Search (1872 results, page 67 of 94)

  • × year_i:[2010 TO 2020}
  1. Keilholz, S.: Klischee im Bild : Bibliothekare und ihre Darstellung in der Kunst (2019) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 696) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=696,freq=8.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 696, product of:
              2.828427 = tf(freq=8.0), with freq of:
                8.0 = termFreq=8.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=696)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Die Auseinandersetzung mit gängigen gesellschaftlichen Vorstellungen des Bibliothekars/der Bibliothekarin ist vor allem in Fachkreisen ein beliebtes Thema. Verschiedene Stereotype und Klischees wurden von der Forschung erkannt und ihr Vorkommen in Comic, Literatur und Film hinreichend dokumentiert. Allein eine Übersicht der Bibliothekarsdarstellungen in der bildenden Kunst wurde bisher nicht in dem hier vorgelegten Umfang realisiert. Acht Porträts aus sieben Jahrhunderten werden mit Blick auf die in ihnen transportierten Berufsklischees vorgestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Kontextualisierung der Werke. Sowohl die Entwicklung des Berufsstands zur jeweiligen Zeit als auch stilistische Eigenheiten der Künstler haben entscheidenden Einfluss auf die Darstellung der Bibliothekare im Bild genommen. Die Relevanz des Themas liegt in der Persistenz der Motive. Diese zeigt sich etwa darin, dass noch der rezente Wikipedia-Artikel zum Bibliothekar mit Giuseppe Arcimboldos fast 450 Jahre altem Gemälde eines Bücherkopfes illustriert wird. Der Einfluss der vorgestellten Werke auf landläufige Vorstellungen diesen Beruf betreffend kann folglich nicht überschätzt werden. Anstatt die vorgestellten Bibliothekarsbilder erschöpfend zu besprechen, möchte dieser Beitrag einen grundlegenden Impuls für die Auseinandersetzung mit dem Thema geben.
  2. Moebius, R.: ¬Die Zitiercommunity (2019) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 727) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=727,freq=2.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 727, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.09375 = fieldNorm(doc=727)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Series
    Telepolis: Kultur und Medien
  3. Walz, J.: Analyse der Übertragbarkeit allgemeiner Rankingfaktoren von Web-Suchmaschinen auf Discovery-Systeme (2018) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 744) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=744,freq=8.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 744, product of:
              2.828427 = tf(freq=8.0), with freq of:
                8.0 = termFreq=8.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=744)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Ziel: Ziel dieser Bachelorarbeit war es, die Übertragbarkeit der allgemeinen Rankingfaktoren, wie sie von Web-Suchmaschinen verwendet werden, auf Discovery-Systeme zu analysieren. Dadurch könnte das bisher hauptsächlich auf dem textuellen Abgleich zwischen Suchanfrage und Dokumenten basierende bibliothekarische Ranking verbessert werden. Methode: Hierfür wurden Faktoren aus den Gruppen Popularität, Aktualität, Lokalität, Technische Faktoren, sowie dem personalisierten Ranking diskutiert. Die entsprechenden Rankingfaktoren wurden nach ihrer Vorkommenshäufigkeit in der analysierten Literatur und der daraus abgeleiteten Wichtigkeit, ausgewählt. Ergebnis: Von den 23 untersuchten Rankingfaktoren sind 14 (61 %) direkt vom Ranking der Web-Suchmaschinen auf das Ranking der Discovery-Systeme übertragbar. Zu diesen zählen unter anderem das Klickverhalten, das Erstellungsdatum, der Nutzerstandort, sowie die Sprache. Sechs (26%) der untersuchten Faktoren sind dagegen nicht übertragbar (z.B. Aktualisierungsfrequenz und Ladegeschwindigkeit). Die Linktopologie, die Nutzungshäufigkeit, sowie die Aktualisierungsfrequenz sind mit entsprechenden Modifikationen übertragbar.
    Imprint
    Köln : Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften
  4. Integration von semantischer KI in Unternehmensprozesse : Fünf Expertenmeinungen (2019) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 778) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=778,freq=2.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 778, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.09375 = fieldNorm(doc=778)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Source
    Information - Wissenschaft und Praxis. 70(2019) H.4, S.199-202
  5. D'Avis, W.: Geisteswissenschaftliche Grundlagen der Naturwissenschaften : eine Kritik des Szientismus (2019) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 990) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=990,freq=8.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 990, product of:
              2.828427 = tf(freq=8.0), with freq of:
                8.0 = termFreq=8.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.046875 = fieldNorm(doc=990)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Das Buch ist der Versuch, die Dichotomie zwischen Geistes- und Naturwissenschaften mit einer allgemeinen Theorie des Geistes zu überwinden. Auf diesem Hintergrund wird u.a. gezeigt, dass Adorno und Habermas theoretische Schnittmengen mit Einstein und Heisenberg haben, die in den bisherigen Debatten übersehen wurden. M.a.W.: Dass man mit Elektronen nicht reden kann, schließt eine methodologische Einheit nicht aus.
    Series
    Gesellschaftsforschung und Kritik
  6. Spichtinger, D.: Open Science : vom Randthema zum Mainstream? (2019) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 1168) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=1168,freq=2.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 1168, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.09375 = fieldNorm(doc=1168)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Source
    Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare. 72(2019) H.2-4, S.238-242
  7. Witte-Petit, K.: ¬Der menschliche Kurswert (2017) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 1226) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=1226,freq=2.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 1226, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.09375 = fieldNorm(doc=1226)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Wer ist der Schönste, Gesündeste, Leistungsfähigste im ganze Land? Sternchen, Likes und Listen sind die Statuswährung der modernen Gesellschaft. Zahlen machen Leute. Soziologen fragen sich: Um welchen Preis?
  8. Verwer, K.: Freiheit und Verantwortung bei Hans Jonas (2011) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 1975) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=1975,freq=2.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 1975, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.09375 = fieldNorm(doc=1975)
      0.25 = coord(1/4)
    
  9. Erst die Bücher dann der Blues : Autobiografie: Rock-Veteran Keith Richards als verhinderter Bibliothekar (2010) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 651) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=651,freq=18.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 651, product of:
              4.2426405 = tf(freq=18.0), with freq of:
                18.0 = termFreq=18.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.03125 = fieldNorm(doc=651)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Content
    "»It's only books 'n' shelves but I like it«, hat die Online-Ausgabe der britischen »Times« am 4. April einen Beitrag betitelt, in dem die für Herbst angekündigte Autobiografie des Rolling Stones-Gitarristen Keith Richards vorgestellt wird. Darin heißt es gleich zu Beginn, Richards würde in dem Buch eine geheime Sehnsucht offenlegen: Er wäre gerne Bibliothekar! Nach Jahrzehnten mit Alko hol- und Drogenexzessen, Partys und Rock 'n' Roll gesteht Richards, dass er seinen »inneren Bücherwurm« im Stillen bereits seit geraumer Zeit hege und pflege. Sichtbares Zeichen dafür ist eine Privatbibliothek mit mehreren tausend Büchern, die unter anderem einen Sammelschwerpunkt auf seltenen Werken über frühe amerikanische Rockmusik und den Zweiten Weltkrieg hat und auf zwei Wohnorte des Stars verteilt ist: auf die Anwesen in Sussex und Connecticut. Richards versuchte, die Bücher anhand der Dewey Dezimalklassifikation zu ordnen, gab jedoch wieder auf: »to much hassle«. Zunächst überlegte er, nach eigener Aussage, ob er sich bibliothekarisch schulen lassen sollte, dann entschied er sich dafür, seine Lieblingswerke in der Nähe zu bewahren und den Rest einfach ungeordnet in die staubigen Regale zu stellen. Auch bei weiteren Aspekten seiner Tätigkeit als Hobby-Bibliothekar sei der Rock-Veteran wenig erfolgreich: Bücher, die er seinen Freunden leihe, sehe er nur selten wieder. Und noch ein interessantes bibliophiles Detail verrät Richards in seiner Biografie: Wie die Queen würde er inzwischen seinen Besuchern ausgewählte Lieblingsbücher auf die Nachttische legen. Richards wuchs in den Fünfzigerjahren in bescheidenen Verhältnissen in London auf. In Büchern fand er seine erste Möglichkeit, der tristen Realität zu entfliehen, bevor er den Blues entdeckte. In seinem Buch schreibt er dazu: »Wenn du aufwächst, dann gibt es zwei Institutionen, die für dich am wich- tigsten sind: die Kirche, sie gehört Gott, und die Öffentliche Bibliothek, sie gehört dir. Die Öffentliche Bibliothek ist eine Einrichtung, die alle Menschen gleich behandelt.« Die Originalausgabe der Autobiografie wird im Oktober erscheinen. Für das Manuskript soll Richards von seinem Verlag einen Vorschuss von 7,3 Millionen US-Dollar erhalten haben."
