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Rötzer, F.: Brauchen Roboter eine Ethik und handeln Menschen moralisch? (2017)
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- Abstract
- Überlegungen dazu, wie autonome Systeme handeln sollten, um in die Welt der Menschen integriert werden zu können Ob Maschinen oder Roboter eine Ethik brauchen, um verantwortungsvoll zu handeln, oder ob Regeln schlicht reichen, ist umstritten. Um moralisch handeln zu können, müssten KI-Systeme nach geläufigen philosophischen Überlegungen entweder Selbstbewusstsein und freien Willen besitzen und vernünftig oder emotional in uneindeutigen Situationen eine moralisch richtige Entscheidung treffen. Ob Menschen meist so handeln, sofern sie überhaupt moralisch verantwortlich entscheiden, oder auch nur meinen, sie würden moralisch richtig handeln, was andere mit gewichtigen Argumenten bestreiten können, sei dahingestellt, ganz abgesehen davon, ob es einen freien Willen gibt. Man kann aber durchaus der Überzeugung sein, dass Menschen in der Regel etwa im Straßenverkehr, wenn schnelle Reaktionen erforderlich sind, instinktiv oder aus dem Bauch heraus entscheiden, also bestenfalls nach einer Moral handeln, die in der Evolution und durch Vererbung und eigene Erfahrung entstanden ist und das Verhalten vor jedem Selbstbewusstsein und freiem Willen determiniert. Ist es daher nicht naiv, wenn von Maschinen wie autonomen Fahrzeugen moralische Entscheidungen gefordert werden und nicht einfach Regeln oder eine "programmierte Ethik" eingebaut werden?
- Source
- https://www.heise.de/tp/features/Brauchen-Roboter-eine-Ethik-und-handeln-Menschen-moralisch-3876309.html?wt_mc=nl.tp-aktuell.woechentlich
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Jaeger, L.: ¬Die zweite Quantenrevolution : vom Spuk im Mikrokosmos zu neuen Supertechnologien (2018)
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- Abstract
- "Quantenphysik ist bizarr und komisch, und sie widerspricht komplett unserem gesunden Menschenverstand" oder ganz einfach "Die spinnen, die Physiker" - so oder ähnlich ist die Wahrnehmung vieler Menschen, wenn es um die Grundtheorie der modernen Physik geht. Die These dieses Buches lautet: "Quantenphysik, so bizarr und abgehoben sie erscheinen mag, ist für unser heutiges Leben die bedeutendste wissenschaftliche Theorie. Und ihr Einfluss ist bei weitem nicht an irgendein Ende gelangt. Da kommt noch einiges auf uns zu!" Der Autor steigt dabei mitten in unser Alltagsleben ein: Sie wollen mehr über heutige und zukünftige Technologien erfahren? Dann beschäftigen Sie sich mit dem Quantencomputer oder dem Quanteninternet; Technologien, deren erste Prototypen in den letzten Jahren möglich wurden und schon sehr bald unser tägliches Leben bestimmen werden. Das Buch wird Bewusstsein schaffen für die Bedeutung der Quantenphysik heute, dabei werden auch philosophische und weltanschauliche Fragen nicht außer Acht gelassen. Am Schluss wird der Leser den heutigen Stand der Quantenphysik kennen und dabei Antwort auf Fragen finden, die Einstein, Bohr, Heisenberg und andere Physik-Genies des 20. Jahrhunderts noch nicht wussten. Mit diesem Buch erschließen sich ihm nicht nur eine Reihe ganz neuer Technologien, sondern auch die dramatischen Einflüsse der modernen Physik für das Gefüge unserer Weltanschauung.
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Lobe, A.: Speichern und Strafen : die Gesellschaft im Datengefängnis (2019)
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- Abstract
- Wie sehr Algorithmen unser Leben steuern, haben wir schon lange nicht mehr im Blick - geschweige denn unter Kontrolle. Das Smartphone zählt unsere Schritte, die Smartwatch misst unsere Herzfrequenz, und das Smart Home detektiert Zigarettenrauch und Schimpfwörter. Endlich gibt es all diese klugen kleinen Helfer, die uns liebevoll behüten und umsorgen, unser Leben erleichtern. Falsch! Adrian Lobe zeigt, wie uns die Digitaltechnik geradewegs in ein Datengefängnis führt, das wir selbst gebaut haben und so bald nicht wieder verlassen werden. Die schicken Gadgets der großen Tech-Konzerne führen laufend Protokoll über unser Getanes, Gesagtes, Geschriebenes und Gedachtes. Überall installieren wir Mikrofone, Kameras und Sensoren, die uns wie im Strafvollzug 24/7 überwachen. Jedes Speichern ist Arrest, jede biometrische Erkennung eine Festnahme mit darauffolgender erkennungsdienstlicher Behandlung - eine automatisierte Leibesvisitation. Kommissar Technik sperrt uns in ein Gefängnis, das nicht einmal Mauern braucht, denn wir begeben uns freiwillig in den offenen Vollzug. Und mit von der Partie sind Siri, Alexa und Cortana - die freundlichsten Kerkermeister, die die Menschheit je hatte. Adrian Lobe zeichnet anhand von zahlreichen Beispielen aus unserem technisierten Alltag die reale Dystopie einer Gesellschaft im Datengefängnis.
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Reincke, S.: ¬Ein Gewinn für beide Seiten : autistische Beschäftigte in Bibliotheken (2015)
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- Abstract
- Autisten können wertvolle Mitarbeiter sein, insbesondere beim Katalogisieren, Indexieren und Klassifizieren. Als die Softwarefirma SAP 2013 bekannt gab bis zum Jahr 2020 ein Prozent ihrer Stellen mit Autisten zu besetzen, erhielt das Thema autistische Beschäftigte mediale Aufmerksamkeit. So lag der Blickwinkel weniger auf mögliche Einschränkungen die der Autismus mit sich bringt, sondern auf den speziellen Fähigkeiten und Stärken dieser Menschen. So lag der Blickwinkel weniger auf mögliche Einschränkungen die der Autismus mit sich bringt, sondern auf den speziellen Fähigkeiten und Stärken dieser Menschen. Der Beitrag beschäftigt sich daher mit der Frage, wie das Arbeitsumfeld in Bibliotheken entsprechend der Bedürfnisse autistischer Personen gestaltet werden kann, damit beide Seiten einen Mehrwert aus dieser Beschäftigung ziehen. Hierfür muss nicht nur auf die Bedeutung autistischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Arbeitsumfeld einer Bibliothek eingegangen werden, sondern auch auf Folgen für das soziale Miteinander. Es wird die Frage aufgegriffen inwiefern Bibliotheken überhaupt einen attraktiven Arbeitsplatz für Autisten bieten können und warum die Beschäftigung von Autisten zugleich ein Gewinn für die Bibliothek darstellen kann. Anhand von Handlungsempfehlungen erhalten Vorgesetzte und Kollegen autistischer Beschäftigter eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit.
- Content
- Vgl. auch die Bachelorarbeit der Verfasserin: Bibliotheksmitarbeiter aus dem Autismus-Spektrum Bedeutung für das Arbeitsumfeld und Entwicklung von allgemeinen Handlungsempfehlungen für Führungskräfte und Mitarbeiter. Hamburg 2014 (http://bidok.uibk.ac.at/library/reincke-autisten-bachelorarbeit.html).
- Series
- Schwerpunkt: Inklusion und Integration
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Willaschek, M.: Realismus, Skeptizismus und Intentionalität (2015)
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- Abstract
- Ist die uns vertraute Wirklichkeit von unserem Denken und Erkennen unabhängig? Der Realismus gibt auf diese Frage eine positive, die verschiedenen Formen des Antirealismus eine negative Antwort. Doch die Diskussion zwischen Realisten und Antirealisten beruht auf einem Missverständnis des zugrundeliegenden Problems. Dieses liegt nicht in der Denkunabhängigkeit der Wirklichkeit, sondern in unserem mentalen Zugang zu ihr: Wie können wir über eine von Erkennen und Denken unabhängige Wirklichkeit Wissen erlangen und wie können wir uns im Denken überhaupt auf sie beziehen? Eine "kontextualistische" Zurückweisung des Skeptizismus und eine neuartige ("normativdisjunktive") Konzeption theoretischer Intentionalität sollen zeigen, dass die mentale Zugänglichkeit der Wirklichkeit durch ihre Denkunabhängigkeit nicht in Frage gestellt wird. Das Ergebnis ist die indirekte Verteidigung eines "direkten" Realismus. Es scheint, dass sich elf Jahre nach dem Erscheinen der ersten Auflage dieses Buches der Trend weg vom antirealistischen und hin zu realistischen Positionen in der Philosophie weiter verstärkt hat. Andererseits haben sich Autoren wie McDowell und Brandom immer stärker Hegel zugewandt, ohne sich von den idealistischen Implikationen seiner Philosophie abschrecken zu lassen. Die Debatte über Realismus und Antirealismus ist also keineswegs abgeschlossen.
