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  1. Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen : RNA (1997) 0.02
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    Abstract
    Auf der Basis der Anregungen und Ergebnisse der im Herbst 1995 and der SuUB Göttingen durchgeführten Nachlaßbearbeitertagung wurden die vorliegenden Regeln zur Erschließung von NAchlässen und Autographen unter Beteiligung von Archivaren, Bibliothekaren und Wissenschaftlern erarbeitet. Das Regelwerk bietet vor allem Standards für eine nach formalen Kriterien erfolgende Erschließung schriftlicher Nachlaßmaterialien und für die Erfassung nachlaßrelevanter Personennamen. Für Wissenschaftler und Forscher werden Zugänglichkeit und Nutzung von Nachlässen und Autographen dadurch erleichtert
  2. Regelwerk für den Schlagwortkatalog am Bibliotheks- und Informationssystem : für die Praxis am BIS Oldenburg überarb. "Regeln für die Ansetzung und Verwendung der Schlagwörter" der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main (1979) 0.01
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    Imprint
    Oldenburg : Bibliotheks- und Informationssystem
  3. Fischer, K.-H. (Bearb.): Datenerfassung, Inhaltserschließung und Katalogisierung im Film- und Tonarchiv der Landesbildstelle Berlin (1985) 0.01
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  4. Popst, H. (Bearb.): Regeln für die alphabetische Katalogisierung von Nichtbuchmaterialien: RAK-NBM : Sonderregeln zu den RAK-WB und den RAK-ÖB (1996) 0.01
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    Abstract
    Die RAK-NBM ersetzen die 'Sonderregeln für audiovisuelle Materialien, Mikromaterialien und Spiele (RAK-AV)' von 1994. In RAK-NBM wird nun die Katalogisierung von audiovisuellen Materialien, Mikomaterialien, Spielen und maschinenlesbaren Dokumenten (Computerdateien und Computerprogramme, englisch 'Computerfiles') zusammengefaßt. Neben dieser Erweiterung des Geltungsbereiches sind in den RAK-NBM auch einige Ergänzungen und gerinmgfügige Änderungen der Bestimmungen für die bisher in den RAK-AV behandelten Materialien enthalten
    Editor
    Kommission des Deutschen Bibliotheksinstits für Erschließung und Katalogmanagement / Expertengruppe RAK
  5. DNB: Neues zu Sammelwerken und Personennamen : Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke - Individualisierung von Personennamen (2006) 0.01
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    Abstract
    Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke Der Standardisierungsausschuss hat die Einführung der ISBD(CR)-Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke beschlossen und in einem Umlaufverfahren im Frühjahr 2006 der Veröffentlichung und baldigen Anwendung der dafür notwendigen Änderungen in den »Regeln für die alphabetische Katalogisierung - RAK« und den »Format und Konventionen für die Zeitschriften-Titelaufnahme in der Zeitschriftendatenbank ZETA« zugestimmt. Die ZDB hat angekündigt, die Splitregeln ab Januar 2007 anzuwenden. Dieser Termin wurde gewählt, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Durchführung verbundinterner Schulungen einzuräumen und Regelungen für den Umgang mit Altdaten vorzubereiten.
