poker-Runden und oft undurchsichtige Kreditanbieter stehen neben Hotel-Buchungsmaschinen, Vermittlern von Studienreisen nach China oder einem Händler von Anti-Bush-Stickern. Selbst der deutsche TÜV Rheinland hat sich ein Pixel-Quadrat gesichert. "Die Idee ist brillant in ihrer Schlichtheit", urteilt Professor Martin Blinks vom Innovationsinstitut der Uni Nottingham: "Ich denke, die Werbekunden sind von den Faktoren Neuheit und Kuriosität angezogen." Und die Web-Surfer ebenfalls. Wie nicht anders zu erwarten, wurde die Idee nach den ersten Presseberichten vielfach kopiert, auch in Deutschland. Stets mit leicht geänderten Namen. Doch die Nachahmer können längst nicht alle auf Geldströme hoffen - manche Seiten sind fast leer. Tews Pixelkäufer, die die "Times" befragte, kalkulieren offen mit dem Medieninteresse. Chris Magras von der US-Firma engineseeker.com ist zudem überzeugt, dass sein Pixelfeld Zulauf bringt: Wir hatten 40.000 Besucher am Tag auf unserer Seite - das ist auf 60.000 hochgegangen.« Tews lebt weiter in seiner kleinen Studentenbude. Eingekauft hat er dennoch: Reichlich Socken und eine Digitalkamera, wie er in seinem Web-Tagebuch erzählt. Nachdem die Geldsorgen vorbei sind, macht sich der Jungunternehmer nun Sorgen über zu wenig Zeit für Sport: "Geldverdienen macht dick." "
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Apfelböck, H.; Kroschel, A.: Wie Sie Web-Inhalte einsammeln & für sich nutzen : Know-how: Alles über Scraping (2008)
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- Abstract
- Das Web bietet eine enorme Vielfalt an Wissen, Unterhaltung und Information. Mit einfachen Mitteln können Sie diese Inhalte abgreifen und für Ihre eigenen Zwecke nutzen. Wir sagen, wie's funktioniert.
- Content
- Ein neuer Name für Methoden, die das Web seit Jahren kennt und die sich zunehmend verbreiten: Scraping. Im Prinzip geht es beim "Abkratzen" von Web-Seiten darum, dynamische Daten von einer Site abzuholen und in einer Anwendung oder einer eigenen Seite neu aufzubereiten. Anders als beim Abgreifen statischer Inhalte mit Tools wie Curl oder Wget liegt der Fokus hier auf dynamisch wechselnden Inhalten. Dabei bildet das intelligente Zusammenmischen von bereits bestehenden Web-Daten (Google, Flickr, Youtube, Amazon) auf neuen Sites ("Mashups") den professionellen Aspekt von Scraping. Das Motiv ist altbekannt: Fremde Inhalte nutzen Unser Beitrag skizziert einige Beispiele, wie auch normale Anwender von Scraping-Methoden profitieren können. Denn das Bestreben, Web-Inhalte anders zu mischen, als es der ursprüngliche Autor vorsah, ist nicht neu: Kaum hatte Netscape Frames erfunden, gab es Web-Autoren, die fremde Web-Seiten in die eigene Navigation einbauten. Als Gegenmaßnahme führten deren Autoren zuweilen Schaltflächen oder Links ein, mit dem man sich "aus einem Frame befreien" konnte, also die Seite in einem eigenen Fenster öffnen. Der Inhalt erscheint dann also wieder auf der Originalseite. Andere Einsatzgebiete bestanden etwa darin, Suchformulare in die eigene Homepage einzubinden. Das sehen die Betreiber der zugehörigen Such maschinen wiederum recht gerne und stellen den zugehörigen Code meist unkompliziert in den Hilfe-Seiten bereit.
Bei diesen Beispielen handelt es sich um eine Vorform von Scraping: Ahnlich wie heim Kommandozeilenprogramm Wget, das ganze Websites rekursiv auf die Platte ziehen kann, sind diese Methoden auf Link-Verfolgung durch komplette URLs angewiesen. Und diese Technik hat ihre Grenzen: Dynamisch generierten Inhalt finden Sie weder im Google-Cache noch können Sie diesen erzeugen, wenn Sie eine Web-Seite per URL in einen Ihrer Frames einbinden. Beim Scraping geht es darum, dynamische Inhalte zu verwenden, die Sie nicht direkt per URL erreichen können, sondern die erst per Script nach dem Ausfüllen von Formularen erzeugt werden. So enthält etwa der "Embed"-Code eines Youtube-Videos dessen komplette URL. Diese alleine würde immer auf die Youtube-Seite führen - erst durch Scraping erreichen Sie, nur den Player einzubinden.