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Behrens-Neumann, R.: Aus der 57. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 4. und 5. November 2009 in Köln (2010)
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- Abstract
- Am 4. und 5. November 2009 fand die 57. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme auf Einladung des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) in Köln statt.
- Content
- Bericht u.a. über die Themenbereiche: Projekt Umstieg auf MARC21; GND; Normdateien und ONline-Schnittstelle; Kataloganreicherung; vascoda; Europeana.
Darin auch: "Umstieg auf MARC 21 Die Umstellung auf das MARC-21-Format beim Datenexport bei der Weitergabe der Metadaten für bibliografische, Norm- und Lokaldaten, an den Online-Lieferschnittstellen (SRU, OAI), im Portal und im Batch-Datendienst sind vollzogen. Im Berichtszeitraum wurden die MARC-21-Import-Schnittstelle für bibliografische Daten in den produktiven Einsatz übernommen und die Datenlieferungen der British Library, der Library of Congress und des Springer-Verlags im MARC-21-Format in das Pica-Internformat hochgearbeitet. Die Daten der BL und der LoC werden als "normale" DNB-MAB-Daten wieder ausgeliefert. Der Import der Springer-Daten für den neuen Geschäftsgang im Bereich der Netzpublikationen in die ILTIS-Datenbank wurde getestet. Einige deutsche Spezifika (MARC 090, 247, 363, 689) wurden ergänzt, sodass anhand von "echten" bibliografischen Testdaten der Verbünde ein letzter Test der Schnittstelle durchgeführt werden kann. Geplant ist weiterhin der MARC-21-Import der Lokaldaten der ZDB und der Normdaten, nachdem die drei getrennten Normdatenbestände GKD, PND und SWD in die GND integriert worden sind." (S.174)
"Crisscross (DFG) Die zweite Komponente des CrissCross-Projektes, die Verlinkung der SWD mit RAMEAU und LCSH-Schlagwörter, hat begonnen. Zur Erstellung der multilingualen Schlagwort-Beziehung nutzt DNB das Linking Management Tool (LMI) von MACS und konnte so innerhalb des Berichtszeitraums ca. 50.000 SWD-Schlagwörter mit den RAMEAU/LCSH-Pärchen verbinden. Das weitere Vorgehen, wie die mulitlingualen Links aus dem LMI in die DNB-Umgebung überführt werden, ist zurzeit in der Planung. Parallel dazu wurde die Verlinkung der DDC mit dem SWD-Schlagwort im Katalogisierungsclient WinIBW fortgeführt." (S.174) Melvil Die Pläne, zusammen mit OCLC Melvil zu einem multilingualen DDC-Dienst auszubauen, sind aus Kapazitätsgründen bei OCLC und DNB zunächst verschoben worden, werden aber weiter verfolgt. Bei Melvil sind weitere Arbeiten ausgeführt worden, um kleinere Bugs zu beseitigen und weitere Features zu implementieren." (S.175)
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Zeki, S.: Glanz und Elend des Gehirns : Neurobiologie im Spiegel von Kunst, Musik und Literatur (2010)
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- Abstract
- Wie kommt die Idee des Künstlers auf die Leinwand? Warum ist es so schwer, ein perfektes Werk zu schaffen, die wahre Liebe, das große Glück zu finden? Warum bleiben Werke unvollendet und werden gerade so zu Meilensteinen der Kultur? Neurobiologisch erforscht ist, wie Nervenzellen Sinneseindrücke verarbeiten, wie Botenstoffe im Gehirn Verliebtsein und Lust steruern. Wie aber funktioniert das Gehirn, wenn es um Ideen und Ideale, die Liebe, die Schönheit schlechthin geht? Hier kann die Neurobiologie von den Schönen Künsten und dem kreativen Schaffen lernen, behauptet Semir Zeki. Mit Werken von Michelangelo, Cézanne, Balzac, Thomas Mann, Richard Wagner u.a. führt er uns zu einem tieferen Verständnis, wie unser Gehirn die Welt erfasst.
- Content
- Rez. in: FR Nr.214 vom 15.09.2010, S.23 (L. Reichmann): "Malerei, Literatur und Musik contra Medizin, Physik und Chemie: Geistes- und Naturwissenschaften empfinden viele als Gegensatzpaar. Genau das will der Londoner Hirnforscher Semir Zeki mit seinem Buch "Glanz und Elend des Gehirns - Neurobiolo- gie im Spiegel von Kunst, Musik und Literatur" ändern. Wie wir Sinneswahrnehmungen - was wir sehen, riechen, hören - verarbeiten, ist neurobiologisch erforscht. Unser Hirn erstellt Konzepte. Sehen wir beispielsweise das Blatt eines Baums, sagt uns unser Gehirn immer, dass es grün ist, auch wenn es in der Abendsonne eigentlich rot erscheinen müsste. Das Hirn hat also das Konzept abgespeichert, dass Blätter grün sind. Doch unser Gehirn kann natürlich noch viel mehr als nur Sinneseindrücke wahrnehmen: Es kann beurteilen, werten, erinnern, erwarten, deuten, mitfühlen. Aber wie leistet es solche Dinge, warum finden wir ein Kunstwerk schön oder fühlen mit einer Romanfigur mit? Zeki zeigt anhand von Kunstwerken, dass unser Hirn bei Musik, Literatur und der Liebe ähnliche Konzepte wie bei der Wahrnehmung von Sinneseindrücken nutzt. Als ein Beispiel dient ihm Michelangelos Kuppel des Petersdoms. Laut eigener Aussage entwarf der Künstler die Kuppel "oh- ne Berechnung, nur mit den Gefühlen, die einen großen Künstler leiten". Für Zeki steht fest: "Bei diesem 'Gefühl' handelt es sich natürlich um nichts anderes als das Konzept in seinem Gehirn." Zwar erläutert Zeki, dass Michelangelo vom "Göttlichen im Geiste" gesprochen habe und es sich dabei um ein Konzept handele. Doch wie dies entstanden sein könnte, erfährt der Leser nicht. Das macht der Autor erst am Beispiel des Malers Paul Cezanne klar. Cezanne sei überzeugt gewe- sen, dass das Sehen ein aktiver Prozess und die Details in einem Bild daher nicht wichtig seien. Aus dieser Annahme entwickelte sein Hirn demnach das Konzept der abstrakten Malerei. Seine Bilder seien immer weniger detailliert geworden, hätten sich also dem Hirnkonzept angenähert."
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Verbesserte Katalogrecherche : Empfehlungsdienst BibTip in Karlsrueh bibliotheksübergreifend eingeführt (2011)
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- Abstract
- Die strategische Partnerschaft der führenden Karlsruher Bibliotheken hat einen bedeutenden Schritt unternommen, um die Bibliotheksdienstleistungen auf den Gebieten der Informationsvermittlung und Beratung für die Bürger der Technologieregion Karlsruhe nachhaltig zu verbessern: Die Allianz aus der Badischen Landesbibliothek, der KIT-Bibliothek und der Stadtbibliothek Karlsruhe bietet, wie sie in einer Pressemeldung mitteilt, jetzt verknüpfte Empfehlungsdienste in den drei Bibliothekskatalogen an.
- Content
- "Bibliothekskunden erhalten demnach beim Suchen nach Literatur Empfehlungen auf Medien, die auch in den Partnerbibliotheken vorhanden sind, und können sie dort ausleihen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Einführung eines verknüpften Empfehlungsdienstes in den drei Bibliothekskatalogen. Der Bibliothekskunde findet nun beim Suchen im Katalog Literaturempfehlungen, die neben den eigenen auch Bücher der beiden anderen Bibliotheken beinhalten. Die Empfehlungen entstehen durch statistische Auswertungen der Kataloginhalte und des anonymisierten Benutzerverhaltens. Die Umsetzung geschieht durch die Karlsruher Firma Bibtip, einer Ausgründung aus dem Karlsruher Institut für Technologie. Inzwischen wird die Bibtip-Technologie (www.bibtip.org) weltweit von über 90 Bibliotheken eingesetzt. Angesichts der immer größer werdenden Flut an Informationen stehen die Kriterien Qualität und Serviceorientierung bei den Entwicklungen der Bibliotheksallianz an oberster Stelle. Die Partnerschaft einer großen Regionalbibliothek, einer der führenden technisch-wissenschaftlichen Bibliotheken und einer großen Stadtbibliothek ist dabei einzigartig in Deutschland. Schüler, Studierende, Forschende und Privatpersonen sollen einen einheitlichen Zugang zu den Karlsruher Bibliotheken erhalten. Die Partner bringen ihre sich ergänzenden Kernkompetenzen im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie populärer Medien und Allgemeinbildung ein.