    Individualisierung von Personennamen Die Praxisregeln zu RAK-WB § 311 und RSWK § 106: Individualisierung von Personennamen beim Katalogisieren mit der Personennamendatei (PND), sind mit dem 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Die Praxisregeln folgen den im Jahr 2004 im »perso-Projekt« getroffenen Beschlüssen. Im »perso-Projekt« waren in einem gemeinsamen Projekt der Expertengruppen PND, Formalerschließung und RSWK/SWD die Personenansetzungsregeln der Kegelwerke RAK-WB und RSWK einander angeglichen worden. Die miteinander abgestimmten Regeltexte hatten ein Stellungnahmeverfahren durchlaufen, und der Standardisierungsausschuss hatte die Veröffentlichung und Anwendung beschlossen. Mit den Praxisregel n zur Individualisierung wird eine wichtige Grundlage für die Arbeit in der Normdatei PND manifestiert. Die nun in Kraft getretenen Praxisregeln können nur einen Teil der im »perso-Projekt« vereinbarten Entwicklungen realisieren, da sie sich noch an den im bestehenden Austauschformat gegebenen Möglichkeiten orientieren. Weitergehende Formatveränderungen sind darin wegen des beschlossenen Umstiegs nach MARC21 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Aus diesem Grund werden auch noch unterschiedliche Textfassungen für die Praxisregel zu den RAK-WB § 311 und RSWK § 106 vorgelegt. Ein gemeinsamer Regelwerkstext für Formal- und Sacherschließung wird nach Abschluss der internationalen Regelwerksentwicklung formuliert. Die im »perso-Projekt« getroffenen Festlegungen werden in die Diskussion und Kommentierung des RDA-Entwurfs für Personenansetzungsregeln einfließen und den deutschen Standpunkt bestimmen. Individualisierte Datensätze in der PND stellen wertvolle Sucheinstiege für die Benutzer unterschiedlichster Kataloge und Bestände dar. Sie ermöglichen die Verlinkung von Veröffentlichungen von und über die Person, von Archivalien, Museumsbeständen und Lexikoneinträgen, wie zum Beispiel in der deutschen Ausgabe der freien Internetenzyklopädie Wikipedia. Die PND umfasst zur Zeit rund 2,7 Millionen Datensätze, von denen etwa 1,1 Millionen individualisiert sind, das heißt genau eine Person beschreiben. Die kooperativ geführte Normdatei wird von allen deutschsprachigen Bibliotheksverbünden, dem Kalliope-Verbund und in Projekten angewendet. Mit vereinten Kräften und den nun geltenden Praxisregeln soll die Anzahl der individualisierten Datensätzen in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen.
  6. RSWK-Mitteilung Nr.4 : Diskussionsentwürfe zur Erschließung von Schöner Literatur, Kinder- und Jugendliteratur (1992) 0.01
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    Abstract
    Da das Interesse an den RSWK in den Öffentlichen Bibliotheken zunehmend größer wird, stellt sich die Frage nach der Anwendbarkeit der RSWK für die Erschließung der Schönen Literatur, Kinder- und Jugendliteratur. Das Regelwerk eröffnet im 3,2 prinzipiell diese Möglichkeit und biete auch bisher vier Formschlagwörter (Belletristische Darstellung, Anthologie, Bilderbuch und Kinderbuch) für die Erschließung dieser Literaturgruppen an. Die im folgenden vorgelegten Entwürfe sollen die Anwendung der RSWK für die Erschließung der genannten Literaturgruppen präzisieren und mit Beispielen veranschaulichen. Eine Erschließung Schöner Literatur und der erzählenden Kinder- und Jugendliteratur durch Genrebegriffe ist dabei nicht vorgesehen. Ein Entwurf für die Erschließung von Schul- und Berufsschulbüchern nach RSWK soll folgen. Die hier vorgelegten Entwürfe wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern Öffentlicher Bibliotheken, die bereits die RSWK anwenden, der Deutschen Bibliothek sowie von Kinder- und Jugendbibliotheken und -forschungseinrichtungen erarbeitet. Sie sollen hier in einer vorläufigen Fassung - noch ohne Bezug auf die Paragraphenzählung der RSWK - für eine breitere bibliothekarische Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt werden. Die Deutsche Bibliothek möchte ab 1993 die Schöne Literatur und die Kinder- und Jugendliteratur auf der Basis dieser durch einen möglichst breiten Konsens getragenen Regeln erschließen
