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Lewandowski, D.; Spree, U.: ¬Die Forschungsgruppe Search Studies an der HAW Hamburg (2019)
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- Source
- Information - Wissenschaft und Praxis. 70(2019) H.1, S.1-2
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Wiesenmüller, H.: DNB-Sacherschließung : Neues für die Reihen A und B (2019)
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- Abstract
- "Alle paar Jahre wird die Bibliothekscommunity mit Veränderungen in der inhaltlichen Erschließung durch die Deutsche Nationalbibliothek konfrontiert. Sicher werden sich viele noch an die Einschnitte des Jahres 2014 für die Reihe A erinnern: Seither werden u.a. Ratgeber, Sprachwörterbücher, Reiseführer und Kochbücher nicht mehr mit Schlagwörtern erschlossen (vgl. das DNB-Konzept von 2014). Das Jahr 2017 brachte die Einführung der maschinellen Indexierung für die Reihen B und H bei gleichzeitigem Verlust der DDC-Tiefenerschließung (vgl. DNB-Informationen von 2017). Virulent war seither die Frage, was mit der Reihe A passieren würde. Seit wenigen Tagen kann man dies nun auf der Website der DNB nachlesen. (Nebenbei: Es ist zu befürchten, dass viele Links in diesem Blog-Beitrag in absehbarer Zeit nicht mehr funktionieren werden, da ein Relaunch der DNB-Website angekündigt ist. Wie beim letzten Mal wird es vermutlich auch diesmal keine Weiterleitungen von den alten auf die neuen URLs geben.)"
- Source
- https://www.basiswissen-rda.de/dnb-sacherschliessung-reihen-a-und-b/
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Ronzheimer, M.: ¬Die Datenspur in der Natur : über die Wirkung der Digitalisierung auf die Umwelt und den Energieverbrauch (2019)
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- Abstract
- Die Industrialisierung ist die zweite »große Transformation« in der Menschheitsgeschichte, angetrieben durch die immense Nutzung fossiler Rohstoffe wie Kohle und Erdöl. In den letzten Jahrzehnten hat dieser Prozess der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen eine solche Dynamik erlangt, dass Forscher von einem neuen Erdzeitalter, dem »Anthropozän«, sprechen. Wissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) haben die Mechanismen dieser Beschleunigung genauer untersucht und als zentralen neuen Treiber den Umgang mit der Ressource »Daten« - die Digitalisierung mithilfe der Computertechnik - ausgemacht. Erst durch die massenhafte Verbreitung der Informationstechnik sei die Überschreitung der »planetaren Grenzen« ökologischer Nachhaltigkeit möglich geworden. Ihr neues Paradigma, den Wandel der Welt zu verstehen, nennen die Forscher »Geo-Anthropologie« und schlagen die Gründung eines eigenen Forschungsinstituts vor, das sich den »Perspektiven für die Erhaltung des Lebensraums Erde« widmen soll.
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Dengel, A.: Denken und Denken lassen : KI für den Menschen (2018)
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Musser, G.: Maschinen mit menschlichen Zügen (2019)
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- Content
- Künstliche Intelligenzen werden uns zusehends ähnlicher: Neben einer schnellen Auffassungsgabe und Kreativität verfügen erste Algorithmen nun auch über die Fähigkeit, ihre Umgebung zu verstehen.
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Stewart, A.: Sociohistorical recommendations for the reclassification of pentecostalism in the Dewey Decimal Classification system (2019)
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- Abstract
- Im vorliegenden Beitrag wird zum einen erläutert, wie die Pfingstbewegung in den neun gedruckten Ausgaben der Dewey-Dezimalklassifikation, die diesen Begriff im Register aufführen, jeweils behandelt wird - beginnend mit der 15. Auflage von 1951 bis zur jüngsten, der 23. Auflage von 2011. Es werden Probleme mit der Charakterisierung der Pfingstbewegung herausgearbeitet - insbesondere, dass sie als ein Amerika-zentriertes und rassisch homogenes Phänomen dargestellt wird. Dies verhindert eine soziohistorisch akkurate Repräsentation der Pfingstbewegung als einer geografisch und rassisch vielfältigen religiösen Tradition innerhalb von Bibliotheksbeständen, die nach der weltweit am meisten verbreiteten Klassifikation organisiert sind. Zum anderen werden Empfehlungen zur Reklassifikation der Pfingstbewegung in der Dewey-Dezimalklassifikation gegeben, die zu einer korrekteren soziohistorischen Repräsentation beitragen und dadurch auch den Zugang zur großen Bandbreite von Literatur über diese globale und diverse religiöse Tradition verbessern würden.