Mit dem Bibliotheksportal Karlsruhe (www.bibliotheksportal-karlsruhe.de) wurde 2005 bereits ein erster Grundstein der Zusammenarbeit gelegt. Hier sind die sechs Millionen Bücher und anderen Medien komfortabel unter einer Suchoberfläche abrufbar, die in den wissenschaftlichen und Öffentlichen Bibliotheken Karlsruhes vorhanden sind. Nun wird an der einfacheren und transparenteren Benutzung über Bibliotheksgrenzen hinweg gearbeitet. Der neue Empfehlungsdienst verbessert und erweitert die Suchergebnisse durch das Angebot inhaltlich verwandter Titel in den Katalogen der anderen großen Karlsruher Bibliotheken. Wer es ausprobieren möchte, hier sind drei Beispiele: die »Würde der Kreatur« von Gotthard Teutsch im Katalog der KIT-Bibliothek (www.ubka. uni-karlsruhe.de/hylib/suchmaske.html) oder »Reasoning web« von Sergio Tessaris im Katalog der Badischen Landesbibliothek (sua.blb-karlsruhe.de) oder »Herta Müller - Atemschaukel« im Katalog der Stadtbibliothek Karslruhe (www. stadtbibliothek-karlsruhe.de). Wenn man die Titel recherchiert, erhält man Cross-Referenzen aus den anderen Bibliotheken."
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Plieninger, J.: Informationskompetenz online vermitteln : eTeaching für OPLs (2011)
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- Abstract
- In den letzten Jahren wurde die Vermittlung von lnformationskompetenz (und manchmal darüber hinausgehend die Medienkompetenz) als ein neuer zentraler Baustein des Berufsbildes der Bibliothekarin/des Bibliothekars entwickelt. Ausgehend von den Führungen durch die Bibliothek und Schulungen in der Handhabung des Katalogs gehören mittlerweile neben der Katalogrecherche zur Informationskompetenzvermittlung auch die Datenbankrecherche und die Recherche in Suchdiensten nach frei im Netz verfügbaren Informationen. Aber nicht nur die Suchdienste, auch die recherchierbaren Inhalte haben sich erweitert. Ebenso hat man didaktisch konzeptionell viele Überlegungen angestellt und diese pädagogisch auf der Höhe der Zeit in einem stimmigen Konzept zusammengefasst, der Teaching Library. Hierzu gehören beispielsweise Grundsätze wie - Verschlankung des zu vermittelnden Inhalts - zusätzliche Visualisierung der Information ist besser als alleinige Übermittlung durch Sprache - selbst Ausprobieren bringt den Teilnehmern/Teilnehmerinnen mehr Lernerfolge als Inhalte und Lösungen lediglich vorgeführt zu bekommen Darüber hinaus bemühen sich viele Bibliotheken, die Inhalte von Schulungen zusätzlich in Tutorials und Selbstlernkursen auf der Homepage der Bibliothek anzubieten und auch sonst Anleitungstexte dort zu platzieren, wo Benutzer Defizite in der Handhabung von Suchdiensten und des Wissens über Fachrecherche haben könnten, beispielsweise direkt beim Online-Katalog (OPAC). Das macht Sinn, erreicht man doch durch Präsenzveranstaltungen aus verschiedenen Gründen nur einen Bruchteil der Benutzer und vermittelt nur teilweise die notwendigen Schlüsselqualifikationen zur Recherche, die für ein solides und effektives wissenschaftliches Arbeiten vonnöten wären. Online-Kurse und -Informationen zur Recherche sind hochverfügbar, die Benutzer können sie durcharbeiten oder abrufen, wann immer sie das Bedürfnis verspüren, Wissenslücken über die Recherche auszugleichen. Aber stimmt dieses positive Bild mit der Realität überein? Erreichen die Online-Tutorials ihre Zielgruppen? Werden die richtigen Methoden zur Umsetzung der Inhalte gewählt, so dass dieses eLearning effektiver ist als eine Vermittlung in der Face-to-face-Situation einer Schulung? Welche Anforderungen, welche Möglichkeiten, welche Hemmnisse gibt es hier? Diese Checkliste soll zumindest das Feld der Möglichkeiten und Widrigkeiten umreißen und Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen, wie man - angemessen an die jeweiligen Zielgruppen - Informationskompetenz als Schlüsselqualifikation online vermitteln kann.
- Source
- ¬Die Kraft der digitalen Unordnung: 32. Arbeits- und Fortbildungstagung der ASpB e. V., Sektion 5 im Deutschen Bibliotheksverband, 22.-25. September 2009 in der Universität Karlsruhe. Hrsg: Jadwiga Warmbrunn u.a
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Aprin, L.: Entwicklung eines semantisch operierenden Risikomanagement-Informationssystems am Beispiel der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) (2012)
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- Abstract
- Unter dem Begriff der Risikoanalyse wird das systematische Bestreben zusammengefasst, die mit Projekten und Handlungen assoziierten Gefahren innerhalb einer Organisation zu erfassen, zu evaluieren und einer Risikoregulierung zugänglich zu machen. Risikoanalysen sind ein integraler Bestandteil des Risikomanagements und damit wesentlich für die Konsolidierung von Sicherheit. Die Adäquatheit und Zuverlässigkeit der risikoanalytisch beförderten Einsichten hängen dabei unmittelbar von der Verfügbarkeit und der Qualität der organisational angebotenen Wissensbestände ab. Der Zugang zu entscheidungsrelevantem Wissen wird in der arbeitsweltlichen Realität allerdings durch das Wirken unterschiedlicher Informationsbarrieren erschwert. Wissen, das dem Verstehen und Vermeiden von Risiken dienlich ist, lagert häufig in sehr spezialisierten Datenbanksystemen, deren individuelle syntaktische und semantische Strukturen eine Verwendung des Wissens in anderen als den ursprünglich mit den Datenbanken verknüpften Anwendungskontexten zu einem sehr zeit- und arbeitsintensiven Unterfangen machen. Auch erschwert ein mit der Semistrukturiertheit vieler Dokumentations- und Berichtssysteme einhergehender Ambiguitätsgrad eine effiziente automatisierte Wissensverarbeitung bspw. im Zusammenhang mit Suchmaschinen.
Mit dieser Dissertation wird ein Beitrag zur Überwindung der bestehenden Wissensbarrieren im Risikomanagement vorgelegt. Methodisch wird hierzu die Anwendung semantischer Verfahren zur Repräsentation von Wissen auf die Domäne der Risikoanalyse vorgeschlagen. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Semantic Web, das als Weiterentwicklung des World Wide Webs die Bedeutung von Wissenszusammenhängen explizit zu erfassen und abzubilden erlaubt. Zeichnet sich das gegenwärtige Risikomanagement durch eine dokumentengebundene Organisation und Distribution von Wissen aus, werden mit dem Semantic Web Verfahren und Werkzeuge vorgelegt, die eine Operationalisierung des Wissens direkt auf der Datensatzebene ermöglichen. Darauf aufbauend wird das Konzept eines semantisch operierenden Risikomanagement-Informationssystems entworfen. Den Kern dieses Entwurfs bildet die Idee, risikoanalytisch relevantes Wissen nicht nach traditionellem Verständnis als textuelle Berichte oder relationale Datenbankeinträge zu speichern, sondern in Form einer stetig wachsenden Ontologie zu dokumentieren. Zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Zugriffs auf das ontologisch archivierte Wissen wurde das Konzept einer Suchmaschine entwickelt, mit der sich für anstehende Arbeitsvorgänge prüfen lässt, ob zu diesen historisch identische oder ähnliche Arbeitsvorgänge dokumentiert sind, die sich zu kritischen Zwischenfällen entfalteten. Den Risikomanagern wird ein Werkzeug bereitgestellt, das entscheidungsrelevantes Wissen sehr präzise und zeitnah abzufragen erlaubt und damit zu einer verbesserten Adäquatheit der risikoanalytischen Einsichten beiträgt.