    Editor
    Kommission des DBI für Erschließung und Katalogmanagement
  7. RSWK-Mitteilung Nr.5 : Diskussionsentwurf zur Behandlung der Fachausdrücke des österreichischen und schweizerischen Rechts (1992) 0.01
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    Content
    Vgl. auch den Beitrag: Geißelmann, F.: Die Fachausdrücke der österreichischen und schweizerischen Rechtssprache in den RSWK (Österreichischer Bibliothekartag 1992)
    Editor
    Kommission des DBI für Erschließung und Katalogmanagement
  8. Regeln für die Ansetzung und Verwendung der Schlagwörter (1979) 0.01
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    Footnote
    Das vor Einführung der RSWK von der DB verwendete Regelwerk. - Vgl. auch den 'Schlagwort-Pool' und den 'Schlagwortverweisungs-Pool'
  9. RSWK-Mitteilung Nr.9 : Entwurf (1995) 0.01
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    Content
    Enthält Neuregelungen zur Ansetzungen von Rußland und 616
    Editor
    Kommission des DBI für Erschließung und Katalogmanagement
  10. Regelwerk Fernsehen : Richtlinien für die Formalbeschreibung, Inhaltserschließung und Feststellung der Archivwürdigkeit von Fernsehproduktionen (1985) 0.01
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    Footnote
    Nachfolger der "Richtlinien zur Datenerfassung in Fernseh-Archiven" von 1973 und deren ergänzende Fassung "Anleitung zur Erfassung von Fernseh-Archivdaten" /AEFA) von 1976
  11. Regelwerksumstellung : Stellungnahme zu dem Beschluss des Standardisierungsausschusses bei der Deutschen Bibliothek, einen Umstieg von den deutschen auf internationale Regelwerke und Formate (AACR und MARC) anzustreben (2002) 0.01
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    Content
    "Die unterzeichneten Arbeitsgemeinschaften zeigen sich besonders besorgt über die Art einer derartigen Entscheidungsfindung, die Aufgabenstellungen der verschiedenen Bibliothekstypen nicht einbezieht, die Interessen der Spezialbibliotheken nicht berücksichtigt, keine ergebnisoffene Diskussion führt und die Bibliotheken vor vollendete Tatsachen stellt. Eine zukunftsfähige Weiterentwicklung eines Katalogisierungsregelwerks müsste nicht nur auf das Retrieval in Online-Katalogen und Dokumentenmanagement-Systemen abheben, Schnittstellen zu weitergehenden Erschließungsformen, Objekten und digitalen Dokumenten enthalten, sondern auch die Einbettung von Metadaten in nichtbibliothekarische Standards ermöglichen. Der geplante Umstieg von RAK auf AACR entspricht nicht diesen Anforderungen. Er träfe unsere Spezialbibliotheken in unterschiedlicher Weise: - Etliche kleinere Spezialbibliotheken sind immer noch damit beschäftigt, ihre Kataloge in Online-Kataloge zu transferieren und zumindest die Daten ihrer Spezialbestände retrospektiv zu erfassen. Sie würden mitten im Umstellungsprozess entscheidend behindert. - Andere Bibliotheken sind mit der Ergänzung der Online-Kataloge um Sekundärinformationen und Value-Added-Information, Digitalisierung von Dokumenten und ihre Einbettung dieser Dokumente in Workflow- oder Wissensmanagement-Anwendungen der sie tragenden Institution beschäftigt. Bei diesen neuen Herausforderungen gibt das avisierte Regelwerk keine Hilfestellung. - Wiederum andere Bibliotheken stehen im laufenden Betrieb vor Herausforderungen im Kontext der neuen Verwaltungssteuerung, der Erweiterung der Informationsvermittlung, der Integrierung der Medienbestände in Intranet- und Internet-Strukturen, und veränderten Organisationsstrukturen der Trägerinstitution. Gerade personell mit dem allernötigsten ausgestattet, haben sie weder die Sachmittel noch die personellen Möglichkeiten, ihre Arbeit auf eine allgemeine Regelwerksumstellung, wie sie mit dem Wechsel von RAK zu AACR avisiert ist, die weder ihre Sacharbeit noch ihre Dienstleistung effizienter macht, zu konzentrieren.