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Busch, D.: Domänenspezifische hybride automatische Indexierung von bibliographischen Metadaten (2019)
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- Abstract
- Im Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau (IRB) wird Fachliteratur im Bereich Planen und Bauen bibliographisch erschlossen. Die daraus resultierenden Dokumente (Metadaten-Einträge) werden u.a. bei der Produktion der bibliographischen Datenbanken des IRB verwendet. In Abb. 1 ist ein Dokument dargestellt, das einen Zeitschriftenartikel beschreibt. Die Dokumente werden mit Deskriptoren von einer Nomenklatur (Schlagwortliste IRB) indexiert. Ein Deskriptor ist "eine Benennung., die für sich allein verwendbar, eindeutig zur Inhaltskennzeichnung geeignet und im betreffenden Dokumentationssystem zugelassen ist". Momentan wird die Indexierung intellektuell von menschlichen Experten durchgeführt. Die intellektuelle Indexierung ist zeitaufwendig und teuer. Eine Lösung des Problems besteht in der automatischen Indexierung, bei der die Zuordnung von Deskriptoren durch ein Computerprogramm erfolgt. Solche Computerprogramme werden im Folgenden auch als Klassifikatoren bezeichnet. In diesem Beitrag geht es um ein System zur automatischen Indexierung von deutschsprachigen Dokumenten im Bereich Bauwesen mit Deskriptoren aus der Schlagwortliste IRB.
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Keilholz, S.: Klischee im Bild : Bibliothekare und ihre Darstellung in der Kunst (2019)
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- Abstract
- Die Auseinandersetzung mit gängigen gesellschaftlichen Vorstellungen des Bibliothekars/der Bibliothekarin ist vor allem in Fachkreisen ein beliebtes Thema. Verschiedene Stereotype und Klischees wurden von der Forschung erkannt und ihr Vorkommen in Comic, Literatur und Film hinreichend dokumentiert. Allein eine Übersicht der Bibliothekarsdarstellungen in der bildenden Kunst wurde bisher nicht in dem hier vorgelegten Umfang realisiert. Acht Porträts aus sieben Jahrhunderten werden mit Blick auf die in ihnen transportierten Berufsklischees vorgestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Kontextualisierung der Werke. Sowohl die Entwicklung des Berufsstands zur jeweiligen Zeit als auch stilistische Eigenheiten der Künstler haben entscheidenden Einfluss auf die Darstellung der Bibliothekare im Bild genommen. Die Relevanz des Themas liegt in der Persistenz der Motive. Diese zeigt sich etwa darin, dass noch der rezente Wikipedia-Artikel zum Bibliothekar mit Giuseppe Arcimboldos fast 450 Jahre altem Gemälde eines Bücherkopfes illustriert wird. Der Einfluss der vorgestellten Werke auf landläufige Vorstellungen diesen Beruf betreffend kann folglich nicht überschätzt werden. Anstatt die vorgestellten Bibliothekarsbilder erschöpfend zu besprechen, möchte dieser Beitrag einen grundlegenden Impuls für die Auseinandersetzung mit dem Thema geben.
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Moebius, R.: ¬Die Zitiercommunity (2019)
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- Series
- Telepolis: Kultur und Medien
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Walz, J.: Analyse der Übertragbarkeit allgemeiner Rankingfaktoren von Web-Suchmaschinen auf Discovery-Systeme (2018)
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- Abstract
- Ziel: Ziel dieser Bachelorarbeit war es, die Übertragbarkeit der allgemeinen Rankingfaktoren, wie sie von Web-Suchmaschinen verwendet werden, auf Discovery-Systeme zu analysieren. Dadurch könnte das bisher hauptsächlich auf dem textuellen Abgleich zwischen Suchanfrage und Dokumenten basierende bibliothekarische Ranking verbessert werden. Methode: Hierfür wurden Faktoren aus den Gruppen Popularität, Aktualität, Lokalität, Technische Faktoren, sowie dem personalisierten Ranking diskutiert. Die entsprechenden Rankingfaktoren wurden nach ihrer Vorkommenshäufigkeit in der analysierten Literatur und der daraus abgeleiteten Wichtigkeit, ausgewählt. Ergebnis: Von den 23 untersuchten Rankingfaktoren sind 14 (61 %) direkt vom Ranking der Web-Suchmaschinen auf das Ranking der Discovery-Systeme übertragbar. Zu diesen zählen unter anderem das Klickverhalten, das Erstellungsdatum, der Nutzerstandort, sowie die Sprache. Sechs (26%) der untersuchten Faktoren sind dagegen nicht übertragbar (z.B. Aktualisierungsfrequenz und Ladegeschwindigkeit). Die Linktopologie, die Nutzungshäufigkeit, sowie die Aktualisierungsfrequenz sind mit entsprechenden Modifikationen übertragbar.
- Imprint
- Köln : Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften
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Integration von semantischer KI in Unternehmensprozesse : Fünf Expertenmeinungen (2019)
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- Source
- Information - Wissenschaft und Praxis. 70(2019) H.4, S.199-202
-
D'Avis, W.: Geisteswissenschaftliche Grundlagen der Naturwissenschaften : eine Kritik des Szientismus (2019)
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- Abstract
- Das Buch ist der Versuch, die Dichotomie zwischen Geistes- und Naturwissenschaften mit einer allgemeinen Theorie des Geistes zu überwinden. Auf diesem Hintergrund wird u.a. gezeigt, dass Adorno und Habermas theoretische Schnittmengen mit Einstein und Heisenberg haben, die in den bisherigen Debatten übersehen wurden. M.a.W.: Dass man mit Elektronen nicht reden kann, schließt eine methodologische Einheit nicht aus.