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Floridi, L.: ¬Die 4. Revolution : wie die Infosphäre unser Leben verändert (2015)
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- Abstract
- Unsere Computer werden immer schneller, kleiner und billiger; wir produzieren jeden Tag genug Daten, um alle Bibliotheken der USA damit zu füllen; und im Durchschnitt trägt jeder Mensch heute mindestens einen Gegenstand bei sich, der mit dem Internet verbunden ist. Wir erleben gerade eine explosionsartige Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Luciano Floridi, einer der weltweit führenden Informationstheoretiker, zeigt in seinem meisterhaften Buch, dass wir uns nach den Revolutionen der Physik (Kopernikus), Biologie (Darwin) und Psychologie (Freud) nun inmitten einer vierten Revolution befinden, die unser ganzes Leben verändert. Die Trennung zwischen online und offline schwindet, denn wir interagieren zunehmend mit smarten, responsiven Objekten, um unseren Alltag zu bewältigen oder miteinander zu kommunizieren. Der Mensch kreiert sich eine neue Umwelt, eine »Infosphäre«. Persönlichkeitsprofile, die wir online erzeugen, beginnen, in unseren Alltag zurückzuwirken, sodass wir immer mehr ein »Onlife« leben. Informations- und Kommunikationstechnologien bestimmen die Art, wie wir einkaufen, arbeiten, für unsere Gesundheit vorsorgen, Beziehungen pflegen, unsere Freizeit gestalten, Politik betreiben und sogar, wie wir Krieg führen. Aber sind diese Entwicklungen wirklich zu unserem Vorteil? Was sind ihre Risiken? Floridi weist den Weg zu einem neuen ethischen und ökologischen Denken, um die Herausforderungen der digitalen Revolution und der Informationsgesellschaft zu meistern. Ein Buch von großer Aktualität und theoretischer Brillanz.
- BK
- 05.20 Kommunikation und Gesellschaft
54.08 Informatik in Beziehung zu Mensch und Gesellschaft
- Classification
- 05.20 Kommunikation und Gesellschaft
54.08 Informatik in Beziehung zu Mensch und Gesellschaft
-
Lehmann, K.: Neues vom Gehirn : Essays zu Erkenntnissen der Neurobiologie (2017)
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- Abstract
- Eine Lawine von Wissensbrocken prasselt hernieder, die unser Verständnis von uns selbst enorm erweitern können. Man muss sie nur passend zusammensetzen. Die raffinierten modernen Methoden der Neurobiologie lassen uns verstehen und sogar berechnen, was uns zum Handeln antreibt: Wie der Wert eines Handlungsziels neuronal kodiert wird, wo und woraus dieser Wert abgeschätzt wird, und warum auch Information einen Wert hat. Sie zeigen auch, wie das gewonnene Wissen im Gehirn gespeichert wird: Wie Wissen über räumliche Zusammenhänge abgespeichert wird. Oder: Welche Wege das neuronale Netz gefunden hat, um zeitlich oder örtlich begrenzt die Lernfähigkeit zu erhöhen, während andererseits Stabilität gewährleistet wird. Denn auch wenn Flexibilität und Plastizität nützliche Fähigkeiten sind: Ebenso wichtig kann es sein, einmal optimierte Verschaltungen zu bewahren. Die Verschiebung des Gleichgewichts zwischen erregenden und hemmenden Nervenzellen ist ein Regler, um diese Grenze zu ziehen. Die Einbringung neuer Nervenzellen ein anderer. Und wenn die neuen Zellen künstlich eingebracht werden, können sich die beiden Regler sogar verbinden. Sogar den großen Fragen widmet sich die aktuelle Hirnforschung mit großem Gewinn. Wir verstehen zunehmend, was den Menschen zum Menschen macht: Soziale Fähigkeiten wie Empathie, Sprache und Musik, die ihn von seinen nächsten Verwandten im Tierreich unterscheiden (und erstaunlicherweise den Vögeln ähnlich macht). Wie das Gehirn kreativ die Gedanken und Bilder hervorbringt, aus denen Kunst und auch Wissenschaft werden, wird begreiflich. Wir sehen mit Staunen, dass die individuelle Persönlichkeit nicht allein im Gehirn steckt, sondern auch im Gedärm. Und können uns sogar der letzten Grenze nähern: der Frage nach dem Bewusstsein. Dr. Konrad Lehmann forscht und lehrt als Neurobiologe an der Friedrich Schiller-Universität Jena. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Fähigkeit der Hirnrinde, sich an veränderte Umweltbedingungen anzupassen.
- Content
- - Was wollen wir tun? Warum nicht einfach aufgeben? -- Das war schön! Nochmal! -- Warum wollen Sie diesen Artikel lesen? -- Einsamkeit ist ein Grundgefühl -- Das mütterliche Gehirn - Was können wir wissen? Wie entsteht Wissen? -- Was Hirnchen nicht lernt ... -- Schlaf, der Gedächtnisgärtner -- Unser Gehirn kartiert auch Beziehungen räumlich -- Die leuchtende Spur der Erinnerung -- Neuronales Upgrade -- Warum erzeugt das Gehirn neue Neuronen? -- Frischzellen fürs Gehirn - Was ist der Mensch? Gleichgeschaltete Meisen -- Von wegen: "Spatzenhirn" -- Ich verdaue, also bin ich -- Ideen aus dem neuronalen Untergrund -- Homo musicus - Was können wir hoffen? Denken mit Leib und Seele
- Footnote
- Vgl. auch den Beitrag unter: https://www.heise.de/tp/features/Denken-mit-Leib-und-Seele-3593478.html.
-
Hensinger, P.: Trojanisches Pferd "Digitale Bildung" : Auf dem Weg zur Konditionierungsanstalt in einer Schule ohne Lehrer? (2017)
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- Abstract
- Wir hatten schon viele Schulreformen, und nun wird von der Kultusministerkonferenz eine weitere angekün-digt, die "Digitale Bildung": Unterricht mit digitalen Medien wie Smartphone und Tablet-PC über WLAN.1Medien und Bildungspolitiker predigen Eltern, ihre Kinder seien in Schule und Beruf chancenlos, wenn sie nicht schon in der Grundschule Apps programmieren lernen.Die Hauptinitiative der Digitalisierung der Bildung kommt von der IT-Branche. Im Zwischenbericht der Platt-form "Digitalisierung in Bildung und Wissenschaft" steht, wer das Bundeswissenschaftsministerium berät - nämlich Akteure der IT-Wirtschaft: Vom Bitkom, der Gesellschaft für Informatik (GI) über Microsoft, SAP bis zur Telekom sind alle vertreten (BUNDESMINISTERIUM 2016:23). Nicht vertreten dagegen sind Kinderärzte, Päda-gogen, Lernpsychologen oder Neurowissenschaftler, die sich mit den Folgen der Nutzung von Bildschirm-medien bei Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Die New York Times schlägt in einer Analyse Alarm: "How Google Took Over the Classroom" (13.05.2017).2 Mit ausgeklügelten Methoden, den Hype um digitale Medien nutzend, greift Google nach der Kontrolle des US-Bildungswesens, auch der Kontrolle über die Inhalte. Wer bei der Analyse und Bewertung dieser Entwicklung nur fragt "Nützen digitale Medien im Unterricht?", verengt den Blick, reduziert auf Methodik und Didaktik und schließt Gesamtzusammenhänge aus. Denn die digitalen Medien sind mehr als nur Unterrichts-Hilfsmittel. Diesen Tunnelblick weitet die IT-Unternehmerin Yvonne Hofstetter. Sie schreibt in ihrem Buch "Das Ende der Demokratie": "Mit der Digitalisierung verwandeln wir unser Leben, privat wie beruflich, in einen Riesencomputer. Alles wird gemessen, gespeichert, analysiert und prognostiziert, um es anschließend zu steuern und zu optimieren"(HOFSTETTER 2016:37). Grundlage dafür ist das Data-Mining - das Sammeln von Daten - für BigData Analysen. Die Haupt-Schürfwerkzeuge dazu sind dasSmartphone, der TabletPC und das WLAN-Netz.
- Issue
- Ein Vortrag zu den Bestrebungen von Google, Apple, Microsoft, Bertelsmann und der Telekom, die Bildung in die Hand zu bekommen. Und warum fast keiner diese Unterwanderung bemerkt..
-
Roth, G.; Strüber, N.: Wie das Gehirn die Seele macht (2014)
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- Abstract
- Was ist eigentlich die Seele und wie hängt sie mit dem Gehirn zusammen? Seit dem Altertum wird das Gehirn als Organ der Seele angesehen. Wo und wie aber das Psychische im Gehirn entsteht, wie sich dabei unsere Gefühlswelt, unsere Persönlichkeit und unser Ich formen, kann mit Hilfe der modernen Verfahren der Hirnforschung erst seit kurzem erforscht werden und wird in diesem Buch dargestellt.
