Henze, G.; Arbeitsstelle für Standardisierung: Information zum Stellungnahmeverfahren Angleichung der Ansetzung von Personennamen (2004)
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- Im öffentlichen Stellungnahmeverfahren "Angleichung der Ansetzung von Personennamen nach RAK-WB und RSWK" <http://www.ddb.de/professionell /afs dok reg entw.htm>, das vom 19. Juli bis 1. September durchgeführt wurde, sind 10 Stellungnahmen in der Arbeitsstelle für Standardisierung eingetroffen. Allen, die sich am Stellungnahmeverfahren beteiligt haben, sei auch auf diesem Wege noch einmal herzlich gedankt! Mit Ihrer Bereitschaft, sich mit den Entwürfen inhaltlich auseinander zu setzen, tragen Sie zu einem bestmöglichen Ergebnis bei. Die beteiligten Expertengruppen Formalerschließung, PND und RSWK/SWD des Standardisierungsausschusses sind über die eingetroffenen Stellungnahmen informiert worden. Die Arbeitsstelle für Standardisierung arbeitet gemäß dem vom Standardisierungsausschuss gebilligten Vorschlag, einen gemeinsamen Regelwerkstext für die Ansetzungsregeln von Personennamen der Formal- und Sacherschließung zu schaffen, momentan an einer Vorlage für einen gemeinsamen Text, der sich an der Struktur der AACR2 orientiert und die von den Expertengruppen vereinbarten Inhalte respektiert. Die vom Standardisierungsausschuss im öffentlichen Stellungnahmeverfahren gestellten Fragen zu mittelalterlichen Namen und ausführlicherer Namensangabe als Zusatz bei der Individualisierung bedürfen ebenso wie die zukünftige Ausrichtung der Regelwerksarbeit nach Abschluss des DFG-Projektes "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" einer Grundsatz-Entscheidung des Standardisierungsausschusses am 15.12.2004. Hier sind die Personennamen ein Baustein unter weiteren.
Präzisierung des § RAK-NBM 109,3 Die Deutsche Bibliothek veröffentlicht auf ihrer Website als Ergebnis der Expertengruppe Online-Ressourcen eine Präzisierung des § RAK-NBM 109,3. <urn:nbn:de:1111-2004072117> http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-2004072117 Ein Hinweis von HeBIS brachte zutage, dass die mit den RAK-NBM-Präzisierungen (Stand: Februar 2000) in § RAK-NBM 109,3 von der früheren Ad-hocArbeitsgruppe zur Erschließung elektronischer Ressourcen der Konferenz für Regelwerksfragen getroffene Festlegung von den Verbünden und Der Deutschen Bibliothek so nicht für fortlaufende Sammelwerke generell angewendet wird. Die Expertengruppe Online-Ressourcen hat sich seit ihrer ersten Sitzung im Juli 2003 mit der Frage befasst, ob für den Sonderfall, dass nur einzelne Teile einer Schriftenreihe als elektronische Ressource erscheinen, eine oder zwei Einheitsaufnahmen für eine Schriftenreihe angelegt werden sollen. Die Mitglieder der Expertengruppe Online-Ressourcen haben nach ausführlicher Beratung entsprechend der mehrheitlich geübten Verbundpraxis mehrheitlich eine Ergänzung des Regelwerkstextes beschlossen. Die Grundregeln der §§ RAK-NBM 2,3 und 109 sind nicht geändert worden. Für eine Schriftenreihe, die z. B. parallel als Print- und elektronische Ressource im Fernzugriff erscheint, werden zwei Einheitsaufnahmen angelegt. Der Standardisierungsausschuss hat im September 2004 in einem Umlaufverfahren einer Veröffentlichung und Inkraftsetzung des in der Expertengruppe Online-Ressourcen erzielten Ergebnisses zu § RAK-NBM 109,3 zugestimmt. Die Ergänzung ist im Regelwerkstext fett gekennzeichnet. Die entsprechende alte Seite der RAK-NBM-Präzisierungen ist durch die neue Seite zu ersetzen."