- Series
- Gesellschaftsforschung und Kritik
-
Spichtinger, D.: Open Science : vom Randthema zum Mainstream? (2019)
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- Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare. 72(2019) H.2-4, S.238-242
-
Witte-Petit, K.: ¬Der menschliche Kurswert (2017)
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- Abstract
- Wer ist der Schönste, Gesündeste, Leistungsfähigste im ganze Land? Sternchen, Likes und Listen sind die Statuswährung der modernen Gesellschaft. Zahlen machen Leute. Soziologen fragen sich: Um welchen Preis?
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Verwer, K.: Freiheit und Verantwortung bei Hans Jonas (2011)
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-
Moll, S.: Supercomputer Watson schlägt Mensch : Der Mensch ist ein weiteres Mal der Maschine unterlegen. Bei dem TV-Spielshowklassiker "Jeopardy" hat in den USA der Supercomputer "Watson" zwei menschliche Champions geschlagen (2010)
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- Content
- "Watson zeigte keine Regung, er saß einfach nur stumm auf seinem Hocker. Dabei hatte er gerade den größten Triumph seines kurzen Lebens erzielt. 77973 Dollar hatte er in drei Abenden bei der beliebten Quizshow Jeopardy gewonnen, mehr als dreimal soviel wie seine beiden Herausforderer Ken Jennings und Brad Rutter, ihrerseits gestandene Jeopardy-Champions. Doch nicht einmal als Jennings Watson gratulierte, reagierte er. Watson blieb stumm. Das war unhöflich und unsportlich und man wurde jäh daran erinnert, dass Watson eben doch nur eine Maschine ist. Während des Spiels hätte man das beinahe vergessen, so fix, wie der Computer selbst die verzwicktesten Fragestellungen begriff und beantwortete. So beeindruckend war das, dass manch ein Zuschauer bereits ein Fan von Watson geworden war. Seine sanfte männliche Stimme hatte einem Watson über die drei Abende näher gebracht, auch wenn ihm das menschliche Gesicht fehlte. Zwischen dem adretten Ken Jennings und dem gut aussehenden Brad Rutter saß nämlich nur ein rechteckiger Bildschirm, eine Art überdimensionaler iPod. Statt eine Gesichts hatte Watson eine bewegte Grafik, eine Art Atom-Modell, um das bunte Partikel schwirrten, je heftiger Watson rechnete, umso schneller. So sollte man sich wohl Watsons Gehirn vorstellen. In Wirklichkeit sieht Watsons Gehirn wesentlich weniger elegant und kompakt aus. Watson, das sind zehn Serverschränke aus Leichtmetall, mit fast 3000 Prozessoren - sorgsam hinter der Bühne versteckt. Im Studio selbst zu sehen war nur ein Avatar, das "Gesicht" für die Fernsehzuschauer. So behäbig ist der Watson hinter den Kulissen, dass die Fernsehstation NBC das Jeopardy-Studio von Manhattan hinaus in die Vorstadt Yorkville verlegt hatte, wo IBM sein Hauptquartier und seine Forschungsabteilung hat.
Klobig und unbeholfen Hier ist Watson in den vergangenen drei Jahren gebaut worden, von einem Team aus 25 Informatikern und Ingenieuren, angeführt von David Ferrucci. Der Italo-Amerikaner ist hier Leiter der Abteilung für semantische Analyse und Integration, im Firmenjargon auch Deep QA genannt. Schon seit seiner Doktorarbeit, die IBM bereits finanzierte, beschäftigt sich Ferucci mit künstlicher Intelligenz. Er war bereits am Bau des Schachcomputers Deep Blue beteiligt, der seinerzeit den Großmeister Garri Kasparow besiegte. Doch das reichte Ferrucci nicht. Er wollte mehr, er wollte einen Computer bauen, der Probleme so formuliert, wie Menschen sie formulieren und sie löst, wie Menschen sie lösen. Die Quizshow Jeopardy war dafür das perfekte Experiment. Die Aufgaben stammen aus den unterschiedlichsten Lebens- und Wissensgebieten, sind unvorhersehbar. Sie nur zu verstehen, setzt ein komplexes Sprachvermögen voraus. Die ersten Prototypen waren noch klobig und unbeholfen. Die Antworten, die der junge Watson auf manche Fragen gab, waren so seltsam, dass das Team bisweilen schallend lachte. Als Watson Ende 2009 in die ersten Testmatches gegen Jeopardy-Kandidaten ging, war er jedoch schon ziemlich fit. Bis auf ein paar Ausrutscher konnte er bestens mithalten. Und auch seine Stimme klang nicht mehr so blechern wie noch zu Beginn.
