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  1. Wiesenmüller, H.: Informationsaufbereitung I : Formale Erfassung (2004) 0.01
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    Abstract
    Formale Erfassung wird auch als formale Analyse, Formalerschließung, Formalkatalogisierung, alphabetische Katalogisierung oder Titelaufnahme bezeichnet. Dabei wird der letzte Terminus nicht nur für den Vorgang der Erfassung verwendet, sondern kann auch sein Ergebnis beschreiben. Andere Bezeichnungen dafür sind Katalogisat oder Metadaten (Daten über Daten). Unter formaler Erfassung versteht man die konsistent nach bestimmten Regeln erfolgende Beschreibung und das Wiederauffindbar-Machen von Objekten nach äußerlichen, formalen Kriterien. Gegenstand einer formalen Erfassung können Objekte aller Art sein, also beispielsweise auch die Produktionspalette eines Industrieunternehmens. Im Informations- und Dokumentationswesen bezieht sich die formale Erfassung üblicherweise auf Dokumente (z. B. Druckschriften, audiovisuelle Materialien, Archivalien, Internet-Ressourcen, Museumsobjekte), wobei je nach Dokumenttyp unterschiedliche Merkmale zu erfassen sind. Die Formalerschließung stellt seit jeher eine zentrale Aufgabe von IuD-Institutionen dar. Sie bildet sozusagen das Fundament, auf dem die inhaltliche Erschließung aufsetzt. Diese erfolgt im deutschsprachigen Raum oft erst in einem zweiten, deutlich getrennten Arbeitsschritt. Im angelsächsischen Gebiet werden hingegen formale und sachliche Erschließung typischerweise gleichzeitig und durch denselben Bearbeiter vorgenommen.
    Source
    Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. 5., völlig neu gefaßte Ausgabe. 2 Bde. Hrsg. von R. Kuhlen, Th. Seeger u. D. Strauch. Begründet von Klaus Laisiepen, Ernst Lutterbeck, Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried. Bd.1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -praxis
  2. Diedrichs, R.; Conradt, V.; Schomburg, S.: ¬Die Neuausrichtung überregionaler Verbundsysteme - die Zukunft der Bibliotheksinfrastruktur in der Cloud : ein Beitrag von BSZ, GBV und hbz (2014) 0.01
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    Abstract
    Im Rahmen der DFG-Ausschreibung zur Neuausrichtung überregionaler Verbundsysteme wurden im Themenfeld 1 "Bibliotheksdateninfrastruktur und Lokale Systeme" der DFG zwei Anträge vorgestellt. Das Szenario CIB setzte auf den raschen Weg des Outsourcings zentraler technischer Bibliotheks-Infrastrukturen zu international operierenden Systemanbietern, das Szenario libOS auf die strukturelle Konsolidierung der deutschen Verbundlandschaft. Nach der Entscheidung für das Szenario CIB fand am 11. Oktober 2013 in Bonn eine gemeinsame Sitzung der Arbeitsgruppe "Bibliothekarisches Verbundsystem" der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum aktuellen Stand und der weiteren Entwicklung statt. Hier wurde den Vertretern der jeweiligen Projektkonsortien Gelegenheit zur Darstellung ihrer Position hinsichtlich des CIB-Szenarios gegeben und Möglichkeiten der Kooperation erörtert. Dieser Beitrag erläutert die Position des libOS-Konsortiums von BSZ, GBV und hbz.
  3. Schrader, A.: ORCID DE 2 erfolgreich beendet (2022) 0.01
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    Abstract
    "Zum 30. November 2022 wurde das Projekt ORCID DE 2 erfolgreich beendet. Das Projekt wurde in zwei Förderphasen ( <http://doi.org/10.2312/lis.16.01> 2016 bis 2019 und <https://doi.org/10.2312/lis.20.01> 2020 bis 2022) von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und von der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) initiiert. ORCID spielt auf der Ebene nationaler Standards, wie dem DINI-Zertifikat und dem Kerndatensatz Forschung (KDSF), aber auch auf lokaler Ebene in den wissenschaftlichen Einrichtungen eine zentrale Rolle. Die Notwendigkeit und der Nutzen von Persistent Identifiern zur dauerhaft verlässlichen Identifizierung der mit Forschungsprozessen verknüpften Ressourcen, der Akteure und ihrer Forschungsprodukte wird anhand von ORCID besonders deutlich. Was im Projekt erreicht wurde und wie es nach Ende des Projektes weiter geht, lesen Sie in folgendem Blogpost: https://www.orcid-de.org/support/blogbeitraege/projekt-orcid-de-2-erfolgreich-beendet Die Mailingliste "ORCID DE Dialog" (<https://www.listserv.dfn.de/sympa/subscribe/orcid-de-dialog?previous_action=info> hier zu abonnieren) bleibt für den Austausch aller ORCID-Interessierten weiterhin geöffnet."
  4. Franken, K.: Ist Deutschland reif für die internationale Zusammenarbeit? (2001) 0.01
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    Content
    "Unter dem Thema "Ist Deutschland reif für die internationale Zusammenarbeit?" fand am 11. September 2001 in Göttingen anlässlich der 5. Verbundkonferenz des GBV eine Podiumsdiskussion statt. Der Autor dieses Beitrages berichtet über Eindrücke, die er aus dieser Diskussion gewann. Auf dem Podium waren einige maßgebliche und einflussreiche Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus deutschen Bibliotheken und bibliothekarischen Einrichtungen sowie ein Gast vereinigt, die zugleich auch in mehreren für das deutsche Bibliothekswesen maßgeblichen Gremien oder Organisationen mitarbeiten. Es waren dies: Rainer Diedrichs, Leiter der Verbundzentrale des GBV, Ute Schwens, Stellvertreterin der Generaldirektorin der Deutschen Bibliothek, Dr. Ewald Brahms, Geschäftsstelle der DFG, Berndt Dugall, Leiter der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt /M. als Moderator, Look Costers, Direktor von PICA, Dr. Hermann Leskien, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek und Heinz-Werner Hoffmann, Leiter des HBZ. Neben einigen weniger bedeutenden Themen stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob sich Deutschland von den nationalen Erschließungsstandards verabschieden und den internationalen, also AACR2 und MARC, anschließen solle. Die Diskussion ergab eigentlich gar keine kontroversen Ansichten und verlief etwa in vier Schritten: 1."Alle auf dem Podium bestätigten, dass sie persönlich für einen Wechsel seien. 2."Es wurden einige Probleme genannt, die einem Kurswechsel entgegen stehen könnten. Dazu gehörten: Die Podiumsteilnehmer könnten nicht für die Gremien sprechen, deren Mitglieder sie seien. Man müsse einen bundesweiten Konsens mit allen Bibliotheken herbei führen. Es ständen der Abkehr von den deutschen Standards vor allem Abteilungsleiter und Katalogspezialisten entgegen. Die deutschen Standards beruhten auf spezifisch deutschen Eigenheiten (wobei offen blieb, ob die Benutzer oder die Bibliothekare gemeint waren). 3."Es wurde unter den Podiumsteilnehmern ein Freiwilliger gesucht, der in seinem Verantwortungsbereich einmal versuchen könne, die Veränderung der Standards erfolgreich zu diskutieren. Es fand sich allerdings kein Freiwilliger. 4. Es wurde die "Harmonisierung" der deutschen und der internationalen Standards als Lösung vorgeschlagen, wobei offen blieb, was "Harmonisierung" bedeuten könnte. 5. Ergebnis der Podiumsdiskussion: Es ist alles sehr schwierig und kompliziert und man sollte maI drüber reden". Der Autor als Zuhörer im Publikum der Podiumsdiskussion möchte nun den Podiumsteilnehmern und allen, die es angeht, einen Vorschlag unterbreiten, wie wir in den deutschen Bibliotheken weiter kommen könnten. 1. Die maßgeblichen Gremien (dazu zähle ich vor allem: die AG der Verbundsysteme, den Standardisierungsausschuss, die DFG) fassen einen gemeinsamen Beschluss, dass ab sofort an den deutschen Standards nicht mehr weiter gearbeitet wird. Der Beschluss soll deshalb gemeinsam gefasst werden, damit nicht ein einzelnes Gremium oder einzelne Personen, die unter den Druck ihrer Klientel geraten, ins Wanken kommen können, sondern einen Rückhalt haben. 2. Alle Einwände gegen diesen Beschluss können innerhalb eines Jahres schriftlich und mit Begründung bei einer noch zu benennenden Stelle eingereicht werden. Diese Stelle sammelt die Einwände, ordnet sie nach Themen und lässt sie ein Jahr lang inhaltlich unbearbeitet liegen. Nach Ablauf eines Jahres werden die Einwände diskutiert. 3. Die unter Ziffer 1) genannten Gremien erläutern ihrer Klientel ein Jahr lang die Vorteile eines Umschwenkens auf die internationalen Standards. Fachleute aus dem Ausland sind hinzu zu ziehen. 4. Die genannten Gremien legen eine Zeitspanne fest, innerhalb derer die deutschen Bibliotheken die Standards wechseln. Ich habe den Eindruck, dass die deutschen Bibliotheken und ihre Mitarbeiter auf einen solchen richtungsweisenden Beschluss warten. Er ist überfällig. Ein Wechsel wird Aufwand und Probleme in den Bibliotheken verursachen. Dies ist aber kein Argument dagegen, denn Bibliothekare müssen in längeren Zeiträumen denken als wenige Jahren in die Zukunft. Der Anschluss an die internationale Bibliotheksgemeinschaft ist wichtiger als die temporären Schwierigkeiten."