Die vergleichsweise junge Neurobiologie verstehen der "Altmeister" Gerhard Roth und seine junge Kollegin Nicole Strüber als ergänzende Wissenschaft zu Psychologie und Psychotherapie. Sie bekennen sich uneingeschränkt zur naturwissenschaftlichen Sichtweise: "Alles, was wir erleben, hat seinen Ort im Gehirn". Ihr Anspruch, dass es außerhalb der naturalistischen Betrachtungsweise keine anderen Erklärungsmodelle geben kann, wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Gerhard Roth weist selber auf eine Erklärungslücke hin: Es ist völlig unklar, wie Bewusstsein entsteht, auch wenn die biologischen Vorgänge im Gehirn bekannt sind. Dennoch ist er sich sicher, dass "aus neurobiologischer Sicht die Suche nach dem Sitz der Seele erfolgreich beendet wurde.",Auf den ersten 200 Seiten werden detailliert die Anatomie und Physiologie des Nervensystems erklärt. Psychologische Begriffe werden auf ihre neurobiologische Grundlage hin untersucht. Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Persönlichkeit haben ihre typischen Lokalisationen im Gehirn. Einige Grundannahmen der Psychotherapien werden bestätigt, etwa die große Bedeutung der vorgeburtlichen und frühkindlichen Erfahrungen, die Bindungserfahrungen und die genetischen Dispositionen. Manche Therapiekonstrukte werden widerlegt, wie Freuds Traumtheorie oder die kognitive Umstrukturierung. Möglicherweise kann die Neurobiologie in Zukunft noch viel mehr zur Diagnostik und Therapie beitragen, meint Roth. Für Laien gibt es kaum ein vergleichbar umfangreiches Sachbuch, das dermaßen gut verständlich, klar und nüchtern die moderne Hirnforschung beschreibt.
- Classification
- BK 8200: Medizin, Biologie / Theologie und Religionswissenschaften / Theologische Ethik / Moraltheologie
- RVK
- BK 8200: Medizin, Biologie / Theologie und Religionswissenschaften / Theologische Ethik / Moraltheologie
-
Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! (2010)
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- Abstract
- Muss das Strafrecht geändert werden, weil Hirnforscher die Möglichkeit von Freiheit, Schuld und Verantwortlichkeit bestreiten? Ein Plädoyer für reife Rationalität.
- Content
- "Die Strafrechtler haben die Sirenen der Neurowissenschaften nicht herbeigesehnt, die meisten von uns sind auch nicht süchtig nach ihren Liedern, aber ihr Gesang ist mittlerweile so angeschwollen, dass wir die Ohren vor ihm nicht mehr verschließen können. Inhaltlich, strategisch und rhetorisch erinnert mich der Gesang an die beiden Wellen, welche das Strafrecht und vor allem seine Wissenschaft in der noch sichtbaren Vergangenheit erreicht haben: die italienischen Menschenvermesser wie Lombroso und Ferri, die mit dem Selbstbewusstsein und der Durchschlagskraft der jungen exakten Naturwissenschaften dem Schuldstrafrecht ins Herz gezielt haben, als sie den "geborenen Verbrecher" ausmachten und vorführten, und Psychologen und Gesellschaftswissenschaftler wie Arno Plack, die auf der Woge der intellektuellen Institutionenkritik und Systemzertrümmerung der siebziger Jahre für die Abschaffung des Strafrechts plädiert, als Alternative freilich nichts Besseres zu bieten hatten als ein trostloses und unfreundlicheres Maßregelrecht.
Der Pathologe findet die Seele nicht Es gibt eine Todsünde auf dem Gebiet der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie. Ich nenne sie Kategorienfehler und sehe, dass sie häufig von übermütigen Humanbiologen, nicht selten aber auch von verschreckten Strafrechtswissenschaftlern begangen wird. Humanbiologen begehen diese Sünde mittels der Überzeugung, ihre Ergebnisse widerlegten die Möglichkeit von Willensfreiheit und Verantwortlichkeit; Strafrechtswissenschaftler begehen diese Sünde mittels der Überzeugung, die Humanbiologen hätten recht und nun sei das Strafrecht umzustellen und das im Strafprozess notwendige Wissen neu zu vermessen. Während die Theologie ihren Kategorienfehler, sie könne die Entstehung der Erde erklären, in der westlichen Kultur bis auf einige kreationistische Überbleibsel längst gebüßt hat, goutieren nicht wenige unter uns noch die Sottise des Pathologen, er habe beim Aufschneiden der Leiche eine Seele nicht entdeckt - und folglich könne es sie nicht geben.
Es gibt kein allgemeines Konzept von Freiheit Der Kategorienfehler in den Neurowissenschaften besteht in der Annahme, empirisch arbeitende Wissenschaften könnten wissenschaftlich darüber befinden, ob andere Wissenschaften ein Konzept von Freiheit entwickeln dürfen oder nicht, also: ob es Freiheit "gibt" oder nicht. Eine solche Annahme setzt eine Hegemonie unter Wissenschaften zwingend voraus, und diese Hegemonie gibt es nicht. Es gibt auch kein allgemeines Konzept von Freiheit, das über allen Wissenschaften schwebt, und es gibt schon gar keine Verfügungsmacht der empirischen Wissenschaften, gäbe es ein solches Konzept. Zur Struktur der Strafrechtswissenschaft gehört das fundamentale Konzept der Verantwortlichkeit, und dieses Konzept ist auch in unserer alltäglichen Verständigung tief begründet. Es ruht auf einem Pfeiler der europäischen Kultur, nämlich auf dem Grundsatz von Personalität und Menschenwürde, der nicht erst mit Artikel 1 Grundgesetz für uns bestimmend geworden ist, sondern für jedes Nachdenken über Mensch, Gesellschaft und Staat auf der Höhe der Zeit.
Ohne das Prinzip der Zurechnung wäre unsere Welt gänzlich anders Der Grundsatz der Menschenwürde, manifestiert im Konzept der Person, durchzieht unsere gesamte Rechtsordnung wie ein roter Faden, vom Kindeswohl im Familienrecht bis zur Subjektstellung der an den rechtlichen Verfahren Beteiligten. Im materiellen Strafrecht wird er wirksam vor allem im Prinzip der Zurechnung; dieses Prinzip nimmt eine alltägliche Orientierung auf und bildet sie für die besondere Struktur des Strafrechts ab; ohne das Prinzip der Zurechnung wäre unsere Welt gänzlich anders - im Recht und im Alltag. Zu dieser Wirklichkeit haben die empirischen Wissenschaften vom Menschen keinen unmittelbaren und keinen vollständigen Zugang. Subjektive Zurechnung stiftet den Zusammenhang von Ereignis und Verantwortlichkeit des Menschen, der das Ereignis verursacht hat. Sie begründet Schuld. Sie setzt objektive Zurechenbarkeit voraus und treibt deren Fragestellung bis zum Konzept der Person voran. Subjektive Zurechnung erlaubt die rationale Unterscheidung und Bewertung von Graden des Dafür-Könnens, der inneren Beteiligung des Menschen an seiner Tat, von der Absicht bis zur unbewussten Fahrlässigkeit. Auch diese Unterscheidung gehört zur Kultur der Zurechnung und ist in unserem normativen Alltag tief verankert.
Die Wahrnehmung zielt auf die Person Die Verletzung aus Unachtsamkeit ist für uns etwas ganz anderes als die Verletzung mit Bedacht - etwas anderes nicht objektiv, wohl aber subjektiv, personal. Diese Unterscheidung lässt sich überhaupt erst wahrnehmen, wenn die verantwortliche Person zum Arsenal der wissenschaftlichen Struktur gehört. Wer - aus welchen Gründen immer - bestreitet, dass Menschen verantwortlich sein können für das, was sie tun, entfernt einen Schlussstein nicht nur aus unserer Rechtsordnung, sondern aus unserer Welt. Er tastet die normative Grundlage unseres sozialen Umgangs an, die Anerkennung als Personen. Basis dieser Anerkennung ist die wechselseitige Erwartung, das menschliche Gegenüber begegne uns nicht als ein System aus Knochen, Muskeln und Nerven, sondern nehme uns ebenfalls als Person wahr und richte sich nach dieser Wahrnehmung. Ohne wechselseitigen Kredit können wir nicht miteinander leben Wir schreiben dem anderen, wenn nicht Gegenindikatoren sichtbar sind, die Verantwortlichkeit zu, die wir an uns selbst erfahren und die wir für uns in Anspruch nehmen - nicht weil das humanwissenschaftlich bestätigt oder widerlegt wäre, sondern weil wir ohne diesen wechselseitigen Kredit nicht miteinander leben könnten. Wir haben unsere Erfahrungen damit, welche und wie viel Verantwortlichkeit wir erwarten dürfen - von Kindern, Pubertierenden, Senilen, Betrunkenen, von Egoisten und Feiglingen, und wir sind dabei oft, schmerzlich und überraschend korrigiert worden. Das hat uns aber nicht davon überzeugt, dass unsere Welt von menschlichen Maschinen bevölkert sei. Dies alles tun wir nicht deshalb, weil wir die jüngste humanbiologische Widerlegung von Verantwortlichkeit noch nicht zur Kenntnis genommen oder nicht verstanden haben; ich rechne auch nicht damit, dass sich an der wechselseitigen Anerkennung von Personen und an der Zuschreibung von Verantwortlichkeit in unserem Alltag und im Rechtssystem Wesentliches ändern wird, wenn sich die humanbiologischen Erkenntnisse herumgesprochen haben sollten.