  10. Albrecht, R.: Benutzersupport via Chat : Ein Praxis- und Erfahrungsbericht der HeBIS-Verbundzentrale (2012) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 1146) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=1146,freq=18.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 1146, product of:
              4.2426405 = tf(freq=18.0), with freq of:
                18.0 = termFreq=18.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.03125 = fieldNorm(doc=1146)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Benutzersupport gehört zu den klassischen Aufgabenfeldern einer Verbundzentrale - allerdings meint der Begriff "Benutzer" in diesem Fall meist eher Bibliothekare, die die von der Verbundzentrale angebotenen Dienstleistungen zur Unterstützung ihrer lokalen Geschäftsgänge nutzen. Seit Ende des letzten Jahrtausends sind die Verbünde aber mit der Entwicklung neuer Nachweis- und Rechercheinstrumente und der flächendeckenden Einführung der (verbundübergreifenden) Online-Fernleihe auch in das direkte Geschäft mit dem Endkunden eingestiegen. Daraus resultiert, dass auch der klassische "Benutzer" Hilfe und Unterstützung bei der Verbundzentrale als Anbieter von Dienstleistungen nachfragt. Allein schon der Dschungel an Nachweisoberflächen - VerbundOPAC, Verbundportal, OLC-Bestände, Spezialbibliografien, Datenbanken, lokaler OPAC usw. - stellt für ihn insofern eine Herausforderung dar, als ihm meistens gar nicht klar ist, für welche Recherche welches Produkt eingesetzt werden sollte. Nicht von ungefähr kommt der Ruf der Benutzer nach einer einfachen, Google-ähnlichen Suchei (wenn sie nicht ohnehin gleich zu der Suchmaschine gehen und dort ihr Recherche-Glück versuchen!). Aber selbst, wenn der Benutzer die für ihn "richtige" Oberfläche gewählt hat, scheitert er noch oft genug an der Recherche selbst oder aber an der Frage, wie er an die gefundenen und für ihn interessanten Ressourcen herankommt und sie sich beschaffen kann. Die HeBIS-Verbundzentrale stellt sich seit Jahren aktiv den Problemen der Nutzer ihrer Dienstleistungen, indem sie in allen von ihr angebotenen Oberflächen eine Kontaktaufnahme anbietet. Standard ist die Angabe einer E-Mail-Adresse, unter der Support angefordert werden kann. Im HeBIS-Portal steht ein Anfrage-Formular zur Verfügung, bei dessen Versand automatisch Angaben zur durchgeführten Recherche mit übermittelt werden, um den Support zielgerichtet gestalten zu können. Obwohl nicht ausdrücklich angeboten, suchen einige Benutzer aber auch den telefonischen Kontakt und damit den direkten Dialog mit der Verbundzentrale; die Telefonnummern der Mitarbeiter und ihre Zuständigkeiten sind dem WWW-Angebot der Verbundzentrale zu entnehmen. In einem Kalenderjahr kommen auf diese Weise einige hundert Benutzeranfragen an die Verbundzentrale zusammen.
  11. Weber, K.: Informationsnachhaltigkeit : vom schwierigen Umgang mit Informationsgütern (2013) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 1909) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=1909,freq=18.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 1909, product of:
              4.2426405 = tf(freq=18.0), with freq of:
                18.0 = termFreq=18.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.03125 = fieldNorm(doc=1909)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Seit geraumer Zeit ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Konzept in der Debatte um die Folgen des Technikeinsatzes. Noch bedeutender ist der Begriff jedoch im Zusammenhang mit dem Umgang mir knappen Ressourcen, derzeit vor allem in Hinblick auf Energieträger. Recherchiert man nach dem Ausdruck "Informationsnachhaltigkeit", so ist die Ausbeute aber cher gering; Informationsnachhaltigkeit scheint bisher nicht die Bedeutung zu haben, wie dies für Nachhaltigkeit selber gilt. Dafür gibt es allerdings auch gum Gründe, denn das übliche Verständnis von Nachhaltigkeit kann für Informationsnachhaltigkeit nicht einfach übernommen werden. Die üblichen Beispiele für Nachhaltigkeit sind solche, die sich auf einen knappen Rohstoff beziehen, bspw. Kupfer. Nachhaltigkeit bedeutet dann unter anderem, diesen Rohstoff durch Recycling so verlustfrei wie möglich einzusetzen. Im Bereich der Energie wiederum wird von Nachhaltigkeit gesprochen, wenn die Energiequellen im Rahmen menschlichen Handelns nicht erschöpfbar sind - also letztlich alle Energiequellen, die sich durch Sonnenaktivität sofort oder schnell regenerieren: Windenergie, Solarthermie und Photovoltaic, Wasserkraft oder nachwachsende Rohstoffe. Letztere haben zudem den Charme, dass sie kohlenstoffneutral sind. Der sparsame oder nachhaltige Gebrauch von Rohstoffen betrifft vor allem den Wirtschaftskreislauf und den Schutz der Umwelt. Allerdings wird inzwischen auch von sozialer Nachhaltigkeit gesprochen. Hier wird gemeint, dass die Gestaltung der sozialen Verhältnisse einer Gesellschaft dann nachhaltig ist, wenn sie soziale Stabilität, den allgemeinen Wohlstand und das friedliche, kooperative und gleichberechtigte Zusammenleben der Bürger einer Gesellschaft fördern. Nun scheinen sich Wissen und Informationen von anderen Ressourcen deutlich zu unterscheiden. Einmal erzeugt, können Wissen und Informationen nicht auf die gleiche Weise verbraucht werden wie bspw. Rohöl. Wissen und Informationen. sind, in der Sprache der Ökonomie, reine öffentliche Güter, da ihre Nutzung, zumindest prima facie, nicht rival ist und niemand von vornherein von der Nutzung exkludiert wird - erst die Anwendung von Immaterialgüterrechten wie Urheberrechten lässt Informationsgüter zu einem knappen Gut werden. Da Wissen und Informationen andere Eigenschaften als andere Güter besitzen, soll in dem folgenden Beitrag versucht werden, genauer zu bestimmen, worin dann Informationsnachhaltigkeit bestehen könnte.
  12. Henrichs, N.: Menschsein im Informationszeitalter : Informationswissenschaft mit Leidenschaft und missionarischem Eifer. Pioniere der Informationswissenschaft - Norbert Henrichs (2014) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 4040) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=4040,freq=18.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 4040, product of:
              4.2426405 = tf(freq=18.0), with freq of:
                18.0 = termFreq=18.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.03125 = fieldNorm(doc=4040)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Unter dem Titel "Pioniere der Informationswissenschaft" veröffentlicht der Hochschulverband für Informationswissenschaft (HI) e.V. Konstanz einen wichtigen Teil der Arbeiten der InformationswissenschaftlerInnen der ersten Stunde, damit diese für die Fachwissenschaft präsent gehalten werden. Heutzutage ist im Prinzip alles, was veröffentlicht ist, digital zugänglich, sodass gefragt werden könnte, ob solche auf einzelne Personen bezogenen Herausgaben noch zeitgemäß sind. Doch, sie sind es. Die Welt der Wissenschaft hat auch vor, sagen wir 1990 existiert. Die meisten Arbeiten aus der Zeit davor wurden analog publiziert und existieren im digitalen Gedächtnis des Internets einfach nicht. Wer nicht weiß, woher er kommt, hat Probleme auszumachen, wohin er oder sie in der Zukunft gehen soll. Das gilt auch für Fachdisziplinen. Das ist das eine. Zum andern bietet das Genre einer gewiss selektiven Zusammenstellung zentraler Publikationen einer Person - sozusagen ihr wissenschaftliches Lebenswerk - einen Mehrwert gegenüber einzelnen Arbeiten ohne deren Gesamtkontext. Ob diese Zusammenstellungen, analog und elektronisch zugänglich, mehr als Dokumentationen sind und als Steinbruch für Arbeiten der gegenwärtigen Generation genutzt werden können, muss die Zeit zeigen.