  5. Gömpel, R.; Frodl, C.: LIBER MARC Harmonization Task Force : Formataktivitäten in Europa (2004) 0.01
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    Abstract
    Einleitung Die LIBER MARC Harmonization Task Force, deren Arbeitsschwerpunkt auf der Untersuchung und Diskussion von Formataktivitäten auf europäischer Ebene liegt, wurde durch die Initiative des früheren LIBERPräsidenten, Professor Dr. Elmar Mittler, Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, ins Leben gerufen. Im Mai 2001 bat Professor Mittler Frau Dr. Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek, an einem Treffen des MARC Harmonization Coordinating Committee in Ottawa, Kanada, teilzunehmen. Aufgrund des großen Interesses wurde im Rahmen der LIBER-Jahrestagung 2001 in London die LIBER MARC Harmonization Task Force ins Leben gerufen. Am 14. Januar 2002 hielt die Gruppe ihr erstesTreffen in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main ab. Sie setzte sich zum Ziel, zunächst einen Überblick über Formataktivitäten in Europa zu erarbeiten und langfristig den europäischen Einfluss in der Bibliothekswelt weltweit zu stärken. Die Gruppe traf sich zum zweiten Mal am Rande der IFLA-Konferenz in Glasgow 2002 und erarbeitete einen ersten Entwurf eines Empfehlungspapiers an LIBER. Dieser Bericht wurde im Lauf des Jahres 2003 weiter ausgearbeitet und an LIBER übergeben. Der Bericht beinhaltet einen Überblick über Formataktivitäten und gibt Empfehlungen zum Gebrauch und zur Entwicklung der bibliografischen Austausch formate in den europäischen Ländern. Der Originalbericht enthält darüber hinaus Praxisberichte über Migrationsprojekte in verschiedenen Ländern. Grundlage für die Aussagen dieses Berichts ist eine Befragung unter den Mitgliedern der Conference of European National Librarians (CENL). Katalogisierungsfragen, die beim ersten Treffen ebenfalls in die Diskussion einbezogen waren, wurden an die IFLA Cataloguing Section weitergegeben, die diese im Rahmen des ist IFLA Meeting of Experts an an International Cataloguing Code im Juli 2003 in Frankfurt am Main behandelte. Nächste Treffen sind im Rahmen der IFLA-Konferenzen in Buenos Aires (2004) und Seoul (2006) geplant. Überblick über Formataktivitäten in Europa Ergebnisse der Befragung bei den CENL-Mitgliedern Im Oktober 2002 sollten mit Hilfe eines Online-Fragebogens Informationen über die Anwendung von Datenformaten und Katalogisierungsregelwerken sowie über das Interesse an der Bildung einer MARC21-Interessengruppe ermittelt werden. Der Fragebogen wurde an alle 41 CENL-Mitglieder versandt. 27 Fragebögen wurden bis zum Stichtag zurückgesandt, was einer Rücklaufquote von 66 % entspricht.
    Bibliografische Datenformate Die am weitesten verbreiteten lokalen Datenformate sind UNIMARC und MARC21, dabei erreichen lokale MARC-Anpassungen (zum Beispiel danMARC2, MARC21-Fin, NORMABC) die höchste Quote. Daneben gibt es einige lokal verbreitete Formate wie MAB2 (im Sinne einer »Fremdsprache«) und OCLC/PICA (im Sinne einer »hybriden Sprache«), ihre Verbreitung ist jedoch wesentlich niedriger als MARC. Für den Datenaustausch sind UNIMARC und MARC21 die am weitesten verbreiteten Datenformate (31 %),gefolgt von lokalen (9,28%) und anderen Formaten (3,9 %). Katalogisierungsregelwerke Die in der Anwendung am weitesten verbreiteten Regelwerke sind nationale Regelwerke (14 Antworten), gefolgt von lokalen AACR2-Anwendungen (8) und AACR2 (6). Nur drei Bibliotheken verwenden Anpassungen oder Kurzversionen von nationalen Katalogisierungsregelwerken. Die Mehrzahl der Antwortenden sieht die Harmonisierung von Katalogisierungsregelwerken als sehr wichtig (15 Antworten) bzw. wichtig (12 Antworten) an.
    Datenaustauschformate Eine Konversion von Datenaustauschformaten wird von 85 % als sehr wichtig (18 Antworten) bzw. wichtig (5 Antworten) angesehen. In einem Fall wurde sie als nicht wichtig beurteilt. 89% sehen die Interoperabilität von Datenaustauschformaten als sehr wichtig (18 Antworten) bzw. wichtig (6 Antworten) an. Formatmigrationen Auf die Frage »Planen Sie eine Migration von Ihrem jetzigen Format zu einem neuen/anderen Format?« antwortete die überwiegende Mehrheit (21 Bibliotheken) mit »Nein«. Sechs Einrichtungen haben jedoch entsprechende Pläne. Die Frage nach den derzeitigen und künftigen Formaten wurde von zu wenigen Einrichtungen beantwortet und konnte deshalb nicht ausgewertet werden. Die Gründe für eine Migration sind vielfältig. Am häufigsten wird die Komplexität des MARC21-Formats genannt (bibliografisches Format, Normdaten, Klassifikation, Austauschformat), ebenso die Tatsache, dass viele Ouellen mit hochwertigen MARC21-Daten zur Verfügung stehen, die nahezu unverändert übernommen werden können, sowie die Verbesserung des internationalen Austauschs von bibliografischen Daten.
    Source
    Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 51(2004) H.3, S.164-166
  6. Siebert, I.: Positionen zu RAK / AACR / RDA (2005) 0.01
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    Abstract
    Der folgende Text stellt die leicht überarbeitete Fassung eines Referats dar, das die Verfasserin am 19. Mai 2005 auf der Sitzung der Sektion IV des DBV in Heidelberg vorgetragen hat. Es enthält eine deutliche Kritik an den Migrationsbestrebungen der Deutschen Bibliothek und des Standardisierungsausschusses und fordert die Fertigstellung von RAK2. Die anwesenden Mitglieder der Sektion IV unterstützten diese Position mit großer Mehrheit bei nur fünf Enthaltungen und einer Gegenstimme. Zwei Monate später reagierte die Deutsche Bibliothek auf dieses Referat mit einem offenen Brief an die Autorin. Bedauerlicherweise geht die Deutsche Bibliothek in ihrem Schreiben nicht auf die in dem Vortrag formulierten entscheidenden Kritikpunkte an den Migrationsplänen bzw. vorhersehbaren Migrationsfolgen ein: Zu hohe Kosten, Verhinderung notwendiger Innovationen, fehlender Nutzen für die Nutzer, Vernichtung von Medienerwerbungsmitteln, Inkonsistenz der Kataloge sowie unzureichende Beteiligung der bibliothekarischen Öffentlichkeit. Fast gleichzeitig mit diesen Ereignissen entstand der Eindruck, als sei die ganze Debatte Schnee von gestern. Was war geschehen? Unsere amerikanischen Kollegen hatten die vom Joint Steering Committee vorgelegten Entwürfe für AACR3 als unmodern, unabgestimmt und nicht mit anderen Standards zusammen passend (!) scharf kritisiert. Anders als in Deutschland, wo die begründete fachliche Kritik an den Migrationsplänen konsequent ignoriert wird, hat das Joint Steering Committee auf die Anregungen der bibliothekarischen Öffentlichkeit reagiert und seine Entwürfe zurückgezogen. Damit waren auch die Migrationsvorstellungen des Standardisierungsausschusses Makulatur und die in diese Diskussion investierten Energien und Kosten vergebens. Die neuen Pläne der Amerikaner heißen RDA, Resource Description and Access. Von RDA erhofft man sich, dass sie moderner, schlanker und zeitgemäßer seien als AACR2. Die Fertigstellung ist für 2008 vorgesehen. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist angesichts der vorausgegangenen Erfahrungen mit AACR mehr als zweifelhaft.
