Wessel, H.-P.: RSWK und RAK - die Geschichte einer unendlichen Annäherung? (2005)
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- Abstract
- "Für die Schlagwortkatalogisierungsregeln ist im Bereich der Ansetzung von Personennamen, Körperschaftsnamen und Titeln, in denen sie sich mit den Formalkatalogisierungsregeln überlappen, eine Konformität mit diesen aus verschiedenen Gründen sehr wünschenswert, wenn nicht geboten."' Diese These von Peter Baader, seinerzeit Leiter der Abteilung Alphabetische Katalogisierung der Deutschen Bibliothek, stammt aus der Zeit vor dem Erscheinen der ersten Auflage (1986) der RSWK und ist heute immer noch genauso aktuell wie im Jahre 1983. Baader warnte vor einer "Zersplitterung" der jeweiligen Regelungen, konnte diese jedoch nicht verhindern, da die RSWK sich letztlich auf etablierte deutsche Schlagwortregelwerke und die Ergebnisse von Abstimmungen durch deutsche Bibliotheksverbünde und Einzelbibliotheken beriefen. Dies geschah nicht zuletzt, um die Akzeptanz der RSWK als neues Einheitsregelwerk zu erhöhen. Zwanzig Jahre später diskutiert die deutschsprachige bibliothekarische Fachwelt endlich ergebnisorientiert über die Angleichung von RAK und RSWK, jetzt allerdings unter Anpassung der RAK an Struktur und Inhalte der Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) bzw. ihres Nachfolgers. Die folgende Darstellung unternimmt den Versuch, auf der Grundlage dieser Prämisse das Modell eines für die Formal- und Inhaltserschließung gemeinsamen deutschen Regelwerks zu skizzieren und die noch bestehenden Unterschiede zu dokumentieren. Zum besseren Verständnis des doch so langwierigen Annäherungsprozesses soll zunächst die bisherige Entwicklung betrachtet werden. Eckpunkte der Vorgeschichte - Die DBI-Kommission für Erschließung und Katalogmanagement (KEK) beschließt 1991 in ihrem Arbeitsprogramm den Abgleich beider Regelwerke und erklärt 1992 ihre Absicht, die Ansetzungen der Personennamen in RAK und RSWK zu harmonisieren. - Die Expertengruppe Online-Kataloge empfiehlt 1994 einheitliche Ansetzungsformen in RAK und RSWK für Personen- bzw. Körperschaftsnamen sowie eine umfassende Bestimmung von Einheitssachtiteln. - Die Expertengruppen RAK und RSWK beschließen 1996, dass bei der Ansetzung von Personen- und Körperschaftsnamen substanzielle Abweichungen zwischen den beiden Regelwerken vorläufig erhalten bleiben und stattdessen unterschiedliche Ansetzungsformen miteinander verknüpft werden sollen. Kurz nach dem Beginn der Diskussion über einen möglichen Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC 21, AACR2) fasst der Standardisierungsausschuss im Juni 2002 den Beschluss zur Angleichung von RAK und RSWK. Ausgangspunkt sollen die Ansetzungsformen von Personen und Körperschaften sein. Im Dezember 2002 wird von einem RAK-RSWK-Expertentreffen vorgeschlagen, bei Regeländerungen die AACR2 zu berücksichtigen, ein gemeinsames Datenformat für PND, GKD und SWD zu entwickeln, den Änderungsaufwand in den Normdateien abzuschätzen und einen Zeitplan für ein gestuftes Vorgehen bei den Regeländerungen zu entwickeln. Im Mai 2004 beschließen die Expertengruppen Formalerschließung, PND und RSWK/SWD bei getrennten und überwiegend unterschiedlichen Regelwerkstexten einheitliche Ansetzungsformen in RAK und RSWK für Personennamen. Der Standardisierungsausschuss erklärt seine Absicht, einen für Formal- und Inhaltserschließung gemeinsamen Regelwerkstext zu veröffentlichen. Im Januar 2005 wird von Vertretern der Expertengruppen ein von der Arbeitsstelle für Standardisierung vorgelegtes Arbeitspaket "Gemeinsame Ansetzungsregeln für Körperschaften" (GKR) beschlossen. Im März 2005 legt die Arbeitsstelle für Standardisierung ein Konzept zur Entwicklung eines gemeinsamen Normdatenformats vor.