    Mit Norbert Henrichs wird durch diesen Sammelband zweifellos ein Gestalter der Informationswissenschaft geehrt. Mit dem Hintergrund Theologie und Philosophie, seiner Neugierde und seiner ständig angewachsenen Kompetenz bezüglich der durch die Informations- und Kommunikationstechnologie immer mehr geprägten Informationsmethodik war Norbert Henrichs an der Universität Düsseldorf in der Lage, einen Tunnelblick auf Information zu vermeiden und eine Spannbreite an Themen nicht nur abzudecken, sondern überhaupt erst zum Gegenstand der Informationswissenschaft zu machen. Informationswissenschaft existiert (in Deutschland) institutionell seit ca. 50 Jahren. Weitere Sammelbände werden kommen. Es müssen aber nicht nur InformationswissenschaftlerInnen aus dem deutschsprachigen Bereich sein, die mit ihren Arbeiten geehrt werden sollten. Vorschläge dafür sind willkommen. (R. Kuhlen)
    Content
    Zitat aus dem Geleitwort von R. Kuhlen: ""Heutzutage ist im Prinzip alles, was veröffentlicht ist, digital zugänglich, sodass gefragt werden könnte, ob solche auf einzelne Personen bezogenen Herausgaben noch zeitgemäß sind. Doch, sie sind es. Die Welt der Wissenschaft hat auch vor, sagen wir 1990 existiert. Die meisten Arbeiten aus der Zeit davor wurden analog publiziert und existieren im digitalen Gedächtnis des Internets einfach nicht. Wer nicht weiß, woher er kommt, hat Probleme auszumachen, wohin er oder sie in der Zukunft gehen soll. Das gilt auch für Fachdisziplinen."
  13. Internet Privacy : eine multidisziplinäre Bestandsaufnahme / a multidisciplinary analysis: acatech STUDIE (2012) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 4383) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=4383,freq=18.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 4383, product of:
              4.2426405 = tf(freq=18.0), with freq of:
                18.0 = termFreq=18.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.03125 = fieldNorm(doc=4383)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Aufgrund der so großen Bedeutung von Privatheit im Internet hat acatech, die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, 2011 ein Projekt initiiert, das sich mit dem Privatheitsparadoxon wissenschaftlich auseinandersetzt. In dem Projekt werden Empfehlungen entwickelt, wie sich eine Kultur der Privatheit und des Vertrauens im Internet etablieren lässt, die es ermöglicht, das Paradoxon aufzulösen. Wir verwenden hier den Begriff der Privatheit. Er deutet an, dass hier nicht nur der räumliche Begriff Privatsphäre gemeint ist, sondern auch das im europäischen Kontext wichtige Konzept der informationellen Selbstbestimmung einbezogen ist. Dieser Band legt die Ergebnisse der ersten Projektphase vor: eine Bestandsaufnahme von Privatheit im Internet aus verschiedenen Blickwinkeln. Kapitel 1 stellt die Wünsche und Befürchtungen von Internetnutzern und Gesellschaft im Hinblick auf ihre Privatheit vor. Sie wurden mithilfe sozialwissenschaftlicher Methoden untersucht. Ergänzend dazu untersucht das zweite Kapitel Privatheit im Cyberspace aus ethischer Perspektive. Das dritte Kapitel widmet sich ökonomischen Aspekten: Da viele Onlinedienstleistungen mit Nutzerdaten bezahlt werden, ergibt sich die Frage, was dies sowohl für den Nutzer und Kunden als auch für die Unternehmen bedeutet. Kapitel 4 hat einen technologischen Fokus und analysiert, wie Privatheit von Internettechnologien bedroht wird und welche technischen Möglichkeiten es gibt, um die Privatheit des Nutzers zu schützen. Selbstverständlich ist der Schutz von Privatheit im Internet nicht nur ein technisches Problem. Deshalb untersucht Kapitel 5 Privatheit aus rechtlicher Sicht. Bei der Lektüre der fünf Kapitel wird dem Leser sofort die Komplexität der Frage von Privatheit im Internet (Internet Privacy) bewusst. Daraus folgt die unbedingte Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes. In diesem Sinne wird die interdisziplinäre Projektgruppe gemeinsam Optionen und Empfehlungen für einen Umgang mit Privatheit im Internet entwickeln, die eine Kultur der Privatheit und des Vertrauens im Internet fördern. Diese Optionen und Empfehlungen werden 2013 als zweiter Band dieser Studie veröffentlicht.
  14. Yogeshwar, R.: Nächste Ausfahrt Zukunft : Geschichten aus einer Welt im Wandel (2017) 0.01
    0.008318129 = product of:
      0.033272516 = sum of:
        0.033272516 = weight(_text_:und in 57) [ClassicSimilarity], result of:
          0.033272516 = score(doc=57,freq=18.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.29405463 = fieldWeight in 57, product of:
              4.2426405 = tf(freq=18.0), with freq of:
                18.0 = termFreq=18.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.03125 = fieldNorm(doc=57)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Dieses Buch kommt zur rechten Zeit. Wir befinden uns inmitten eines epochalen Wandels: Die digitale Revolution, Fort-schritte in der Gentechnik oder die Entwicklungen der künstlichen Intelligenz greifen auf fundamentale Weise in unser Leben ein und verändern ganze Branchen, aber auch Lebensmodelle und ganz konkret unseren Alltag. Das Smartphone ist erst zehn Jahre alt, aber hat von Amazon bis WhatsApp, von Airbnb bis Uber unser Leben umgekrempelt. Und was mag da noch alles kommen, und wie rasch? Viele fürchten sich vor einer Welt, die so anders sein wird als alles, was wir kennen. Yogeshwar stellt die aktuellen und zukünftigen Umbrüche auf verständliche Weise in ihrer ganzen Breite dar: von der Digitalisierung bis zur Gentechnik, von der Totalüberwachung bis zum (Alb-)Traum vom ewigen Leben. Er berichtet von seinen Besuchen in einem Klon-Labor in Südkorea, im Forschungslabor für künstliche Intelligenz in Schweden und in der Ruine eines Atomkraftwerks in Japan. Er schildert seine Fahrt im Prototyp eines autonomen Fahrzeugs, testet in einem Selbstversuch, wie man mit einem »infizierten« Handy abgehört werden kann, und erinnert sich an seine Kindheit in Indien, dem Subkontinent, auf dem Vergangenheit und Zukunft eine spannende Symbiose eingegangen sind. Yogeshwar ordnet die gegenwärtigen Entwicklungen auch in die Menschheitsgeschichte ein, die immer eine Geschichte des Fortschritts war. Entscheidend wird sein, das ruft er uns zu, dass wir die Chancen, die mit dem Wandel auch verbunden sind, wahrnehmen und die Gestaltung der Zukunft nicht anderen überlassen, sondern selbst in die Hand nehmen.
  15. Moll, S.: Supercomputer Watson schlägt Mensch : Der Mensch ist ein weiteres Mal der Maschine unterlegen. Bei dem TV-Spielshowklassiker "Jeopardy" hat in den USA der Supercomputer "Watson" zwei menschliche Champions geschlagen (2010) 0.01
    0.008053995 = product of:
      0.03221598 = sum of:
        0.03221598 = weight(_text_:und in 341) [ClassicSimilarity], result of:
          0.03221598 = score(doc=341,freq=30.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.2847172 = fieldWeight in 341, product of:
              5.477226 = tf(freq=30.0), with freq of:
                30.0 = termFreq=30.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0234375 = fieldNorm(doc=341)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Content
    "Watson zeigte keine Regung, er saß einfach nur stumm auf seinem Hocker. Dabei hatte er gerade den größten Triumph seines kurzen Lebens erzielt. 77973 Dollar hatte er in drei Abenden bei der beliebten Quizshow Jeopardy gewonnen, mehr als dreimal soviel wie seine beiden Herausforderer Ken Jennings und Brad Rutter, ihrerseits gestandene Jeopardy-Champions. Doch nicht einmal als Jennings Watson gratulierte, reagierte er. Watson blieb stumm. Das war unhöflich und unsportlich und man wurde jäh daran erinnert, dass Watson eben doch nur eine Maschine ist. Während des Spiels hätte man das beinahe vergessen, so fix, wie der Computer selbst die verzwicktesten Fragestellungen begriff und beantwortete. So beeindruckend war das, dass manch ein Zuschauer bereits ein Fan von Watson geworden war. Seine sanfte männliche Stimme hatte einem Watson über die drei Abende näher gebracht, auch wenn ihm das menschliche Gesicht fehlte. Zwischen dem adretten Ken Jennings und dem gut aussehenden Brad Rutter saß nämlich nur ein rechteckiger Bildschirm, eine Art überdimensionaler iPod. Statt eine Gesichts hatte Watson eine bewegte Grafik, eine Art Atom-Modell, um das bunte Partikel schwirrten, je heftiger Watson rechnete, umso schneller. So sollte man sich wohl Watsons Gehirn vorstellen. In Wirklichkeit sieht Watsons Gehirn wesentlich weniger elegant und kompakt aus. Watson, das sind zehn Serverschränke aus Leichtmetall, mit fast 3000 Prozessoren - sorgsam hinter der Bühne versteckt. Im Studio selbst zu sehen war nur ein Avatar, das "Gesicht" für die Fernsehzuschauer. So behäbig ist der Watson hinter den Kulissen, dass die Fernsehstation NBC das Jeopardy-Studio von Manhattan hinaus in die Vorstadt Yorkville verlegt hatte, wo IBM sein Hauptquartier und seine Forschungsabteilung hat.