    In einer Informationsveranstaltung im Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen in Köln hat die Deutsche Bibliothek am 11. November 2005 unter dem Titel "RAK, RSWK, AACR, IME-ICC, RDA - Wohin geht die Regelwerksentwicklung?" die neuen Pläne vorgestellt. Kompetente Bibliothekare gewannen dabei den Eindruck, dass die Katalogisierung durch RDA nicht einfacher, sondern im Gegenteil komplexer, komplizierter und damit auch zeitaufwändiger würde. Ganz unabhängig davon, ob die RDA unseren Vorstellungen entsprechen werden oder nicht, die deutschen Bibliotheken verlieren weitere vier, fünf oder mehr Jahre für die seit langem gewollte Modernisierung und Vereinfachung ihrer Katalogisierungsarbeiten. Durch den Verzicht auf die Ausarbeitung und Einführung der schon seit 1993 vorliegenden deutschen Regelwerksreform, RAK2 bzw. RAK-Online, das sklavische Sich-abhängig-machen von einer kaum zu beeinflussenden und nicht kalkulierbaren internationalen Entwicklung sowie das systematische Ignorieren berechtigter Fachkritik hat eine jahrzehntelange Verschleppung der dringend erforderlichen Rationalisierung der Katalogisierung zur Folge und stellt damit eine große Verschwendung an Personalressourcen und Steuermitteln dar. Die Migration nach AACR2/3 ist Schnee von gestern, nicht jedoch die Kritik der Umstiegsskeptiker an der Vorgehensweise der Deutschen Bibliothek und des Standardisierungsausschusses und die Fragen nach der Wirtschaftlichkeit und dem Nutzen des nun zur Debatte stehenden Regelwerks RDA. Der nachfolgende Text meines Vortrags bleibt deshalb ebenso wie die schon vor Jahren geäußerte Kritik an den Migrationsplänen mit großer Wahrscheinlichkeit weiter aktuell, sofern man die Abkürzung AACR gegen RDA austauscht oder diese ergänzt.
  7. Deutsche Nationalbibliothek plant Umstieg auf RDA (2011) 0.01
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    Content
    "Nach langjährigen Diskussionen in der Fachcommunity über das Für und Wider eines Umstiegs auf internationale Standards geht die Deutsche Nationalbibliothek nun von einem Umstieg auf den neuen Standard Resource Description and Access (RDA) ab Mitte 2013 aus. Dieser Termin orientiert sich an dem von der Library of Congress, der National Library of Medicine und der National Agricultural Library angestrebten Umstiegstermin zu Beginn des Jahres 2013. Ab diesem Zeitpunkt plant die Library of Congress, ihre Daten nur noch nach dem neuen Regelwerk zu erfassen und sie entsprechend auszuliefern. Da die Library of Congress einer der wichtigsten Lieferanten von Fremddaten in Deutschland ist, liegt es auf der Hand, dass ein Umstieg in der Deutschen Nationalbibliothek entsprechend zeitnah nachvollzogen wird. Mit diesem Plan wird ein ambitioniertes Ziel verfolgt, das zu erreichen es nun vorzubereiten gilt. Dabei muss die Bibliothek nicht von Null anfangen. Die Deutsche Nationalbibliothek und die dort angesiedelte Arbeitsstelle für Standardisierung arbeiten bereits seit Langem im Auftrag des Standardisierungsausschusses gemeinsam mit den Expertengruppen an der Entwicklung des neuen Standards mit. Angefangen mit Stellungnahmen zu ersten Entwürfen der RDA über Kommentare zum RDA-Gesamtentwurf bis hin zu Tests des RDA Toolkits, nachdem dieses im Sommer 2010 veröffentlicht wurde. Seit 2007 bearbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Nationalbibliothek im Rahmen eines Projektes verschiedene - zunächst nur - vorbereitende Arbeitspakete, die zum Teil als Grundlage für eine Entscheidung des Standardisierungsausschusses über einen Einsatz des neuen Regelwerkes im deutschsprachigen Raum angesehen wurden bzw. nach einer entsprechenden Entscheidung sofort zur Verfügung stehen sollten. Dazu gehören beispielsweise die Erarbeitung einer deutschen Übersetzung und ein Schulungskonzept bzw. die Erarbeitung von Schulungsunterlagen, mit deren Hilfe flächendeckende Schulungen angeboten werden können. Auch wurden im Rahmen des Projekts erste Überlegungen zu einem künftigen Datenmodell angestellt und die Vorgehensweise bei der Erstellung deutscher Anwendungsregeln beraten. Bei allen Aktivitäten müssen dabei immer mehrere Ebenen bedacht werden: die internationale, die deutschsprachige und die lokale. Um diese Ebenen sinnvoll miteinander zu verzahnen und die unterschiedlichsten Aspekte berücksichtigen zu können, arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Nationalbibliothek in den unterschiedlichsten Gremien mit bzw. stehen in engem Kontakt zu diesen. Eine ganz neue Facette in diesem Gefüge ist die European RDA Interest Group, EURIG, die unter Beteiligung der Deutschen Nationalbibliothek gegründet wurde und sich vor wenigen Wochen offiziell konstituiert hat.
    Mit Bekanntgabe ihrer Entscheidung möchte die Deutsche Nationalbibliothek dazu beitragen, dass das bislang bewegliche Ziel eines Umstiegs auf RDA fassbar wird. Als verlässliche Partnerin der Bibliotheken und Verbünde im deutschsprachigen Raum geht die Deutsche Nationalbibliothek einen Schritt voran und erbringt weitere Vorleistungen, von denen die gesamte Community profitieren kann. Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, dass der Standardisierungsausschuss sich in seiner Sitzung am 5. Oktober 2011 grundsätzlich für die Einführung des neuen Erschließungsstandards Resource Description and Access im deutschsprachigen Raum ausgesprochen hat und die erforderlichen Entscheidungsverfahren zur Einführung in den beteiligten Institutionen einleiten wird, mit dem Ziel, in der nächsten Sitzung des Standardisierungsausschusses am 31. Mai 2012 zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen. Gleichzeitig hat der Standardisierungsausschuss allen Beteiligten für ihre bisherigen Arbeiten zur Vorbereitung des Umstiegs auf die RDA im deutschsprachigen Raum gedankt und die Arbeitsstelle für Standardisierung darum gebeten, in Zusammenarbeit mit den Expertengruppen und weiteren relevanten Gremien, die Umsetzung des Umstiegs zügig voranzubringen. Dazu gehören neben Überlegungen zu künftigen Datenmodellen u.a. die Erarbeitung von Anwendungsregeln, die Veröffentlichung der deutschen Übersetzung des Regelwerkstextes sowie die Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Die Arbeitsstelle für Standardisierung nimmt diesen Auftrag an und wird alle notwendigen Schritte einleiten, damit der Übergang zu dem neuen Standard sowohl in der Deutschen Nationalbibliothek als auch in den Bibliotheken des deutschsprachigen Raums so unkompliziert wie möglich vonstatten gehen kann."