    Aus Sicht unserer Arbeitsgemeinschaften ist die weltweite Vereinheitlichung bibliothekarischer Standards nur dann wissenschaftspolitisch vertretbar und bibliothekarisch wünschbar, wenn die regionalen und fachlichen Differenzierungen nicht verloren gehen, die für die Optimierung der Dienstleistungen unserer Spezialbibliotheken unabdingbar sind. Eine Regelwerksumstellung produziert Kosten und bindet Kapazitäten, die für andere Zwecke dringend benötigt werden. Da für unsere Spezialbibliotheken die Katalogisierung nur eine untergeordnete, rein funktionale Aufgabe ist, die Arbeitskraft hingegen auf die wesentlichen Aufgaben konzentriert werden muss, die unsere Spezialbibliotheken ausmachen (vor allem die zeit- und arbeitsplatznahe Informationsbereitstellung, Informationsvermittlung bis hin zu persönlichen Beratungsgesprächen), ist zusätzlicher Aufwand auf diesem Gebiet besonders kritisch zu würdigen. Er ist gegenüber unseren Bibliotheksträgern nur dann zu rechtfertigen, wenn dem ein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Dies ist aus unserer Sicht weder für unsere Bibliotheken noch für deren Benutzer der Fall. Da die institutionellen Träger unserer Spezialbibliotheken angesichts des fehlenden Nutzens kaum von Sonderaufwendungen finanzieller oder personeller Art zu überzeugen sein werden, ist davon ausgehen, dass mit der in dieser Form vorgesehenen Regelwerksumstellung bei einer großen Zahl der Spezialbibliotheken keine Umstellung erfolgen wird und somit in Zukunft die gerade sehr mühsam erreichte und weitgehende einheitliche Anwendung von Katalogisierungsregeln nicht mehr existieren wird. Wir appellieren daher an die Beteiligten, den Umstieg auf AACR zurückzustellen und die Regelwerksarbeit zukunftsorientiert an oben skizzierten Anforderungen bibliothekarischer Praxis zu orientieren, dabei die Bedürfnisse der Spezialbibliotheken einzubeziehen und die Frage der Implementation von Regelwerksänderungen besonders sorgfältig zu bedenken. - Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD) - Arbeitsgemeinschaft katholisch-theologischer Bibliotheken (AKThB) Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken (AKMB) - Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken (APBB) - Verband kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche (AABevK)."
  12. Hardeck, E. (Bearb.): Regeln für die alphabetische Katalogisierung von Musikdrucken, Musiktonträgern und Musik-Bildtonträgern : RAK-Musik; Sonderrregeln zu den RAK-WB und RAK-ÖB (1997) 0.01
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    Abstract
    Mit diesen Sonderrgeln wird eine stark überarbeitete Auflage von RAK-Musik (1986) vorgelegt, mit der fehlende Regelwerksbestimmungen ergänzt und eine Anpassung an das Grundregelwerk RAK-WB erreicht werden sollen. Generell wurde versucht, die Zahl der Abweichungen so gering wie möglich zu halten, insbesondere in Fragen, die für die Datenverarbeitung relevant sind. Das Bestreben dabei war, einerseits eine Integration der Musikalienkataloge in die allgemeinen Kataloge zu ermöglichen, andererseits eine deutlicher Strukturierung des Regelwerkes und eine klarere Begrifflichkeit zu erreichen. Die vorliegenden Regeln gelten in gleicher Weise für RAK-WB und RAK-ÖB, sie wurden unter Beteiligung zahlreicher Musikbibliothekare erarbeitet und können daher als echte Gemeinschaftsleistung aller Musikbibliotheken gelten
    Editor
    Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für Erschließung und Katalogmanagement
  13. Henze, G.: Aktualisierung 2006 der RAK-Musik-Anlage M 9 (2007) 0.01
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    Content
    "Die Deutsche Nationalbibliothek veröffentlicht auf ihrer Website die Aktualisierung 2006 der RAK-Musik-Anlage M 9 "Maßgebliche Werkverzeichnisse und Zählweise der Werke in Einheitssachtiteln" in elektronischer Form <http://nbn-resolving.de/urn: nbn:de:1111-20040721181>. Die Aktualisierung 2006 steht kostenfrei zur Verfügung. Aus technischen Gründen sind die Seiten 113 und 124 enthalten, um einen doppelseitigen Ausdruck zu ermöglichen, welcher in die Loseblattausgabe der RAK-Musik-Ausgabe 2003 eingelegt werden kann. Die auf den genannten beiden Seiten enthaltenen Anlagen M 4c bis 8 und M 10 sind nicht verändert worden. Über die in der Aktualisierung 2006 umgesetzten Veränderungen und Ergänzungen haben die Musikabteilungen der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz und der Bayerischen Staatsbibliothek München sowie das Deutsche Musikarchiv der Deutschen Nationalbibliothek Einvernehmen erzielt. Der Standardisierungsausschuss hat in einem Umlaufverfahren im September 2006 einer Veröffentlichung und Inkraftsetzung zugestimmt. Für die Aktualisierung 2006 sind u.a. neue Werkverzeichnisse von Graupner, Pachelbel und Janâcek sowie neuere Auflagen der Werkverzeichnisse von Britten, Schönberg und Vivaldi aufgenommen worden. Die Aktualisierung 2006 ersetzt die Aktualisierung 2005. Es ist vorgesehen, Anlage M 9 etwa jährlich zu aktualisieren. Die Arbeitsstelle für Standardisierung nimmt Anträge und Vorschläge gerne entgegen. Allen, die zur Aktualisierung 2006 Vorschläge geschickt haben und an der Umsetzung mitgewirkt haben, sagen wir Dank."
