Document (#35712)
- Author
- Lüderssen, K.
- Title
- Wer determiniert die Hirnforscher? : Was ist Willensfreiheit (4)
- Issue
- [Interview].
- Source
- Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21
- Year
- 2010
- Series
- Feuilleton
- Abstract
- Ändert die Hirnforschung das Menschenbild - und damit auch das Strafrecht? Ein FR-Gespräch mit dem Rechtswissenschaftler Klaus Lüderssen über die Herausforderungen durch die Hirnforschung.
- Content
- "Herr Professor Lüderssen, ist der Mensch Herr seiner Handlungen und Gedanken? Das weiß ich nicht. Es gibt das Selbstbewusstsein, und Max Planck hat sich in dem Aufsatz, auf den Sie anspielen, ohne weiteres auf diese Quelle bezogen. Das ist aber problematisch, weil man über das Vermögen, mit dessen Hilfe man etwas sieht und erkennt, selber ja keine Erfahrungen sammeln kann. Das ist eine unhintergehbare Individualität. Die moderne psychologisch-philosophische Forschung spricht von transzendentalem Naturalismus. Damit ist gemeint, dass das "Ich", so sehr es sich auch objektiviert und gewissermaßen neben sich stellt, eine unbekannte Größe bleibt. Die Hirnforschung hat sich in den letzten Jahren verstärkt um den Versuch einer solchen Erklärung bemüht: Wo ist das "Ich"? Verstehe ich Ihre Skepsis richtig, dass uns die Hirnforschung diese Erklärung nicht geliefert hat? Das hat sie in der Tat nicht getan! Einige - nicht alle - Hirnforscher sagen, dass eine zentrale Schaltstelle im Hirn, die man sich als neuronale Repräsentation des "Ich" vorstellen muss, nicht auffindbar sei. Daraus folge, dass das Gehirn dezentralisiert organisiert ist, ohne "Ich". Dieser Schluss ist wissenschaftstheoretisch unhaltbar. Ist das der Grund, warum Sie in einem Aufsatz von einer "hochgemuten Hirnforschung" gesprochen haben? Es gibt die Rede vom "hochgemuten Griff" des Gerichts nach der Wahrheit. Daran muss ich wohl gedacht haben bei jener Äußerung.
Gerade das Strafrecht ist während der letzten zehn Jahre von Seiten der Hirnforschung radikalen Forderungen und Reformbestrebungen ausgesetzt worden. Zu Recht? Wenn Sie sagen, das Strafrecht sei Forderungen ausgesetzt worden, dann ist das richtig. Aber wenn der Eindruck erweckt wird, da sei durch die Hirnforschung etwas in Gang gekommen, dann ist das nicht richtig, denn die meisten Strafrechtler reagieren ablehnend. Sie haben eine Weile gebraucht, um zu begreifen, was da passiert. Dann aber haben sie sich fleißig in die Materie vertieft und entweder gesagt, das ist wissenschaftlich nicht genügend erforscht, also machen wir bis auf weiteres erst einmal so weiter, oder sie haben die wissenschaftstheoretischen Defizite von vornherein ignoriert, weil ohnehin nur das Schuldprinzip der Würde des Menschen entspreche. Sollte der Hirnforschung irgendwann aber der Beweis gelingen, dass es keine neuronale Repräsentation des "Ich" gibt, müssen wir uns, glaube ich, neu orientieren. Dann können wir zwar immer noch sagen: wir bleiben beim Prinzip der Zurechnung, aber der Hinweis, dass diese Auffassung auf eine Einbildung hinausläuft, wird nicht ohne Wirkung sein. Die Diskussion, die bestimmte Hirnforscher jetzt schon führen wollen, würde ernsthaft werden. Welche Folgen hätte das? Präventive Konditionierung statt repressiver Zurechnung fordern jene Hirnforscher jetzt schon - also: eine Manipulation des Menschen. Abgesehen davon, dass das mit den durch unsere Verfassung geschützten Werten nicht vereinbar wäre, müsste man darauf verzichten, den Menschen dort aufzusuchen, wo er sich verantwortlich fühlt, und das wäre im Sinne der Prävention nicht zweckmäßig.