  8. Oehlschläger, S.: Projekt Mapping ISBDs to FRBR (2004) 0.01
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    Abstract
    Die Deutsche Bibliothek und die British Library fördern gemeinsam das Projekt »Mapping ISBDs to FRBR«. Beide Bibliotheken unterstützen damit die strategischen Ziele der IFLA-CDNL Allianz für bibliografische Standards. Die Deutsche Bibliothek ist innerhalb der Allianz verantwortlich für die Unterstützung der Pflege und Weiterentwicklung der ISBD, während die British Library für die Unterstützung von Pflege und Entwicklung der Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) zuständig ist. Für die Durchführung des Projekts konnte Tom Delsey gewonnen werden, der früher in der National Library of Canada beschäftigt war. Tom Delsey ist federführender Autor der FRBR und hat Beiträge zu vielen verschiedenen Aspekten der International Standard Bibliographic Descriptions (ISBDs) geliefert. Eine der größten Errungenschaften der IFLA auf dem Gebiet der bibliografischen Kontrolle ist die Schaffung von weit verbreiteten Regeln, die ihren Niederschlag in den verschiedenen Ausgaben der ISBDs und in dem anerkannten Modell der FRBR gefunden haben, welches auf der Basis der ISBDs, GARE (Guidelines for Authority and Reference entries) und GSARE (Guidelines for Subject Authority and Reference entries) entwickelt wurde. Für die Akzeptanz der IFLA-Arbeit in diesen Bereichen ist es äußerst wichtig, dass die ISBDs und die FRBR sich aufeinander beziehen und sich gegenseitig unterstützen, um für den Anwender eine Konsistenz zwischen beiden zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat die ISBD Review Group Überlegungen zur Angleichung der in den ISBDs benutzten Terminologie mit der der FRBR angestellt. Beim Versuch einer Terminologieangleichung ist die Gruppe jedoch auf Schwierigkeiten gestoßen, die zum Großteil darin begründet sind, dass die Begriffe, die in den FRBR benutzt werden, im Kontext eines »Entity-Relationship«-Modells definiert wurden, das von einer höheren Abstraktionsebene ausgeht als die Beschreibungen für die ISBDs. Während die Entitäten, die im FRBR-Modell definiert sind, sich einerseits klar auf die Elemente beziehen, die eine ISBD-Beschreibung bilden, sind diese andererseits nicht zwingend in jeder Hinsicht deckungsgleich. Insgesamt sind die Beziehungen zu vielschichtig, um durch einen einfachen Austausch der Terminologie dargestellt werden zu können. Deshalb haben die ISBD Review Group und die FRBR Review Group der IFLA beschlossen, dass ein anderer Weg der Annäherung verfolgt werden soll, um die Beziehungen zwischen den ISBDs und dem FRBR-Modell darzustellen. Es soll eine Tabelle entwickelt werden, die die Beziehungen jedes Elements, das in den ISBDs spezifiziert ist, dem korrespondierenden Entitätenattribut oder der Beziehung zuweist, wie sie im FRBR-Modell definiert ist. Diese Tabelle soll zeigen, dass die ISBDs und die FRBR miteinander in einer harmonischen Beziehung stehen. Zusätzlich soll sie die Abbildung der FRBR in den ISBDs (und anderen Standards) vervollständigen, die im Appendix A des FRBR Final Report dargestellt ist. Diese Abbildung würde es beiden Review Groups auch ermöglichen sicherzustellen, dass es kein Element in den ISBDs gibt, das nicht in den FRBR repräsentiert ist, und Änderungen in die Wege zu leiten, die notwendig sind, um zu einer größeren Konsistenz der beiden zu gelangen.
  9. Wiesenmüller, H.: AACR und kein Ende? : Ein kritischer Rück- und Ausblick auf die Regelwerksdiskussion (2005) 0.01
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    Abstract
    Nach einer zeitweise sehr heftig geführten Debatte um die Zukunft der Regelwerke schien der Umstieg von RAK auf die Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) in weite Ferne gerückt zu sein. Zu stark war die Gegenwehr vor allem bei den Spezialisten aus der bibliothekarischen Praxis, die sich von einem Wechsel keine großen Vorteile für die Verbundkatalogisierung und Opac-Recherche versprachen. Die Kritiker monierten zudem, dass der Umstellungsaufwand vordem Hintergrund knapper Finanzen vor allem für die kleineren Bibliotheken kaum zu schultern sei. Der Umstieg auf AACR und MARC bleibt dennoch ein Dauerbrenner: Durch die internationale Fachdiskussion um gemeinsame Regelwerke hat das Thema in jüngster Zeit wieder neue Nahrung bekommen. Im Mai des vergangenen Jahres ging ein kollektives Aufatmen durch die Bibliothekswelt: Einen Umstieg auf AACR2 - so wurde kolportiert - werde es nicht geben, das Projekt sei »gestorben«. Die offizielle Sprachregelung des Standardisierungsausschusses freilich gab schon damals Anlass zur Skepsis: »Nach Aussage der Studie stehen einem Umstieg keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen, statt dessen werden Vorteile eines Umstiegs aufgezeigt. Die Befürworter sehen jedoch zurzeit keine Möglichkeit, einen Umstieg generell durchzusetzen, und sprechen sich für eine schrittweise Internationalisierung des deutschen Regelwerks aus.« Es war daher damit zu rechnen, dass das Thema eher früher als später wieder aus der Schublade gezogen würde. Und tatsächlich: Schon bei der nächsten Sitzung im Dezember 2004 lag der Vorschlag auf dem Tisch, ein neues Regelwerk auf der Basis einer deutschen AACR-Übersetzung zu erarbeiten. Zwar wurde dieser sehr radikale Antrag zurückgezogen; nichtsdestoweniger wurden mit der Umstellung auf MARC21 und der Einführung von Deutsch als Ansetzungssprache Beschlüsse von weitreichender Konsequenz gefasst. Trotz der verständlichen Ermüdungserscheinungen, mit denen viele Kolleginnen und Kollegen der anhaltenden Regelwerksdiskussion mittlerweile begegnen, seien deshalb im Folgenden einige wichtige Entwicklungen und Ergebnisse der vergangenen Zeit nachgezeichnet und kommentiert.
    Content
    Nachtrag in BuB 57(2005) H.5, S.324: "AACR und kein Ende? Heidrun Wiesenmüllers kritischer Rück- und Ausblick auf die Regelwerksdiskussion, »AACR und kein Ende?«, ist in BuB Heft 3/2005 (Seite 198 bis 204) wegen einer technischen Panne ohne die zugehörigen Fußnoten publiziert worden. Die vollständige Fassung ist online verfügbar unter <www.bibliothek.uni-augsburg.de/kfe/mat/Wiesenmueller_BuB_57_3.pdf>."
  10. Kaestner, J.: ¬Das Regelwerk im Workflowprozess : Ergänzung zum Beitrag von Imgart Siebert, "Positionen zu RAK/AACR/RDA" (2006) 0.01
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    Content
    "Ergänzend zu dem höchst informativen Aufsatz von Imgart Siebert, "Positionen zu RAK/AACR/RDA"' ist es wichtig, darüber hinaus gehend erneut auf das zugrunde liegende strukturelle Problem hinzuweisen. Zur Zeit der Entwicklung der RAK und auch der AACR war die Zielsetzung die Modernisierung bzw. Erstellung eines Regelwerks, das sich gemäß dem technologischen Stand auf den Zweck der Erfassung des Bibliotheksbestands konzentrierte. Heute aber besteht die Aufgabe nicht darin, ein katalogimmanentes Regelwerk zu entwerfen, sondern einen Workflow vom Produzenten (Verlag) über die Bibliothek bis hin zum Endbenutzer (Käufer oder Bibliotheksbenutzer) ohne Medienbruch zu gewährleisten (siehe dazu auch Jürgen Kaestner, "Die Katalogisierung der Zukunft`). Wozu die Bibliotheken nicht in der Lage sind, haben inzwischen die Verlage geschafft. Mit dem ONIX-Standard wurde ein derartiges internationales, auf XML basiertes Regelwerk entwickelt, das einen Workflow über die gesamte Verwertungskette des Buchhandels gestattet http://www.editeur.org/. Dieses wird in der Diskussion, auch im Abschlussbericht des Projektes Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2) aber nur als nichtbibliothekarischer Standard für bibliographische Daten wahrgenommen. Diese Erkenntnisschranke ist darauf zurückzuführen, dass es immer noch undenkbar ist, die Bibliotheken mit einer veränderten Aufgabenstellung in einen Workflowprozess einzubringen, nämlich in der Funktion einer Institution, die kooperativ Normdateien entwickelt, pflegt und weiterentwickelt und nach bibliothekarischen Zwecken erforderliche Regelwerksstrukturen einbringt statt jedes einzelne Buch händisch (mit oder ohne Fremddatennutzung) zu katalogisieren. Regelwerksarbeit müsste sich an dieser aktuellen Aufgabenstellung orientieren. Man muss davon ausgehen, dass bei der Generierung und Verteilung bibliographischer Daten die Bibliotheken in diesem Prozess spätestens dann keine Rolle mehr spielen werden, wenn die ONIX-Daten - bibliographische Daten, Abstracts, Inhaltsangaben, Inhaltsverzeichnisse und weiteres ergänzendes Informationsmaterial - mittels RFID mit den einzelnen Büchern transportiert werden. Ihre Erfahrung mit der Strukturierung von Normdaten werden dann ebenso unberücksichtigt bleiben wie schon die klassischen dokumentarischen Instrumente bei der Entwicklung von Internet-Suchmaschinen und -Katalogen keine Rolle gespielt haben. Über die Fragen des Nutzens und der Kosten eines derart starr durchgehaltenen antiquierten Ansatzes des klassischen Katalogisierungsregelwerks, der eine ungeheure Verschwendung von Ressourcen zur Folge hat und den eigentlich aktuellen Aufgaben, der Inhaltserschließung konventioneller und digitaler Medien, der Informationsvermittlung und Personalisierung von Informationsdiensten für den Benutzer, Personal und Mittel entziehen wird, werden letztlich die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder befinden."