Ulkige Fehler Der fernsehreife Watson, den die amerikanischen Zuschauer in dieser Woche erlebten, war nahezu perfekt. Nach dem ersten der drei Jeopardy Abende durften seine Widersacher noch Hoffnung haben, ihn schlagen zu können. Schon am zweiten Abend zog er jedoch uneinholbar davon. Am sympathischsten war Watson allerdings, wenn ihm seine wenigen, ulkigen Fehler unterliefen. So gab er am ersten Abend einmal eine falsche Antwort, obwohl Ken die gleiche falsche Antwort schon kurz vor ihm gegeben hatte. Beinahe so, als hätte er einen Moment gedöst - aber Watson hat weder Augen noch Ohren, er bekam die Fragen als Textdateien gefüttert und konnte Kens Antwort nicht kennen. Am letzten Abend fand er auf eine Frage in der Kategorie "US-Städte" war die Lösung "Toronto". Die Stadt liegt in Kanada, die Zuschauer lachten. Watson nicht. Das Lachen muss ihm Ferrucci noch beibringen."
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Berg, L.: Wie das Internet die Gesellschaft verändert : Google gründet ein Forschungsinstitut in Berlin (2011)
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- Content
- "Vor zehn Jahren kannten nur Eingeweihte die Suchmaschine Google, heute ist das Googeln so selbstverständlich wie Kaffeetrinken. Am Aufstieg des kalifornischen Unternehmens ist ablesbar, wie sehr das Internet die Gesellschaft durchdrungen hat. Verändert hat sich aber auch das Image der US -amerikanischen Firma. Bis vor wenigen Jahren weckte der Name die Vorstellung von cleveren Computerfreaks, die der Welt freundlicherweise einen Weg durch den Informationsdschungel bahnen. Spätestens seit der Debatte um den Online-Straßenatlas Street View ist das Bild nicht mehr so positiv: Viele fürchten jetzt die unersättliche, machtbesessene Datenkrake. Besonders heftig war der Protest gegen Street View in Deutschland. Just hierzulande, in Berlin, fördert der Marktführer unter den Internet-Suchmaschinen nun den Aufbau eines sozial- wissenschaftlichen Forschungsinstituts, in dem es um "Internet und Gesellschaft" gehen soll. Eric Schmidt, der Ex-Vorstandsvorsitzende von Google, hatte die Gründung im Februar bei einem Vortrag an der Humboldt-Universität (HU) angekündigt. Im Senatssaal der Universität wurde das Projekt gestern bei einer sehr gut besuchten Pressekonferenz näher vorgestellt. Der ehemalige Google-Chef war nicht mehr angereist. Er grüßte aber per Videobotschaft und betonte, dass das neue Institut völlig unabhängig von Google arbeiten werde. Sein Unternehmen habe lediglich die Initiative ergriffen und stelle Geld bereit.
Getragen wird das neue Forschungszentrum von den drei Berliner Institutionen Humboldt-Universität, Universität der Künste (UDK) und Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Kooperationspartner ist das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg. Google Deutschland fördert das Projekt mit insgesamt 4,5 Millionen Euro zur Verfügung, in drei jährlichen Tranchen von je 1,5 Millionen Euro. Nach weiteren Kooperationspartnern und Finanziers wolle man suchen, hieß es auf der Pressekonferenz. Auch bei den beiden anderen Berliner Universitäten, Freie Universität und Technische Universität, sehe man "Andockstellen". - Unis und WZB als Träger Untergebracht wird das neue Institut in der Juristischen Fakultät der HU. Dort sind Büros für ein insgesamt zehnköpfiges Kernteam vorgesehen: für vier Direktoren, vier Mitarbeiter und zwei Geschäftsführer. Geplant ist auch die Gründung einer Graduate School, zunächst mit zwei Stellen für Doktoranden und weiteren Positionen für Postdoktoranden. Offizieller Arbeitsbeginn ist im Herbst, nach dem Auftakt mit einem internationalen Symposium über die sozialen Aspekte des Internets vom 25. bis 28. Oktober in Berlin. "Berlin ist die digitale Hauptstadt Deutschlands", begründete der Google-Sprecher Ralf Bremer die Standortwahl. Beeindruckend sei die Fülle von Startup-Unternehmen im Bereich der elektronischen Medien.
Google pflege weltweit viele akademische Partnerschaften, allerdings fast ausnahmslos zu Fragen der Informationstechnik. Die Förderung eines sozialwissenschaftlichen Instituts sei für seine Firma ein Novum, betonte Bremer. Die Wahl sei auf Berlin gefallen, weil es hier sehr viel Kompetenz auf diesem Gebiet gebe. - Kreatives Schwarmverhalten An Ideen für künftige Projekte mangelt es nicht, das zeigten die Beiträge der künftigen Direktoren des Instituts auf der Pressekonferenz. Der HU-Rechtswissenschaftler Ingolf Pernice will zum Beispiel untersuchen, ob die Vorstellung vom Staat sich durch das Internet verändert. Eine fast ver- gessene Utopie, die globale Verfassung, sei durch das weltweite Netz wieder in den Bereich des Möglichen gerückt, sagte Pernice. Thomas Schildhauer, Informatiker an der Universität der Künste, möchte das kreative Schwarm- verhalten ausloten. Er berichtete vom 300-Dollar-Haus , das im Internet gemeinschaftlich für Krisengebiete entwickelt wird. Schildhauer sucht überdies nach Wegen, um die drohende Spaltung der Gesellschaft in Computerkundige und digitale Analphabeten zu verhindern.