  14. Franken, K.: Ist Deutschland reif für die internationale Zusammenarbeit? (2001) 0.01
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    Content
    "Unter dem Thema "Ist Deutschland reif für die internationale Zusammenarbeit?" fand am 11. September 2001 in Göttingen anlässlich der 5. Verbundkonferenz des GBV eine Podiumsdiskussion statt. Der Autor dieses Beitrages berichtet über Eindrücke, die er aus dieser Diskussion gewann. Auf dem Podium waren einige maßgebliche und einflussreiche Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus deutschen Bibliotheken und bibliothekarischen Einrichtungen sowie ein Gast vereinigt, die zugleich auch in mehreren für das deutsche Bibliothekswesen maßgeblichen Gremien oder Organisationen mitarbeiten. Es waren dies: Rainer Diedrichs, Leiter der Verbundzentrale des GBV, Ute Schwens, Stellvertreterin der Generaldirektorin der Deutschen Bibliothek, Dr. Ewald Brahms, Geschäftsstelle der DFG, Berndt Dugall, Leiter der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt /M. als Moderator, Look Costers, Direktor von PICA, Dr. Hermann Leskien, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek und Heinz-Werner Hoffmann, Leiter des HBZ. Neben einigen weniger bedeutenden Themen stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob sich Deutschland von den nationalen Erschließungsstandards verabschieden und den internationalen, also AACR2 und MARC, anschließen solle. Die Diskussion ergab eigentlich gar keine kontroversen Ansichten und verlief etwa in vier Schritten: 1."Alle auf dem Podium bestätigten, dass sie persönlich für einen Wechsel seien. 2."Es wurden einige Probleme genannt, die einem Kurswechsel entgegen stehen könnten. Dazu gehörten: Die Podiumsteilnehmer könnten nicht für die Gremien sprechen, deren Mitglieder sie seien. Man müsse einen bundesweiten Konsens mit allen Bibliotheken herbei führen. Es ständen der Abkehr von den deutschen Standards vor allem Abteilungsleiter und Katalogspezialisten entgegen. Die deutschen Standards beruhten auf spezifisch deutschen Eigenheiten (wobei offen blieb, ob die Benutzer oder die Bibliothekare gemeint waren). 3."Es wurde unter den Podiumsteilnehmern ein Freiwilliger gesucht, der in seinem Verantwortungsbereich einmal versuchen könne, die Veränderung der Standards erfolgreich zu diskutieren. Es fand sich allerdings kein Freiwilliger. 4. Es wurde die "Harmonisierung" der deutschen und der internationalen Standards als Lösung vorgeschlagen, wobei offen blieb, was "Harmonisierung" bedeuten könnte. 5. Ergebnis der Podiumsdiskussion: Es ist alles sehr schwierig und kompliziert und man sollte maI drüber reden". Der Autor als Zuhörer im Publikum der Podiumsdiskussion möchte nun den Podiumsteilnehmern und allen, die es angeht, einen Vorschlag unterbreiten, wie wir in den deutschen Bibliotheken weiter kommen könnten. 1. Die maßgeblichen Gremien (dazu zähle ich vor allem: die AG der Verbundsysteme, den Standardisierungsausschuss, die DFG) fassen einen gemeinsamen Beschluss, dass ab sofort an den deutschen Standards nicht mehr weiter gearbeitet wird. Der Beschluss soll deshalb gemeinsam gefasst werden, damit nicht ein einzelnes Gremium oder einzelne Personen, die unter den Druck ihrer Klientel geraten, ins Wanken kommen können, sondern einen Rückhalt haben. 2. Alle Einwände gegen diesen Beschluss können innerhalb eines Jahres schriftlich und mit Begründung bei einer noch zu benennenden Stelle eingereicht werden. Diese Stelle sammelt die Einwände, ordnet sie nach Themen und lässt sie ein Jahr lang inhaltlich unbearbeitet liegen. Nach Ablauf eines Jahres werden die Einwände diskutiert. 3. Die unter Ziffer 1) genannten Gremien erläutern ihrer Klientel ein Jahr lang die Vorteile eines Umschwenkens auf die internationalen Standards. Fachleute aus dem Ausland sind hinzu zu ziehen. 4. Die genannten Gremien legen eine Zeitspanne fest, innerhalb derer die deutschen Bibliotheken die Standards wechseln. Ich habe den Eindruck, dass die deutschen Bibliotheken und ihre Mitarbeiter auf einen solchen richtungsweisenden Beschluss warten. Er ist überfällig. Ein Wechsel wird Aufwand und Probleme in den Bibliotheken verursachen. Dies ist aber kein Argument dagegen, denn Bibliothekare müssen in längeren Zeiträumen denken als wenige Jahren in die Zukunft. Der Anschluss an die internationale Bibliotheksgemeinschaft ist wichtiger als die temporären Schwierigkeiten."