  11. Anglo-Amerikanische Katalogisierungsregeln : Deutsche Übersetzung der Anglo-American Cataloguing Rules, Second edition, 1998 Revision, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen bis März 2001 (2002) 0.01
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    Abstract
    Mit den Anglo-Amerikanischen Katalogisierungsregeln liegt nun die erste deutsche Übersetzung der weltweit verwendeten Anglo-American Cotologuing Rules (AACR2r) vor. Berücksichtigt wurden hierfür die Änderungen und Ergänzungen des Originalwerks bis einschließlich März 2001. Die Anglo-American Cotologuing Rules wurden bereits in viele andere Sprachen übersetzt und sind das in der Welt am weitesten verbreitete Regelwerk für die Formolerschließung in Bibliotheken. Die Übersetzung ins Deutsche wird einer breiten deutschsprachigen bibliothekarischen Öffentlichkeit als Hilfsmittel für den internationalen Austausch bibliographischer Daten dienen. Die Volltextübersetzung der AACR wurde von einem Team von Bibliothekaren durchgeführt, deren Muttersprache Englisch oder Deutsch ist und die gute Kenntnisse in der jeweils anderen Sprache haben. Die Erstübersetzungen der einzelnen Kapitel wurden von Fachleuten mit der jeweils anderen Muttersprache gegen- gelesen und bearbeitet. Dieses Verfahren gewährleistet die größtmögliche Genauigkeit und Verständlichkeit des gesamten Textes. Spezialisten vieler Fachgebiete - aus so unterschiedlichen Bereichen wie Datenverarbeitung, Kartographie, onglo-amerikanischem Recht, Blindenschrift, Kunst, Musik etc. - wurden für die Übersetzung konsultiert. Mit Hilfe eines ständig fortentwickelten Glossars in Form einer "Translation Help" konnte ein einheitliches Fachvokabular sichergestellt werden. Die vorliegende Fassung bietet eine reine Übersetzung des Textes, d.h. die englischsprachigen Ansetzungsbeispiele des Originals wurden in der deutschsprachigen Version beibehalten. Sie soll als Grundlage für die derzeitige Diskussion über die Vereinheitlichung von Regelwerken dienen. Die deutsche Übersetzung der Anglo-Amerikanischen Katalogisierungsregeln erscheint zu einer Zeit, in welcher der Umstieg von den Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAKj auf die AACR vor allem in den Verbünden intensiv diskutiert wird. Die hauptsächlichen Argumente für die Verwendung der AACR sind: - der für die Nutzer einheitliche Zugriff auf die Daten über Netze und Suchmaschinen, - die leichtere Übernahme onglo-amerikanischer Daten bei der Katalogisierung, - die größere Auswahl bei der Neubeschaffung von Bibliothekssoftware und - die leichtere Verbreitung deutscher Daten im Ausland. Eine Reihe von Einzelbibliotheken im deutschsprachigen Raum haben bereits den Umstieg auf die AACR vollzogen oder bereiten diesen vor. Ihnen wird die deutsche Übersetzung eine wertvolle Grundlage für die tägliche Arbeit sein. Das gilt vor allem für die Bibliotheken in der deutschsprachigen Schweiz, die die AACR bereits eingeführt haben. Unabhängig davon, ob in Deutschland die AACR eingeführt oder die RAK fortgeschrieben werden sollen: eine genaue Kenntnis der AACR ist zukünftig in jedem Fall unerlässlich. Die Übersetzung der Anglo-Amerikanischen Katalogisierungsregeln macht den schwierigen Regeltext der Fachöffentlichkeit erstmals in deutscher Sprache leicht zugänglich. Diese Übersetzung wird eine wichtige Diskussionsgrundlage und ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für Bibliothekare, Dokumentare und Archivare im gesamten deutschsprachigen Raum sein.
    Footnote
    Rez. in: Biblbiothek: Forschung und Praxis 27(2003) H.1-2, S.125-127 (K. Haller)
    Issue
    Hrsg. und übersetzt von Roger Brisson, Charles R. Croissant, Heide Hutchinson, Monika Münnich, Hans Popst und Hans-Jürgen Schubert
  12. Pampel, H.; Fenner, M.: ORCID - Offener Standard zur Vernetzung von Forschenden (2016) 0.01
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    Abstract
    Das internationale ORCID-Konsortium vernetzt Publizierende mit ihren Aufsätzen und Forschungsdaten über eine eindeutige ID. Weltweit besitzen bereits über 2 Millionen Forschende eine solche Kennung. Um ORCID in Deutschland zu fördern, wurde das Projektvorhaben "ORCID DE - Förderung der Open Researcher and Contributor ID in Deutschland" gebildet. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Förderung des auf drei Jahre angelegten Projekts im Februar 2016 bewilligt. Durch die Integration in über 230 digitale Informationsinfrastrukturen erleichtert die Open Researcher and Contributor ID, kurz ORCID, die Pflege der Publikationsliste für Forscherinnen und Forscher. Die Idee dahinter ist folgende: Jede Person, die im wissenschaftlichen Arbeitsprozess einen Beitrag leistet, kann sich über die eindeutige ORCID-Kennung mit ihren Publikationen, Forschungsdaten und anderen Produkten des Forschungsprozesses (zum Beispiel Software) eindeutig vernetzen. Damit werden diese Objekte sichtbar und technisch verlässlich mit ihren Erschafferinnen und Erschaffern verbunden. ORCID bietet das Potenzial, bisher verteilte Informationen standardisiert zusammenzuführen und damit einen Überblick auf die Forschungsleistung von Forschenden zu ermöglichen. Durch die Offenheit des Systems und des großen internationalen Konsortiums ist ORCID auf dem Weg, ein langfristig gültiger Identifikator im wissenschaftlichen Alltag zu werden.
    Ziel des DFG-Projekts ORCID DE ist es, die vielerorts erwogene Implementierung der ORCID an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch einen übergreifenden Ansatz nachhaltig zu unterstützen. Dabei stehen organisatorische, technische und rechtliche Fragen gleichermaßen im Fokus. Neben der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die Vernetzung und Verbreitung der ORCID im Bereich von Open-Access-Repositorien und -Publikationdiensten sowie die Verzahnung mit der Gemeinsame Normdatei (GND) wesentliche Aspekte des Projekts. Projektpartner von ORCID DE sind das Helmholtz Open Science Koordinationsbüro am Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ, die Deutsche Nationalbibliothek und die Universitätsbibliothek Bielefeld. Das Projekt wurde durch die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation (DINI) initiiert.
  13. Henze, G.: »Statement of International Cataloguing Principles« : Ein Grundsatzentwurf auf dem Weg zu einem internationalen Regelwerk (2004) 0.01
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    Content
    "Das »Statement of Principles« - allgemein bekannt als »Paris Principles« - wurde 1961 von der International Conference an Cataloguing Principles verabschiedet. Sein Ziel, als Basis für die internationale Standardisierung in der Katalogisierung zu dienen, ist sicherlich erreicht worden: Die meisten Katalogisierungsregelwerke, die in der Folgezeit weltweit entwickelt wurden, folgten den Prinzipien ganz oder in hohem Maß. Mehr als vierzig Jahre später ist das Bedürfnis nach gemeinsamen internationalen Katalogisierungsregeln gewachsen, weil Katalogisierer und Benutzer weltweit Opacs nutzen. Die IFLA hat einen Vorstoß unternommen, die »Paris Principles« Zielsetzungen anzupassen, die auf Online-Bibliothekskataloge und auch darüber hinaus anwendbar sind und Benutzerbedürfnissen dienen. Damit verbindet sich die Hoffnung, mit Hilfe überarbeiteter Prinzipien den internationalen Datentausch zu steigern und eine Leitlinie für die Entwicklung eines internationalen Katalogisierungsregelwerkes zu schaffen. Vom 28. bis 30. Juli 2003 fand in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main das erste IFLA Meeting of Experts an an International Cataloguing Code (IME ICC) statt, zu dem auf Einladung der Sektion Katalogisierung der IFLA Regelwerksexperten aus Europa, Amerika und Australien zusammentrafen. Arbeitssprache der Konferenz war Englisch. Barbara Tillett, Vorsitzende der IFLA Sektion Katalogisierung, moderierte und leitete die Konferenz. Für eine vergleichende Untersuchung zu grundlegenden Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den derzeit in Europa verwendeten Regelwerke waren im Vorfeld von den Regelwerksgremien »Steckbriefe« unter Verwendung eines einheitlichen Fragenkataloges erstellt worden, um Möglichkeiten einer Harmonisierung auszuloten und vielleicht sogar in naher Zukunft ein internationales Regelwerk zu entwickeln. Diese Aktivitäten werden unter dem Dach der IFLA weiter verfolgt.