Im Strafgesetzbuch spürt man nichts von der Freiheitsrhetorik Dies deshalb, weil Verantwortlichkeit und Zurechnung nicht auf humanbiologischen Erkenntnissen, sondern auf sozialen Gründen beruhen. Sie überleben nicht aus Unkenntnis und Unvernunft, sondern aus Einsicht und Erfahrung. Sie öffnen sich einer empirischen Betrachtungsweise nur insoweit, als diese Betrachtungsweise einen Blick für das Soziale und das Normative hat: als sie sehen kann, dass Menschen mittels wechselseitiger Zuschreibung von Verantwortlichkeit miteinander umgehen, und als sie verstehen kann, dass sie dafür ihre guten Gründe haben. Im Strafgesetzbuch spürt man nichts von der Freiheitsrhetorik, welche die deutsche Strafrechtswissenschaft und, ihr folgend, die Strafrechtspraxis an den Tag legen. Das Gesetz nämlich gibt sich ganz anders als feierlich; es ist vorsichtig und zurückhaltend formuliert, und es realisiert in dieser Zurückhaltung einen klugen Umgang mit dem Merkmal der Schuld im Strafrecht. Daran kann, so meine ich, auch der wissenschaftliche Diskurs lernen. Eine reife Form von Rationalität Für unseren Zusammenhang entscheidend ist, dass § 20 Strafgesetzbuch (StGB) - und, ihm sachlich folgend, § 21 StGB - keine positive Feststellung der Schuld eines Menschen in einem bestimmten Einzelfall verlangt und deshalb auch keine Feststellung von Freiheit und Anders-handeln-Können in einer bestimmten Situation. Er verlangt etwas anderes: die Abwesenheit von Störungen, welche die Schuldunfähigkeit begründen würden. Er ordnet kein positives, sondern ein doppelt negatives Verfahren an. Positive Feststellung von Freiheit und Schuld einerseits und doppelt negativer Ausschluss von Schuldausschlussgründen andererseits mögen in einem formallogischen System auf dasselbe hinauslaufen; für die richterliche Praxis realisieren sie einen fundamentalen Unterschied. Nach § 20 StGB ist der Richter nicht gezwungen, sich Fragen zu stellen, die er nicht beantworten kann, Wissen zu sammeln, das er nicht finden kann, und Beweise zu führen, die er nicht beherrscht. Sein Programm ist auf seine Erkenntnismöglichkeiten reduziert, es steht mit ihnen in Einklang. Das ist, so behaupte ich, eine reife Form von Rationalität: Ein solches Beweisverfahren verlangt Feststellungen nur insoweit, als sie mit den Möglichkeiten menschlicher Erkenntnis kategorial zusammenpassen."
- Footnote
- Vgl. die Erwiderungs- und Fortsetzungsbeiträge: Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4). [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23. Vgl.: http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E384DC40FFB99469F8C26751F979BFCBF~ATpl~Ecommon~Scontent~Afor~Eprint.html.
-
Schleim, S.: Fake Science? : Die Sache mit den Raubverlagen (2018)
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- Abstract
- Über gute Wissenschaft und die Privatisierung öffentlicher Mittel Publizieren, von lateinisch publicare = veröffentlichen, ist ein Wesensmerkmal der Wissenschaft. Neue wissenschaftliche Kenntnisse sollen nicht nur den Fachkollegen und potenziell für den Fortschritt der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen, sondern durch die Veröffentlichung auch überprüfbar werden. So würden langfristig Fehler aufgespürt, entfernt und dann gesicherte Erkenntnis übrig bleiben. So weit die Theorie. In der Praxis haben große Verlagshäuser wie Elsevier (laut Wikipedia rund 2,5 Milliarden Pfund Jahresumsatz), Springer Nature (rund 1,6 Milliarden Euro), Taylor and Francis (rund 530 Millionen Pfund) oder Wiley (rund 1,7 Milliarden Dollar), die die Veröffentlichungen traditionell organisieren, große Umsätze und damit auch große Profitinteressen. In Zeiten des Internets und des e-Publishings wird deren Rolle zunehmend in Frage gestellt. Immer mehr Zeitschriften erscheinen nur noch online. Und selbst bei denjenigen, die noch als Papierversion zirkulieren, spielt sich für die Wissenschaftler das Wesentliche in den Vorab-Veröffentlichungen online ab. Bis die Druckausgabe erscheint, sind die Studien mitunter schon längst Schnee von gestern.
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Thomi, M.: Überblick und Bewertung von Musiksuchmaschinen (2011)
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- Abstract
- Die wachsende Anzahl an Musik in Form von Audiodateien im Internet und deren Beliebtheit bei Internetnutzern auf der ganzen Welt erfordert praktikable Retrieval-Lösungen. Das Feld des Musik Information Retrievals (MIR) beinhaltet unter anderem die Erarbeitung von Musik Information Retrieval Systemen mit unterschiedlichen, teilweise multimedialen Lösungsansätzen. Die Funktionsweise von MIR-Systemen (= Musiksuchmaschinen), die textbasiert, und solchen, die mit Mustererkennung operieren, wird in dieser Arbeit erläutert. Des Weiteren werden im Sinne eines bewerteten State-of-the-Arts gratis zugängliche Musiksuchmaschinen im WWW betrachtet, die den Bereich Pop/Rock abdecken. Basierend auf diesem State-of-the-Art und auf Zweitbewertungen werden Empfehlungen in Form von Anforderungen an Musiksuchmaschinen formuliert und mögliche Zukunftsszeniaren aufgezeigt.
- Imprint
- Chur : Hochschule für Technik und Wirtschaft / Arbeitsbereich Informationswissenschaft
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Unzicker, A.: Vom Urknall zum Durchknall (2010)
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- Abstract
- Die Physik ist bei der Jagd nach der Weltformel in einer Sackgasse gelandet. Immer wieder wird verkündet, die Formel sei fast gefunden. Nur: Wo bleibt sie dann? Der Autor zeichnet nach, wie die theoretische Physik vom Weg abkam und nun mit immer größeren Spekulationsblasen in die Esoterik abdriftet. Witzig-bissig und mit unterhaltsamen Anekdoten, aber auch fundiert bis ins Detail nimmt er die heutige Mode der Physik aufs Korn und erinnert an die unbeantworteten Fragen, die die wirklichen Größen der Physik bewegt haben. Trotz oder gerade wegen der kritischen Töne ein faszinierendes und nachdenklich machendes Plädoyer für die Wissenschaft.
- BK
- 33.50 / Physik der Elementarteilchen und Felder: Allgemeines
- Classification
- 33.50 / Physik der Elementarteilchen und Felder: Allgemeines
-
Borst, T.; Löhden, A.; Neubert, J.; Pohl, A.: "Linked Open Data" im Fokus : Spannende Themen und Diskussionen bei der SWIB12 (2013)
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- Abstract
- Seit 2009 veranstalten die Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (ZBW) und das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) jährlich zusammen die Konferenz »Semantic Web in Bibliotheken« (SWIB). In diesem Jahr fand die SWIB vom 26. bis 28. November in Köln statt und stand unter dem Motto »Towards an International Linked Open Data (LOD) Library Ecosystem«.