Auch der Jurist Wolfgang Schulz vom Hamburger Hans-Bredow-Institut interessiert sich für die Schwarmintelligenz: Warum nicht die Weisheit der Massen nutzen und Patente ins Internet stellen, um ihre Neuheit zu prüfen, schlug er vor. Die Politikwissenschaftlerin Jeanette Hofmann vom WZB beschäftigt sich bereits seit 15 Jahren wissenschaftlich mit dem Internet. Ihr geht es um die Regeln, die das Internet bestimmen - um technische Standards, aber auch um soziale Gepflogenheiten und kulturelle Normen. Mit den Mitteln des neuen Instituts will Jeanette Hofmann die Zukunft des Internets erforschen und dabei auch Fragen des Datenschutzes behandeln. Im Oktober, beim Symposium, sollen die Projektideen mit Kollegen aus aller Welt diskutiert werden. Um Doppelarbeit zu vermeiden, will man sich mit den führenden Einrichtungen auf diesem Gebiet abstimmen, etwa dem Berkman Center an der Harvard University und dem Oxford Internet Institute. Die Ergebnisse des neuen Berliner Instituts seien nicht für Google reserviert - "sie werden frei zugänglich im Internet publiziert", kündigte die WZB Chefin Jutta Allmendinger an. Das Engagement des Unternehmens sei lobenswert und es halte sich völlig aus der inhaltlichen Arbeit heraus: "Sonst hätten wir nicht mitgemacht.""
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Moll, S.: ¬Der Urknall des Internets : 20 Jahre WWW (2011)
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- Abstract
- Am 6. August 1991 wurde die Welt vernetzt - und damit drastisch verändert.
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- "Alle großen Erfindungen der Menschheitsgeschichte haben einen Entstehungsmythos. Einsteins Trambahnfahrt durch Zürich beispielsweise oder der berühmte Apfel, der Newton angeblich auf den Kopf gefallen ist. Als Tim Berners-Lee, damals Physikstudent in Manchester, Mitte der 70er Jahre mit seinem Vater in einem Stadtpark unter einem Baum saß, unterhielten sich die beiden darüber, dass sie doch in ihrem Garten auch einen solchen Baum gebrauchen könnten. Der Vater, ein Mathematiker, der an einem der ersten kommerziell genutzten Computer der Welt arbeitete, bemerkte, dass die Fähigkeit, die abstrakte Idee eines schattigen Baumes auf einen anderen Ort zu übertragen, doch eine einmalig menschliche sei. Computer könnten so etwas nicht. Das Problem ließ Berners-Lee nicht los. Deshalb suchte er, während er in den 80er Jahren als Berater am europäischen Labor für Quantenphysik (CERN) in der Schweiz arbeitete, noch immer nach einem Weg, seinem Computer beizubringen, Verbindungen zwischen den disparaten Dokumenten und Notizen auf seiner Festplatte herzustellen. Er entwarf deshalb ein System, das heute so alltäglich ist, wie Kleingeld. Lee stellte eine direkte Verknüpfung her zwischen Wörtern und Begriffen in Dokumenten und den gleichen Begriffen in anderen Dokumenten: Der Link war geboren.
Aus dieser Erfindung ergaben sich ganz unmittelbar schier unbegrenzte Möglichkeiten. Wie wäre es, wenn er seine Daten mit denen der anderen Wissenschaftler am CERN würde vernetzen können, ohne die mühsame Arbeit, zentrale Datenbanken anzulegen? Und wie wäre es, wenn die CERN-Wissenschaftler sich auf diese Art mit Wissenschaftlern auf der ganzen Welt verlinken könnten? Lee machte sich ans Werk und entwickelte ein Code System, mit dessen Hilfe verschiedenartige Datensätze kompatibel gemacht werden konnten. Daraus entstand die Lingua Franca des Internet, HTML: Er schrieb eine Art Regelwerk, nach dem Dokumente quer durch das Internet verlinkt werden konnten - jene Prinzipien, die wir heute als HTTP kennen. Und schließlich baute er auch noch den ersten Browser der Geschichte. Am 6. August 1991 stellte Lee in einem bemerkenswert unbemerkenswerten Akt seine Erfindung der Welt vor. Er stellte eine kurze Notiz in die newsgroup alt.hypertext, wo man Browser und Server herunterladen konnte. Das Internet explodierte praktisch sofort. Innerhalb von fünf Jahren wuchs die Benutzerzahl von 600 000 auf 40 Millionen.