    Zahlreiche Vorträge auf der Konferenz informierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. So präsentierte Barbara Tillett Überlegungen für eine virtuelle internationale Normdatei. Das VIAF-Projekt (Virtual International Authority File), das OCLC, die Library of Congress und Die Deutsche Bibliothek als Projektpartner gemeinsam durchführen, soll modellhaft die Möglichkeiten einer international vernetzten Normdatenarbeit ausloten, die Nutzerbedürfnisse auch in Bezug auf Sprache und Schrift berücksichtigt. John D. Byrum, Vorsitzender der IFLA ISBD Review Group, stellte die Funktionen der »International Standard Bibliographic Descriptions« (ISBD) vor. Priorität bei den ISBD-Arbeiten hat momentan der Abschluss eines generellen Revisionsprojekts der verschiedenen ISBD-Ausgaben. Ob es weniger, unter Umständen sogar nur eine Ausgabe der ISBD geben sollte, wurde in den Diskussionsbeiträgen durchaus kontrovers gesehen. Patrick Le Boeuf Vorsitzender der IFLA Working Group an FRBR (Functional Requirements for Bibliographic Records), erläuterte in seinem Vortrag das Modell der FRBR, bei dem es sich um ein Modell für ein Beziehungsgeflecht zwischen Einheiten, nicht um ein Datenmodell im engeren Sinne handelt. Er stellte in seinem Beitrag in Frage, ob eine radikale Einführung der eher abstrakten Terminologie der FRBR in ISBD und in Regelwerken wirklich eine ideale Lösung sei. Ein Schwerpunkt der Konferenz war die Arbeit und Diskussion in fünf Arbeitsgruppen, die sich mit - Personal names, - Corporate bodies, - Seriality, - Multipart structures sowie - Uniform titles and GMDs (General material designations) befassten und an allgemeinen Empfehlungen arbeiteten.
    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des »First IFLA Meeting of Experts an an International Cataloguing Code« haben sich auf einen Entwurf für das »Statement of International Cataloguing Principles«' geeinigt. Mittlerweile stehen bereits zahlreiche Übersetzungen in andere Sprachen zur Verfügung, darunter auch eine deutsche Übersetzung der Arbeitsstelle für Standardisierung. Die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen. Die Übersetzungen sind als Hilfsmittel für eine breitere Bekanntmachung und Diskussion gedacht. Der englischsprachige Entwurf der Erklärung ist die Basis für weitere Regionaltreffen von Regelwerksmachern und Katalogisierungsexperten in aller Welt: 2004 in Buenos Aires für die lateinamerikanischen Staaten, 2005 in Alexandria (Ägypten) für die Staaten des Mittleren Ostens, 2006 in Seoul (Korea) für die asiatischen Staaten und im Jahr 2007 in Durban (Südafrika) für die afrikanischen Staaten. Die neuen Prinzipien, die den Status eines Entwurfs haben, weiten die »Paris Principles« aus von rein textlichen Werken auf alle Materialarten und gehen über Aspekte der Bestimmung und Form einer Eintragung hinaus auch auf weitere Aspekte von bibliografischen Datensätzen und Normdatensätzen ein. Sie umfassen - Geltungsbereich, - Entitäten, Merkmale und Beziehungen, - Aufgaben des Katalogs, - Bibliografische Beschreibung, - Sucheinstiege, - Normdatensätze, - Grundlagen für Suchfunktionen. Die neuen Prinzipien bauen auf den großen Katalogtraditionen der Welt auf sowie auf den konzeptionellen Modellen der IFLA-Veröffentlichungen »Functional Requirements for Bibliographic Records« (FRBR) und »Functional Requirements and Numbering for Authority Records« (FRANAR), welche die »Paris Principles« auf den Bereich der Sacherschließung ausweiten."
  14. Hauke, P.: Umstieg von RAK auf AACR und Weiterarbeit an RAK : Notizen zu einer Informationsveranstaltung in Berlin (2004) 0.01
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    Content
    "Die Kollegen und Kolleginnen waren zum Teil von weit her angereist: Der Otto-Braun-Saal der Berliner Staatsbibliothek am Potsdamer Platz war gut besucht am 9. Dezember des vergangenen Jahres. Die Informationsund Diskussionsveranstaltung zum Thema »Umstieg von RAK auf AACR und Weiterarbeit an RAK - Aktueller Stand«, angeboten vom Referat Weiterbildung der Freien Universität Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bibliothek und der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, stieß auf großes Interesse. Seit dem bekannten »Nikolausbeschluss« des Standardisierungsausschusses (StA) vom G. Dezember 2001 zum angestrebten Umstieg von RAK auf AACR sowie von MAB auf MARC und dem Auftrag einer Machbarkeitsstudie hatte es über viele Monate eine sehr emotional geführte Diskussion innerhalb des deutschen Bibliothekswesens gegeben. Bereits im Jahr zuvor hatte eine Informationsveranstaltung desselben Veranstalters unter dem Titel »Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) statt RAK?« dessen räumliche Möglichkeiten gesprengt, sodass man kurzfristig in den großen Hörsaal des Konrad-Zuse-Zentrums ausgewichen war. Im Gegensatz zu der vom Standardisierungsausschusses geforderten Einstellung der Weiterentwicklung von RAK wurde auf dieser Veranstaltung deutlich: »Der StA kann hinsichtlich der >unverzüglichen Wiederaufnahme< auf breiteste Akzeptanz bauen: Auf einer Fortbildungsveranstaltung mit 180 Teilnehmern gestern in Berlin stellte ich sinngemäß die Frage, wer denn die RAK-Weiterarbeit begrüßen würde. Es waren nicht weniger als 180.« (B. Eversberg, InetBib 3. Dezember 2002) Ein Jahr später nun gab es Neues zu berichten, denn die Machbarkeitsstudie läuft, und erste Ergebnisse liegen bereits vor. Moderiert wurde die Veranstaltung von Konrad Umlauf, Professor am Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin.
    Drei Optionen Renate Gömpel, DDB Frankfurt am Main, stellte das starke Engagement Der Deutschen Bibliothek an der »Nationalen und internationalen Standardisierungsarbeit für Bibliotheken« in den Mittelpunkt ihres Referats. Hinsichtlich der vom Standardisierungsausschusses geforderten »Angleichung an internationale Regelwerke« sind für die DDB nunmehr drei Optionen als Schlussfolgerungen aus der Machbarkeitsstudie denkbar: Die »Migration zu existierenden angloamerikanischen Regeln«, die »Mitentwicklung eines neuen, modernen, internationalen Weges« oder die »Neuentwicklung eines modernen deutschösterreichischen Einzelweges«. Die beiden letzten Punkte machen deutlich, dass, entsprechend dem inzwischen revidierten »Nikolausbeschluss«, der früher angestrebte »Umstieg« nun sehr viel differenzierter bedacht wird. Luise Hoffmann, vom HBZ freigestellt für die Leitung der von Der Deutschen Bibliothek in Auftrag gegebenen und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Machbarkeitsstudie, referierte erste Ergebnisse und den derzeitigen Stand des Projektes, dessen Ziele - Vernetzbarkeit, ungehinderter Datentausch, freie Systemwahlunter bibliothekarischen, organisatorischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten untersucht werden. Schwerpunkte bilden denkbare Modelle und Szenarien eines Umstiegs, der Abgleich der Formate sowie der Regelwerke, eine Untersuchung der laufenden Katalogisierungspraxis sowie der sich abzeichnenden AACR-Weiterentwicklung, schließlich die Konsequenzen eines Umstiegs auf andere bibliothekarische Bereiche und - last but not least - die Wirtschaftlichkeit. Per Online-Fragebogen wurden Bibliothekssysteme und ihre Konfigurierbarkeit auf MARC21 abgefragt, ferner der Anteil an Fremddaten und der Aufwand für deren Nachbearbeitung, schließlich die Verbundfunktionalitäten. Die Differenzen in der Ansetzung von Personen- und Körperschaftsnamen dürften sich durch internationale gemeinsame Normdateien ausgleichen lassen, allerdings ist die Verknüpfung über ID-Nummern in offenen Systemen problematisch. Die AACR, definiert als »multinationales« Regelwerk, eröffnen die Möglichkeit der Ansetzung von Körperschaften in englischer oder deutscher Sprache - auf die eigentlich »modernere« Variante der nach RAK gegebenen Ansetzung in der Originalsprache müsste nach einem Umstieg verzichtet werden -, abgesehen von unterschiedlichen Splittingregeln, die bei konsequenter Umsetzung die Überprüfung und gegebenenfalls das Umschreiben alter Katalogisate inklusive »Umhängen« von Bestandsangaben bei Periodika erforderlich machen. Auch wenn in der DNB-CD vom März 2003 beispielsweise nur 5,8 Prozent und in der LoC nur 4,7 Prozent der Datensätze von solchen Splittings betroffen sind, dürfte der Aufwand, diese herauszufiltern, nicht unerheblich sein, ebenso wie bei den nach MARC21 flachen Hierarchien mehrbändiger Werke, die zum Beispiel in einem integrierten Bibliothekssystem für die Ausleihverbuchung nicht mehr nutzbar wären und nachträglich hierarchisiert werden müssten.
