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  1. Vom Inhaltsverzeichnis bis zur Hörprobe : Nationalbibliothek erweitert Katalogdaten (2007) 0.01
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    Abstract
    Die Kataloginformationen der Deutschen Nationalbibliothek werden für die aktuelle monografische Literatur weiter ausgebaut. Pro Jahr sollen, wie die Einrichtung mitteilt, Inhaltsverzeichnisse von rund 75000 Neuerscheinungen aus dem Verlagsbuchhandel gescannt und zusätzlich zu den Titeldaten im Internet verfügbar gemacht werden. Es ist geplant, noch in diesem Jahr mit der Ergänzung der Katalogdaten zu beginnen.
    Content
    "Darüber hinaus wird die Nutzung von Zusatzinformationen, die von Verlagen elektronisch bereitgestellt werden, optimiert: Inhaltsverzeichnisse, Probekapitel und Hörproben, die über das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB - ein Produkt der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH/MVB) abrufbar sind, werden zusätzlich zu den bibliografischen Nachweisen der Deutschen Nationalbibliothek angeboten. Schon seit dem Jahr 2003 bietet die Deutsche Nationalbibliothek in ihren Katalogen und Datendiensten über rein bibliografische Angaben hinausgehende Informationen zu einzelnen Publikationen an. Sie erhält diese Daten von der MVB und gibt sie im Rahmen ihres Neuerscheinungsdienstes weiter. M it dem jetzt geplanten eigenen Anreicherungsservice wird ein neuer Standard der Zusatzinformationen für monografische Publikationen des Verlagsbuchhandels realisiert. Die Deutsche Nationalbibliothek kommt damit dem aktuellen Wunsch von Benutzern und Kunden des Datenservices nach umfassenden Auskünften bei der Buch recherche nach. Urheberrechtliche Fragen der Kataloganreicherung wurden in den vergangenen Monaten in Gesprächen zwischen der Deutschen Nationalbibliothek, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Deutschen Bibliotheksverband geklärt. Die Nutzung von Titelblatt, Inhalts-, Tabellen-, Abbildungs- und Literaturverzeichnissen sowie von Personen-, Sach- und Ortsregistern wird als unproblematisch angesehen. Auch die Nutzung der Umschlags- und Klappentexte ist möglich. Für die Nutzung von Schutzumschlägen und Zusam- menfassungen wissenschaft- licher Bücher in Bibliothekskatalogen müssen dagegen die Rechte bei den Rechteinhabern eingeholt werden."