Lee hätte mit der Idee vermutlich Milliarden verdienen können. Doch das widersprach von Anfang an seiner Philosophie des Internets. Für Lee war das Internet stets Mittel zur Demokratisierung von Information und zur Beschleunigung des Fortschritts. Der Erfinder des Netzes war auch der erste Open Source-Radikale: Jede Form der Zugangsbeschränkung, ob zu kommerziellen oder zu irgendwelchen anderen Zwecken, lehnte er strikt ab. Heute arbeitet Lee an der Bostoner Eliteuniversität MIT daran, die Protokolle von Netscape und Microsoft zu standardisieren, damit Patentstreitigkeiten den Fortschritt ins Web 3.0 nicht aufhalten. Nebenbei berät er die britische Regierung dabei, Regierungsdaten zu veröffentlichen, um ein öffentliches Mitwirken an der Lösung von Verwaltungsproblemen zu ermöglichen. Das Freisetzen von Daten, davon ist Lee überzeugt, wird von ganz alleine das Gemeinwohl voranbringen. Das Netz ist für ihn ein reiner Segen der Menschheit. "Innovation ist Zufall. Man weiß nie, was Leute mit Informationen machen", sagte er jüngst. Wichtig sei alleine, dass man die Gelegenheit schafft, neue und originelle Verbindungen zu ziehen. Etwa so, wie einen Baum dorthin zu pflanzen, wo er gebraucht wird. Oder das Internet zu erfinden."
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Weller, K.: Knowledge representation in the Social Semantic Web (2010)
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- Footnote
- Rez. in: iwp 62(2011) H.4, S.205-206 (C. Carstens): "Welche Arten der Wissensrepräsentation existieren im Web, wie ausgeprägt sind semantische Strukturen in diesem Kontext, und wie können soziale Aktivitäten im Sinne des Web 2.0 zur Strukturierung von Wissen im Web beitragen? Diesen Fragen widmet sich Wellers Buch mit dem Titel Knowledge Representation in the Social Semantic Web. Der Begriff Social Semantic Web spielt einerseits auf die semantische Strukturierung von Daten im Sinne des Semantic Web an und deutet andererseits auf die zunehmend kollaborative Inhaltserstellung im Social Web hin. Weller greift die Entwicklungen in diesen beiden Bereichen auf und beleuchtet die Möglichkeiten und Herausforderungen, die aus der Kombination der Aktivitäten im Semantic Web und im Social Web entstehen. Der Fokus des Buches liegt dabei primär auf den konzeptuellen Herausforderungen, die sich in diesem Kontext ergeben. So strebt die originäre Vision des Semantic Web die Annotation aller Webinhalte mit ausdrucksstarken, hochformalisierten Ontologien an. Im Social Web hingegen werden große Mengen an Daten von Nutzern erstellt, die häufig mithilfe von unkontrollierten Tags in Folksonomies annotiert werden. Weller sieht in derartigen kollaborativ erstellten Inhalten und Annotationen großes Potenzial für die semantische Indexierung, eine wichtige Voraussetzung für das Retrieval im Web. Das Hauptinteresse des Buches besteht daher darin, eine Brücke zwischen den Wissensrepräsentations-Methoden im Social Web und im Semantic Web zu schlagen. Um dieser Fragestellung nachzugehen, gliedert sich das Buch in drei Teile. . . .
Insgesamt besticht das Buch insbesondere durch seine breite Sichtweise, die Aktualität und die Fülle an Referenzen. Es ist somit sowohl als Überblickswerk geeignet, das umfassend über aktuelle Entwicklungen und Trends der Wissensrepräsentation im Semantic und Social Web informiert, als auch als Lektüre für Experten, für die es vor allem als kontextualisierte und sehr aktuelle Sammlung von Referenzen eine wertvolle Ressource darstellt." Weitere Rez. in: Journal of Documentation. 67(2011), no.5, S.896-899 (P. Rafferty)
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Roth, G.; Merkel, G.: Haltet den Richter! : Schuld und Strafe (2010)
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- "Man weiß nicht, worüber man sich bei der Lektüre des Artikels von Winfried Hassemer mehr wundern soll: über die Unbefangenheit des offensiven Tons oder über die Problematik der Argumente. Ersteres erstaunt angesichts der verantwortungsvollen Ämter, die Hassemer als Strafrechtslehrer und Verfassungsrichter lange Jahre innehatte. Letzteres gilt zunächst für den Vorwurf des "Kategorienfehlers". Hierbei handelt es sich klassischerweise um die logisch unzulässige oder sinnlose Anwendung von Begriffen aus einer Kategorie auf eine andere, (z.B. wenn man sagt, der Ball "fürchte" den Aufprall auf die Wand). Dass bei den Aussagen von Neurowissenschaftlern, Psychologen und Philosophen (von Hassemer merkwürdigerweise "Humanbiologen" genannt) über die Existenz oder Nichtexistenz von Willensfreiheit und Schuldfähigkeit ein solcher Kategorienfehler vorliegt, ist mehr als fraglich, denn diese Wissenschaftler befassen sich typischerweise, wenn auch aus unterschiedlichen Richtungen, nun einmal auch mit Fragen, die die Legitimation des strafrechtlichen Schuldprinzips betreffen. Hierzu gehört vor allem die Frage, ob es irgendeine empirische Evidenz dafür gibt, dass Menschen unter identischen physisch-psychischen Bedingungen einen anderen handlungswirksamen Willen hätten bilden können. Dass ein solcher "Alternativismus" dem geltenden Strafrecht zugrunde liegt, folgt aus Paragraph 20 des Strafgesetzbuches (StGB), der die Schuldunfähigkeit wegen geistiger Störungen regelt. Danach handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat aufgrund einer geistigen Störung nicht fähig war, sich rechtmäßig zu verhalten. Diejenigen Täter, die keine entsprechende Störung aufweisen, also schuldfähig sind, hätten sich demnach rechtmäßig verhalten und ihre Tat vermeiden können.