    Klobig und unbeholfen Hier ist Watson in den vergangenen drei Jahren gebaut worden, von einem Team aus 25 Informatikern und Ingenieuren, angeführt von David Ferrucci. Der Italo-Amerikaner ist hier Leiter der Abteilung für semantische Analyse und Integration, im Firmenjargon auch Deep QA genannt. Schon seit seiner Doktorarbeit, die IBM bereits finanzierte, beschäftigt sich Ferucci mit künstlicher Intelligenz. Er war bereits am Bau des Schachcomputers Deep Blue beteiligt, der seinerzeit den Großmeister Garri Kasparow besiegte. Doch das reichte Ferrucci nicht. Er wollte mehr, er wollte einen Computer bauen, der Probleme so formuliert, wie Menschen sie formulieren und sie löst, wie Menschen sie lösen. Die Quizshow Jeopardy war dafür das perfekte Experiment. Die Aufgaben stammen aus den unterschiedlichsten Lebens- und Wissensgebieten, sind unvorhersehbar. Sie nur zu verstehen, setzt ein komplexes Sprachvermögen voraus. Die ersten Prototypen waren noch klobig und unbeholfen. Die Antworten, die der junge Watson auf manche Fragen gab, waren so seltsam, dass das Team bisweilen schallend lachte. Als Watson Ende 2009 in die ersten Testmatches gegen Jeopardy-Kandidaten ging, war er jedoch schon ziemlich fit. Bis auf ein paar Ausrutscher konnte er bestens mithalten. Und auch seine Stimme klang nicht mehr so blechern wie noch zu Beginn.
    Ulkige Fehler Der fernsehreife Watson, den die amerikanischen Zuschauer in dieser Woche erlebten, war nahezu perfekt. Nach dem ersten der drei Jeopardy Abende durften seine Widersacher noch Hoffnung haben, ihn schlagen zu können. Schon am zweiten Abend zog er jedoch uneinholbar davon. Am sympathischsten war Watson allerdings, wenn ihm seine wenigen, ulkigen Fehler unterliefen. So gab er am ersten Abend einmal eine falsche Antwort, obwohl Ken die gleiche falsche Antwort schon kurz vor ihm gegeben hatte. Beinahe so, als hätte er einen Moment gedöst - aber Watson hat weder Augen noch Ohren, er bekam die Fragen als Textdateien gefüttert und konnte Kens Antwort nicht kennen. Am letzten Abend fand er auf eine Frage in der Kategorie "US-Städte" war die Lösung "Toronto". Die Stadt liegt in Kanada, die Zuschauer lachten. Watson nicht. Das Lachen muss ihm Ferrucci noch beibringen."
  16. Berg, L.: Wie das Internet die Gesellschaft verändert : Google gründet ein Forschungsinstitut in Berlin (2011) 0.01
    0.008053995 = product of:
      0.03221598 = sum of:
        0.03221598 = weight(_text_:und in 552) [ClassicSimilarity], result of:
          0.03221598 = score(doc=552,freq=30.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.2847172 = fieldWeight in 552, product of:
              5.477226 = tf(freq=30.0), with freq of:
                30.0 = termFreq=30.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.0234375 = fieldNorm(doc=552)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Content
    "Vor zehn Jahren kannten nur Eingeweihte die Suchmaschine Google, heute ist das Googeln so selbstverständlich wie Kaffeetrinken. Am Aufstieg des kalifornischen Unternehmens ist ablesbar, wie sehr das Internet die Gesellschaft durchdrungen hat. Verändert hat sich aber auch das Image der US -amerikanischen Firma. Bis vor wenigen Jahren weckte der Name die Vorstellung von cleveren Computerfreaks, die der Welt freundlicherweise einen Weg durch den Informationsdschungel bahnen. Spätestens seit der Debatte um den Online-Straßenatlas Street View ist das Bild nicht mehr so positiv: Viele fürchten jetzt die unersättliche, machtbesessene Datenkrake. Besonders heftig war der Protest gegen Street View in Deutschland. Just hierzulande, in Berlin, fördert der Marktführer unter den Internet-Suchmaschinen nun den Aufbau eines sozial- wissenschaftlichen Forschungsinstituts, in dem es um "Internet und Gesellschaft" gehen soll. Eric Schmidt, der Ex-Vorstandsvorsitzende von Google, hatte die Gründung im Februar bei einem Vortrag an der Humboldt-Universität (HU) angekündigt. Im Senatssaal der Universität wurde das Projekt gestern bei einer sehr gut besuchten Pressekonferenz näher vorgestellt. Der ehemalige Google-Chef war nicht mehr angereist. Er grüßte aber per Videobotschaft und betonte, dass das neue Institut völlig unabhängig von Google arbeiten werde. Sein Unternehmen habe lediglich die Initiative ergriffen und stelle Geld bereit.
    Getragen wird das neue Forschungszentrum von den drei Berliner Institutionen Humboldt-Universität, Universität der Künste (UDK) und Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Kooperationspartner ist das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg. Google Deutschland fördert das Projekt mit insgesamt 4,5 Millionen Euro zur Verfügung, in drei jährlichen Tranchen von je 1,5 Millionen Euro. Nach weiteren Kooperationspartnern und Finanziers wolle man suchen, hieß es auf der Pressekonferenz. Auch bei den beiden anderen Berliner Universitäten, Freie Universität und Technische Universität, sehe man "Andockstellen". - Unis und WZB als Träger Untergebracht wird das neue Institut in der Juristischen Fakultät der HU. Dort sind Büros für ein insgesamt zehnköpfiges Kernteam vorgesehen: für vier Direktoren, vier Mitarbeiter und zwei Geschäftsführer. Geplant ist auch die Gründung einer Graduate School, zunächst mit zwei Stellen für Doktoranden und weiteren Positionen für Postdoktoranden. Offizieller Arbeitsbeginn ist im Herbst, nach dem Auftakt mit einem internationalen Symposium über die sozialen Aspekte des Internets vom 25. bis 28. Oktober in Berlin. "Berlin ist die digitale Hauptstadt Deutschlands", begründete der Google-Sprecher Ralf Bremer die Standortwahl. Beeindruckend sei die Fülle von Startup-Unternehmen im Bereich der elektronischen Medien.
    Google pflege weltweit viele akademische Partnerschaften, allerdings fast ausnahmslos zu Fragen der Informationstechnik. Die Förderung eines sozialwissenschaftlichen Instituts sei für seine Firma ein Novum, betonte Bremer. Die Wahl sei auf Berlin gefallen, weil es hier sehr viel Kompetenz auf diesem Gebiet gebe. - Kreatives Schwarmverhalten An Ideen für künftige Projekte mangelt es nicht, das zeigten die Beiträge der künftigen Direktoren des Instituts auf der Pressekonferenz. Der HU-Rechtswissenschaftler Ingolf Pernice will zum Beispiel untersuchen, ob die Vorstellung vom Staat sich durch das Internet verändert. Eine fast ver- gessene Utopie, die globale Verfassung, sei durch das weltweite Netz wieder in den Bereich des Möglichen gerückt, sagte Pernice. Thomas Schildhauer, Informatiker an der Universität der Künste, möchte das kreative Schwarm- verhalten ausloten. Er berichtete vom 300-Dollar-Haus , das im Internet gemeinschaftlich für Krisengebiete entwickelt wird. Schildhauer sucht überdies nach Wegen, um die drohende Spaltung der Gesellschaft in Computerkundige und digitale Analphabeten zu verhindern.
