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  1. Boettger, K.-P.; Geisselmann, F.; Grube, H.; Lehmann, K.: Kooperationsvereinabrung zur Systematikpflege ASB und KAB (2004) 0.01
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    Abstract
    Zweck dieser Kooperationsvereinbarung zwischen BIB, DBV und ekz ist die laufende Aktualisierung der Allgemeinen Systematik für öffentliche Bibliotheken (ASB)und der Klassifikation für Allgemeinbibliotheken (KAB). Alle drei Kooperationspartner sind an der Pflege dieser Systematiken interessiert und wollen im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten eine Auffanglösung finden, um das Know-how, die Daten, das Urheberrecht und Akten zur Systematikpflege der letzten Jahre zu sichern, die Neuausgabe der KAB abzuschließen und Verfahren zu entwickeln, um die Systematikpflege zu gewährleisten. Für die Systematikkooperation unterhalten die drei Kooperationspartner die Steuerungsgruppe Systematikkooperation. Die jetzige Expertengruppe zur KAB bleibt bis zur Fertigstellung der KAB formal als DBV-Expertengruppe bestehen.
    Content
    "Kooperationsvereinbarung zur Systematikpflege der Allgemeinen Systematik für öffentliche Bibliotheken (ASB) und der Klassifikation für Allgemeinbibliotheken (KAB) zwischen dem Berufsverband Information Bibliothek e. V. (BIB), dem Deutscher Bibliotheksverband e. V. (DBV) und der ekz.bibliotheksservice GmbH (ekz). Präambel Aufgrund der Auflösung des EDBI und fehlender, kurzfristig greifender Nachfolgeregelungen vereinbaren BIB, DBV und ekz eine Kooperation zur Wahrnehmung der Pflege der Systematiken ASB und KAB. Alle drei Kooperationspartner sind an der Pflege dieser Systematiken interessiert und wollen im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten eine Auffanglösung finden, um das Know-how, die Daten, das Urheberrecht und Akten zur Systematikpflege der letzten Jahre zu sichern, die Neuausgabe der KAB abzuschließen und Verfahren zu entwickeln, um die Systematikpflege zu gewährleisten. Dazu ist das entstehende Kompetenznetzwerk in geeigneter Form einzubeziehen. Im Rahmen dieser gemeinsamen Initiative soll ein langfristiger Weg gefunden werden, um auf pragmatischem Wege eine schrittweise Anpassung beider Systematiken zu erreichen. Eine künftige Erweiterung der Kooperation auf weitere Standardsystematiken öffentlicher Bibliotheken ist vorstellbar. § 1 Zweck Zweck dieser Kooperationsvereinbarung ist die laufende Aktualisierung der ASB und der KAB. Darüber hinaus können bei Einvernehmen der Vertragspartner alle Vorhaben mit einbezogen werden, die dem Einsatz dieser Systematiken in der Praxis und in zentralen Dienstleistungen sowie der Verbreitung der Systematiken dienlich sind.
    § 2 Organisation 1. Für die Systematikkooperation unterhalten die drei Kooperationspartner die Steuerungsgruppe Systematikkooperation. Der Steuerungsgruppe obliegt das umfassende Controlling der Systematikpflege: Definition der Aufgaben, der Projektdauer, der Projektmittel sowie der Evaluation.Jeder Kooperationspartner hat die Möglichkeit, zwei Vertreter in die Steuerungsgruppe einzubringen. Entscheidungen innerhalb der Steuerungsgruppe werden nach Möglichkeit im Konsens aller drei Kooperationspartner getroffen. Sollte ein solcher Konsens im Einzelfall nicht möglich sein, können Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden, sofern mindestens ein Vertreter jedes der drei Kooperationspartner anwesend ist und sofern es sich nicht um grundlegende Fragen handelt. 2. Die Organisation der Überarbeitung der einzelnen Systematik obliegt der Arbeitsstelle Systematikkooperation. Für die koordinierende, sachbearbeitende und redaktionelle Arbeit der Arbeitsstelle schließt jeweils ein Verband (BIB für ASB; DBV für KAB) einen Honorarvertrag mit einer dafür geeigneten Person ab. 3. Die konkrete Überarbeitung der einzelnen Systematik durch die Arbeitsstelle wird aus der Praxis heraus unterstützt durch zwei Expertengruppen. Die Federführung für die Expertengruppe zur Bearbeitung der KAB obliegt dem DBV; die Federführung für die Expertengruppe zur Bearbeitung der ASB hat der BIB. Die Mitglieder werden im Einvernehmen mit der Steuerungsgruppe Systematikkooperation berufen. Sie besteht jeweils aus bis zu 5 Vertretern vom BIB (bei der ASB) bzw. vom DBV (bei der KAB), bis zu 3 Vertretern der ekz, einem Vertreter der Arbeitsstelle. In der Expertengruppe hat die Arbeitsstelle geschäftsführenden und beratenden Status; sie organisiert die Arbeit der Expertengruppe, bereitet die einzelnen Sitzungen vor und sorgt für die Sitzungsprotokolle und - am Ende - für die druckfertige Vorlage der Systematik. Die Expertengruppe wählt eine/n Vorsitzende/n aus ihren Reihen. Sie/er vertritt den federführenden Verband (BIB oder DBV).