Dieser Paragraph belegt deshalb im Umkehrschluss, dass das Strafrecht für die Schuldfähigkeit die Möglichkeit zum Andershandelnkönnen in der konkreten Tatsituation und damit Willensfreiheit in einem "starken" Sinne voraussetzt. Im Gegensatz zu vielen Strafrechtstheoretikern, die für den Schuldvorwurf weniger verlangen, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt, dass nur ein strafrechtlicher Vorwurf im Sinne eines begründeten ethischen Vorwurfs den Vergeltungszweck der Strafe legitimieren könne: "Andernfalls wäre die Strafe eine mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbare Vergeltung für einen Vorgang, den der Betroffene nicht zu verantworten hat." Dass der Täter auch einen anderen handlungswirksamen Willen hätte bilden können, dafür hat aber bisher keine Wissenschaft irgendeinen empirischen Beweis, ja auch nur ein plausibles Indiz liefern können. Selbst Immanuel Kant, einer der geistigen Väter der Idee eines freien Willens, hat nachdrücklich betont, dass der Alternativismus bzw. eine "von selbst beginnende Kausalkette" empirisch niemals festzustellen sei. Daraus ergibt sich, dass das geltende Strafrecht auf einem Konzept ohne empirisches Fundament beruht. Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention fordert aber den positiven Nachweis der Schuld, nicht etwa umgekehrt nur der Schuldunfähigkeit, wie es § 20 StGB tut. Daran offenbart sich ein Legitimationsdefizit des Strafrechts. Das ist aber ganz offensichtlich keine Erkenntnis der Neurowissenschaften, sondern Folge einer metaphysischen Freiheitsannahme, die mit dem heutigen Verständnis von Objektivität und Überprüfbarkeit des Strafrechts kaum mehr vereinbar erscheint. Die Neurowissenschaften knüpfen genau dort an, wo die Hirnforschung schon seit langem von den Strafrichtern zu Rate gezogen wird: Bei psychischen Defekten von Tätern, wie sie von den §§ 20 und 21 StGB vorausgesetzt werden. Gerade die Tatsache, dass viele Straftäter zwar über Einsichtsfähigkeit verfügen, ihr Handeln aber aus hirnorganischen oder psychischen Gründen nicht daran ausrichten, hat die psychologische und neurowissenschaftliche Forschung der letzten Jahre intensiv beschäftigt. Die Forschung hier zurückzuweisen, hieße an einen 200 Jahre zurückliegenden Zustand anzuknüpfen, als Strafrichter noch allein und ohne sachverständigen Rat über das Vorliegen eines geistigen Defekts befanden.
Es ist aus heutiger Sicht bei der Schuldfrage wie auch sonst im Strafrecht aber inakzeptabel, nach Belieben mit der Empirie umzugehen (forensische Psychiater können bei ihrer gutachterlichen Tätigkeit ein Lied davon singen!) und sich, wenn sie der richterlichen Intuition widerspricht, auf die normative "Entscheidungshoheit" zurückzuziehen. Das, worüber entschieden wird, muss auch wissenschaftlich konsensfähig sein, um gesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Was also meint Hassemer, wenn er von einem Kategorienfehler spricht? Er ist der Auffassung, aus den empirischen Erkenntnissen der Hirnforschung würden unzulässigerweise Schlüsse für die normativen Bedingungen des Strafrechts abgeleitet. Natürlich können die Erkenntnisse der Neurowissenschaft nicht die Grenzen strafrechtlicher Zurechnung ziehen; das ist trivial. Aber sie können die sachlichen Gründe dieser Grenzziehung dort untersuchen, wo die Tür für die empirische Forschung schon einmal offen steht. Findet die Forschung also Hirnaktivitäten, die sich geistig-psychischen Erkrankungen im Sinne der §§ 20 und 21 StGB zuordnen lassen, so sind diese Erkenntnisse natürlich mit Blick auf das Willkürverbot (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes) und den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" zu berücksichtigen. Auch die frühe Prägung des Gehirns durch soziale Interaktion besagt aus der Retrospektive etwas über kausale Zusammenhänge. Deren Ausblenden seitens des Strafrechts erscheint höchst unangemessen und ist wegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes jedenfalls begründungspflichtig. Das alles folgt unmittelbar aus dem Recht, insbesondere dem Verfassungsrecht, und allenfalls mittelbar aus den Erkenntnissen der Neurowissenschaft. Im Übrigen manifestiert sich der Grundsatz der Menschenwürde auch nicht, wie Hassemer behauptet, im Prinzip der (strafrechtlichen) Zurechnung. Artikel 1 des Grundgesetzes steht seit seinem Inkrafttreten 1949 vielmehr in einem rechtlichen Spannungsverhältnis zum wesentlich älteren Schuldprinzip.