- Content
- "In den Keynotes betonte Emmanuelle Bermes (Centre Pompidou) die Wichtigkeit, nicht nur über Technologien, sondern auch mithilfe von Communities, Organisationen oder Standards Brücken im Sinne eines bibliothekarischen LOD-Ökosystems zu bauen; Jon Voss (LODLAM, Historypin) stellte die auf LOD im Kulturerbebereich fokussierte amerikanische Initiative »Linked Open Data in Libraries, Archives, and Museums« (LODLAM) vor. Kevin Ford (Library of Congress) berichtete den brandneuen Stand des BIBFRAME-Projekts, das Bibliotheken und Gedächtnisinstitutionen im »Web of Data« integrieren soll. Die Verfügbarkeit von Bibliografie- und Normdaten als LOD ist inzwischen Realität, nun kommen - so ein Ergebnis der diesjährigen SWIB - auch Institutions- und Nutzungsdaten sowie Forschungsdaten dazu. Die Anreicherung bibliothekarischer Daten hatten mehrere Vorträge zum Inhalt. Das Culturegraph-Projekt der Deutschen Nationalbibliothek unter Mitarbeit des hbz benennt dabei außer der physischen Übertragung und der Verlinkung von Daten als weitere Möglichkeit die Ergänzung des Suchindex. Ein Vorhaben der Florida State University, von GESIS und Biotea befasst sich damit, wissenschaftliche Artikel beziehungsweise ihre Meta-daten aus den Volltexten selbst heraus zu ergänzen (über die Generierung von RDF-Daten aus PDF-Dokumenten). Ein GESIS-Projekt nutzt zur Anreicherung Bibliografie-, Zeitschriften- und Konferenzplattformen.
Inzwischen geht es nicht mehr nur um die Veröffentlichung von Linked Data, sondern es werden auch erweiterte Services für BibliotheksnutzerInnen vorgestellt. In der Osloer Deichmanske Bibliothek werden Buchrezensionen strukturiert auffindbar gemacht und den Büchern zugeordnet. An den Regalen bietet, vermittelt durch in den Medien enthaltene RFID-Tags, ein Monitor Medieninformationen aus Bibliotheks- und externen Quellen. Beim LOD-Dienst der Französischen Nationalbibliothek können Nutzerinnen nun auch explizit nach Werken, Editionen und einzelnen Exemplaren recherchieren oder nach Personen, die mit einer bestimmten Rolle an einer Ausgabe beteiligt sind. Bei der Recherche über Themen werden zu einem Stichwort feinere oder gröbere Themen vorgeschlagen. Die semantische Verknüpfung von Termen verbessert die bibliothekarische Erschließung und Recherche, die Anreicherung von Ressourcen sowie Gestaltung von Oberflächen über verschiedene Begriffssysteme und Sprachen hinweg. Mit automatischen Verfahren zur Pflege von Crosskonkordanzen zwischen Thesauri befasst sich unter anderem die »Ontology Alignment Evaluation Initiative« (OAEI), hier wurden Unterschiede von Ontologie-Werkzeugen und Formaten (SKOS, OWL) betrachtet. Ein noch bestehender Mangel an Mehrsprachigkeit von Ontologien und Formaten wurde zum Beispiel im Vortrag der Ontology Engineering Group der Polytechnischen Universität Madrid (OEG-UPM) angedeutet.
Metadaten verschiedener Quellen Die Dokumentation der Provenienz ist nicht nur für Medien wichtig, sondern - insbesondere wenn Metadaten verschiedener Quellen zusammengeführt werden - auch für die Metadaten selbst. Werden bibliothekarische Metadaten mit Daten aus Web2.0-Quellen angereichert (oder umgekehrt), so sollte mindestens zwischen der Herkunft aus Kulturerbeinstitutionen und Web2.0-Plattformen unterschieden werden. Im Provenance-Workshop wurden verschiedene Vokabulare zur Darstellung der Provenienz von Ressourcen und Metadaten diskutiert. Einen allgemein akzeptierten Ansatz für Linked Data scheint es bisher nicht zu geben - die verfügbaren Ansätze seien teils komplex, sodass auf Metadaten operierende Applikationen speziell auf sie ausgerichtet sein müssten, oder aber unterstützten nicht gut mehrfache Metaaussagen wie zum Beispiel verschachtelte Quellen. Daher empfehle sich eine fallweise pragmatische Vorgehensweise. Dass der Workshop zum Thema Provenance innerhalb weniger Tage ausgebucht war, weist ebenfalls auf die Aktualität des Themas hin. Um für die verschiedensprachigen Wikipedia-Artikel die Datenpflege zu erleichtern, sammelt Wikidata deren Fakten und stellt sie als Datenbasis bereit. Die sogenannten Claims von Wikidata enthalten neben den - über die lokalen Wikipedias divergierenden - Aussagen auch ihre Quellen und Zeitkontexte. Auf die Darstellung der Rechte und Lizenzen der veröffentlichten Bestände an Linked Data wurde mehrfach eingegangen, zum Beispiel in den Vorträgen der Universitätsbibliothek von Amsterdam und der OEG-UPM. Neben den bibliotheksspezifischen Formaten und Schnittstellen trägt auch dies zur Abschottung beziehungsweise Öffnung von Bibliotheksdaten bei. Im Kontext der »Europeana« wird an der Darstellung von Ressourcen-Lizenzen gearbeitet, mithilfe von URLs werden Ressource- und Lizenzinformationen dynamisch zusammen angezeigt."
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Pauen, M.: ¬Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen : Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung? (2010)
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- Abstract
- Anschuldigungen sind eine unangenehme Sache, insbesondere dann, wenn es um schwerwiegende Verfehlungen geht. Es wäre sicher sehr schön, könnten wir auf Schuldvorwürfe ganz verzichten. Besondere Bedeutung haben derartige Überlegungen für das Strafrecht. Offenbar werden sie gestützt durch jüngere neurobiologische Untersuchungen, die zu zeigen scheinen, dass Straftäter sehr häufig in ihrer Urteils- und Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Wäre es unter diesen Voraussetzungen also nicht das Beste, das Schuldprinzip ganz aufzugeben? Die Vorteile scheinen bestechend: Wir könnten auf Strafen und Gefängnisse verzichten, dennoch würde die Gesellschaft besser als bislang vor Straftaten geschützt.
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- "Hirnforschung liefert neue Erkenntnisse über Schuld und Unschuld Ich habe jedoch entschiedene Zweifel an derartigen Überlegungen. Wir müssen am Schuldprinzip festhalten, und zwar gerade dann, wenn wir die neueren wissenschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen wollen. Das Schuldprinzip dient nämlich nicht etwa dazu, möglichst viele Menschen ins Gefängnis zu bringen. Vielmehr liefert es Kriterien für die Unterscheidung zwischen Schuld und Unschuld. Solche Kriterien benötigen wir nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Alltag. Kleine Kinder z.B. machen wir im Allgemeinen nicht verantwortlich. Sie können die Konsequenzen ihres Handelns nicht absehen, und oft haben sie sich auch nicht unter Kontrolle. Ähnliches gilt für Erwachsene, deren Urteils- oder Entscheidungsvermögen z.B. aufgrund psychischer Erkrankungen beeinträchtigt ist. Es ist zu erwarten, dass wir aus der Hirnforschung noch einiges mehr über Einschränkungen unserer Schuldfähigkeiten erfahren werden. Und zu dieser Erwartung besteht in der Tat Anlass: So scheinen besonders schwere Straftaten häufig von Menschen begangen zu werden, die ihre Gewaltbereitschaft nur schlecht kontrollieren können und auch kaum aus negativen Erfahrungen lernen. In diesen Fällen stellt sich nicht nur die Frage, ob Strafe gerechtfertigt ist - unklar ist auch, ob sie etwas bewirken kann. Derartige Straftäter haben auch die höchsten Rückfallquoten. Zwar versagen bei ihnen auch die herkömmlichen Therapien, aber ein besseres Verständnis ihrer Krankheit könnte zu neuen Ansätzen führen. Doch selbst wenn die Hirnforschung uns alle relevanten Fakten liefern würde - wie sie zu bewerten sind, ob sie also die Schuldfähigkeit in Frage stellen oder nicht, stellt sich erst heraus, wenn wir Kriterien für die Unterscheidung zwischen Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit haben. Diese Kriterien aber liefert uns der Schuldbegriff. Es wäre überdies naiv anzunehmen, dass sämtliche Erkenntnisse der Hirnforschung das Schuldprinzip in Frage stellen. Das würde bedeuten, dass unser Gehirn unsere Fähigkeit, frei und verantwortlich zu entscheiden, grundsätzlich beeinträchtigen würde. Das ist aber offensichtlich falsch! Was soll denn die Grundlage für unsere Wünsche und Überzeugungen, unsere Kenntnis von Verboten und Geboten sein, wenn es nicht Prozesse im Gehirn sind? Wie sollten Entscheidungsprozesse realisiert sein - wenn nicht durch neuronale Aktivitäten? Wenn das aber so ist, dann scheint ein gesundes Gehirn uns überhaupt erst die Bedingungen für freie und verantwortliche Entscheidungen zu liefern. Und warum sollte dann ein Verständnis der zugrunde liegenden Mechanismen zu Zweifeln an unserer Freiheit und Verantwortlichkeit führen? Eine solche Beeinträchtigung wäre doch nur zu erwarten, wenn diese Mechanismen gestört sind! Und in der Tat: Die Neurobiologie kann uns einiges über solche Störungen verraten.