Befürchten Sie eine Entmoralisierung des Rechts? Recht und Moral sind nicht identisch, aber es gibt sich überschneidende Kreise. Fast immer, wenn im Recht etwas umstritten ist, geht es gleichzeitig auch um moralische Forderungen, etwa im Kriegsrecht, bei der Behandlung von Gefangenen, bei der Sterbehilfe. Die schon rechtlich anfechtbare Konditionierung des Menschen ist so lange auch unmoralisch, wie wir Gründe dafür haben, unsere Überzeugungen vom Wert der Freiheit des Menschen aufrecht zu erhalten. In einem noch nicht publizierten Aufsatz von Ihnen stellen Sie die Vermutung an, dass sich die Hirnforschung in evolutionsbiologischen Bahnen bewegt. Man macht sich natürlich Gedanken darüber, warum kluge Leute so schnell von allen guten Geistern wissenschafts-theoretischer Professionalität verlassen werden. Das gilt übrigens nicht nur für Hirnforscher; auch andere Naturwissenschaftler arbeiten bei der Beurteilung sozialer Vorgänge gern mit merkwürdig einfachen Mustern: Fortpflanzung, Anpassung, Kampf ums Überleben. Wenn man dann einwendet, menschliches Leben sei doch vielgestaltiger, komplexer, erhält man leicht die Antwort, man solle sich keine Illusionen machen, so etwas besonderes sei der Mensch gar nicht. Und dann kommen Tiervergleiche. Wer evolutionsbiologisch denkt, für den mag das "Ich" in der Tat keine große Rolle spielen. Hier gibt es übrigens Verbindungen zur Psychoanalyse, die in erster Linie das Unbewusste interessiert. Allerdings wollen die Psychoanalytiker ja, dass aus "Es" "Ich" werden soll. Sie streben also einen Therapieerfolg an, den ihnen jene Hirnforscher gar nicht zubilligen können.
Immerhin muss man zugestehen, dass die Hirnforschung für Irritationen und Denkanstöße gesorgt hat, ob nun auf Ihrem Gebiet, dem Strafrecht, oder der Rechtssoziologie. Darüber hinaus hat sich die Geschichtswissenschaft irritieren lassen. Ja, es gibt den hervorragenden Frankfurter Mediävisten Johannes Fried, der sich darauf eingelassen hat. Allerdings geht es ihm vor allem um die Folgen. Die Quellen, z.B. Erinnerungszeugen, sind ganz anders zu bewerten, weil ihre Produzenten über keine zentrale "Ich-Steuerung" verfügen. Ein Forscher wie Fried würde ja nicht in Abrede stellen, wie sehr Geschichte etwas Konstruiertes ist. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass die von Fried in Anspruch genommene Hirnforschung sich nicht darauf einlässt, dass auch ihre Experimente, selbst ihre unter Laborbedingungen gemachten Experimente, zwangsläufig eine Konstruktion darstellen, und das unter bestimmten kulturhistorischen Bedingungen. Ja, es handelt sich um die Frage: Wer determiniert die Hirnforscher? Die Antwort könnte sein: Sie begreifen sich als Konstruktion, so wie sie selbst auch die Wirklichkeit außerhalb ihrer Person konstruieren. Das führt zu der Überlegung: Könnte man nicht so etwas annehmen wie eine durch Hirnprozesse freigesetzte Freiheit, oder sozusagen determinierte Freiheitsprozesse? Gerhard Roth hat das in einer öffentlichen Diskussion in München eingeräumt. So überrascht nicht, dass er zusammen mit Michael Pauen die Frage aufwirft, ob das Gehirn streng deterministisch oder quasi deterministisch arbeitet. Die Antwort fällt allerdings sehr vorsichtig aus. Lassen Sie mich das vorlesen: "Ob mikrophysikalische Indeterminiertheiten makrophysikalisch-systemrelevante Auswirkungen haben und damit letztlich auch unser Verhalten und unsere Entscheidungen beeinflussen, ist derzeit unklar". Ende des Zitats. Andererseits wird weitergehenden Spekulationen rasch eine Riegel vorgeschoben. Noch einmal Roth und Pauen wörtlich: "Wenn das Gehirn tatsächlich nicht deterministisch oder nur ,quasi deterministisch arbeitet, dann weitet dies nicht etwa unsere Freiheitsspielräume aus, sondern führt allenfalls zu mehr Zufall und weniger Kontrolle. Freiheit hängt nämlich nicht davon ab, ob unsere Entscheidungen und die sie realisierenden neuronalen Prozesse determiniert sind, vielmehr kommt es darauf an, wie sie determiniert sind. Werden sie durch uns selbst, d.h. durch unsere personalen Motive determiniert oder auch nur hinreichend sicher bestimmt, dann sind sie selbst bestimmt und damit frei...".