    Auch der Jurist Wolfgang Schulz vom Hamburger Hans-Bredow-Institut interessiert sich für die Schwarmintelligenz: Warum nicht die Weisheit der Massen nutzen und Patente ins Internet stellen, um ihre Neuheit zu prüfen, schlug er vor. Die Politikwissenschaftlerin Jeanette Hofmann vom WZB beschäftigt sich bereits seit 15 Jahren wissenschaftlich mit dem Internet. Ihr geht es um die Regeln, die das Internet bestimmen - um technische Standards, aber auch um soziale Gepflogenheiten und kulturelle Normen. Mit den Mitteln des neuen Instituts will Jeanette Hofmann die Zukunft des Internets erforschen und dabei auch Fragen des Datenschutzes behandeln. Im Oktober, beim Symposium, sollen die Projektideen mit Kollegen aus aller Welt diskutiert werden. Um Doppelarbeit zu vermeiden, will man sich mit den führenden Einrichtungen auf diesem Gebiet abstimmen, etwa dem Berkman Center an der Harvard University und dem Oxford Internet Institute. Die Ergebnisse des neuen Berliner Instituts seien nicht für Google reserviert - "sie werden frei zugänglich im Internet publiziert", kündigte die WZB Chefin Jutta Allmendinger an. Das Engagement des Unternehmens sei lobenswert und es halte sich völlig aus der inhaltlichen Arbeit heraus: "Sonst hätten wir nicht mitgemacht.""
  17. Moll, S.: ¬Der Urknall des Internets : 20 Jahre WWW (2011) 0.01
    0.008046534 = product of:
      0.032186136 = sum of:
        0.032186136 = weight(_text_:und in 4720) [ClassicSimilarity], result of:
          0.032186136 = score(doc=4720,freq=22.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.28445345 = fieldWeight in 4720, product of:
              4.690416 = tf(freq=22.0), with freq of:
                22.0 = termFreq=22.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.02734375 = fieldNorm(doc=4720)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Abstract
    Am 6. August 1991 wurde die Welt vernetzt - und damit drastisch verändert.
    Content
    "Alle großen Erfindungen der Menschheitsgeschichte haben einen Entstehungsmythos. Einsteins Trambahnfahrt durch Zürich beispielsweise oder der berühmte Apfel, der Newton angeblich auf den Kopf gefallen ist. Als Tim Berners-Lee, damals Physikstudent in Manchester, Mitte der 70er Jahre mit seinem Vater in einem Stadtpark unter einem Baum saß, unterhielten sich die beiden darüber, dass sie doch in ihrem Garten auch einen solchen Baum gebrauchen könnten. Der Vater, ein Mathematiker, der an einem der ersten kommerziell genutzten Computer der Welt arbeitete, bemerkte, dass die Fähigkeit, die abstrakte Idee eines schattigen Baumes auf einen anderen Ort zu übertragen, doch eine einmalig menschliche sei. Computer könnten so etwas nicht. Das Problem ließ Berners-Lee nicht los. Deshalb suchte er, während er in den 80er Jahren als Berater am europäischen Labor für Quantenphysik (CERN) in der Schweiz arbeitete, noch immer nach einem Weg, seinem Computer beizubringen, Verbindungen zwischen den disparaten Dokumenten und Notizen auf seiner Festplatte herzustellen. Er entwarf deshalb ein System, das heute so alltäglich ist, wie Kleingeld. Lee stellte eine direkte Verknüpfung her zwischen Wörtern und Begriffen in Dokumenten und den gleichen Begriffen in anderen Dokumenten: Der Link war geboren.
    Aus dieser Erfindung ergaben sich ganz unmittelbar schier unbegrenzte Möglichkeiten. Wie wäre es, wenn er seine Daten mit denen der anderen Wissenschaftler am CERN würde vernetzen können, ohne die mühsame Arbeit, zentrale Datenbanken anzulegen? Und wie wäre es, wenn die CERN-Wissenschaftler sich auf diese Art mit Wissenschaftlern auf der ganzen Welt verlinken könnten? Lee machte sich ans Werk und entwickelte ein Code System, mit dessen Hilfe verschiedenartige Datensätze kompatibel gemacht werden konnten. Daraus entstand die Lingua Franca des Internet, HTML: Er schrieb eine Art Regelwerk, nach dem Dokumente quer durch das Internet verlinkt werden konnten - jene Prinzipien, die wir heute als HTTP kennen. Und schließlich baute er auch noch den ersten Browser der Geschichte. Am 6. August 1991 stellte Lee in einem bemerkenswert unbemerkenswerten Akt seine Erfindung der Welt vor. Er stellte eine kurze Notiz in die newsgroup alt.hypertext, wo man Browser und Server herunterladen konnte. Das Internet explodierte praktisch sofort. Innerhalb von fünf Jahren wuchs die Benutzerzahl von 600 000 auf 40 Millionen.
    Lee hätte mit der Idee vermutlich Milliarden verdienen können. Doch das widersprach von Anfang an seiner Philosophie des Internets. Für Lee war das Internet stets Mittel zur Demokratisierung von Information und zur Beschleunigung des Fortschritts. Der Erfinder des Netzes war auch der erste Open Source-Radikale: Jede Form der Zugangsbeschränkung, ob zu kommerziellen oder zu irgendwelchen anderen Zwecken, lehnte er strikt ab. Heute arbeitet Lee an der Bostoner Eliteuniversität MIT daran, die Protokolle von Netscape und Microsoft zu standardisieren, damit Patentstreitigkeiten den Fortschritt ins Web 3.0 nicht aufhalten. Nebenbei berät er die britische Regierung dabei, Regierungsdaten zu veröffentlichen, um ein öffentliches Mitwirken an der Lösung von Verwaltungsproblemen zu ermöglichen. Das Freisetzen von Daten, davon ist Lee überzeugt, wird von ganz alleine das Gemeinwohl voranbringen. Das Netz ist für ihn ein reiner Segen der Menschheit. "Innovation ist Zufall. Man weiß nie, was Leute mit Informationen machen", sagte er jüngst. Wichtig sei alleine, dass man die Gelegenheit schafft, neue und originelle Verbindungen zu ziehen. Etwa so, wie einen Baum dorthin zu pflanzen, wo er gebraucht wird. Oder das Internet zu erfinden."
  18. Weller, K.: Knowledge representation in the Social Semantic Web (2010) 0.01
    0.008046534 = product of:
      0.032186136 = sum of:
        0.032186136 = weight(_text_:und in 515) [ClassicSimilarity], result of:
          0.032186136 = score(doc=515,freq=22.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.28445345 = fieldWeight in 515, product of:
              4.690416 = tf(freq=22.0), with freq of:
                22.0 = termFreq=22.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.02734375 = fieldNorm(doc=515)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Footnote
    Rez. in: iwp 62(2011) H.4, S.205-206 (C. Carstens): "Welche Arten der Wissensrepräsentation existieren im Web, wie ausgeprägt sind semantische Strukturen in diesem Kontext, und wie können soziale Aktivitäten im Sinne des Web 2.0 zur Strukturierung von Wissen im Web beitragen? Diesen Fragen widmet sich Wellers Buch mit dem Titel Knowledge Representation in the Social Semantic Web. Der Begriff Social Semantic Web spielt einerseits auf die semantische Strukturierung von Daten im Sinne des Semantic Web an und deutet andererseits auf die zunehmend kollaborative Inhaltserstellung im Social Web hin. Weller greift die Entwicklungen in diesen beiden Bereichen auf und beleuchtet die Möglichkeiten und Herausforderungen, die aus der Kombination der Aktivitäten im Semantic Web und im Social Web entstehen. Der Fokus des Buches liegt dabei primär auf den konzeptuellen Herausforderungen, die sich in diesem Kontext ergeben. So strebt die originäre Vision des Semantic Web die Annotation aller Webinhalte mit ausdrucksstarken, hochformalisierten Ontologien an. Im Social Web hingegen werden große Mengen an Daten von Nutzern erstellt, die häufig mithilfe von unkontrollierten Tags in Folksonomies annotiert werden. Weller sieht in derartigen kollaborativ erstellten Inhalten und Annotationen großes Potenzial für die semantische Indexierung, eine wichtige Voraussetzung für das Retrieval im Web. Das Hauptinteresse des Buches besteht daher darin, eine Brücke zwischen den Wissensrepräsentations-Methoden im Social Web und im Semantic Web zu schlagen. Um dieser Fragestellung nachzugehen, gliedert sich das Buch in drei Teile. . . .