Zum einen haben selbstverständlich auch und gerade psychisch schwer beeinträchtigte, also gänzlich schuldunfähige Menschen eine Menschenwürde, die es zu achten gilt - ganz unabhängig davon, ob ihnen Handlungsfolgen zugerechnet werden oder nicht. Qualitative Unterschiede hinsichtlich der Würde eines schuldhaft und eines schuldlos Handelnden verbietet die Verfassung. Zum anderen ist der Schuldgrundsatz auch mit der Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung von Straftätern nach Verbüßung ihrer Strafe nicht vereinbar. Gänzlich unschlüssig wird deshalb die Argumentation Hassemers, wenn man bedenkt, dass er im Jahre 2004 als Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Wegfall der Befristung für das in seinen Worten "trostlose" und "unfreundlichere" Maßregelrecht (sogar rückwirkend) bestätigt hat - eben in jener Entscheidung, der nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Nachdruck widersprochen hat. "Die Menschenwürde wird auch durch eine lang dauernde Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht verletzt", heißt es in der Entscheidung des Zweiten Senats. Das widerspricht aber ersichtlich Hassemers Annahme, nur durch das Schuldprinzip werde die Würde eines Menschen geachtet. Zwar spricht viel dafür, Straftäter nicht durchgängig zu exkulpieren und sie damit einer womöglich ungehemmt "vorsorgenden" Staatsgewalt auszuliefern. Freilich hat sich diese Gefahr im Schatten des Strafrechts mit den dramatisch angestiegenen Zahlen des Maßregelvollzugs längst verwirklicht. Unter dem Primat der Willensfreiheit scheint es Menschenwürde nur als Würde erster und zweiter Klasse zu geben.
Verantwortlichkeit setzt dagegen - im Strafrecht wie überall im Recht - Handlungsfreiheit, d.h. die Abwesenheit äußeren Zwangs, voraus und daneben die Fähigkeit, Bedeutung und Tragweite seiner Erklärungen und sonstigen Handlungen zu verstehen (Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit etc.). Der befremdlichste Irrtum Hassemers liegt deshalb in der Annahme, Verantwortlichkeit und Zurechnung von Ereignissen seien notwendig mit Willensfreiheit und Schuld im strafrechtlichen Sinne verbunden. Immerhin differenziert das Zivilrecht zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln, ohne dabei einen ethischen Schuldvorwurf zu erheben. Es ist daher auch schwer verständlich, warum wir uns wie "Maschinen" behandeln müssten, wenn wir auf den moralisch aufgeladenen Schuldvorwurf und den entsprechend herabsetzenden Umgang mit Delinquenten verzichteten. Beiläufig: Wer hat denn überhaupt jemals behauptet, Menschen könnten wegen der neueren Erkenntnisse der Neurowissenschaften nicht verantwortlich gemacht werden? Der Rachegedanke mag tief verwurzelt sein in der Gesellschaft. Dass etwas seit langer Zeit von der Mehrheit der Bevölkerung in bestimmter Weise gesehen und empfunden wird, darf jedoch nicht zur alleinigen Begründung von Normen herangezogen werden. Immerhin wurden Formen der Selbstjustiz wie die Fehde oder die Blutrache durch das staatliche Gewaltmonopol verdrängt, ein zweifelsfreier zivilisatorischer Fortschritt, den jahrhundertelang kaum jemand für möglich gehalten hätte. Die von Hassemer vermisste Alternative zum Strafrecht könnte ein öffentliches Recht sein, das auch weiterhin begangenes Unrecht sanktioniert. Innerhalb eines durch das Tatunrecht und das verfassungsrechtliche Gebot des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenzten Vollzugsrahmens wären aber in einem weit größerem Umfang Behandlungsangebote notwendig: Weil sie auf die Auseinandersetzung des Täters mit der Tat abzielen, dadurch Straftaten verhindern helfen und ein milderes Mittel der Sanktion sein können. Es ließe sich dadurch der Vollzug insgesamt begrenzen, und man käme der Resozialisierung als dem "herausragenden Ziel" des Strafvollzugs näher. Dabei ist freilich zuzugeben, dass verhaltensändernde Maßnahmen bisher nur in geringem Maße erprobt sind, weil sich das Strafrecht für die Persönlichkeit der Täter lange Zeit nicht interessiert hat. Nur mit frühzeitigen Hilfsangeboten scheint uns allerdings ein effektiver Schutz von Opfern und Tätern gleichermaßen möglich."
- Footnote
- Erwiderung auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In:FAZ vom 15.06.2010. Vgl. die Erwiderung: Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Vgl. auch: Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4). [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23. Vgl.: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/themen/?em_cnt=2788472&em_loc=3643.