    Michael Löchert und Lars Rönnau (Kienbaum Consultants) referierten erste Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, bei der als Grundannahmen vorausgesetzt werden: Fremddatenübernahme ohne wei-tere Bearbeitung und sowieso erforderlicher Wechsel auf neue Systeme alle fünfzehn Jahre - un-abhängig von der Diskussion um einen Regelwerks- oder Formatwechsel. Ein quantitativ werten der Katalog von Pro- und Contra-Argumenten würde im Gesamtergebnis für einen Umstieg sprechen, insbesondere für wissenschaftliche Bibliotheken, bei denen man von 25 Prozent Fremddatenübernahme ausgeht. Für sich betrachtet, würde allerdings der Aspekt Datenqualität dafür sprechen, beim alten Regelwerk zu bleiben. Die Ergebnisse der ZDB-Umstiegs-Untersuchungen - im Detail nachzulesen unter <www. zdb.spk-berlin.de/zdb_ aktuell/aacr2_marc21_zdb.html> -, zusammengestellt von Barbara Sigrist, referiert von Barbara Pagel, machten deutlich, dass aufgrund unterschiedlicher Splittings in den Titeln sowie in den Körperschaftsnamen eine Überprüfung und gegebenenfalls Umarbeitung einer sehr großen Menge von Datensätzen der ZDB erforderlich würde. Ein Katalogschnitt zu einem bestimmten Erscheinungsjahr - denkbar für Monographienkataloge - ist für fortlaufende Sammelwerke wegen der vielfältigen bibliographischen Beziehungen der Titelaufnahmen miteinander und wegen der laufend erscheinenden Veröffentlichungen, die etwa vierzig Prozent aller ZDB-Titelaufnahmen ausmachen, nicht möglich. Hinzu käme das Umhängen der lokalen Exemplardaten an die gegebenenfalls wegen eines neuen Regelwerkes neuen Titeldatensätze, das von jeder beteiligten Bibliothek selbst zu leisten wäre. Aus Sicht der Zeitschriftendatenbank ist der Umstieg auf ein anderes Regelwerk somit nicht machbar. Allerdings baut die ZDB auf die Mitarbeit an einer internationalen Regelwerksentwicklung und will sich in den entsprechenden Gremien, insbesondere bei der Erarbeitung eines International Standard Serial Title, stark engagieren.
    Sabine Thänert vom Deutschen Archäologischen Institut (DAI) berichtete über die »Erfahrungen mit einem Umstieg auf AACR und MARC« und machte deutlich, dass und warum für das - international operierende und in internationalen Verbünden engagierte- DAI der Anlass eines Systemwechsels in diesem speziellen Fall auch die Entscheidung für die Anwendung der AACR sinnvoll machte. Bernhard Eversberg thematisierte die Perspektiven der geplanten Weiterentwicklung der AACR bis 2006 und machte deutlich, dass dort umzusetzende neue Denkmodelle auch in die Weiterentwicklung der RAK einfließen würden, sodass die Lösung letztendlich in einer Annäherung der beiden Regelwerke zu finden sei. Monika Münnich (UB Heidelberg) fragte: »Wie viel AACR braucht RAK? - Perspektiven einer neuen RAK« und stellte die - an den AACR orientierte - neu entworfene Grundstruktur eines künftigen Regelwerks vor. Es ist beabsichtigt, den Teil I der AACR2r (das heißt die bibliographische Beschreibung) so wörtlich wie möglich zu übernehmen, nicht jedoch die Bestimmungen für Haupt- und Nebeneintragungen beziehungsweise Ansetzung von Namen. Bei der Namensansetzung muss lediglich erreicht werden, dass die Entitäten von RAK und AACR übereinstimmen, um die Teilnahme an einer internationalen Normdatei zu gewährleisten. Der PowerPoint-Vortrag ist unter <www.rak-weiterarbeit.de/za.htm> zu finden; auf dieser Seite kann auch die Weiterarbeit an RAKverfolgtwerden.
    Die Podiumsdiskussion zum Abschluss, an der auch Prof. Ulrich Naumann, Direktor der UB der Freien Universität, beteiligt war, machte noch einmal die Skepsis sowohl hinsichtlich eines Umstiegs wie auch hinsichtlich der Machbarkeitsstudie, insbesondere der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Firma Kienbaum, deutlich. Es scheint sich eine deutliche Akzeptanz in Richtung einerseits »Weiterentwicklung der RAK«, andererseits Wechsel auf das Format MARC21 abzuzeichnen, wobei allerdings auch die Diskussion um die Rolle von XML als Rahmen für unterschiedliche bibliothekarische Formate nicht außer Acht gelassen werden darf. An der UB Braunschweig wird eine Material- und Fragensammlung zum Problemkomplex der Regelwerksumstellung gepflegt, abrufbar unter <www. allegro-c.de/formate/aacr-fr.htm>."
  15. Gumbrecht, C.: Workshop zur CJK-Katalogisierung am 18. Juni 2009 an der Staatsbibliothek zu Berlin : ein Bericht (2009) 0.01
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    Abstract
    Vor nunmehr acht Jahren gab Günter Schucher an dieser Stelle einen Situationsbericht zur Schaffung eines einheitlichen Katalogs für chinesische, japanische und koreanische (CJK-)Literatur in Deutschland, indem er eingangs feststellt: "Schon lange träumen deutsche Ostasienwissenschaftler von einem einheitlichen Katalog, der ihnen die Recherche originalsprachlicher Literatur in deutschen Bibliotheken erleichtern würde. Anders als in den USA blieb dieser Traum jedoch bisher unerfüllt." Schucher, der damalige Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Asienkunde e.V., hatte im Jahr 1999 eine vom BMBF finanzierte und vom Institut für Asienkunde betreute Studie durchgeführt, die die Möglichkeiten zur Verbesserung der Literaturversorgung der Ostasienwissenschaftler ausloten sollte. Die Studie dokumentiert die ungünstige Forschungssituation der Ostasienforschung in Deutschland im Hinblick auf die Verstreutheit der von ihr dringend benötigten originalsprachigen Literatur auf eine Vielzahl von Bibliotheken und Archive und die daraus resultierende erschwerte Recherchierbarkeit derselben. Neben den Staats- und Universitätsbibliotheken mit z.T. großen bis sehr großen Beständen solcher Literatur (allen voran die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbliothek in München), existieren ca. 100 Seminar- und Institutsbibliotheken. Die Studie konstatierte sowohl die mangelnde Kooperation bei Beschaffung und Katalogisierung seitens der Institute, die in der materiellen und personellen Unterausstattung mit Bibliothekaren ihre Ursache habe, als auch die Weigerung der Bibliotheksverbünde, den Ostasienbibliotheken durch Mehrschriftlichkeit ihrer Kataloge die Mitarbeit zu ermöglichen. Auf dem Workshop "Vernetzung von Bibliotheks- und Archivressourcen im Bereich Ostasienwissenschaften", am 20. April 2000, auf dem die Ergebnisse der Studie diskutiert wurden, kam man zu dem Ergebnis, "dass die Förderorganisationen bis zur Ermöglichung von Mehrschriftlichkeit in den Verbünden bereits die Schaffung eines einheitlichen CJK-Katalogs in Deutschland unterstützen könnten, der sich so weit wie möglich auf die Standards der Verbünde zu bewegen sollte, um die Katalogisate der beteiligten Bibliotheken qualitativ zu verbessern und eine spätere Integration zu erleichtern.