    Insgesamt besticht das Buch insbesondere durch seine breite Sichtweise, die Aktualität und die Fülle an Referenzen. Es ist somit sowohl als Überblickswerk geeignet, das umfassend über aktuelle Entwicklungen und Trends der Wissensrepräsentation im Semantic und Social Web informiert, als auch als Lektüre für Experten, für die es vor allem als kontextualisierte und sehr aktuelle Sammlung von Referenzen eine wertvolle Ressource darstellt." Weitere Rez. in: Journal of Documentation. 67(2011), no.5, S.896-899 (P. Rafferty)
  19. Roth, G.; Merkel, G.: Haltet den Richter! : Schuld und Strafe (2010) 0.01
    0.007964003 = product of:
      0.03185601 = sum of:
        0.03185601 = weight(_text_:und in 669) [ClassicSimilarity], result of:
          0.03185601 = score(doc=669,freq=66.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.2815359 = fieldWeight in 669, product of:
              8.124039 = tf(freq=66.0), with freq of:
                66.0 = termFreq=66.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.015625 = fieldNorm(doc=669)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Content
    "Man weiß nicht, worüber man sich bei der Lektüre des Artikels von Winfried Hassemer mehr wundern soll: über die Unbefangenheit des offensiven Tons oder über die Problematik der Argumente. Ersteres erstaunt angesichts der verantwortungsvollen Ämter, die Hassemer als Strafrechtslehrer und Verfassungsrichter lange Jahre innehatte. Letzteres gilt zunächst für den Vorwurf des "Kategorienfehlers". Hierbei handelt es sich klassischerweise um die logisch unzulässige oder sinnlose Anwendung von Begriffen aus einer Kategorie auf eine andere, (z.B. wenn man sagt, der Ball "fürchte" den Aufprall auf die Wand). Dass bei den Aussagen von Neurowissenschaftlern, Psychologen und Philosophen (von Hassemer merkwürdigerweise "Humanbiologen" genannt) über die Existenz oder Nichtexistenz von Willensfreiheit und Schuldfähigkeit ein solcher Kategorienfehler vorliegt, ist mehr als fraglich, denn diese Wissenschaftler befassen sich typischerweise, wenn auch aus unterschiedlichen Richtungen, nun einmal auch mit Fragen, die die Legitimation des strafrechtlichen Schuldprinzips betreffen. Hierzu gehört vor allem die Frage, ob es irgendeine empirische Evidenz dafür gibt, dass Menschen unter identischen physisch-psychischen Bedingungen einen anderen handlungswirksamen Willen hätten bilden können. Dass ein solcher "Alternativismus" dem geltenden Strafrecht zugrunde liegt, folgt aus Paragraph 20 des Strafgesetzbuches (StGB), der die Schuldunfähigkeit wegen geistiger Störungen regelt. Danach handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat aufgrund einer geistigen Störung nicht fähig war, sich rechtmäßig zu verhalten. Diejenigen Täter, die keine entsprechende Störung aufweisen, also schuldfähig sind, hätten sich demnach rechtmäßig verhalten und ihre Tat vermeiden können.
    Dieser Paragraph belegt deshalb im Umkehrschluss, dass das Strafrecht für die Schuldfähigkeit die Möglichkeit zum Andershandelnkönnen in der konkreten Tatsituation und damit Willensfreiheit in einem "starken" Sinne voraussetzt. Im Gegensatz zu vielen Strafrechtstheoretikern, die für den Schuldvorwurf weniger verlangen, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt, dass nur ein strafrechtlicher Vorwurf im Sinne eines begründeten ethischen Vorwurfs den Vergeltungszweck der Strafe legitimieren könne: "Andernfalls wäre die Strafe eine mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbare Vergeltung für einen Vorgang, den der Betroffene nicht zu verantworten hat." Dass der Täter auch einen anderen handlungswirksamen Willen hätte bilden können, dafür hat aber bisher keine Wissenschaft irgendeinen empirischen Beweis, ja auch nur ein plausibles Indiz liefern können. Selbst Immanuel Kant, einer der geistigen Väter der Idee eines freien Willens, hat nachdrücklich betont, dass der Alternativismus bzw. eine "von selbst beginnende Kausalkette" empirisch niemals festzustellen sei. Daraus ergibt sich, dass das geltende Strafrecht auf einem Konzept ohne empirisches Fundament beruht. Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention fordert aber den positiven Nachweis der Schuld, nicht etwa umgekehrt nur der Schuldunfähigkeit, wie es § 20 StGB tut. Daran offenbart sich ein Legitimationsdefizit des Strafrechts. Das ist aber ganz offensichtlich keine Erkenntnis der Neurowissenschaften, sondern Folge einer metaphysischen Freiheitsannahme, die mit dem heutigen Verständnis von Objektivität und Überprüfbarkeit des Strafrechts kaum mehr vereinbar erscheint. Die Neurowissenschaften knüpfen genau dort an, wo die Hirnforschung schon seit langem von den Strafrichtern zu Rate gezogen wird: Bei psychischen Defekten von Tätern, wie sie von den §§ 20 und 21 StGB vorausgesetzt werden. Gerade die Tatsache, dass viele Straftäter zwar über Einsichtsfähigkeit verfügen, ihr Handeln aber aus hirnorganischen oder psychischen Gründen nicht daran ausrichten, hat die psychologische und neurowissenschaftliche Forschung der letzten Jahre intensiv beschäftigt. Die Forschung hier zurückzuweisen, hieße an einen 200 Jahre zurückliegenden Zustand anzuknüpfen, als Strafrichter noch allein und ohne sachverständigen Rat über das Vorliegen eines geistigen Defekts befanden.
    Es ist aus heutiger Sicht bei der Schuldfrage wie auch sonst im Strafrecht aber inakzeptabel, nach Belieben mit der Empirie umzugehen (forensische Psychiater können bei ihrer gutachterlichen Tätigkeit ein Lied davon singen!) und sich, wenn sie der richterlichen Intuition widerspricht, auf die normative "Entscheidungshoheit" zurückzuziehen. Das, worüber entschieden wird, muss auch wissenschaftlich konsensfähig sein, um gesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Was also meint Hassemer, wenn er von einem Kategorienfehler spricht? Er ist der Auffassung, aus den empirischen Erkenntnissen der Hirnforschung würden unzulässigerweise Schlüsse für die normativen Bedingungen des Strafrechts abgeleitet. Natürlich können die Erkenntnisse der Neurowissenschaft nicht die Grenzen strafrechtlicher Zurechnung ziehen; das ist trivial. Aber sie können die sachlichen Gründe dieser Grenzziehung dort untersuchen, wo die Tür für die empirische Forschung schon einmal offen steht. Findet die Forschung also Hirnaktivitäten, die sich geistig-psychischen Erkrankungen im Sinne der §§ 20 und 21 StGB zuordnen lassen, so sind diese Erkenntnisse natürlich mit Blick auf das Willkürverbot (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes) und den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" zu berücksichtigen. Auch die frühe Prägung des Gehirns durch soziale Interaktion besagt aus der Retrospektive etwas über kausale Zusammenhänge. Deren Ausblenden seitens des Strafrechts erscheint höchst unangemessen und ist wegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes jedenfalls begründungspflichtig. Das alles folgt unmittelbar aus dem Recht, insbesondere dem Verfassungsrecht, und allenfalls mittelbar aus den Erkenntnissen der Neurowissenschaft. Im Übrigen manifestiert sich der Grundsatz der Menschenwürde auch nicht, wie Hassemer behauptet, im Prinzip der (strafrechtlichen) Zurechnung. Artikel 1 des Grundgesetzes steht seit seinem Inkrafttreten 1949 vielmehr in einem rechtlichen Spannungsverhältnis zum wesentlich älteren Schuldprinzip.
    Zum einen haben selbstverständlich auch und gerade psychisch schwer beeinträchtigte, also gänzlich schuldunfähige Menschen eine Menschenwürde, die es zu achten gilt - ganz unabhängig davon, ob ihnen Handlungsfolgen zugerechnet werden oder nicht. Qualitative Unterschiede hinsichtlich der Würde eines schuldhaft und eines schuldlos Handelnden verbietet die Verfassung. Zum anderen ist der Schuldgrundsatz auch mit der Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung von Straftätern nach Verbüßung ihrer Strafe nicht vereinbar. Gänzlich unschlüssig wird deshalb die Argumentation Hassemers, wenn man bedenkt, dass er im Jahre 2004 als Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Wegfall der Befristung für das in seinen Worten "trostlose" und "unfreundlichere" Maßregelrecht (sogar rückwirkend) bestätigt hat - eben in jener Entscheidung, der nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Nachdruck widersprochen hat. "Die Menschenwürde wird auch durch eine lang dauernde Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht verletzt", heißt es in der Entscheidung des Zweiten Senats. Das widerspricht aber ersichtlich Hassemers Annahme, nur durch das Schuldprinzip werde die Würde eines Menschen geachtet. Zwar spricht viel dafür, Straftäter nicht durchgängig zu exkulpieren und sie damit einer womöglich ungehemmt "vorsorgenden" Staatsgewalt auszuliefern. Freilich hat sich diese Gefahr im Schatten des Strafrechts mit den dramatisch angestiegenen Zahlen des Maßregelvollzugs längst verwirklicht. Unter dem Primat der Willensfreiheit scheint es Menschenwürde nur als Würde erster und zweiter Klasse zu geben.