  15. Anglo-Amerikanische Katalogisierungsregeln : Deutsche Übersetzung der Anglo-American Cataloguing Rules, Second edition, 1998 Revision, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen bis März 2001 (2002) 0.01
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    Abstract
    Mit den Anglo-Amerikanischen Katalogisierungsregeln liegt nun die erste deutsche Übersetzung der weltweit verwendeten Anglo-American Cotologuing Rules (AACR2r) vor. Berücksichtigt wurden hierfür die Änderungen und Ergänzungen des Originalwerks bis einschließlich März 2001. Die Anglo-American Cotologuing Rules wurden bereits in viele andere Sprachen übersetzt und sind das in der Welt am weitesten verbreitete Regelwerk für die Formolerschließung in Bibliotheken. Die Übersetzung ins Deutsche wird einer breiten deutschsprachigen bibliothekarischen Öffentlichkeit als Hilfsmittel für den internationalen Austausch bibliographischer Daten dienen. Die Volltextübersetzung der AACR wurde von einem Team von Bibliothekaren durchgeführt, deren Muttersprache Englisch oder Deutsch ist und die gute Kenntnisse in der jeweils anderen Sprache haben. Die Erstübersetzungen der einzelnen Kapitel wurden von Fachleuten mit der jeweils anderen Muttersprache gegen- gelesen und bearbeitet. Dieses Verfahren gewährleistet die größtmögliche Genauigkeit und Verständlichkeit des gesamten Textes. Spezialisten vieler Fachgebiete - aus so unterschiedlichen Bereichen wie Datenverarbeitung, Kartographie, onglo-amerikanischem Recht, Blindenschrift, Kunst, Musik etc. - wurden für die Übersetzung konsultiert. Mit Hilfe eines ständig fortentwickelten Glossars in Form einer "Translation Help" konnte ein einheitliches Fachvokabular sichergestellt werden. Die vorliegende Fassung bietet eine reine Übersetzung des Textes, d.h. die englischsprachigen Ansetzungsbeispiele des Originals wurden in der deutschsprachigen Version beibehalten. Sie soll als Grundlage für die derzeitige Diskussion über die Vereinheitlichung von Regelwerken dienen. Die deutsche Übersetzung der Anglo-Amerikanischen Katalogisierungsregeln erscheint zu einer Zeit, in welcher der Umstieg von den Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAKj auf die AACR vor allem in den Verbünden intensiv diskutiert wird. Die hauptsächlichen Argumente für die Verwendung der AACR sind: - der für die Nutzer einheitliche Zugriff auf die Daten über Netze und Suchmaschinen, - die leichtere Übernahme onglo-amerikanischer Daten bei der Katalogisierung, - die größere Auswahl bei der Neubeschaffung von Bibliothekssoftware und - die leichtere Verbreitung deutscher Daten im Ausland. Eine Reihe von Einzelbibliotheken im deutschsprachigen Raum haben bereits den Umstieg auf die AACR vollzogen oder bereiten diesen vor. Ihnen wird die deutsche Übersetzung eine wertvolle Grundlage für die tägliche Arbeit sein. Das gilt vor allem für die Bibliotheken in der deutschsprachigen Schweiz, die die AACR bereits eingeführt haben. Unabhängig davon, ob in Deutschland die AACR eingeführt oder die RAK fortgeschrieben werden sollen: eine genaue Kenntnis der AACR ist zukünftig in jedem Fall unerlässlich. Die Übersetzung der Anglo-Amerikanischen Katalogisierungsregeln macht den schwierigen Regeltext der Fachöffentlichkeit erstmals in deutscher Sprache leicht zugänglich. Diese Übersetzung wird eine wichtige Diskussionsgrundlage und ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für Bibliothekare, Dokumentare und Archivare im gesamten deutschsprachigen Raum sein.