Damit sind wir philosophisch aber noch immer nicht auf der sicheren Seite. Nein, denn woran denken Roth und Pauen am Ende? Das von ihnen apostrophierte "Selbst" ist doch gerade durch die These vom dezentralisierten Funktionieren des Gehirns in Frage gestellt. Vielleicht muss der Freiheitsbegriff neu definiert werden. Kant hat den freien Willen noch zwingend mit dessen sittlichem Impuls verbunden. Sartre hingegen hat die Existenz vor die Essenz gestellt und deshalb gesagt, dass der Mensch zur Freiheit verdammt sei. Das ist zwar ohne Illusion, aber bedeutet nicht, was viele Philosophen immer noch befürchten, die Herrschaft des Zufalls. Damit steuern Sie auf die Frage zu, die Sie in einem Aufsatz gestellt haben: "Was müsste sich ändern, wenn die Hirnforschung am Tage X tatsächlich den Beweis erbringt, dass es die zentrale leitende Instanz neuronal nicht gibt?" An unserer Vorstellung, dass es sie gebe, könnten diese Mitteilungen für sich genommen nichts ändern. Sie könnten natürlich eine normative Suggestivkraft entfalten in dem Sinne, dass nichts sein darf, was nicht sein kann. Aber das liefe am Ende auf Denkverbote hinaus, und selbst wenn eine Generation kommen würde, die sich in dieser Weise einschüchtern ließe, würden spätere Generationen, die die gegenwärtige Hirnforschung vielleicht wieder vergessen haben oder ignorieren, sich keineswegs daran halten müssen. Was folgt aus diesem Ausblick in die Zukunft für die unmittelbare Gegenwart? Dass für die Leugnung der zentralen Ich-Instanz und eventuelle Folgerungen daraus (noch) kein Anlass besteht, versperrt keineswegs den Blick auf andere Ergebnisse der modernen Hirnforschung. Wenn sie etwa bisher verborgene Hirnfunktionen entdeckt, die partielle Zwangsläufigkeiten im Handeln des Menschen nach sich ziehen, dann erweitert das den Kreis der ohnehin nach und nach zahlreicher gewordenen Schuldausschließungsgründe. Die Bestrafung wäre in solchen Fällen also ausgeschlossen. Nur sichernde und im Rahmen des Menschenwürdigen zulässige Versuche, das zukünftige Verhalten der Menschen, auf deren Taten man reagieren muss, zu ändern, hätten einen Sinn. Im Übrigen spricht nichts dafür, die Konzeption aufzugeben, Resozialisierung habe zur Voraussetzung, dass der Täter sein Unrecht eingesehen habe. Man muss sich aber klar darüber sein, dass diese Strategie damit steht und fällt, dass die Normen, wegen deren Übertretung der Täter bestraft werden soll, legitim sind. Im Zeitalter des verfassungsrechtlichen Positivismus darf man das eigentlich gar nicht mehr überprüfen. Das ändert aber nichts daran, dass der Effekt der Einsicht in das begangene Unrecht ausbleibt, wenn der Täter selbst nicht von der Legitimität der Strafvorschrift, gegen die er verstoßen hat, überzeugt ist. Man kann unter Schuldgesichtspunkten von niemand verlangen, dass er seine abweichenden Meinungen sozusagen auf dem Altar verfassungsrechtlich verbürgter Werte opfert. Weder Strafrechtstheorie noch -praxis sind sich dieses Problems bewusst, wenn sie von "Legalbewährung" sprechen. Hier bedarf es noch der Forschung. " - Footnote
- Bezugnahme auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Erwiderung auf: Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Vgl. auch: Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23. Vgl.: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=2860706&em_loc=89.
- Field
- Kognitionswissenschaft
Rechtswissenschaft
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