    Verantwortlichkeit setzt dagegen - im Strafrecht wie überall im Recht - Handlungsfreiheit, d.h. die Abwesenheit äußeren Zwangs, voraus und daneben die Fähigkeit, Bedeutung und Tragweite seiner Erklärungen und sonstigen Handlungen zu verstehen (Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit etc.). Der befremdlichste Irrtum Hassemers liegt deshalb in der Annahme, Verantwortlichkeit und Zurechnung von Ereignissen seien notwendig mit Willensfreiheit und Schuld im strafrechtlichen Sinne verbunden. Immerhin differenziert das Zivilrecht zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln, ohne dabei einen ethischen Schuldvorwurf zu erheben. Es ist daher auch schwer verständlich, warum wir uns wie "Maschinen" behandeln müssten, wenn wir auf den moralisch aufgeladenen Schuldvorwurf und den entsprechend herabsetzenden Umgang mit Delinquenten verzichteten. Beiläufig: Wer hat denn überhaupt jemals behauptet, Menschen könnten wegen der neueren Erkenntnisse der Neurowissenschaften nicht verantwortlich gemacht werden? Der Rachegedanke mag tief verwurzelt sein in der Gesellschaft. Dass etwas seit langer Zeit von der Mehrheit der Bevölkerung in bestimmter Weise gesehen und empfunden wird, darf jedoch nicht zur alleinigen Begründung von Normen herangezogen werden. Immerhin wurden Formen der Selbstjustiz wie die Fehde oder die Blutrache durch das staatliche Gewaltmonopol verdrängt, ein zweifelsfreier zivilisatorischer Fortschritt, den jahrhundertelang kaum jemand für möglich gehalten hätte. Die von Hassemer vermisste Alternative zum Strafrecht könnte ein öffentliches Recht sein, das auch weiterhin begangenes Unrecht sanktioniert. Innerhalb eines durch das Tatunrecht und das verfassungsrechtliche Gebot des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenzten Vollzugsrahmens wären aber in einem weit größerem Umfang Behandlungsangebote notwendig: Weil sie auf die Auseinandersetzung des Täters mit der Tat abzielen, dadurch Straftaten verhindern helfen und ein milderes Mittel der Sanktion sein können. Es ließe sich dadurch der Vollzug insgesamt begrenzen, und man käme der Resozialisierung als dem "herausragenden Ziel" des Strafvollzugs näher. Dabei ist freilich zuzugeben, dass verhaltensändernde Maßnahmen bisher nur in geringem Maße erprobt sind, weil sich das Strafrecht für die Persönlichkeit der Täter lange Zeit nicht interessiert hat. Nur mit frühzeitigen Hilfsangeboten scheint uns allerdings ein effektiver Schutz von Opfern und Tätern gleichermaßen möglich."
    Footnote
    Erwiderung auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In:FAZ vom 15.06.2010. Vgl. die Erwiderung: Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Vgl. auch: Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4). [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23. Vgl.: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/themen/?em_cnt=2788472&em_loc=3643.
  20. Wingert, L.: An der Realität vorbei : Was ist Willensfreiheit (7): Weder Oberhoheit noch Separatismus: Über die Hirnforschung und ihre Ansprüche (2010) 0.01
    0.007964003 = product of:
      0.03185601 = sum of:
        0.03185601 = weight(_text_:und in 896) [ClassicSimilarity], result of:
          0.03185601 = score(doc=896,freq=66.0), product of:
            0.1131508 = queryWeight, product of:
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.05101711 = queryNorm
            0.2815359 = fieldWeight in 896, product of:
              8.124039 = tf(freq=66.0), with freq of:
                66.0 = termFreq=66.0
              2.217899 = idf(docFreq=13141, maxDocs=44421)
              0.015625 = fieldNorm(doc=896)
      0.25 = coord(1/4)
    
    Content
    "Vielleicht hätte man alles billiger haben können. Milliardenschwere staatliche Garantieerklärungen und Schuldenübernahmen sollen das Vertrauen erhöhen. Gemeint ist das Vertrauen von Anlegern in den Euro und von Banken untereinander. Eine Alternative dazu wäre vielleicht Oxytozin gewesen. Oxytozin ist ein Neuropeptid. Neuroökonomen glauben, seine Wichtigkeit für das soziale Handeln der Menschen ermittelt zu haben: "Oxytozin erhöht das Vertrauen", lautet das Forschungsergebnis, prominent in Nature publiziert. Es wurde erbracht in Experimenten, bei denen Probanden Spielgeld treuhänderischen Investoren anvertrauen sollten. Je nachdem, ob den Versuchspersonen Oxyzotin in Form eines Nasensprays verabreicht wurde oder nicht, zeigten die Textpersonen höheres Vertrauen oder niedrigeres Vertrauen in ihre spielerischen Geschäftspartner. Die Neuroökonomen plädieren trotz ihres Optimismus noch nicht dafür, diese Art Nasenspray an den Börsen von London oder Frankfurt am Main einzusetzen. Sie konzentrieren sich zunächst auf die Korrektur von gängigen Verhaltensannahmen in den Wirtschaftswissenschaften. Es soll die Vorstellung aufgelöst werden, das typische menschliche Entscheidungsverhalten sei das eines klugen Egoisten, der weitsichtig seinen individuellen Nutzen maximiert. Denn es gebe durchaus eine "altruistische" Kooperationsbereitschaft. Das, so die Neuroökonomen, demonstrierten die variantenreichen Studien zu Kooperationsspielen im Labor. Bei diesen Verhaltensexperimenten werden die Hirnaktivität der beteiligten Testpersonen in Entscheidungssituationen gemessen und die Daten (zum Beispiel Gamma-Strahlen) zu Bildern vom repräsentativen Hirn verarbeitet. Die Neuroökonomie gilt wegen dieser Erkenntnis bereits als nobelpreisverdächtig. Das zeigt eine Tendenz zur Oberhoheit der Neurowissenschaften an. Denn die neuroökonomischen Ergebnisse sind ja beileibe nicht neu. Es gibt länderübergreifende politikwissenschaftliche Untersuchungen zur Unterstützungsbereitschaft sozialstaatlicher Risikoteilung. Es gibt wirtschaftssoziologische Studien über den nachhaltigen Gebrauch von Gemeineigentum wie zum Beispiel von Bewässerungssystemen. Sie ergänzen die Alltagserfahrung, dass es durchaus dauerhaft bedingte Kooperationen gibt, die rational sind aus der Perspektive aller zusammen, nicht aber eines jeden einzelnen für sich.
    Offensichtlich ist es im vorherrschenden Wissenschaftsklima ein Leichtes, ganzen sozialwissenschaftlichen Disziplinen den Rang echter Wissenschaft abzusprechen. Wie anders sollte man sich erklären, dass deren Ergebnisse in den Neurowissenschaften weitgehend übergegangen werden? Ausgeklügelte Befragungen über einen langen Zeitraum hinweg, Feldstudien, Hypothesentests durch historische Vergleiche oder durch philosophische Begriffsanalysen zählen anscheinend nicht so sehr als erkenntnisstiftende Zugänge zur Realität wie die Verfahren der Neurobiologie und einer angeschlossenen Verhaltensforschung. Die Einseitigkeit der gebrauchten Erkenntnismittel erstreckt sich auch auf das Repertoire an Begriffen für das Verständnis des menschlichen Handelns in seiner sozialen Dimension. Das zeigt sich in Stellungnahmen von Hirnforschern zur strafrechtlichen Praxis. Das menschliche Handeln in der sozialen Welt wird als ein Fall technischen Handelns aufgefasst. Es ist die Verursachung von solchen Zuständen, die in den Augen anderer erwünscht oder unerwünscht sind. Das Handeln in der sozialen Dimension wird nicht als ein intentionales Verhalten verstanden, das andere je von mir verlangen dürfen oder auch nicht verlangen dürfen; das man anderen schuldet oder vielleicht auch nicht schuldet. Denn der Schuldbegriff wird fallen gelassen - Schuld verstanden als die Missachtung eines Anspruches auf ein bestimmtes Benehmen, dessen Erfüllung andere verlangen dürfen. Damit wird auch der zugehörige Begriff des Verdienstes fallen gelassen - Verdienst nicht im Sinne eines monetären Einkommens, sondern im Sinne eines legitimen Anspruchs auf ein Gut, der kraft zurechenbarer Leistung erworben wird. Gerhard Roth und Grischa Merkel verbauen sich diese Sicht auf den Schuldbegriff, weil sie Schuld an ein Anders-handeln-Können binden. Und weil sie dies fälschlich mit der Fähigkeit gleichsetzen, als ein unbewegter Beweger zu agieren. Das Anders-Können ist aber die Fähigkeit, sich in Abhängigkeit von Gründen so oder so zu verhalten, je nachdem, welcher Grund wofür und wogegen spricht.