    § 3 Arbeitsweise 1. Die beiden Klassifikationen ASB und KAB sind langfristig nach gemeinsamen Leitlinien zu entwickeln und schrittweise einander anzupassen. 2. Es wird in einem befristeten Zeitraum jeweils die Systematik überarbeitet, die am dringendsten der Überarbeitung bedarf. Die Arbeitsstelle trägt der Steuerungsgruppe den Aktualisierungsumfang vor. Von der Steuerungsgruppe Systematikkooperation wird festgelegt, in welcher Reihenfolge die Systematiken überarbeitet werden und in welchem Zeitraum die jeweilige Aktualisierung erfolgen soll. 3. Die Expertengruppen sind jeweils für den Zeitraum einzuberufen, in dem die Aktualisierung der jeweiligen Systematik ansteht. Bei Beginn bzw. Abschluss einer Aktualisierung sollen beide Expertengruppen gemeinsam tagen, um das Arbeitsprogramm einschließlich Anpassungsarbeiten gemeinsam zu beraten und der Steuerungsgruppe vorzuschlagen. 4. Die ekz dokumentiert in ihrer laufenden Systematisierungsarbeit bei Neuerungen die Systematisierungskonventionen und den weitergehenden Änderungsbedarf und bringt dieses Wissen und dessen Dokumentation in die Überarbeitung der Systematiken ein.
    § 4 Publikation 1. Der jeweilige Verband übernimmt die Publikation der betreffenden Neuauflage sowie der dazugehörigen Schlag- und Stichwortregister: BIB für ASB und DBV für KAB. 2. Beide Verbände legen einvernehmlich die einheitliche Gestaltung der Publikation fest, um auch so die langfristige Zusammenführung zu befördern. § 5 Mittel 1. BIB und DBV bringen in diese Kooperation die Urheberrechte an beiden Systematiken ein. Für koordinierende, sachbearbeitende und redaktionelle Aufgaben im Rahmen der Arbeitsstelle Systematikkooperation stellen DBV und BIB darüber hinaus die Erlöse aus der Verwertung dieser Urheberrechte im notwendigen Umfang zur Verfügung. BIB und DBV tragen außerdem jeweils maximal 1.000 Euro jährlich zur Abdeckung der Sachkosten (insbesondere der Reisekosten) der Expertengruppe. 2. Die ekz bringt sich mit Systematisierern und Lektoren aktiv in die Arbeit der Expertengruppe ein. 3. Die ekz beteiligt sich darüber hinaus mit 1.000 Euro jährlich an den Sachkosten (insbesondere Reisekosten) der Expertengruppe bei, wobei damit die Expertengruppe unterstützt wird, die gerade tätig ist (s. § 3). Personalkosten sind aus diesen Mitteln nicht zu bestreiten. 4. Das Urheberrecht an der veränderten Fassung der betreffenden Systematik bleibt beim jeweiligen Verband, BIB oder DBV. Er fungiert als Herausgeber. Die weitere Verwertung der überarbeiteten Systematiken bleibt den Verbänden BIB bzw. DBV vorbehalten. Dabei ist auf eine maschinelle Fassung zu verzichten, wenn diese Vermarktung die Finanzierung der Arbeitsstelle gefährdet. 5. Fortbildungsmaßnahmen zu Neuauflagen und zur Systematisierungspraxis sind im Interesse der Kooperationspartner von der Arbeitsstelle mit interessierten Büchereien bzw. Fachstellen getrennt zu regeln. Eine Urheberrechtsabgabe wird dazu nicht erhoben.
    § 6 Laufzeit 1. Diese Vereinbarung ist auf unbefristete Dauer abgeschlossen. 2. Sie ist mit Abschluss einer Neubearbeitung schriftlich kündbar. 3. Sie ist aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem halben Jahr jeweils zum Jahresende kündbar. 4. Die Kündigung muß schriftlich an die beiden Kooperationspartner erfolgen. Der Grund ist zu nennen. § 7 Schlussbestimmungen 1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit und nicht nur zu Beweiszwecken der Schriftform. 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Kooperationspartner verpflichten sich, die sich als ungültig erweisende Bestimmung durch eine gültige, dem wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Bestimmung zu ersetzen und sich gegenseitig so zu stellen, als ob diese Bestimmung vom Zeitpunkt der Ungültigkeit an vereinbart gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Lücken in der Vereinbarung.
    Anhang zur Kooperationsvereinbarung zur Systematikpflege von ASB und von KAB zwischen BIB, DBV und ekz 1. Die chronologisch erste Aufgabe im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Systematikpflege von BIB, DBV und ekz ist die Fertigstellung und Publikation der KAB. 2. Die jetzige Expertengruppe zur KAB bleibt bis zur Fertigstellung der KAB formal als DBV-Expertengruppe bestehen. Zur Finanzierung der ausstehenden Arbeit dienen unter anderem die verbliebenen Mittel der ekz zur Förderung der Systematikpflege. 3. Aktuell ist außerdem seitens des BIB für den Nachdruck der ASB zu sorgen."