    Footnote
    Rez. in: Biblbiothek: Forschung und Praxis 27(2003) H.1-2, S.125-127 (K. Haller)
    Issue
    Hrsg. und übersetzt von Roger Brisson, Charles R. Croissant, Heide Hutchinson, Monika Münnich, Hans Popst und Hans-Jürgen Schubert
  16. RAK-WB : Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (1994) 0.01
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    Content
    Enthalten sind alle Veränderungen die mit der RAK-Mitteilung Nr.14 im Entwurf veröffentlicht und im August 1994 in Kraft gesetzt worden sind
    Editor
    Deutsches Bibliotheksinstitut / Kommission für Erschließung und Katalogmanagement
  17. RAK-WB : Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (1998) 0.01
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    Content
    Enthalten sind alle Veränderungen die mit der RAK-Mitteilung Nr.17 im Entwurf veröffentlicht und im April 1998 in Kraft gesetzt worden sind
    Editor
    Deutsches Bibliotheksinstitut / Kommission für Erschließung und Katalogmanagement
  18. Modellrichtlinien für die Beschlagwortung innerhalb eines österreichischen Bibliotheksnetzes (1973) 0.01
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    Source
    Vereinheitlichung der Sachkatalogisierung an den wissenschaftlichen Bibliotheken Österreichs. Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Bearb. von H. Buchhart u. A. Massiczek
  19. Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK) (1991) 0.01
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    Content
    Vgl. Ergänzungen durch 'RSWK-Mitteilungen': Nr.3: Bibliotheksdienst 26(1992) S.1047-1053; Nr.4: Bibliotheksdienst 26(1992) S.1205-1220 [Diskussionsentwürfe zur Erschließung von Schöner Literatur, Kinder- und Jugendliteratur]; Nr.5: Bibliotheksdienst 26(1992) S.1730-1741 [Diskussionsentwurf zur Behandlung der Fachausdrücke des österreichischen und schweizerischen Rechts]
    Footnote
    Rez. in: Biblos 41(1992) S.245; Nr.6: Bibliotheksdienst 27(1993) H.6, Beilage S.1-10 [Diskussionsentwurf zur Behandlung der Schul- und Berufsschulbücher].
  20. Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK) : Erarb. von der Expertengruppe RSWK des Deutschen Bibliotheksinstituts auf der Grundlage der von der Kommission für Sacherschließung des Deutschen Bibliotheksinstituts für Sacherschließung bearbeiteten 2. Aufl. (1991). Red. Bearb.: Hans-Jürgen Schubert (2000) 0.01
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    Abstract
    Diese Ergänzungslieferung erscheint noch in Herausgeberschaft der Konferenz für Regelwerksfragen im Ehemaligen Deutschen Bibliotheksinstitut. Sie enthält redaktionelle Verbesserungen und Fehlerkorrekturen in Paragraphen, Beispielen, Anlagen und Registern. Außerdem sind die Mitteilungen Nr.1 und 2 zu den RSWK-SWD-Praxisregeln 3. Aufl. berücksichtigt worden