    Das eingeengte Begriffsrepertoire lässt ein wichtiges Element des Strafrechts im demokratischen Rechtsstaat übersehen. Eine strafrechtliche Praxis ist auch auf die Wiederherstellung einer sozialen Beziehung gemünzt, die massiv beeinträchtigt worden ist. Zu dieser Beziehung gehört, dass die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft gegeneinander gewisse berechtigte Ansprüche und Pflichten haben. Mit einer Straftat wird der Status des Malträtierten gefährdet, ein solches Mitglied zu sein. Das Strafrecht soll die beschädigte soziale Beziehung wiederherstellen, mithin den gefährdeten, missachteten Mitgliedsstatus bekräftigen und befestigen. Das geschieht handfest dadurch, dass dem Malträtierten gewisse Handlungsmöglichkeiten zurückgegeben werden (durch Schadensersatz, Opferschutz usw.). Zur Bekräftigung des Mitgliedsstatus gehört aber auch, dass dem Malträtierten öffentlich Recht gegeben wird. Die Kehrseite davon ist, dass das bestrafte Verhalten des Täters als Unrecht zurückgewiesen wird. Darauf hat der Frankfurter Rechtswissenschaftler Klaus Günther in vielen Studien aufmerksam gemacht. Wenn man auf den Schuldbegriff verzichtet, dann vermag man diese Wiederherstellungs- Funktion des Strafrechts nicht zu erfassen. Entsprechend kann man in der Praxis die Bekräftigung des missachteten Mitgliedsstatuts nicht mehr leisten. Denn Schuld und Unrecht gehören zusammen. Fällt die Schuld weg, dann bedeutet ein "unrechtes Tun" allenfalls ein Tun, das von einem Kollektiv als unerwünscht behandelt und mit Sanktionen belegt wird. Das ist aber unbefriedigend. Denn es gibt auch Unrecht, das im Verhängen von Sanktionen besteht. Und es gibt Unrecht, für das keine Sanktionen vorgesehen sind. Ohne den Schuldbegriff kann man dem Delinquenten nicht mehr als Autor eines unberechtigten Tuns behandeln, sondern nur noch als Urheber eines unerwünschten Verhaltens. Das schließt ein technisches Handeln nicht aus, mit dem der Delinquent in Schach gehalten wird oder gar verändert wird. Man denke an die Stärkung sogenannter Attraktoren der Delinquenten, also an die gezielte Ausbildung neuronaler Aktivitätsmuster mit Speicherstatus, die unter anderem motorfunktionale Mechanismen kausal beeinflussen. Die planvolle Veränderung des Serotoninspiegels bei besonders aggressiven Straftätern ist ein anderes Beispiel für technische Eingriffe. Das alles kann durchaus erwünscht sein. Aber etwas Erwünschtes tun und einem rechtmäßigen Anspruch Nachachtung verschaffen, fallen nicht zusammen. Anders als Neurobiologen wie Roth meinen, würde mit dem Schuldbegriff nicht unnötiger, metaphysischer Ballast abgeworfen werden, der die soziale Praxis mit unverständlichen oder heuchlerischen Reden belastet. Vielmehr würde das Strafrecht im Denken wie im Handeln zu einer offen deklarierten Sozialtechnik umgebaut. Diese Technik könnte die genannte wiederherstellende Funktion des Strafrechts nicht mehr erfüllen.
    Ein solcher revisionärer Effekt der Neurowissenschaften ist aber noch kein Argument gegen sie. Eine Praxis und die sie tragenden Denkmuster sind keine heiligen Kühe, nur weil die Praxis eingespielt und die Denkmuster eingewöhnt sind. Entsprechend ist die Separierung oder Abschirmung einer Praxis gegenüber den Neurowissenschaften nicht von vornherein gerechtfertigt. Es gehört ja zu den philosophisch eindrucksvolleren Ergebnissen dieser Wissenschaften, dass sie viele Fälle vorführen, in denen wir uns nicht nur über die Beweggründe unseres Tuns täuschen, sondern auch noch über die Art dieses Tuns. Die sogenannten Konfabulationen sind ein Beispiel von vielen. Was man selbst als sein eigenes, gewolltes Benehmen versteht und erlebt, ist in Wahrheit ein marionettenhaftes Verhalten, das zum Teil durch Magnetstimulation des Gehirns erzeugt werden kann. Solche Befunde der Hirnforschung zur organischen Basis und zur leiblichen Dimension des Geistigen entwerten allerdings nicht global, sondern nur lokal, also fallweise unsere Überzeugung, dass Menschen Autoren ihrer Handlungen sind und zum Teil aus Gründen handeln, die die Handlungen erklären und auch rechtfertigen. Denn wir sehen ja beispielsweise zu Recht davon ab, das Misstrauen im Interbankenhandel mit einem neurochemischen Zustand, hier mit dem Mangel an Oxytozin bei den Bankmanagern zu erklären. Wir erklären es unter anderem mit der durchaus gerechtfertigten Meinung der Akteure, keine reellen Informationen über mögliche Kreditausfälle ihrer Geschäftspartner zu bekommen.
    Die Triftigkeit solcher Erklärungen und Handlungsgründe stützt die Auffassung, dass mit ihnen etwas Reales erfasst wird, das eben nicht mit etwas rein Biologischem oder Physikalischem zusammenfällt. Real ist, was unverfügbar ist. Das Reale ist nicht identisch mit dem, was in naturwissenschaftlicher Erkenntnis erfasst werden kann. Man sollte im Gebrauch der Erkenntnismittel nicht weniger differenziert sein, als es die zu erfassenden Realitäten sind. Differenzierungen oder Unterscheidungen sind allerdings nicht immer Separierungen. Bruder und Schwester sind ja auch etwas voneinander Unterschiedenes, ohne dass sie von ihrer (Geschwister)Beziehung zueinander separiert werden könnten. Ebenso sind Physisches und Geistiges zu unterscheiden, ohne dass damit eine Separierung einhergehen muss. Man mag Steine und elektrochemische Prozesse im Gehirn auf die Seite des Physischen platzieren und Gedanken und Aussageketten wie den Satz des Pythagoras auf die Seite des Geistigen bringen. Aber schon menschliche Handlungen fügen sich nicht diesem Schema, wenn es eine Separierung anzeigen soll. Denn Handlungen sind keine gedankenlosen Bewegungen von Körpern. Ebenso wenig sind sie Kombipackungen, bestehend aus Gedanken und motorischen Prozessen. Denn ein Handelnder ist nicht ein Denker, der seinen Körper startet und steuert, so wie ein Kapitän sein Schiff startet und steuert. Neurowissenschaftliche Beschreibungen der organischen Seite geistiger Prozesse können den Sinn schärfen für Verkörperungen des Geistigen. Die Hirnforschung kann so beitragen, die Realität des Geistigen genauer zu verstehen. Aber ihr Beitrag ist nicht dazu geeignet, ihnen eine Oberhoheit über das richtige Verständnis zu verschaffen."
    Footnote
    Bezugnahme auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Erwiderung auf: Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4) [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23. Bormann, F.-J.: Verantwortung und Verdrängung: Was ist Willensfreiheit (6): Die theologische Ethik versucht, menschliche Spielräume realistisch zu vermessen. In: Frankfurter Rundschau. Nr.176 vom 2.8.2010, S.20-21. Vgl. auch: Dahl, E., M. Pauen: Schuld und freier Wille. In: Spektrum der Wissenschaft. 2010, H.6, S.72-79. Vgl.: http://www.fr-online.de/kultur/an-der-realitaet-vorbei/-/1472786/4540406/-/index.html.

Languages

  • d 1631
  • e 212
  • a 1
  • More… Less…

Types

  • a 1374
  • el 403
  • m 279
  • x 74
  • s 60
  • r 26
  • n 8
  • i 3
  • b 2
  • p 2
  • v 2
  • ms 1
  • More… Less…

Themes

Subjects

Classifications