    Aufgrund dieser Empfehlung finanzierte das BMBF einen weiteren Workshop mit mit dem Titel "CJK-Fachbibliotheken auf dem Weg in die Verbünde", der am 3. und 4. Mai 2001 in Hamburg stattfand. Die Teilnehmer des Workshops waren Vertreter der CJK-Bibliotheken, Asienwissenschaftler, Vertreter der Bibliotheksverbünde, betroffener Ausschüsse und der Deutschen Bibliothek sowie Vertreter von Förderorganisationen. Man kam schon damals zu dem Schluss, dass in technischer Hinsicht keine Hindernisse mehr für eine Kooperation zwischen den CJK-BiblioIheken sowie zwischen diesen und den Verbünden existierten. Die Vertreter der Verbünde erklärten ihre Bereitschaft zur Unterstützung und Integration der CJKBibliotheken. Am 18. Juni diesen Jahres fand erneut ein Workshop zur CJK-Katalogisierung statt, nun an der Staatsbibliothek Berlin, auf Einladung derselben und der AG Kooperative Verbundanwendungen. Anlass hierfür war die Öffnung verschiedener Verbundkataloge für die originalsprachige Katalogisierung (HBZ 2006, BVB 2008, HeBIS Dezember 2008, SWB Januar 2009, GBV Mai 2009 (in separater Datenbank und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich für die SBB)), die einen zunehmenden Bedarf an größerer Vereinheitlichung in der Katalogisierungspraxis mit sich bringt. Zu den insgesamt 50 Teilnehmern des Workshops zählten Vertreter der Verbünde, der Deutschen Bibliothek (aus dem Bereich der Normdateien sowie der Informationstechnik) sowie Vertreter der mit der Katalogisierung von CJK-Literatur Befassten aus einer ganzen Reihe von Einrichtungen, u.a. auch aus der Schweiz und Österreich. Der Workshop wurde moderiert von Matthias Kaun (Leiter der Ostasienabteilung der SBB). Formuliertes Ziel des Workshops war die Erarbeitung einer gemeinsamen Katalogisierungspraxis für die originalschriftliche CJK-Katalogisierung sowie einer einheitlichen Regelung der Transkriptionen.
    In der Einführung sprachen zunächst Matthias Kaun und Silke Horny (BSZ) über Problemstellung und Ziel des Workshops aus Sicht der Sondersammelgebiet-Bibliothek (SSG Ost- und Südostasien) bzw. der Verbünde. Matthias Kaun stellte fest, dass bei den Ostasienbibliothekaren in Deutschland bzw. Europa nach wie vor für die Katalogisierung von originalsprachiger Literatur Diskussions- und Handlungsbedarf im Hinblick auf Regelungen, Praxis und technische Lösungen bestehe. Er erwähnte Lösungsansätze, die für Zeitschriften in der Zeitschriftendatenbank existieren, vermisste jedoch eine übergreifende Praxis für den Bereich der Formalerschließung von Monographien, im Bereich der Namensansetzungen sowie der Normdaten. Während die Nutzung von Fremddaten an der SBB seit 1990 Praxis war, fehlt es auch heute noch an Kooperation bzw. Datenaustausch in Deutschland. Matthias Kaun formulierte die Notwendigkeit einer Professionalisierung im Bereich der CJK-Katalogisierung und damit verbunden der Erarbeitung einer gemeinsamen Praxis im Bereich der Titel und Verfasser in Originalschrift und / oder auch Transkriptionen sowie im Bereich der Normdaten (PND / GKD) wie auch die Notwendigkeit der Definition eines Zeichenvorrats. Erklärtes Ziel des Workshops war somit zunächst eine stärkere Sensibilisierung für die bestehenden Probleme und dann die Bildung von Arbeitsgruppen, die sich den Fragen einer gemeinsamen Praxis annehmen sollen, um auf deren Grundlage Lösungsansätze kooperativ verbundübergreifend erarbeiten, testen und umsetzen zu können.
    Es folgte ein Überblick über die derzeitige Praxis der Katalogisierung chinesischer bzw. japanischer Bestände (da zu wenige Vertreter aus Bibliotheken mit koreanischen Beständen anwesend waren, wurde dieser Teil auf dem Workshop weitestgehend ausgeklammert) an fünf verschiedenen deutschen Einrichtungen, in dem deutlich wurde, dass die Bedingungen unter denen gearbeitet wird (Personal- und Sachmittel) äußerst unterschiedlich sind und dass die einzelnen Institutionen untereinander kaum vernetzt sind bzw. Informationen austauschen. Matthias Kaun, Anne Labitzky-Wagner (Institut für Sinologie, Universität Heidelberg) und Julia Welsch (Asien-Afrika-Institut, Universität Hamburg) gaben einen Einblick in die chinesischsprachige, Ursula Flache (Staatsbibliothek zu Berlin), Aoki Hisae (Japan-Zentum, Philipps-Universität Marburg) und Dr. Klaus Gottheiner (Universitätsbibliothek Trier) in die japanischsprachige Katalogisierungspraxis. Erstere reicht von der kompletten Datenübernahme aus China im Fall der SBB, Fremddaten werden via Z39.50 aus China (von der National Library of China, Beijing übernommen - seit Mai diesen Jahres sind diese Daten in oben erwähnter separater Datenbank des GBV zu recherchieren -, bis hin zum Angebot eines Digitalen Zettelkatalogs für Altdaten an der Bibliothek des Asien-Afrika-Instituts/Abteilung Sprache und Kultur Chinas der Universität Hamburg bzw. Katalogisierung neuer Titel ausschließlich in lateinischer Umschrift bei paralleler Führung einer separaten Word-Datei in Originalschrift.
  16. RAK-WB : Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (1994) 0.01
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    Content
    Enthalten sind alle Veränderungen die mit der RAK-Mitteilung Nr.14 im Entwurf veröffentlicht und im August 1994 in Kraft gesetzt worden sind
    Editor
    Deutsches Bibliotheksinstitut / Kommission für Erschließung und Katalogmanagement
  17. Rusch-Feja, D.D.: Metadaten zur Erschließung digitaler Ressourcen und PURL (1997) 0.01
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    Source
    Weiter auf dem Weg zur Virtuellen Bibliothek! Praxis, Projekte, Perspektiven. 2. INETBIB-Tagung der Universitätsbibliothek Dortmund und der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Archiv-Bibliothek - Dokumentation vom 10.-11.3.1997. 2., erw. Aufl. Hrsg. von B. Tröger u. H.-C. Hobohm
  18. Hoffmann, L.: Probleme bei der Anpassung des Metadatenformats von IBIS ab Dublic Core und die Auswirkungen auf die Verbunddatenbank (1997) 0.01
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    Weiter auf dem Weg zur Virtuellen Bibliothek! Praxis, Projekte, Perspektiven. 2. INETBIB-Tagung der Universitätsbibliothek Dortmund und der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Archiv-Bibliothek - Dokumentation vom 10.-11.3.1997. 2., erw. Aufl. Hrsg. von B. Tröger u. H.-C. Hobohm
  19. Pagel, B.; Sigrist, B.: Erschließung elektronischer Dokumente in der Zeitschriftendatenbank (ZDB) (1999) 0.01
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    Abstract
    Seit Ende 1997 werden elektronische Zeitschriften zunehmend in der ZDB katalogisiert. Die Verfasserinnen beschreiben den erreichten Stand in Bezug auf notwendig gewordene strukturelle Anpassungen im System und Ergänzungen der ZDB-Katalogisierungsvorschriften, Entstehung und Festlegungen des Regelwerks NBM werden diskutiert
  20. Höhne, H.: Erfahrungen bei der Umstellung des alphabetischen Kataloges der Deutschen Bücherei von PI auf RAK (1993) 0.01
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    Source
    Der Österreichische Bibliothekartag 1988, Linz, 5.-10. September 1988, Vorträge und Kommissionssitzungen, Pre-Conference Seminar. Hrsg.: Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare

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