Dies führt zu einer weiteren Überlegung. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hat kürzlich argumentiert, dass der heutige pragmatische Umgang bei der Anwendung des Schuldprinzips Zeichen einer "reifen Form von Rationalität" sei. Ein Richter muss also keine philosophischen Überlegungen über das Wesen der Willensfreiheit anstellen, vielmehr nennt das Strafrecht ihm ganz konkrete Kriterien für die Einschränkung bzw. den Ausschluss von Schuldfähigkeit. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann er davon ausgehen, dass der Angeklagte schuldfähig ist. In der Tat: Jeder, der ein Interesse hat, dass Strafprozesse schneller abgeschlossen werden, als die seit zweieinhalb Jahrtausenden andauernde Diskussion über Willensfreiheit und Verantwortung, wird Hassemer hier zustimmen. Es hätte herzlich wenig Sinn, wenn Richter philosophische Elaborate über die Willensfreiheit verfassen müssten, um zu begründen, warum Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden. Damit aber kann die Diskussion über das Schuldprinzip nicht erledigt sein. Wir sollten das Schuldprinzip nicht abschaffen, aber wir können es auch nicht einfach unangetastet lassen. Neben Richterinnen und Richtern, die das Recht anwenden, gibt es Rechtstheoretiker und Philosophinnen, die sich Gedanken über Grundlagen unseres Rechts und unserer Rechtspraxis machen. Und die sind aus den bereits genannten Gründen gut beraten, wenn sie sich um eine Weiterentwicklung des Schuldprinzips bemühen. Auch wenn man nicht glaubt, dass die Neurobiologie zu einer fundamentalen Revision unseres Strafrechts führt: Ignorieren kann man die Erkenntnisse der Hirnforschung sicherlich nicht. Und wenn man sie zur Kenntnis nimmt, muss man einfach eine klarere Vorstellung von Schuldfähigkeit und Verantwortung haben, als wir sie heute besitzen. Hier ist für die Strafrechtstheorie und die Rechtsphilosophie noch einiges zu tun. Doch gibt es hier nicht ein fundamentales theoretisches Problem? Schuldfähigkeit setzt nach einer weit verbreiteten Vorstellung voraus, dass man anders hätte handeln und die fraglichen Gesetze und Normen einhalten können. Wenn aber unsere Welt wirklich von deterministischen Naturgesetzen bestimmt wird, dann steht immer schon fest, was wir tun werden. Wer ein Gesetz gebrochen hat, hätte es also offenbar nicht einhalten können. Doch wie sollen wir jemanden für eine Gesetzesverletzung verantwortlich machen, wenn er das Gesetz mangels Alternativen gar nicht einhalten konnte?
Ich glaube in der Tat, dass es ohne Alternativen keine Verantwortung gibt. Aber ich glaube auch, dass man in einer determinierten Welt sehr wohl anders handeln kann, als man es faktisch tut. Ob ich etwas tun kann oder nicht, hängt nämlich von äußeren Umständen und meinen Fähigkeiten ab. Geht es darum, ob ich etwas tun werde, dann kommt es auf meinen Willen und meine Entscheidungen an. Es ist daher durchaus möglich, dass z.B. ein Aktienexperte eine Verhaltensregel oder ein Gesetz, das er sehr wohl einhalten kann, nicht einhalten will, und dass dieser Wille sein Verhalten bestimmt. Es wäre absurd, würde der Aktienexperte behaupten, er sei unschuldig, weil sein Wille sein Verhalten festgelegt habe. Doch wenn das stimmt, dann kann man eben auch in einer determinierten Welt tun, was man nicht getan hat, vorausgesetzt, das eigene Handeln hängt von den eigenen Wünschen und Entscheidungen ab. Doch selbst wer all dies akzeptiert, kann sich fragen, warum man nicht einfach Verantwortlichkeit und Schuldfähigkeit generell bestreitet und Strafe durch Therapie ersetzt? Wir würden eine Menge Leid verhindern: Niemand müsste ins Gefängnis, und das Schlimmste, was im Falle von Fehlurteilen passieren könnte, wäre eine überflüssige Therapie. Es mag in der Tat sein, dass wir den Schuldbegriff in Zukunft enger fassen müssen. Personen, die wir heute noch als schuldig betrachten, müssten dann als unschuldig gelten - z.B. weil wir neue Erkenntnisse über die Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit gewonnen haben. Doch kann es sinnvoll sein, überhaupt niemanden als schuld- und verantwortungsfähig zu betrachten? Und: Wäre dies wirklich menschenfreundlich? Ein weiterer Grund, der dagegen spricht, ergibt sich aus den Konsequenzen. Wenn wir eine Person für verantwortlich und schuldfähig halten, bedeutet dies zunächst, dass wir ihr prinzipiell zutrauen, von ihrer Freiheit einen sinnvollen, eben verantwortlichen Gebrauch zu machen. Verantwortlichen und schuldfähigen Personen können wir daher Freiheitsspielräume zugestehen, die wir denjenigen entziehen, die nicht schuld- und verantwortungsfähig zu handeln vermögen. Das bedeutet nicht nur, dass wir den Handlungsspielraum einschränken, wenn wir glauben, dass jemand nicht schuld- und verantwortungsfähig ist, es bedeutet auch, dass wir solche Personen nicht in vollem Maße als freie und verantwortliche Individuen anerkennen.
Forderung nach Aufgabe des Schuldprinzips widerspricht sich selbst Doch kann man wirklich wollen, dass wir diese Haltung allen Menschen gegenüber einnehmen? Und - selbst wenn man eine solche Einstellung für akzeptabel hält: Wem gegenüber sollten wir denn eigentlich darauf bestehen, dass niemand mehr bestraft, niemand mehr zur Rechenschaft gezogen werden und niemand mehr verantwortlich gemacht werden darf? Wenn niemand verantwortlich und schuldfähig ist, dann gilt dies auch für die möglichen Adressaten einer solchen Forderung. Jeder Richter, der dennoch einen Angeklagten bestraft, jeder Therapeut, der schlechte Arbeit macht, jeder Politiker, der die Forderung nach einer Reform des Strafrechts ignoriert, kann sich darauf berufen, dass auch er selbst weder verantwortlich noch schuldfähig ist. Mit anderen Worten: Die Forderung nach einer fundamentalen Reform von Schuldprinzip und Strafrecht muss eben die Vorstellung von Verantwortung und Schuldfähigkeit voraussetzen, die sie selbst bestreitet. Gibt man diese Vorstellung von Verantwortung wirklich auf, dann hat man eben auch niemanden mehr, der für die Reform des Strafrechts verantwortlich sein könnte. Will man umgekehrt jemanden verantwortlich machen, dann muss man an der Verantwortung festhalten und die Forderung aufgeben. Kurzum: Die Forderung nach einer Aufgabe des Schuldprinzips widerspricht sich selbst. Es führt daher kein Weg an einer Einigung auf möglichst genaue und plausible Maßstäbe für Schuld und Verantwortung vorbei. Das ist nicht einfach, und es ist sicher auch kein einmaliger Akt, vielmehr wird man diese Maßstäbe im Lichte neuer Erkenntnisse immer wieder zur Diskussion stellen müssen. Ein Verzicht auf Begriffe und Maßstäbe hilft dabei genauso wenig wie die Behauptung, Menschen seien nicht verantwortlich. Wenn wir zu gerechten Urteilen kommen wollen, helfen keine undifferenzierten Verallgemeinerungen, auch wenn sie auf den ersten Blick noch so menschenfreundlich daherkommen mögen."
- Footnote
- Bezugnahme auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Erwiderung auf: Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4) [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Fortsetzung: Bormann, F.-J.: Verantwortung und Verdrängung: Was ist Willensfreiheit (6): Die theologische Ethik versucht, menschliche Spielräume realistisch zu vermessen. In: Frankfurter Rundschau. Nr.176 vom 2.8.2010, S.20-21. Vgl. auch: Dahl, E., M. Pauen: Schuld und freier Wille. In: Spektrum der Wissenschaft. 2010, H.6, S.72-79. Vgl.: http://www.fr-online.de/kultur/das-schuldprinzip-antasten--ohne-es-abzuschaffen/-/1472786/4504248/-/index.html.